Auf einen Blick: Diese Versicherungen brauchen Berufsstarter
Den Abschluss in der Tasche, den Arbeitsvertrag unterschrieben und das erste Gehalt auf dem Konto. Wir Sicherhelden sorgen dafür, …
WeiterlesenHeute im Newsbereich "Aktuelles": +++ Papierpflicht trotz Digitalisierung+++
Krankenversicherung: Erste Wahl für Beamte
Beratung für Beihilfeberechtigte sollten Sie am besten hier im für Sie zuständigen Hauptstadt-Büro in Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf vereinbaren. Sie erhalten priorisierten Zugang zur durch FINANZtest dreimalig in Folge als Testsieger hervorgegangenen Krankenversicherung - mit festem Ansprechpartner für einen dauerhaften Gesundheits- und Versichertenservice.
Erste Wahl auch bei der Zahn-Zusatzversicherung
Die bestgetestete Zahnversicherung auf 100%-Niveau bei innovativen, auf Wunsch auch schmerz- und angstlindernden Behandlungsmethoden – mit Sorglos-Garantie. Sich keine Sorgen mehr um hohe Zuzahlungen bei Zahnersatz, Zahnbehandlung und Kieferorthopädie machen zu müssen, dafür sorgt "ZAHN SORGLOS".
Lebensversicherung: Pionier in der Nachhaltigkeit
Beratung und Zugang bekommen Sie hier aus erster Hand vom zertifizierten Experten für nachhaltige Versicherungen und Finanzen.
28 Jahre konsequent pro Mensch & Natur! Rein ökologisch, sozial und ethisch einwandfrei finanziert die Concordia oeco Lebensversicherungs-AG seit 1996 die lebensbegleitende Absicherung für Kinder und die private wie auch betriebliche Altersvorsorge. Als auf dem Versicherungsmarkt erste und bislang einzig konsequente Lebensversicherung investiert die "Concordia oeco" vorbildlich transparent Kundengelder unter strengsten Nachhaltigkeitskriterien sinnstiftend und zukunftsorientiert. Damit erwirtschaften wir für Sie sauberes Geld zugunsten Ihrer
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Beispielsweise hat "€URO" in der Ausgabe 10/2022 die Sorglos Hausratversicherung der Concordia als sogar beste, nachhaltige Hausratversicherung getestet! Mit dieser Hausratversicherung ermöglichen Sie nach jedem schadenfreien Versicherungsjahr eine Sachleistung für die Allgemeinheit, z.B. das Pflanzen eines Baumes oder eine Mahlzeit für ein Kind. Und im Fall eines Feuerschadens werden 1% der Entschädigung, max. 250 €, zusätzlich in ein Projekt zur CO2- Kompensation gespendet. Oder nachhaltigerer Ersatz von zerstörten Sachen zieht einen positiven, sozialen Impact nach sich. Zudem wird die regionale Wirtschaft bei der Schadenregulierung einbezogen und somit gestärkt.
Die Wohngebäudeversicherung der Concordia erhielt durch "€URO" in der Ausgabe 9/2024 Top-Punktzahl in der Nachhaltigkeitsbewertung.
Die Teilnahme an der Weiterbildung mit Zertifikat und die hierfür erfolgreich bestandene Prüfung berechtigen Gunnar Hoppe zum Führen der Bezeichnung "Experte nachhaltige Versicherungen und Finanzen (DMA)". Beispielsweise stehen bei der Beratung die Grundlagen für Nachhaltigkeit im Bereich Vorsorge (insbesondere fondsgebunden) und die Ausgestaltung nachhaltiger Kapitalanlagen konform ESG, SRI, EU-Taxonomie etc. im Fokus. Unsere Kunden fragen zielgenau nach entsprechenden Lösungen und finden hier den Experten für ihre nachhaltig aufgestellte Vorsorge und Absicherung!
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Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Concordia Agentur aus Gründen des Datenschutzes über WhatsApp nur allgemeine Informationen und rechtsgeschäftlich nicht relevante Nachrichten mit Ihnen austauschen wird. Hierzu gehören beispielsweise Terminabsprachen, Auskünfte zu Versicherungsprodukten oder die Beantwortung sonstiger allgemeiner Anfragen. Für personen- und vertragsbezogene Anfragen steht Ihnen dieser Kommunikationskanal nicht zur Verfügung. Nutzen Sie hierfür bitte die oben genannten Kontaktmöglichkeiten. Haben Sie bitte auch Verständnis dafür, dass keine WhatsApp Anrufe entgegengenommen werden. Zu Ihrer Sicherheit ist es der Concordia Agentur vorbehalten, über WhatsApp übermittelte Anfragen nicht zu beantworten und stattdessen auf einen geeigneten Kommunikationsweg zu verweisen.
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Sollten wir gerade im Gespräch oder unterwegs sein, erhalten Sie dennoch kompetente Soforthilfe vom Concordia-Kundenservice. Bleiben Sie dran, denn hier wird Ihnen geholfen.
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Unser Sekretariat hat auch nachts, ganztags an den Wochenenden und Feiertagen ein offenes Ohr für Ihre dringenden Anliegen und kanalisiert schnelle Hilfe, Fragen und Terminwünsche.
Gunnar Hoppe
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Versicherungskaufmann mit Bankenzusatzausbildung (IHK Berlin), u.a. auch Experte für nachhaltige Versicherungen und Finanzen (DMA)
Werdegang:
Nachgezeichnet in der Rubrik "Meilensteine"
Privat:
Verheiratet mit Birgit Hoppe, Ärztin, zwei gemeinsame Kinder und Vorsitzender des VfK 1901 Berlin e.V.
Gern vereinbaren wir mit Ihnen einen persönlichen Beratungstermin. Bitte schreiben Sie uns kurz Ihr Anliegen. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Papierpflicht
Papierpflicht trotz Digitalisierung: Diese Dokumente müssen Unternehmer aufbewahren
Auch im digitalen Zeitalter bleiben viele Dokumente für Unternehmen papierpflichtig. Erfahren Sie, welche Unterlagen aufbewahrt werden müssen, wie lange die Fristen gelten und welche Schutzmaßnahmen sinnvoll sind.
Trotz des digitalen Fortschritts bleibt die gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung bestimmter Dokumente bestehen. Besonders für buchführungspflichtige Unternehmen wie Kapital- und Personengesellschaften sind die Vorgaben klar definiert: Handelsbücher, Inventare, Bilanzen und Buchungsbelege müssen archiviert werden. Auch Geschäftsbriefe wie Rechnungen und Auftragsbestätigungen, ob versendet oder empfangen, unterliegen der Archivierungspflicht. Je nach Branche und Unternehmensart können weitere Dokumente hinzukommen.
Die Dauer der Aufbewahrung richtet sich nach der Dokumentenart:
Diese Fristen beginnen jeweils am Ende des Kalenderjahres, in dem der letzte Eintrag gemacht wurde, und enden entsprechend nach sechs, acht oder zehn Jahren. Verträge bilden eine Ausnahme: Hier startet die Frist erst nach Vertragsende.
Besondere Vorsicht ist bei Originalen geboten, etwa bei Jahresabschlüssen und amtlichen Urkunden. Diese müssen vor Feuchtigkeit und Feuer geschützt aufbewahrt werden. Für andere Dokumente wie Handelsbriefe und Rechnungen genügt eine digitale Kopie, sofern diese das Original exakt wiedergibt. Für Buchungsbelege reicht eine inhaltliche, aber unveränderte digitale Speicherung aus.
Ein Verlust wichtiger Unterlagen kann jedoch erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben. Gerichts- und Anwaltskosten können sich schnell summieren, wenn Dokumente im Streitfall fehlen. Hier kann eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung Schutz bieten und bei juristischen Auseinandersetzungen finanziell unterstützen. Zusätzlich gibt es oft die Möglichkeit, über Anwaltshotlines juristische Beratung zu erhalten – auch bei nicht versicherten Themen.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Depression und Berufsunfähigkeit
Depression als Risiko für Berufsunfähigkeit stark unterschätzt
Psychische Erkrankungen wie Depressionen sind die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit – doch viele unterschätzen das persönliche Risiko. Eine frühzeitige Absicherung wird immer wichtiger.
Psychische Erkrankungen wie Depressionen und Burnout sind heute die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit, doch viele Menschen unterschätzen weiterhin das persönliche Risiko. Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass 45 Prozent der Befragten psychische Erkrankungen als Hauptursache für den Verlust der Erwerbsfähigkeit erkennen. Dennoch sorgen sich lediglich neun Prozent konkret, selbst an einer Depression zu erkranken. Diese Diskrepanz zwischen Risiko-Wahrnehmung und Realität deutet darauf hin, dass in der Bevölkerung noch erheblicher Aufklärungsbedarf besteht.
Die Ergebnisse der Umfrage machen deutlich, dass viele Menschen das Risiko der Berufsunfähigkeit unterschätzen: Rund 70 Prozent der Befragten gehen davon aus, ihren Beruf bis zum Rentenalter ausüben zu können. Tatsächlich wird jedoch etwa jede vierte berufstätige Person im Laufe des Arbeitslebens einmal berufsunfähig. Dies gilt keineswegs nur für körperlich belastende Berufe – auch Beschäftigte in vermeintlich „sicheren“ akademischen Berufen sind zunehmend durch psychische Belastungen gefährdet, insbesondere seit der Corona-Pandemie.
Eine frühzeitige Absicherung gegen Berufsunfähigkeit gewinnt daher an Bedeutung, um das Einkommen langfristig abzusichern. Versicherungsunternehmen sehen sich hier in der Verantwortung, die Menschen rechtzeitig für den Schutz ihrer Arbeitskraft zu sensibilisieren und das Bewusstsein für die Realität und Risiken der Berufsunfähigkeit zu stärken.
Über die Studie: Im Auftrag von Swiss Life Deutschland wurde die BU-Umfrage im Sommer 2024 vom Meinungsforschungsinstitut YouGov Deutschland durchgeführt. Die Umfrage basiert auf Online-Interviews mit Mitgliedern des YouGov Panel Deutschland. Befragt wurden im Zeitraum vom 06.08. bis 08.08.2024 insgesamt 2112 Befragte, bevölkerungsrepräsentativ nach Alter (ab 18 Jahren), Geschlecht und Region, von denen 1.437 dem Arbeitsmarkt zur Verfügung standen, also noch nicht verrentet waren, und 1.165 erwerbstätig waren. Die dargestellten Zahlen beziehen sich nur auf Erwerbstätige.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Cyber-Angriffe
Cyber-Angriffe auf Rekordhoch: Deutsche Unternehmen stark betroffen
Cyber-Kriminelle greifen deutsche Unternehmen immer häufiger an. Laut Cyber Readiness Report 2024 verzeichneten 60 Prozent der Befragten eine Zunahme der Attacken – im Durchschnitt wurden Unternehmen 49-mal in einem Jahr attackiert.
Die Bedrohungslage im Bereich Cyber-Kriminalität verschärft sich weiter: Der aktuelle Hiscox Cyber Readiness Report zeigt, dass sowohl die Häufigkeit von Cyber-Angriffen als auch das Bewusstsein für die Risiken zugenommen haben. In Deutschland gaben 60 Prozent der befragten Unternehmen an, im Jahr 2024 häufiger attackiert worden zu sein als im Vorjahr – eine weitere Steigerung gegenüber 2023, als 58 Prozent eine erhöhte Angriffsrate meldeten.
Besonders alarmierend ist die Anzahl der Angriffe pro Unternehmen. Innerhalb eines Jahres wurden deutsche Unternehmen durchschnittlich 49-mal Ziel von Cyber-Kriminellen. Dieser Wert umfasst sowohl erfolgreiche als auch abgewehrte Angriffe und verdeutlicht die immense Herausforderung, der Unternehmen in der digitalen Welt gegenüberstehen.
Mit der zunehmenden Bedrohung steigt auch das Bewusstsein für die Notwendigkeit effektiver Cyber-Sicherheitsmaßnahmen. Dennoch bleibt die Anpassung der Abwehrmechanismen ein Wettlauf gegen immer ausgeklügelterer Methoden der Angreifer. Unternehmen sind daher gut beraten, ihre IT-Infrastrukturen stetig zu überprüfen und anzupassen, um sich vor den immer häufigeren und komplexeren Angriffen zu schützen.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Krankentagegeld bei Arbeitsunfähigkeit
Nur regelmäßige Einmalzahlungen zählen bei der Berechnung
Das Landessozialgericht Stuttgart entschied, dass bei der Berechnung des Krankengelds nur regelmäßige Einmalzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld berücksichtigt werden. Weitere Sonderzahlungen bleiben unberücksichtigt.
Laut aktuellem Urteil des Landessozialgerichts Stuttgart (Az: L 5 KR 3231/31) werden bei der Berechnung des Krankengelds nur regelmäßige, beitragspflichtige Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld herangezogen. Ein freiwillig versicherter Arbeitnehmer hatte argumentiert, dass auch einmalige Vergütungen, die er vor seiner Arbeitsunfähigkeit erhalten hatte, in die Berechnung des Krankengeldes einfließen sollten. Das Gericht wies dies zurück und entschied, dass nur jene Zahlungen zählen, die regelmäßig gezahlt werden.
Nach einer sechs Wochen dauernden Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber haben Arbeitnehmer Anspruch auf Krankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung. Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des regelmäßig erzielten Bruttoarbeitsentgelts, bis zur. Beitragsbemessungsgrenze, jedoch nicht mehr als 90 Prozent des letzten Nettoverdienstes und maximal 120,75 Euro pro Tag im Jahr 2024. Vom Bruttokrankengeld gehen Sozialabgaben von bis zu 12,9 Prozent ab, sodass Normalverdienern etwa 21 Prozent ihres Nettoverdienstes fehlen. Bei Gutverdienern mit Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze kann die Differenz noch höher sein.
Um die finanzielle Lücke auszugleichen, bietet sich eine private Krankentagegeldversicherung an. Diese Versicherung sichert eine zusätzliche Leistung ab, was besonders für Haushalte mit laufenden Verpflichtungen wie Immobilienfinanzierungen oder in der Familienphase wichtig sein kann. So kann der Einkommensverlust durch das gesetzliche Krankengeld abgefedert werden und Betroffene müssen bei längerer Arbeitsunfähigkeit keine finanziellen Engpässe befürchten.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Grundfreibetrag
Grundfreibetrag soll 2025 stärker steigen
Das Bundesfinanzministerium plant für 2025 eine Anhebung des Grundfreibetrags um 312 Euro auf 12.096 Euro – das sind 12 Euro mehr als ursprünglich vorgesehen.
Der Grundfreibetrag bei der Einkommenssteuer soll im kommenden Jahr stärker ansteigen als zuvor geplant. Nach neuesten Informationen des Bundesfinanzministeriums wird der Freibetrag 2025 um 312 Euro auf insgesamt 12.096 Euro angehoben. Dies soll Bürgern mehr finanziellen Spielraum verschaffen, indem ein größerer Teil des Einkommens steuerfrei bleibt. Ursprünglich war ein geringerer Anstieg vorgesehen, doch nun gibt es eine Erhöhung um weitere 12 Euro. Im Jahr 2026 ist eine weitere Steigerung auf 12.348 Euro geplant. Die Maßnahme soll vor allem geringere Einkommen entlasten und so zur finanziellen Stabilität beitragen.
Der Grundfreibetrag dient dazu, das Existenzminimum einer Person steuerfrei zu stellen. Das bedeutet, dass das Einkommen bis zu dieser Grenze nicht versteuert wird, um sicherzustellen, dass den Bürgern ausreichend Mittel für die Deckung ihres grundlegenden Lebensbedarfs wie Wohnen, Ernährung, Kleidung und elementare Versicherungen zur Verfügung stehen. Damit wird sichergestellt, dass niemand Steuern auf das Einkommen zahlen muss, das für das tägliche Leben notwendig ist. Der Grundfreibetrag wird regelmäßig angepasst, um Inflation und steigende Lebenshaltungskosten zu berücksichtigen.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema IT-Sicherheit
IT-Sicherheit: Cyber-Schäden nehmen weiter zu
Cyber-Schäden nehmen weiter zu, zeigt die Untersuchung eines Versicherers. Auch die damit verbundenen Kosten steigen. Welche Ursachen diese Entwicklung treiben.
Cyber-Schadensfälle haben im letzten Jahr weiter zugenommen, was insbesondere auf die wachsende Anzahl an Datenschutzverletzungen zurückzuführen ist. Laut dem aktuellen Cyber Risk Outlook von Allianz Commercial ist die Häufigkeit großer Cyber-Schadensfälle, die einen Wert von über einer Million Euro erreichen, im ersten Halbjahr 2024 um 14 Prozent gestiegen. Gleichzeitig stiegen die Schadenshöhen um 17 Prozent.
Datenschutzverletzungen sind der Hauptgrund für diesen Anstieg: Zwei Drittel aller gemeldeten Schäden stehen in direktem Zusammenhang mit Verstößen gegen Datenschutzvorgaben. Diese Entwicklung zeigt, wie sensibel Unternehmen auf Datenverluste reagieren müssen und dass Cyber-Risiken eine stetig wachsende Herausforderung darstellen.
Trotz der Zunahme schwerer Fälle wird erwartet, dass sich die Gesamtzahl der Cyber-Schadensfälle im Jahr 2024 stabilisiert. Dennoch bleibt der finanzielle und organisatorische Schaden, den Cyberangriffe verursachen, enorm. Unternehmen sind daher gut beraten, ihre IT-Sicherheit und Datenschutzmaßnahmen kontinuierlich zu überprüfen und anzupassen.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Datenrettung nach Blitzschäden
Hausratversicherung: Was bei Datenrettung nach Blitzschlagschäden zu beachten ist
Ein Blitzschlag beschädigte die Elektronik eines Versicherungsnehmers und führte zu hohen Kosten für die Datenrettung. Doch die Versicherung verweigerte die volle Kostenerstattung, was den Fall bis zum Versicherungsombudsmann brachte. Dieser Fall zeigt, wie wichtig es ist, die Pflichten als Versicherungsnehmer zu kennen und welche Kosten eine Hausratversicherung tatsächlich übernimmt.
Ein Blitzschlag verursachte eine Überspannung und beschädigte mehrere elektronische Geräte eines Versicherungsnehmers. Eine IT-Firma stellte den Defekt fest und führte im Zuge der Reparatur auch eine Datenrettung durch. Dafür berechnete sie 17,5 Arbeitsstunden sowie 149,99 Euro für die Wiederbeschaffung von Office-Programmen. Die Hausratversicherung des Betroffenen erkannte jedoch nur zehn Arbeitsstunden an und lehnte die Erstattung der Programmkosten ab.
Der Versicherte wandte sich daraufhin an den Versicherungsombudsmann. Die Versicherung argumentierte, dass die Arbeitszeit überhöht sei und der Versicherte verpflichtet gewesen wäre, die Kosten vorher abzusprechen. Dies habe er versäumt, weshalb die entstandenen Kosten nicht überprüft werden konnten. Der Versicherte entgegnete, dass ihm diese Pflicht nicht bekannt war und dass die genaue Dauer der Reparatur erst während der Arbeiten festgestellt werden konnte.
Der Ombudsmann entschied zugunsten des Versicherten! Es gab keine vertragliche Pflicht zur vorherigen Abstimmung der Kosten, und der Versicherer konnte nicht nachweisen, dass ein anderer Dienstleister die Arbeiten schneller erledigt hätte. Die Versicherung musste daher die gesamten Kosten für die Datenrettung übernehmen, allerdings blieben die Programmkosten bedingungsgemäß ausgeschlossen. Dieser Fall zeigt, wie wichtig es ist, die Vertragsbedingungen genau zu kennen und rechtzeitig zu handeln.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Beitragsoptimierung in der Kfz-Versicherung
Zwei Tipps fürs Sparen bei der Kfz-Versicherung
Viele Autofahrer in Deutschland empfinden ihre Kfz-Versicherung als finanzielle Belastung. Doch zwei einfache Maßnahmen können helfen, die Beiträge deutlich zu senken.
Tipp 1: Laut einer aktuellen Finanztip-Umfrage empfindet mehr als jeder dritte Autofahrer (36 %) die Kfz-Versicherung als finanzielle Belastung. Ein wichtiger Ansatz, um Kosten zu senken, ist die Anpassung der Fahrleistung im Versicherungsvertrag. Wer seine Kilometerzahl reduziert, kann schnell und einfach Versicherungsbeiträge sparen.
Die Studie zeigt, dass 10.000 Kilometer im Vertrag durchschnittlich 16 Prozent mehr kosten als 5.000 Kilometer. „Wer also mehr Kilometer im Vertrag zu stehen hat, als er tatsächlich fährt, schenkt seiner Versicherung Geld“, so die Finanztip-Expertin Kathrin Gotthold. Bei einem Jahresbeitrag von 500 Euro bedeutet dies im Schnitt 80 Euro Mehrkosten.
Nur 39 Prozent der Autofahrer haben in den letzten fünf Jahren ihre Fahrleistung angepasst, um Kosten zu sparen, während fast die Hälfte der Befragten (49 %) dieses Tarifmerkmal noch nie optimiert hat. Autofahrer sollten ihre Kilometerzahl realistisch, aber defensiv einschätzen, da eine Nachmeldung immer möglich ist. Wer weniger gefahren ist als angenommen, sollte dies dem Versicherer mitteilen, um zu sparen. Viele Versicherungen bieten die Möglichkeit, die Fahrleistung sogar rückwirkend anzupassen, ohne den Vertrag zu ändern.
Tipp 2: Ein weiteres Sparpotenzial liegt in der Anpassung des Fahrerkreises. Laut Finanztip lassen zwei von drei Autofahrern den Fahrerkreis ihrer Kfz-Versicherung unverändert, obwohl besonders junge Fahrer die Beiträge deutlich in die Höhe treiben. Die Aufnahme eines 18-jährigen Familienmitglieds kann den Beitrag um 96 Prozent erhöhen. Trotzdem haben nur 22 Prozent der Versicherten in den letzten fünf Jahren den Fahrerkreis angepasst.
Junge Fahrer gelten als Unfallrisiko, was zu erheblichen Beitragszuschlägen führt – oft bis zum 25. Lebensjahr. Wenn sich die Lebensumstände ändern, etwa durch den Auszug des Kindes zum Studium, sollte der Versicherungsvertrag entsprechend überprüft und angepasst werden.
Eine positive Ausnahme gibt es jedoch: Das Hinzufügen des gleichaltrigen Partners kann den Beitrag sogar senken. Einige Versicherer betrachten Paare als geringeres Risiko, was zu einer Reduktion des Beitrags um zwei Prozent führen kann. Ein genauer Preisvergleich lohnt sich allerdings, da manche Versicherer auch Zuschläge erheben.
Über die Umfrage: Die Umfragedaten basieren auf einer Online-Befragung von Innofact im Auftrag von Finanztip, an der im September 2024 1.029 Personen teilgenommen haben. Die Ergebnisse sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren. Entscheider um das Thema Kfz-Versicherung wurden nach bevölkerungsrepräsentativer Quotierung der Screening-Interviews befragt.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Schutzmechanismus bei Forderungsausfall
Forderungsausfalldeckung in der Privathaftpflichtversicherung: Unverzichtbar!
Was passiert, wenn man selbst Opfer eines Schadens wird und der Verursacher nicht zahlen kann? Genau hier greift die Forderungsausfalldeckung in der Privathaftpflicht. Sie schützt nicht nur vor den eigenen Verursachungen, sondern auch vor den finanziellen Folgen durch andere.
Die private Haftpflichtversicherung gehört zu den essenziellsten Versicherungen, die jeder Bürger haben sollte. Sie schützt vor finanziellen Schäden, wenn man ungewollt einer anderen Person einen Schaden zufügt – ob Personen-, Sach- oder Vermögensschaden. Doch was, wenn man selbst der Geschädigte ist und der Verursacher weder eine Haftpflichtversicherung besitzt noch über ausreichende finanzielle Mittel verfügt? Hier kommt die Forderungsausfalldeckung ins Spiel – ein oft unterschätzter, aber wertvoller Bestandteil vieler Privathaftpflichtversicherungen.
Stellen wir uns folgendes Szenario vor: Ein Radfahrer rempelt unabsichtlich einen Fußgänger an, der daraufhin stürzt und schwer verletzt wird. Die Kosten für medizinische Behandlungen, Rehabilitation und eventuell den Verdienstausfall des Fußgängers können leicht in die Hunderttausende gehen. Im Normalfall müsste der Radfahrer für diese Folgekosten aufkommen – allerdings nur, wenn er eine Haftpflichtversicherung besitzt oder über ausreichend Geld verfügt.
Leider haben immer noch viele Deutsche keine Haftpflichtversicherung, wie aus aktuellen Berichten des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hervorgeht. In solchen Fällen steht der Geschädigte vor einem großen Problem: Selbst, wenn ihm rechtlich ein Anspruch auf Entschädigung zusteht, kann der Verursacher die Forderungen schlicht nicht begleichen.
Und genau hier zeigt die Forderungsausfalldeckung ihren Nutzen! Ist dieser Baustein in der eigenen Privathaftpflicht enthalten, übernimmt der eigene Versicherer die Kosten, die eigentlich der Schadenverursacher hätte tragen müssen. Damit ist der Geschädigte vor finanziellen Verlusten geschützt – selbst wenn der Verursacher mittellos ist.
Dieser Schutzmechanismus kann gerade in schweren Fällen von enormer Bedeutung sein. Denn ohne die Forderungsausfalldeckung könnte man als Geschädigter trotz klarer Rechtslage auf den Kosten sitzen bleiben. In vielen Lebenslagen kann es schnell zu Situationen kommen, in denen eine solche Deckung entscheidend ist – ob bei einem Unfall mit einem Radfahrer oder einer anderen unversicherten Person.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Cyberversicherungen
Cyberversicherung unter Druck: Schäden und Kosten steigen
Die steigende Zahl von Cyberangriffen bringt Cyberversicherer zunehmend unter Druck. Höhere Schadenszahlen und Kosten machen Prävention und IT-Sicherheit für Unternehmen wichtiger denn je.
Die Cyberversicherungsbranche verzeichnet einen massiven Anstieg der Schadenslast. 2023 stiegen die Schadenszahlungen um knapp 50 Prozent auf 180 Millionen Euro. „Die IT-Bedrohungslage in Deutschland hat sich noch einmal verschärft“, erklärte Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV. Rund 4.000 Hackerangriffe wurden gemeldet – ein Anstieg von 18,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Zahl der Schäden übertraf das Wachstum neuer Versicherungsverträge, die um 15,7 Prozent zulegten.
Neben der Häufigkeit stieg auch die Schwere der Schäden. Ein durchschnittlicher Cyber-Schaden kostete im Jahr 2023 etwa 45.370 Euro, eine Steigerung von 8,3 Prozent im Vergleich zu 2022. Dies führte dazu, dass die Schaden-Kosten-Quote (Combined Ratio) auf 97 Prozent anstieg – ein deutlicher Zuwachs gegenüber 77,7 Prozent im Jahr 2022. Die Versicherer kämpfen nun mit einer nahezu aufgebrauchten Marge.
Angesichts dieser Entwicklungen sehen sich die Versicherer gezwungen, ihre Prämienstrategien und Risikopolitik anzupassen. „Cyber-Prävention darf kein Lippenbekenntnis sein“, so Asmussen. Versicherer müssen zukünftig verstärkt darauf achten, welche Sicherheitsmaßnahmen die von ihnen versicherten Unternehmen umgesetzt haben.
Die steigenden Schäden und Risiken verdeutlichen, dass Unternehmen verstärkt in IT-Sicherheit investieren müssen. Prävention wird entscheidend, um künftige Kosten zu minimieren. „Cyberversicherungen sind ein Sicherheitsnetz für den Ernstfall, ersetzen aber nicht einen starken Schutzschild“, erklärte Asmussen. Der verstärkte Fokus auf Prävention und IT-Sicherheit könnte die Branche vor weiteren Verlusten bewahren.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Winterreifen
Neue Winterreifenpflicht ab Oktober 2024
Ab Oktober 2024 gilt: Nur Winterreifen mit dem Alpine-Symbol sind erlaubt. Was bedeutet das für Autofahrer? Welche Konsequenzen hat die Umstellung für den Versicherungsschutz?
Ab dem 1. Oktober 2024 treten neue Regelungen in Kraft. Autofahrer dürfen dann nur noch Winterreifen mit dem Alpine-Symbol verwenden. Ältere Reifen, die lediglich das Matsch + Schnee Symbol tragen, gelten fortan als Sommerreifen. Dies hat weitreichende Konsequenzen. Wer in den kommenden Wochen seine Reifen wechselt, sollte sicherstellen, dass die neuen Reifen das Alpine-Symbol tragen, um Bußgelder und Punkte in Flensburg zu vermeiden.
Auch für die Versicherung kann dies relevant sein: Im Falle eines Unfalls mit falscher Bereifung kommt die Kasko-Versicherung nur dann für den Schaden auf, wenn grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist. Daher empfiehlt es sich, nicht nur die Bereifung, sondern auch die Versicherungsbedingungen zu überprüfen.
In Deutschland gilt eine situative Winterreifenpflicht, die bei winterlichen Straßenverhältnissen zwingend Winterreifen vorschreibt. Auch bei Temperaturen im einstelligen Bereich bieten Winterreifen mehr Sicherheit, selbst wenn kein Schnee liegt. Die Faustregel „Von Oktober bis Ostern“ ist daher weiterhin eine sinnvolle Orientierung für den Reifenwechsel.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Kfz-Regionalklassen
Regionalklassen in der Kfz-Versicherung: Was Autofahrer 2025 erwartet
Die Regionalklassen beeinflussen, wie viel Autofahrer für ihre Kfz-Versicherung zahlen. Die neue Auswertung des GDV für 2025 bringt für Millionen Versicherte Veränderungen mit sich.
Die jährliche Auswertung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bringt auch 2025 wieder wichtige Veränderungen in den Regionalklassen der Kfz-Versicherung mit sich. Diese Klassen sind ein zentraler Faktor bei der Berechnung der Versicherungsbeiträge, da sie die Schadenbilanzen der 413 deutschen Zulassungsbezirke widerspiegeln.
Für rund 9,4 Millionen Kfz-Haftpflichtversicherte ändern sich die Regionalklassen. In 49 Zulassungsbezirken steigen die Klassen, was höhere Beiträge zur Folge hat. Im Gegensatz dazu profitieren 59 Bezirke von günstigeren Einstufungen. Besonders stark verbessern sich die Regionalklassen in Bayern, wo fast jeder vierte Autofahrer ab 2025 in eine günstigere Klasse eingestuft wird. Im Gegensatz dazu bleiben Großstädte wie Berlin und Offenbach in höheren Regionalklassen, da dort weiterhin schlechte Schadenbilanzen verzeichnet werden.
Auch in der Kaskoversicherung gibt es Veränderungen: Für etwa 5,8 Millionen Versicherte steigen die Regionalklassen, während etwa 4,5 Millionen Autofahrer auf niedrigere Klassen hoffen dürfen. Diese Verschiebungen sind oft wetterbedingt, etwa durch Hagelschäden, die in Regionen wie Bayern und Hessen zu einer Verschlechterung der Schadenbilanzen führten.
Die Regionalklassen sind zwar für die Versicherungsunternehmen nicht bindend, dienen jedoch als wichtige Orientierungshilfe für die Beitragsberechnung. Sie zeigen, wie stark die Schadenbilanzen regional variieren und welche Auswirkungen dies auf die Versicherungsbeiträge haben kann. Während in ländlichen Gebieten wie Brandenburg und Schleswig-Holstein die Schadenbilanzen häufig günstig ausfallen, sind die Belastungen in den Metropolen tendenziell höher. Die neuen Einstufungen gelten ab sofort für Neuverträge und ab dem nächsten Versicherungsjahr auch für bestehende Verträge.
Der GDV stellt ein Online-Tool bereit, mit dem alle Regionalklassen in Deutschland abgefragt werden können.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Tierhüter
Hunde-Haftpflicht: wann Sie als Tierhalter gelten - und wann nicht
Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt den Tierhalter und auch Personen, die das Tier betreuen, sogenannte Tierhüter. Dieser Schutz gilt aber nur, wenn Dritte geschädigt werden – nicht für eigene Schäden des Tierhüters. Oft ist nicht klar, wer als Tierhüter gilt. Sind Familienangehörige nicht als Tierhüter eingestuft, können sie selbst Schadensersatz fordern. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm.
Ein Hundebesitzer lässt seinen Hund während eines Urlaubs bei den Eltern? Dann gilt man als Tierhüter und ist über die Tierhalterhaftpflicht mitversichert. Wichtig: Damit der Versicherungsschutz greift, muss der Tierhalter die Person ausdrücklich mit der Betreuung des Tieres beauftragen. Der Versicherungsschutz umfasst dann:
In den meisten Fällen ist es entscheidend, dass eine Person als Tierhüter anerkannt wird, um den Versicherungsschutz zu genießen. Doch der Versicherungsschutz gilt nur für Haftungsschäden, die der Hund dann Dritten verursacht. In einem Fall vor dem Oberlandesgericht Hamm war das Gegenteil der Fall: Die Mutter eines Hundehalters wollte selbst Leistungen aus der Haftpflichtversicherung des Sohnes erhalten und durfte dafür nicht als Tierhüterin gelten.
Der Fall: Mutter stürzte über den Hund des Sohnes
Ein Hundehalter forderte von seiner Versicherung Schadensersatz, nachdem seine Mutter über seinen Hund gestolpert war und sich schwer verletzt hatte. Die Mutter verlangte Schmerzensgeld und die Übernahme der medizinischen Kosten. Doch die Versicherung lehnte ab, weil sie die Mutter als Tierhüterin einstufte.
Der Grund: Gilt jemand als Tierhüter, übernimmt zwar die Haftpflichtversicherung Schäden an Dritten, nicht aber Schäden, die der Tierhüter selbst erleidet. Für eigene Schäden trägt der Tierhüter das Risiko selbst. Daher hätte die Mutter keinen Anspruch auf Leistungen aus der Versicherung des Sohnes, wenn sie als Tierhüter gilt. Als Prinzip der Haftpflicht kann man sich hier merken: Fremde Schäden werden übernommen, eigene Schäden nicht.
Das Oberlandesgericht Hamm entschied, dass die Mutter keine Tierhüterin ist, weil sie keinen klaren Auftrag zur Betreuung des Hundes hatte. Bloße Anwesenheit oder gelegentliche Interaktion mit dem Tier reichen nicht aus, um als Tierhüterin zu gelten. Der Auftrag zur Betreuung lag beim Vater des Hundehalters.
Da der Vater die Verantwortung für den Hund trug, wurde die Mutter als unbeteiligte Dritte betrachtet und hatte Anspruch auf Schadensersatz. Die Versicherung musste somit die Kosten übernehmen.
Was Sie als Tierhalter wissen müssen
Tierhüter: Haftpflicht greift für andere! Wenn Sie jemanden ausdrücklich mit der Betreuung Ihres Tieres beauftragen, gilt diese Person als Tierhüter. Die Tierhalterhaftpflicht-versicherung übernimmt dann die Verantwortung, wenn das Tier Dritten Schaden zufügt. Der Tierhüter selbst kann jedoch keine eigenen Ansprüche bei der Versicherung geltend machen, falls er durch das Tier geschädigt wird.
Kein Tierhüter: Eigene Ansprüche geltend machen! Wird eine Person nicht ausdrücklich als Tierhüter beauftragt, gilt sie als Begleitperson ohne besondere Verantwortung für das Tier. In diesem Fall kann die Person, sollte sie durch das Tier zu Schaden kommen, eigene Ansprüche bei der Haftpflichtversicherung des Tierhalters geltend machen. Das gilt auch, wenn es sich um nahe Angehörige wie die Mutter des Hundehalters handelt.
Dieses Urteil zeigt, wie wichtig klare Vereinbarungen und das Verständnis der rechtlichen Rolle als Tierhüter sind, um Missverständnisse und finanzielle Nachteile zu vermeiden.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema KI
KI in der Finanzberatung: Die Skepsis bleibt
Künstliche Intelligenz (KI) könnte die Finanzberatung revolutionieren, besonders in einer Zeit, in der nur ein Drittel der Deutschen ihr eigenes Finanzwissen als „gut“ oder „sehr gut“ einschätzt. Die Ergebnisse der repräsentativen Umfrage „TeamBank-Liquiditätsbarometer“ zeigen jedoch, dass lediglich 36 Prozent der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger dem Einsatz von KI-gestützten Beratungsangeboten in Bereichen wie Geldanlage, Kredit oder Altersvorsorge offen gegenüberstehen.
Besonders aufgeschlossen gegenüber KI-Beratung sind Besserverdienende mit einem Haushaltsnettoeinkommen von über 4.000 Euro monatlich. In dieser Gruppe können sich 53 Prozent vorstellen, KI zur Finanzberatung zu nutzen. Zum Vergleich: Bei einem Einkommen von unter 2.000 Euro liegt die Akzeptanz nur bei rund 30 Prozent. Auch das Alter spielt eine entscheidende Rolle: Während fast die Hälfte der 18- bis 49-Jährigen KI-gestützte Finanzberatung in Betracht zieht, sind es bei den 50- bis 79-Jährigen lediglich ein Viertel. Geschlechterunterschiede zeigen sich ebenfalls, denn 42 Prozent der Männer, aber nur 30 Prozent der Frauen, sind für den Einsatz von KI offen.
Trotz dieser potenziellen Vorteile gibt es erhebliche Bedenken. Skeptiker bemängeln vor allem die mangelnde Transparenz der Entscheidungen (86 Prozent) und ein höheres Vertrauen in Menschen gegenüber Maschinen (82 Prozent). Ebenso viele bezweifeln, dass ihre Fragen von der KI umfassend beantwortet werden können. 60 Prozent der Befragten lehnen die Technologie sogar grundsätzlich ab, da sie Arbeitsplatzverluste befürchten.
Dennoch sprechen auch viele Argumente für den Einsatz von KI in der Finanzberatung. Die Möglichkeit, rund um die Uhr verfügbar zu sein, wird von 81 Prozent der Befragten als klarer Vorteil angesehen. Zudem erwarten drei von vier Befragten eine objektivere und unabhängigere Beratung durch KI. 71 Prozent der Aufgeschlossenen schätzen, dass die Technologie sie weniger zu Handlungen drängt, und 67 Prozent halten es sogar für möglich, dass die KI in einigen Bereichen dem Menschen überlegen ist.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema "Ferienjobs"
Schüler und Studenten profitieren von Ferienjobs
Ferienjobs sind für Schüler und Studenten eine gute Möglichkeit, Geld zu verdienen – ohne Sozialversicherungsbeiträge zahlen zu müssen. Doch es gibt Grenzen, die beachtet werden müssen.
In den großen Ferien nutzten viele Schüler die Gelegenheit, sich mit einem Ferienjob etwas dazuzuverdienen. Dabei müssen sie sich in der Regel keine Sorgen um Abzüge in Form von Sozialversicherungsbeiträgen machen – unabhängig von der Höhe ihres Verdienstes. Das Gleiche gilt für Studentinnen und Studenten, die ausschließlich in den Semesterferien jobben.
Der Grund dafür ist, dass Ferienjobs als „kurzfristige Beschäftigungen“ gelten. Diese Beschäftigungen sind dadurch gekennzeichnet, dass sie nicht länger als siebzig Arbeitstage oder drei Monate am Stück im laufenden Jahr dauern dürfen. Sofern diese Grenzen eingehalten werden, fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an.
Es ist jedoch wichtig, dass alle kurzfristigen Beschäftigungen innerhalb eines Kalenderjahres zusammengerechnet werden. Wer also bereits in diesem Jahr gejobbt hat, muss darauf achten, die Obergrenze nicht zu überschreiten. Bei Nichteinhaltung könnten sonst Sozialversicherungsbeiträge fällig werden.
Ferienjobs bieten somit eine flexible und sozialversicherungsfreie Möglichkeit, während der freien Zeit Geld zu verdienen und gleichzeitig erste Berufserfahrungen zu sammeln.
Während eines Ferienjobs sind Schüler und Studenten in der Regel über ihre Familienversicherung krankenversichert. Die Familienversicherung bleibt bestehen, solange das Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Eine Unfallversicherung ist oft durch den Arbeitgeber gewährleistet, da dieser verpflichtet ist, alle Beschäftigten gegen Arbeitsunfälle zu versichern. Es ist jedoch ratsam, dies vor Beginn des Jobs zu überprüfen. Zusätzlich sollten Schüler und Studenten darauf achten, dass sie durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert sind, die Unfälle auf dem Arbeitsweg und während der Arbeit abdeckt.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Vermögensübertragung
Vermögensübertragung: Erbschaften und Schenkungen 2023 auf Rekordniveau
Noch nie wurde in Deutschland so viel Vermögen vererbt und verschenkt wie im Jahr 2023. Das Statistische Bundesamt meldet eine beeindruckende Summe von 121,5 Milliarden Euro.
Im Jahr 2023 wurden in Deutschland Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen im Wert von 121,5 Milliarden Euro registriert, wie das Statistische Bundesamt berichtet. Dies entspricht einer Steigerung von 19,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer stieg um 3,9 Prozent auf 11,8 Milliarden Euro.
Ein signifikanter Anstieg wurde beim übertragenen Betriebsvermögen verzeichnet, das um 81,3 Prozent auf 29,8 Milliarden Euro anstieg. Besonders bemerkenswert ist das Wachstum bei den sogenannten Großerwerben, die von 4,8 Milliarden Euro im Jahr 2022 auf 17,1 Milliarden Euro im Jahr 2023 kletterten.
Auch Schenkungen nahmen deutlich zu. Vermögensübertragungen durch Schenkungen erreichten 60,3 Milliarden Euro, ein Anstieg von 44,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Besonders das geschenkte Betriebsvermögen verzeichnete eine Verdopplung auf 24,8 Milliarden Euro.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Haftung und Deckung
Versicherungsschutz bei mittelbarem Hundeschaden
Versicherer müssen auch unberechtigte Haftungsansprüche abwehren. Was das konkret bedeuten kann, zeigt ein Fall des Versicherungsombudsmanns. Dabei ging es um eine Hundehalterin, die um ihren Versicherungsschutz kämpfte.
Ein aktueller Fall aus dem Jahresbericht des Versicherungsombudsmanns zeigt, dass Versicherer verpflichtet sind, auch unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Eine Hundehalterin war betroffen, deren Hund indirekt einen Schaden verursachte. Während eines Spaziergangs erschreckte der Hund eine Radfahrerin, die daraufhin gegen ein geparktes Auto prallte und dieses beschädigte.
Der Versicherer lehnte die Leistung mit der Begründung ab, es handele sich um einen mittelbaren Schaden. Der Ombudsmann stellte jedoch klar, dass die Beschwerdeführerin in ihrer Eigenschaft als Tierhalterin in Anspruch genommen wurde und dieses Risiko durch die Hundehalterhaftpflichtversicherung gedeckt sei. Er wies darauf hin, dass die Argumente des Versicherers die Haftungsfrage betreffen, nicht jedoch die Deckungsebene.
Versicherer müssen auf der Deckungsebene bestätigen, dass ein Schaden grundsätzlich abgedeckt ist, und auf der Haftungsebene prüfen, ob der Versicherungsnehmer tatsächlich haftbar gemacht werden kann. Auch bei unberechtigter Haftung muss der Versicherer den Schutz bieten, um Ansprüche abzuwehren.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Pflegeeigenanteil
Rekordbelastung in Pflegeheimen: Eigenanteile steigen weiter
Die Zuzahlungen für Pflegeheimplätze haben mit durchschnittlich 3.123 Euro pro Monat einen neuen Höchstwert erreicht. Trotz gesetzlicher Zuschüsse steigen die Kosten für pflegebedingte Aufwendungen und Investitionskosten kontinuierlich.
Die Zuzahlungen für Pflegeheimplätze in Deutschland steigen weiter. Zum 1. Juli 2024 liegt der durchschnittliche Eigenanteil für die Unterbringung in einem Pflegeheim bei 3.123 Euro pro Monat. Im Vergleich zum Jahresbeginn 2024 sind dies 340 Euro mehr. Trotz gesetzlicher Neuregelungen, die seit Anfang 2022 die Pflegebedürftigen entlasten sollen, kennen die Kosten aktuell nur eine Richtung: nach oben.
Höhere Kosten trotz gesetzlicher Zuschüsse
Die Pflegekassen beteiligen sich seit 2022 mit einem gestaffelten Leistungszuschlag an den Pflegekosten. Dieser Zuschlag wurde zum 1. Januar 2024 weiter erhöht. Dennoch ist der Eigenanteil für pflegebedingte Aufwendungen, Investitionskosten sowie Unterkunft und Verpflegung stark angestiegen. Besonders betroffen ist der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE), der im Vergleich zum Jahresbeginn 2024 um 301 Euro auf 1.678 Euro kletterte.
Steigende Zahl der Pflegebedürftigen
Die Zahl der Menschen, die Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung erhalten, ist ebenfalls gestiegen. Zum Ende des Jahres 2022 erhielten rund 4,875 Millionen Menschen entsprechende Leistungen, was einem Anstieg von 82,6 Prozent seit 2015 entspricht. Weitere 311.586 Leistungsbezieher erhielten Gelder aus der privaten Pflege-Pflichtversicherung.
Kritik an der Verantwortung der Länder
Die vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner kritisiert die hohe finanzielle Eigenbeteiligung der Pflegebedürftigen: „Dass diese so hoch ist, liegt auch daran, dass die Länder ihre Verantwortung ignorieren. Allein die Übernahme der Investitionskosten, wie gesetzlich vorgesehen, würde Heimbewohnerinnen und -bewohner um durchschnittlich 490 Euro im Monat entlasten.“
MANTANTENiNFORMATION zum Thema Versicherungen zu Fachkräftegewinnung
Betriebliche Altersversorgung und Gesundheitsleistungen im Kampf gegen den Fachkräftemangel
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Deutschland kämpfen gegen den Fachkräftemangel. Betriebliche Altersvorsorge und Gesundheitsleistungen spielen dabei eine immer wichtigere Rolle. Wie Unternehmen diese Benefits zur Mitarbeiterbindung nutzen.
Der Fachkräftemangel zwingt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Deutschland zum Handeln. Eine aktuelle Studie zeigt, dass 94 Prozent der Unternehmen Maßnahmen zur Mitarbeitergewinnung und -bindung ergreifen. Besonders die betriebliche Altersvorsorge (bAV) und Gesundheitsleistungen gewinnen an Bedeutung.
Die bAV wird von 34 Prozent der KMU angeboten, ein Anstieg von vier Prozentpunkten im Vergleich zum Vorjahr. Größere Unternehmen setzen häufiger auf dieses Instrument: 48 Prozent der Unternehmen mit 201 bis 500 Beschäftigten bieten eine bAV an, während es bei den kleineren Unternehmen nur 14 Prozent sind.
Gesundheitsleistungen wie betriebliche Gesundheitsförderung und betriebliche Krankenversicherung (bKV) sind ebenfalls wichtige Maßnahmen. Insgesamt 18 Prozent der Unternehmen bieten eine betriebliche Gesundheitsförderung an, während 14 Prozent eine betriebliche Krankenversicherung zur Mitarbeitendengewinnung und -bindung nutzen. Auch hier sind größere Unternehmen aktiver: 29 Prozent der größeren Unternehmen bieten Gesundheitsförderung an, verglichen mit nur sieben Prozent der Kleinstunternehmen.
Versicherungen spielen eine entscheidende Rolle bei der Fachkräftebindung. Neben der bAV und bKV bieten 12 Prozent der Unternehmen auch eine betriebliche Unfallversicherung an. Diese Maßnahmen helfen, qualifizierte Mitarbeitende zu gewinnen und langfristig zu binden.
Über die KMU-Studie:
2024 befragte die Gothaer Versicherung deutsche KMU in einer Online-Befragung nach aktuellen Trends und Meinungen. Im Zeitraum vom 09. bis 29. Januar 2024 haben 1.022 Personen teilgenommen, die in ihren Unternehmen für das Thema Versicherungen (mit-) verantwortlich sind. Durchführendes Institut war die Heute und Morgen GmbH, Köln.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Pfändungsgrenzen
Pfändungsfreigrenzen steigen
Wer Schulden hat, darf demnächst etwas mehr Geld im Portemonnaie behalten. Denn die Pfändungsfreigrenzen werden zum 1. Juli 2024 angehoben.
Auch Bundesbürger mit finanziellen Problemen, müssen ein auskömmliches Leben führen können. Deshalb hat der Gesetzgeber einen monatlichen Grundbetrag vom Arbeitseinkommen festgelegt, auf den Gläubiger keinen Zugriff haben. So soll verhindert werden, dass die Betroffenen auf Sozialhilfeniveau abrutschen und staatliche Transferleistungen in Anspruch nehmen müssen.
Die gute Nachricht: Ab dem 1. Juli 2024 dürfen Schuldner mehr von ihrem Lohn behalten. Der monatliche unpfändbare Grundbetrag für Arbeitseinkommen erhöht sich von 1.402,28 Euro auf 1.491,75. Wenn gesetzliche Unterhaltspflichten zu erfüllen sind, steigt dieser Beitrag. Die Berechnung ist abhängig vom Gehalt sowie der Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen.
Für die erste unterhaltspflichtige Person erhöht sich der Pfändungsfreibetrag von 527,76 Euro auf 561,43 Euro im Monat. Für jede weitere unterhaltspflichtige Person steigt der pfändungsfreie Betrag jeweils um 312,78 Euro monatlich. Bisher waren dies 294,02 Euro im Monat.
Bezüge aus betrieblicher Altersvorsorge geschützt Damit Menschen mit Schulden für ihren Ruhestand privat vorsorgen können, sind auch die betriebliche Altersvorsorge und die Zulagen für vermögenswirksame Leistungen vor Gläubigern geschützt. Darüber hinaus gilt das auch für bestimmte Renten und Zahlungen aus Witwen-, Waisen-, Hilfs- und Krankenkassen. Hier lohnt es sich im Zweifel, eine Beratung bei uns einzuholen.
Auf einige Versicherungen sollte man trotz Schulden nicht verzichten. So sollte jeder Bundesbürger eine private Haftpflicht-Police besitzen. Sie leistet, wenn man Dritten einen Schaden zufügt. Eine Kranken- und Pflegeversicherung ist ohnehin Pflicht. Die Rechtsschutzversicherung bietet Unterstützung, falls man mit einem teuren Rechtsstreit konfrontiert wird. Auch die Berufsunfähigkeitsversicherung sollte -wenn möglich- nicht gekündigt werden, da sie die Arbeitskraft absichert. Andere Versicherungen hängen von der individuellen Lebenssituation ab. Auch hier hilft ein Beratungsgespräch, Einsparmöglichkeiten ausfindig zu machen.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Abschlagsfreie Rente
Breite Unterstützung für abschlagsfreie Rente nach 45 Berufsjahren
Rente mit 63 gibt es nur nach 45 Beitragsjahren. Dennoch glauben manche Politiker an dieser Stelle sparen zu müssen. Doch die Bevölkerungsmehrheit befürwortet die Rente mit 63, wie eine aktuelle Umfrage zeigt.
Eine überwältigende Mehrheit der Deutschen spricht sich für eine abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren aus, wie eine aktuelle Civey-Umfrage im Auftrag des Sozialverbands VdK zeigt. Laut der Umfrage befürworten 86 Prozent der Bundesbürger diese Regelung. VdK-Präsidentin Verena Bentele kritisiert, dass die politische Debatte die Bedürfnisse der Bürger nicht widerspiegelt.
Besonders hoch ist die Zustimmung unter den Anhängern der Linken (96,8 Prozent) und der SPD (94,4 Prozent). Selbst bei den FDP-Anhängern unterstützen 70,9 Prozent die abschlagsfreie Rente.
„Der Konsens für die Beibehaltung einer abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren ist über alle politischen Lager und Generationen hinweg überwältigend groß. Die Debatte schürt Unzufriedenheit und Verunsicherung unter den Menschen, die ihre Lebensplanung bedroht sehen“, so Bentele.
Die Umfrage zeigt auch eine hohe altersübergreifende Unterstützung: 90,5 Prozent der 50- bis 64-Jährigen, 87,5 Prozent der über 65-Jährigen und 82,2 Prozent der 40- bis 49-Jährigen befürworten die Regelung. Bei den 18- bis 29-Jährigen liegt die Zustimmung bei 70,2 Prozent. Regional gibt es ebenfalls Unterschiede: 92,2 Prozent der Ostdeutschen und 83,9 Prozent der Westdeutschen unterstützen die abschlagsfreie Rente.
Die Ergebnisse der Umfrage verdeutlichen die breite Unterstützung der Bevölkerung für die abschlagsfreie Rente und zeigen die Diskrepanz zur aktuellen politischen Diskussion.
Über die Studie:
Die Umfrage wurde vom Meinungsforschungsinstitut Civey durchgeführt. Zwischen dem 28. und 29. Mai 2024 wurden online 2.512 Bundesbürger ab 18 Jahren befragt. Die Ergebnisse sind repräsentativ und berücksichtigen einen statistischen Fehler von 3,4 Prozentpunkten.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema fehlende Privatvorsorge
Fehlende, private Vorsorge: Viele Rentner bedauern Ihr Vertrauen in die gesetzliche Rente
Zahlreiche Rentner bereuen, dass sie sich auf die gesetzliche Rente verlassen und nicht zusätzlich privat vorgesorgt haben. Welche staatlichen Maßnahmen als hilfreich gegen Rentenlücken angesehen werden und wie die private Vorsorge in Deutschland aussieht, zeigt eine aktuelle Untersuchung.
Laut einer neuen Studie haben fast zwei Drittel (64 Prozent) der Rentnerinnen und Rentner ausschließlich auf die gesetzliche Rente gesetzt und keine private Vorsorge getroffen. Besonders betroffen sind Frauen (67 Prozent) und Angestellte (66 Prozent). Rückblickend bedauern viele ihre mangelhaften Vorsorgemaßnahmen: 61 Prozent würden rückblickend mehr privat vorsorgen, und knapp ein Drittel (32 Prozent) sogar deutlich mehr.
Ratschläge an das „jüngere Ich“
Den Befragten zufolge würden sie ihrem jüngeren Selbst raten, frühzeitig eine Lebens- oder Rentenversicherung abzuschließen, vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers zu nutzen und professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Als besonders hilfreich zur Vermeidung finanzieller Nachteile betrachten sie staatliche Maßnahmen wie Förderung und Zuschüsse (20 Prozent), ein digitales Rentenkonto (19 Prozent) und verstärkte staatliche Aufklärung (17 Prozent).
Verspäteter Start der privaten Vorsorge
Unter denjenigen, die privat vorgesorgt haben, begann nur ein Viertel (25 Prozent) vor dem 30. Lebensjahr damit. Ein gutes Drittel (34 Prozent) startete erst nach dem 40. Lebensjahr. Insbesondere Frauen (42 Prozent) fingen später mit der Vorsorge an als Männer (29 Prozent).
Beliebte Vorsorgemaßnahmen
Bei den Rentnern, die privat vorgesorgt haben, sind die betriebliche Altersvorsorge (47 Prozent), Lebens- und Rentenversicherungen (42 Prozent) sowie Wohneigentum (41 Prozent) besonders verbreitet. Nur 24 Prozent setzten auf Wertpapiere wie Aktien, Fonds und Anleihen. Betriebsrenten machen bei 28 Prozent der Befragten einen großen Anteil am jetzigen Einkommen aus, gefolgt von Wohneigentum bei 25 Prozent und Lebens- und Rentenversicherungen bei 16 Prozent.
Erwartungen und finanzielle Sorgen im Ruhestand
Kurz vor dem Ruhestand hatten 62 Prozent der Befragten positive Erwartungen und freuten sich darauf, mehr nach ihren eigenen Bedürfnissen leben zu können. Negative Gefühle waren seltener, aber die Sorge, nicht genug Geld für den Alltag zu haben (44 Prozent), war weit verbreitet. Die Angst vor Einsamkeit (13 Prozent) und vor Langeweile (11 Prozent) spielten eine geringere Rolle.
Über die Studie:
Die HDI-Rentner-Studie wurde in Zusammenarbeit mit dem Markt- und Meinungsforschungsinstitut YouGov Deutschland durchgeführt. Sie ermöglicht durch ihren Umfang auch repräsentative Aussagen über die Rentensituation in einzelnen Bundesländern. Es wurden im Februar 2024 insgesamt 1.053 Rentnerinnen und Rentner zwischen 63 und 70 Jahren befragt.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Wassersport-Haftpflicht
Hobby Motorboot: nur mit ausreichend Haftpflichtschutz
Die Nutzung von Motorbooten wird bei den Deutschen immer beliebter. Laut dem Bundesverband Wassersportwirtschaft (BVWW) gab es 2023 rund 1,2 Millionen registrierte Motorboote in Deutschland, ein Anstieg von acht Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Fast die Hälfte der deutschen Motorbootbesitzer nutzt ihre Boote auch im Ausland. Daher ist der richtige Haftpflichtschutz unverzichtbar.
Normale Haftpflichtpolicen decken meist nur Ruder-, Paddel- und Tretboote ab, nicht jedoch das eigene Motorboot. Auch gibt es in Deutschland keine Pflichtversicherung für Motorboote. Und dennoch ist eine spezielle Motorboot- Haftpflicht dringend zu empfehlen. Können doch Unfälle mit Motorboot erheblichen Schaden anrichten – Sach-, aber insbesondere auch Personenschaden. Man stelle sich nur einmal vor, ein Motorboot kollidiert durch eine Unachtsamkeit mit einem anderen Motorboot und es kommt bei mehreren Unfallbeteiligten zu schweren Verletzungen oder gar zu einer Behinderung. Solche Schäden können einen Schadenverursacher ruinieren – denn Unfälle mit Motorboot können vergleichbar schwer sein wie Unfälle mit Pkw. Aus diesem Grund empfiehlt die Stiftung Warentest, eine Deckungssumme von mindestens drei Millionen Euro zu vereinbaren für die Bootshaftpflicht. In manchen Ländern ist die Bootshaftpflicht eine Pflichtversicherung In Ländern wie Italien, Spanien, Kroatien und der Schweiz besteht eine Versicherungspflicht für Motorboote:
Wenn man ein Boot im Urlaub mietet, ist dieses meist vor Ort versichert. Das Beispiel Kroatien zeigt aber, dass Deckungssummen manchmal sehr niedrig sind. Deswegen kann eine zusätzliche Wassersportversicherung sinnvoll sein, die auch leistet, sobald man mit fremdem Boot einen Schaden anrichtet. Wer hierzu Rat sucht, sollte sich dringend an eine Expertin oder einen Experten wenden.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Altersarmut
Durchschnittliche Altersrente 2023: Frauen deutlich benachteiligt
Im Jahr 2023 gingen fast eine Million Deutsche in den Ruhestand, erhielten jedoch im Schnitt nur 1.110 Euro monatlich. Besonders auffällig ist die erhebliche Rentenlücke zwischen Männern und Frauen.
Im Jahr 2023 traten 952.658 Deutsche altersbedingt in den Ruhestand, wie die aktuellen Zahlen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zeigen. Im Durchschnitt erhielten diese Neurentner eine monatliche Rente von 1.110,26 Euro. Allerdings gibt es erhebliche Unterschiede zwischen den Rentenbezügen von Männern und Frauen.
Von den neuen Altersrentnern waren 491.952 Frauen, was 31.246 mehr als bei den männlichen Rentenbeziehern ist. Trotzdem erhielten Frauen im Schnitt nur 936,91 Euro monatlich, während Männer durchschnittlich 1.295,36 Euro erhielten. Damit liegt die Rente von weiblichen Neurentnern rund 27,7 Prozent unter der der Männer.
Von den 952.658 Rentenbeziehern im Jahr 2023 erhielten 397.579 Personen eine Regelaltersrente, die im Schnitt bei nur 727,85 Euro pro Monat lag. Diese Mini-Rente betrifft 41,7 Prozent der Neurentner und liegt oft nur knapp über dem Niveau des Bürgergelds. Besonders betroffen sind Frauen, die im Schnitt nur 628,78 Euro monatlich erhalten. Zum Vergleich: Im Jahr 2024 liegt die Grundsicherung für Alleinstehende bei 563 Euro pro Monat.
Besser sieht es für die besonders langjährig Versicherten aus. Diese müssen 45 Beitragsjahre vorweisen und erhielten im Durchschnitt eine Altersrente von 1.565,42 Euro. Die 212.611 langjährig Versicherten mit 35 Beitragsjahren erhielten durchschnittlich 1.172,68 Euro. Zudem erhielten 62.210 Personen aufgrund einer schweren Behinderung eine durchschnittliche Altersrente von 1.302,89 Euro pro Monat.
Diese Zahlen verdeutlichen die Herausforderung, die Altersarmut in Deutschland zu bekämpfen und eine gerechtere Verteilung der Renten zu erreichen, insbesondere zwischen Männern und Frauen.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Sparsamkeit im Alter
Altersvorsorge: Hälfte der Mittelgeneration erwartet sparsamen Lebensstil im Alter
Eine Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach beleuchtet die Einstellungen zur privaten Altersvorsorge bei Personen im Alter zwischen 30 und 59 Jahren.
Das Institut für Demoskopie Allensbach untersucht seit 2013 regelmäßig die Einstellungen und Erwartungen der sogenannten ‚Generation Mitte‘, also Menschen zwischen 30 und 59 Jahren. Eine der zentralen Fragen betrifft die Einschätzung der persönlichen finanziellen Lage im Alter.
Die aktuelle Studie zeigt, dass die Mehrheit der Befragten weit entfernt davon ist, langfristige finanzielle Sicherheit im Alter zu erreichen. Lediglich 27 Prozent glauben, dass sie im Alter finanziell sorgenfrei leben können, während 50 Prozent erwarten, sparsam haushalten zu müssen. Der Anteil derjenigen, die befürchten, ihren Lebensunterhalt im Alter kaum selbstständig finanzieren zu können, ist in den letzten gut 10 Jahren nur minimal von 20 auf 18 Prozent gesunken.
In Bezug auf die Sicherung des Lebensstandards halten 58 Prozent der Befragten ein Eigenheim für besonders wichtig, gefolgt von einem sicheren Arbeitsplatz und der Berufstätigkeit beider Partner mit 56 Prozent. Zusätzlich erachten 54 Prozent den Aufbau einer privaten Altersvorsorge als bedeutend.
Darüber hinaus werden konsequentes Sparen, beruflicher Aufstieg und die Möglichkeit eines Zusatzverdienstes im Rentenalter als weitere wichtige Aspekte zur langfristigen Sicherung des Lebensstandards angesehen. Die Trendanalyse verdeutlicht, dass besonders der Berufstätigkeit beider Partner und eigenen Kindern eine größere Bedeutung beigemessen wird, während beruflichem Aufstieg tendenziell weniger Priorität eingeräumt wird.
Über die Studie:
Das Institut für Demoskopie Allensbach (IfD) hat zum zehnten Mal die 30- bis 59-jährigen Menschen in Deutschland befragt. Für die repräsentative Untersuchung „Generation Mitte“ 2024 haben die Demoskopen zwischen dem 16. März und dem 4. April insgesamt 1.026 Männer und Frauen im Alter von 30 bis 59 Jahren in Face-to-Face-Interviews befragt.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Sparmotive
Sparmotiv "Kapitalanlage" erreicht höchsten Stand seit 2008
Das Sparmotiv 'Kapitalanlage' verzeichnet einen deutlichen Bedeutungsgewinn, so eine Umfrage. Wichtiger sind den Deutschen aber andere Gründe, um Geld zu sparen.
Warum sparen Deutsche Geld? Dieser Frage geht der Verband der Privaten Bausparkassen mit regelmäßigen Umfragen nach. Die Ergebnisse der jüngsten Frühlingsumfrage zeigen, dass das Sparmotiv 'Kapitalanlage' an die bisherigen Top-Sparmotive herangerückt ist. Aus Sicht der Befragten ist immer noch 'Altersvorsorge' der wichtigste Grund, um Geld zu sparen. Im Vergleich zu den Herbstergebnissen der Umfrage, verzeichnet dieses Sparmotiv sogar leichte Zuwächse (von 56,1 auf 57,2 Prozent).
Auch das zweit-häufigste Sparmotiv verzeichnet Zuwächse - sogar um stattlich 5 Prozentpunkte auf nun 45,4 Prozent. Es handelt sich dabei um 'Konsum'. Darunter verstehen die Studienautoren das Sparen für größere Anschaffungen. Das „Wohneigentum“ erreichte mit 41,8 Prozent nach 41,5 Prozent zuvor erneut den schon klassischen 3. Platz.
Doch das Sparmotiv 'Kapitalanlage' ist der größte Gewinner der Frühlingsumfrage. Dieses Sparmotiv kommt auf 40,3 Prozent. Im Herbst waren es erst 26,9 Prozent. Ein Wert von über 40 Prozent wurde zuletzt im März 2008 erreicht – ein halbes Jahr vor dem Zusammenbruch der US-amerikanischen Großbank Lehmann Brothers, der den Höhepunkt der damaligen weltweiten Finanzkrise markierte. In den letzten zehn Jahren lag der Wert immer unter 35 Prozent.
Das Sparmotiv „Notgroschen“ nennen unverändert 3,6 Prozent. „Ausbildung der Kinder“ kommt auf 2,4 nach 2,8 Prozent.
Über die Studie: Das Meinungsforschungsinstitut Kantar befragte dazu im Auftrag des Verbands der Privaten Bausparkassen zum 80. Mal mehr als 2.000 Personen ab 14 Jahren.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Erwerbsminderungsrentenzuschlag
Erwerbsminderungsrente: Zuschlag ab Juli beschlossen
Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, erhält ab Juli einen Zuschlag. Wie sich die geplanten Verbesserungen auf Bestandsrenten auswirken und warum das Verfahren zur Auszahlung in zwei Stufen erfolgen soll.
Das Verfahren zur Zahlung von Zuschlägen auf Erwerbsminderungsrenten und Renten wegen Todes ändert sich. Darauf einigten sich die Mitglieder des Ausschusses für Arbeit und Soziales und stimmten einem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zu.
Der Hintergrund ist das im Jahr 2022 beschlossene Gesetz zur Rentenanpassung und zur Verbesserung von Leistungen für Erwerbsminderungsrentner. Dieses Gesetz führte eine Verbesserung für die Bezieher einer Erwerbsminderungsrente oder einer Rente wegen Todes der gesetzlichen Rentenversicherung ein, deren Rente zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 31. Dezember 2018 begann. Die Verbesserung erfolgt in Form eines pauschalen Zuschlags zur Rente ab dem 1. Juli 2024 und orientiert sich an den individuellen Vorleistungen (persönliche Entgeltpunkte). Auch laufende Altersrenten, die unmittelbar an Renten wegen Erwerbsminderung anschließen, erhalten den Zuschlag.
Die automatisierte Umsetzung des Zuschlags für die insgesamt etwa drei Millionen Bestandsrenten durch die Deutsche Rentenversicherung gestaltete sich im Nachhinein aufgrund eines erhöhten Umsetzungsaufwands deutlich komplexer als ursprünglich geplant, berichten die Koalitionsfraktionen. Daher soll das Verfahren zur Auszahlung nun in zwei Stufen erfolgen: In einer ersten Stufe ab Juli 2024 wird monatlich ein Rentenzuschlag separat von der zugrunde liegenden Rente ausgezahlt. Dabei orientiert sich die Berechnung des Rentenzuschlags am Auszahlungsbetrag der Rente. Durch dieses Vorgehen sollen die Berechtigten letztendlich hinsichtlich des Gesamtrentenbetrags so gestellt werden, als hätten sie den Zuschlag über die originäre Rentenberechnung erhalten. In einer zweiten Stufe ab Dezember 2025 wird der Zuschlag dann dauerhaft als unmittelbarer Bestandteil der Rente berechnet und ausgezahlt.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Bereifung bei erneutem Wintereinbruch
Wintereinbruch in Deutschland - Auf Bereifung achten
Der Winter zeigt sich hartnäckig: Schauer, Schnee und Gewitter zeugen davon, dass noch nicht mit Frühling zu rechnen ist. Autofahrer sollten deshalb auf die Bereifung ihres Fahrzeugs achten.
"Kälte-Hammer im April" hieß es dieser Tage auf Wetter.de. Schnee, Glatteis und Spätfrost prägen derzeit das als wechselhaft bekannte Aprilwetter. Das erhöht die Unfallgefahr auf Deutschlands Straßen. Autofahrer sollten deshalb unbedingt die Bereifung ihrer Fahrzeuge prüfen. Die Verbraucherwebseite der Versicherer, 'Die Versicherer', klärt derzeit darüber auf, wie sich die Assekuranzen verhalten, wenn ein Autofahrer mit der falschen Bereifung unterwegs war und in einen Unfall verwickelt wurde.
Kfz-Haftpflichtversicherung:
Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt nach einem Unfall auf jeden Fall den Schaden des Unfallopfers, auch wenn der Unfallverursacher bei winterlichen Wetterverhältnissen mit Sommerreifen unterwegs war. Der Versicherungsschutz bleibt auch in diesem Fall bestehen. Fahrzeuge sollten jedoch nicht dauerhaft mit Sommerreifen unterwegs sein, wenn winterliche Straßenverhältnisse eindeutig andere Reifen erfordern - sei es aufgrund von Kälte, Glatteis, Schnee oder Schneeglätte. Wer dann einen Unfall mit seinem Auto verursacht, muss damit rechnen, von seiner Versicherung mit bis zu 5.000 Euro in Regress genommen zu werden.
Vollkaskoversicherung:
Wenn der Autofahrer vor Fahrtantritt oder während der Fahrt hätte erkennen müssen, dass Sommerreifen angesichts der winterlichen Bedingungen völlig ungeeignet sind und es aufgrund der unzureichenden Bereifung zu einem Unfall kommt, kann die Leistung der Voll- und Teilkaskoversicherung anteilig, in besonders schweren Fällen sogar vollständig gekürzt werden. Selbst wenn keine allgemeine Winterreifenpflicht in Deutschland besteht, lohnt es sich, bei kalten Temperaturen die richtigen Reifen aufzuziehen. Nur so ist gewährleistet, nach einem Unfall die volle Leistung der Versicherung für den Schaden am eigenen Auto zu bekommen.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Finanzwissen und Anlageberatung
Finanzwissen und Anlageberatung: Generationen im Fokus
Eine Studie offenbart Wissenslücken bei Finanzprodukten unter Deutschen, betont aber gleichzeitig die Wichtigkeit einer qualifizierten Anlageberatung, besonders für jüngere Generationen.
Lediglich 10 Prozent der Befragten schätzen ihr Wissen über Finanz- und Anlageprodukte als sehr gut ein, während die Hälfte (54 Prozent) der Meinung ist, dass eine umfassende Anlageberatung von Bedeutung ist. Vor allem für die jüngeren Altersgruppen, die Generation Z und die Millennials, ist eine solche Beratung nicht nur wichtig; sie haben auch vor, ihre Sparbeträge in Zukunft zu erhöhen.
Trotz dieses Interesses ließen sich in den letzten zwölf Monaten nur 20 Prozent beraten. Eine klare Anlagestrategie verfolgen dabei nur 25 Prozent der Befragten. Wenn Beratung in Anspruch genommen wird, dann meist bei Banken oder Finanzberatern und über Online-Portale.
Über Studie
Die repräsentative Anlagestudie „So investiert Deutschland“ wurde im Auftrag der Commerzbank durchgeführt. Um einen Querschnitt der Bevölkerung abzubilden, hat das Markt- und Meinungsforschungsinstitut Ipsos eine der bis dato detailliertesten Anlagestudien in Deutschland durchgeführt. Dafür wurden Ende 2023 bundesweit 3.200 Menschen verschiedener Alters- und Einkommensgruppen mit unterschiedlicher Bildungs- und Wohnsituation zu ihrem Anlageverhalten befragt.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Selbständige in der DR
Deutsche Rentenversicherung: können Selbständige Mitglied werden?
Können Selbstständige Mitglied der Deutschen Rentenversicherung werden? Welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen und welche Vorteile das bietet.
Einige Berufsgruppen unter Selbstständigen, wie Handwerker, Hebammen, freiberufliche Lehrer, Künstler und Publizisten, unterliegen in Deutschland der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht. Die Mehrheit der Selbstständigen fällt jedoch nicht automatisch unter diese Regelung. Ihnen bietet sich allerdings die Möglichkeit, innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme ihrer selbstständigen Tätigkeit die Versicherungspflicht auf Antrag zu erlangen.
Selbstständige, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, profitieren von einem umfangreichen Leistungsspektrum. Dieses umfasst nicht nur die Alters- und Hinterbliebenenversorgung, sondern auch Ansprüche auf Rehabilitationsleistungen und Renten bei Erwerbsminderung. Zusätzlich haben pflichtversicherte Selbständige die Möglichkeit, staatliche Zulagen für eine Riester-Rente zu erhalten.
Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung richten sich nach einem Regelbeitrag, der aktuell bei 657,51 Euro in den alten und 644,49 Euro in den neuen Bundesländern liegt. Für Existenzgründer gibt es eine spezielle Regelung, die es ihnen ermöglicht, in ihrem Gründungsjahr und den darauf folgenden drei Kalenderjahren nur die Hälfte des Regelbeitrags zu entrichten. Es besteht auch die Option, höhere oder niedrigere Beiträge zu leisten, abhängig vom jeweiligen Arbeitseinkommen. Der Mindestbeitrag liegt dabei monatlich bei 100,07 Euro, während der Höchstbeitrag 1.404,30 Euro beträgt.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Sparen in Deutschland
Deutschlands Sparer: Konservativ trotz Sparwillens
Trotz hoher Sparquote in Deutschland nutzen nur wenige eine gezielte Anlagestrategie, während traditionelles Sparen dominiert.
In Deutschland legen zwar 70 Prozent der Bürger Geld zur Seite, doch nur ein Viertel davon tut dies mit einer ausgearbeiteten Anlagestrategie. Traditionelle Sparmethoden wie Tages- und Festgeldkonten sowie das Sparbuch bleiben dabei die Favoriten der meisten Sparer, während potenziell ertragreichere Investments in Wertpapiere oft außen vor bleiben. Ein Grund hierfür ist das verbreitete Defizit an Finanzwissen sowie die geringe Nutzung professioneller Anlageberatung.
Eine Studie zeigt auf, dass mehr als die Hälfte der Befragten (56 Prozent) mit ihrer finanziellen Lage zufrieden ist, wobei sich ein direkter Zusammenhang zwischen der Zufriedenheit und dem Bildungsgrad sowie dem Einkommensniveau abzeichnet. Männer äußern sich häufiger zufrieden (61 Prozent) als Frauen (52 Prozent). Besonders glücklich über ihre finanzielle Situation sind Personen, die in ihrem eigenen Zuhause leben – 70 Prozent im Vergleich zu 48 Prozent der Mieter. Zudem verfügt mehr als jeder Zweite über Ersparnisse, auf die im Bedarfsfall schnell zugegriffen werden kann.
Über Studie
Die repräsentative Anlagestudie „So investiert Deutschland“ wurde im Auftrag der Commerzbank durchgeführt. Um einen Querschnitt der Bevölkerung abzubilden, hat das Markt- und Meinungsforschungsinstitut Ipsos eine der bis dato detailliertesten Anlagestudien in Deutschland durchgeführt. Dafür wurden Ende 2023 bundesweit 3.200 Menschen verschiedener Alters- und Einkommensgruppen mit unterschiedlicher Bildungs- und Wohnsituation zu ihrem Anlageverhalten befragt.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Digitale Rentenübersicht
Digitale Rentenübersicht: Umfrage offenbart Informations- und Beratungsbedarf
Die Einführung der Digitalen Rentenübersicht (DRÜ) markiert einen entscheidenden Schritt hin zu mehr Transparenz und Eigenverantwortung in der Altersvorsorge der Bundesbürger. Doch eine aktuelle Umfrage offenbart noch erheblichen Informations- und Beratungsbedarf.
Obwohl die Digitale Rentenübersicht seit Herbst 2023 verfügbar ist, haben lediglich 38 Prozent der Befragten von ihr gehört, und nur 22 Prozent haben diesen Service bereits genutzt. Diese Zahlen zeigen, dass trotz der hohen Bedeutung, die der DRÜ für die individuelle Altersvorsorge zukommt, das Bewusstsein in der Bevölkerung noch nicht entsprechend ausgeprägt ist.
Unter den Nutzern der DRÜ herrscht allerdings eine positive Resonanz: 90 Prozent derjenigen, die sie bereits in Anspruch genommen haben, planen, dies auch zukünftig zu tun. Ein besonders hervorzuhebendes Ergebnis der Umfrage ist der ausgedrückte Wunsch nach zusätzlicher Beratung durch Berater oder Vermittler, den 90 Prozent der Nutzer als wichtig erachten. Dies unterstreicht die Rolle der DRÜ nicht nur als Informationsinstrument, sondern auch als Ausgangspunkt für weiterführende Beratungsgespräche.
Interessanterweise nutzen auch junge Leute zwischen 18 und 34 Jahren die DRÜ und bekunden ein überdurchschnittlich hohes Interesse an zusätzlicher Beratung. Dies deutet auf ein gesteigertes Bewusstsein für die Notwendigkeit vorzeitiger und strategischer Altersvorsorgeplanung in dieser Altersgruppe hin.
Ein weiteres zentrales Ergebnis der Umfrage ist die hohe Priorität des Datenschutzes für die Nutzer der DRÜ. 84 Prozent der Befragten messen diesem Aspekt eine eher hohe oder sehr hohe Bedeutung bei. Dieser Punkt sollte bei der weiteren Entwicklung und dem Ausbau der DRÜ stets im Fokus stehen.
Die Umfrageergebnisse legen nahe, dass die Digitale Rentenübersicht das Potenzial hat, ein wichtiges Instrument für die Planung der persönlichen Altersvorsorge zu werden. Allerdings ist es entscheidend, die Informationslücken zu schließen und die Bevölkerung umfassend über die DRÜ aufzuklären. Berater, Makler und Vermittler spielen hierbei eine zentrale Rolle, indem sie aktiv auf ihre Klienten zugehen und individuelle Beratung anbieten.
Über die Umfrage:
Die Umfrage wurde online vom Hamburger Marktforschungsunternehmen Appinio durchgeführt. Auftraggeber ist die Aeiforia GmbH.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Versicherungsbetrug
Die 6 häufigsten Formen von Versicherungsbetrug
Etwa zehn Prozent der Schadensmeldungen, die von Versicherungsnehmern eingereicht wurden, wecken Verdacht auf möglichen Versicherungsbetrug und erfordern weitere Überprüfung. Diese Erkenntnis geht aus einer speziellen Analyse von über 600.000 Schadensmeldungen der letzten drei Jahre hervor, die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) durchgeführt wurde.
Diese Schadensmeldungen umfassten knapp 200.000 Einbrüche, die von Hausratversicherern gemeldet wurden, sowie über 400.000 Schäden an Kraftfahrzeugen, die der Privathaftpflicht- und privaten Tierhalterhaftpflichtversicherung gemeldet wurden. Der Schaden, der jährlich durch Versicherungsbetrug in der Schaden- und Unfallversicherung entsteht, wird von den Versicherern auf etwa 5 Milliarden Euro geschätzt.
Die Analyse deutet darauf hin, dass etwa jeder zehnte Schaden in der Schaden- und Unfallversicherung Merkmale aufweist, die weiteren Untersuchungen bedürfen. Ein verdächtiger Fall bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass Versicherungsbetrug vorliegt, sondern lediglich, dass der Schaden ungewöhnliche Merkmale aufweist, die statistisch betrachtet selten sind.
Die Versicherer ergreifen verschiedene Maßnahmen zur Bekämpfung von Versicherungsbetrug. Spezielle Softwaretools werden eingesetzt, um verdächtige Muster in den Schadensmeldungen zu identifizieren. Darüber hinaus wird an KI-Lösungen gearbeitet, die die Betrugsabwehr weiter verbessern sollen. Trotz dieser technologischen Ansätze können geschulte Mitarbeiter der Betrugsabwehr auch Auffälligkeiten erkennen, die von Software nicht erkannt werden. Eine einfache Plausibilitätsprüfung kann oft bereits zeigen, ob der Schaden tatsächlich wie behauptet eingetreten ist. Wenn Abweichungen zwischen der gemeldeten Schadenhöhe und dem tatsächlichen Wert der beschädigten Gegenstände festgestellt werden, werden diese von geschultem Personal erkannt.
Falls tatsächlich ein Versicherungsbetrug nachgewiesen wird, kann dies schwerwiegende Konsequenzen für den Kunden haben. Der Versicherer ist dann nicht verpflichtet, für den Schaden aufzukommen, kann den Versicherungsvertrag kündigen, die Kosten für Sachverständige vom Anspruchsteller zurückfordern und den Fall zur Anzeige bringen.
Die häufigsten Formen von Versicherungsbetrug sind:
MANDANTENiNFORMATION zum Thema HaftPFLICHT
Immer mehr Deutsche verzichten auf Haftpflichtversicherungsschutz
Wer Dritten einen Schaden zufügt, haftet dafür - mit seinem gesamten Vermögen. Doch immer mehr Deutsche halten eine Privathaftpflichtversicherung für verzichtbar.
Es lässt sich ein gefährlicher Trend beobachten: Der Anteil der Deutschen, die auf den PHV-Schutz verzichten, wächst. So ermittelte 2019 eine Stichprobe des Statistischen Bundesamtes noch 17 Prozent, die nicht über diesen Versicherungsschutz verfügen.
Daten der Allensbacher Markt- und Werbeträgeranalyse (AWA) bestätigen den Trend: 2020 gaben noch 48,81 Millionen Deutsche an, selbst eine private Haftpflichtversicherung (ohne Kfz) zu besitzen oder in einem Haushalt zu leben, wo jemand anderes eine solche Versicherung besaß. 2021 sank dieser Wert auf 48,44 Millionen.
2022 zeigte eine repräsentative YouGov-Umfrage im Auftrag von Check24, dass 20 Prozent der Deutschen ganz auf eine Private Haftpflichtversicherung verzichten. Diese Umfrage wurde nun neu aufgelegt.
Zu Jahresbeginn ermittelte eine YouGov-Studie für einen Online-Vermittler, dass 20,2 Prozent der Deutschen angeben, nicht haftpflichtversichert zu sein. 5 Prozent wussten es nicht oder wollten keine Angaben machen.
Betrachtet man die Studien-Ergebnisse nach Altersgruppen, wird deutlich, dass insbesondere junge Menschen auf den Versicherungsschutz verzichten. So geben in der Altersgruppe der 18- bis 24-Jährigen nur 40 Prozent an, eine PHV zu besitzen. 34 Prozent der jungen Leute haben keine Privathaftpflicht und mehr als ein Viertel weiß es nicht.
Allerdings: Studierende und Auszubildende sind oft bis zum 25. Lebensjahr in der PHV der Eltern mitversichert
Bei den Befragten in der Altersgruppe 55+ geben 81 Prozent an, eine Privathaftpflichtversicherung zu haben. Nur 17 Prozent verzichten in dieser Altersgruppen darauf, haftpflichtversichert zu sein.
Über die Studie:
Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH im Auftrag von Check24, an der 2.073 Personen zwischen dem 22.1. und 24.1.2024 teilnahmen. Die Ergebnisse sind gewichtet und repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Moped-/Roller-Saison
Moped-Saison hat begonnen - Risiken lauern nicht nur auf der Straße
Mit dem Einzug des meteorologischen Frühlings beginnt auch die Zeit für Mopedfahrer. Jedoch ist Vorsicht geboten, denn diese kleinen Fahrzeuge sind im Straßenverkehr besonders gefährdet. Die Risiken lauern jedoch nicht nur auf den Straßen.
Mopeds erweisen sich als beliebte Beute für Diebe, wie aus Schadenauswertungen einer renommierten Versicherung hervorgeht: Im Jahr 2023 war jeder zweite Fall, der durch Moped-Teilkasko abgedeckt wurde, ein Diebstahl des Fahrzeugs. Der Anteil der Diebstähle von Mopeds ist im Vergleich der letzten fünf Jahre sogar leicht gestiegen, von 44 Prozent im Jahr 2018 auf den aktuellen Stand. Zusätzlich zu kompletten Diebstählen werden auch einzelne Teile entwendet, was den zweiten Platz in der Schadenauswertung des Versicherers 2023 einnimmt. Beschädigungen durch Naturgewalten wie Hagel, Blitz oder andere Ereignisse folgen erst mit deutlichem Abstand.
Jeder zehnte Unfall mit Verletzten betrifft Fahrerinnen oder Fahrer von Mopeds. Diese Unfälle haben teilweise gravierende Folgen, da Mopeds immerhin eine Höchstgeschwindigkeit von 45 Kilometern pro Stunde erreichen. Die kompakten Zweiräder bieten keinerlei Knautschzone, und die Fahrerinnen und Fahrer sind oft nicht ausreichend geschützt. Es gibt jedoch auch eine gute Nachricht: Im vergangenen Jahr verliefen neun von zehn Moped-Unfällen für die Beteiligten glimpflich. Trotzdem steigen die Kosten für Blechschäden in der Moped-Haftpflicht stetig an. Im Jahr 2023 beliefen sie sich im Durchschnitt auf 3.222 Euro, während sie 2018 noch bei durchschnittlich 2.444 Euro lagen.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Versicherungspflicht für selbstfahrende Arbeitsmaschinen
Entwarnung für Besitzer von Gabelstaplern und Landmaschinen: keine Versicherungspflicht in Sicht
Keine neuen Versicherungsauflagen für langsam fahrende Fahrzeuge: Der Vermittlungsausschuss hat die geplante Kfz-Haftpflicht für Gabelstapler und Co. gestoppt.
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat erfolgreich eine geplante Versicherungspflicht für langsam fahrende Fahrzeuge wie Gabelstapler, Landmaschinen, Aufsitzrasenmäher, Schneeräumer und andere selbstfahrende Arbeitsmaschinen abgewendet.
Diese Entscheidung wurde auf der Webseite des Vermittlungsausschusses bekannt gegeben. Ursprünglich war vorgesehen, dass bestimmte selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler ab dem 1. Januar 2025 eine Kfz-Haftpflichtversicherung benötigen würden, sofern ihre bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 20 km/h nicht überschreitet. Diese Fahrzeuge waren bisher über Privathaftpflicht oder Gewerbehaftpflicht-Policen mitversichert.
Jedoch stieß dieser Plan auf Widerstand, insbesondere seitens der Versicherungswirtschaft, die vor einem erheblichen Verwaltungsaufwand warnte. Millionen von Versicherungsverträgen hätten geändert und neu formuliert werden müssen. Der Vermittlungsausschuss schlägt nun vor, die Neuregelung zu streichen und den bisher geltenden Ausschluss der Kfz-Versicherungspflicht beizubehalten. Der Bundestag wird als nächstes über diesen Vorschlag abstimmen, gefolgt von einer Entscheidung des Bundesrates in seiner Sitzung am 22. März 2024.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Cyber-Versicherungen
Cyber-Versicherung: GDV fasst Musterbedingungen neu
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat Musterbedingungen für die Cyberversicherung überarbeitet. Welche Themen klargestellt wurden.
Im April 2017 stellte die Versicherungswirtschaft erstmals unverbindliche Musterbedingungen für eine Cyberversicherungspolice vor. Damit reagierte der Versicherer-Verband auf die zunehmende Anzahl der Cyber-Angriffe und der daraus resultierenden finanziellen Schäden. Ein Grund für die Anfälligkeit von vor allem kleinen oder mittelständischen Unternehmen sei im mangelnden Risikobewusstsein für die Gefahren im Netz zu finden. Das unterstrich eine damalige Forsa-Studie, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Auftrag gegeben hatte.
Die Bedingungen sollten auch als Vergleichsmaßstab dienen, um Versicherungsangebote bewerten zu können, so der Verband seinerzeit.
Sieben Jahre später haben sich die Gefahren und die Absicherung deutlich gewandelt. Die Risiken und die entsprechende Risiko-Abwehr muten einem Katz- und Mausspiel an. Einhergehend damit hat sich der Lobby-Verband erneut den Musterbedingungen für die Cyberrisikoversicherung gewidmet und diese auf den Stand 2024 gehoben.
Viele Risiko-Aspekte, die heutzutage eine Rolle spielen, gab es damals noch nicht. So arbeiten mehr Beschäftigte mobil, Cloud Computing wird stärker genutzt und die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat neue Schadenersatzansprüche bei Datenlecks geschaffen.
Folgende Punkte listet der GDV bezüglich der Änderungen auf:
Mobiles Arbeiten: Die neuen Musterbedingungen stellen klar, dass auch der Fernzugriff auf die Unternehmens-IT versichert ist.
Verletzung von Datenschutzgesetzen: Seit 2018 räumt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) den Betroffenen eines Datenlecks ein Recht auf Schadenersatz ein. Da von einem solchen Datenleck oft viele Menschen betroffen sind, können diese Zahlungen sehr hoch ausfallen. Dieses Risiko wird in der Neufassung der Musterbedingungen mitversichert.
Krieg und staatliche Angriffe: Die Neufassung stellt klar, dass ein Krieg im Sinne der Bedingungen nicht den Einsatz physischer Waffengewalt voraussetzt. Schäden durch Kriegshandlungen sind auch dann ausgeschlossen, wenn der Krieg mit digitalen Mitteln geführt wird. Darüber hinaus formulieren die neuen Musterbedingungen einen Ausschluss für staatliche Cyberangriffe. Demnach sind Schäden ausgeschlossen, die eine direkte oder indirekte Folge eines erfolgreichen staatlichen Angriffs auf kritische Infrastrukturen sind.
Externe Dienstleister: Schäden infolge einer Störung bei externen Dienstleistern wie Cloud-Anbietern, Rechenzentren oder Software-as-a-Service-Lösungen waren vom Versicherungsschutz bislang ausgeschlossen. Diese Einschränkung wird in den neuen Musterbedingungen größtenteils aufgehoben. Werden beim Dienstleister gespeicherte Daten manipuliert, mit Schadsoftware infiziert oder für unberechtigte Personen zugänglich, besteht Versicherungsschutz. Weiterhin ausgeschlossen bleibt hingegen der Ausfall des Dienstleisters, also die fehlende Verfügbarkeit der Daten.
IT-Sicherheitsniveau: Die vom versicherten Unternehmen zu erfüllenden Obliegenheiten wurden neu formuliert, um den aktuellen technischen Stand abzubilden und das Verständnis beim Leser zu verbessern. Die Basis für ein angemessenes IT-Sicherheitsniveau bilden weiterhin die bekannten, einfach umzusetzenden Maßnahmen wie regelmäßige Datensicherungen, starke Passwörter, individuelle Zugänge, Virenscanner, Firewalls und schnell installierte Sicherheitsupdates.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Schülerunfallversicherung
Urteil: Schülerunfallversicherung nicht immer gültig
Während des Schulbesuchs genießen Schüler normalerweise den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Eine Ausnahme bildet jedoch das Sporttraining in einem externen Kooperationsverein, wie das Landessozialgericht Baden-Württemberg feststellte.
Ein Schüler eines Eishockey-Sportinternats erlitt beim abendlichen Training in einem externen Verein, mit dem eine Kooperation bestand, einen Oberschenkelhalsbruch. Das Internat berücksichtigte die Trainingszeiten des Vereins bei der Planung von Lernzeiten, Mahlzeiten und anderen schulischen Betreuungsangeboten. Zudem erhielt der Schüler für die Schulgebühren des Internats ein monatliches Stipendium des Vereins.
Trotz dieser Verbindung fällt der Trainingsunfall nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg (Az. L 10 U 2662/21). Ein entscheidender Faktor war, dass das Training nicht in den organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule fiel.
Da die gesetzliche Schülerunfallversicherung im Invaliditätsfall ohnehin nur niedrige Renten leistet und die Abgrenzung zwischen schulischen und privaten Unfällen stets schwierig ist, empfiehlt sich immer die Private Unfallversicherung, die in beiden Fällen leistet, sogar weltweit.
Für Kinder und Schüler ist ein umfassender, finanzieller Schutz bei unfallbedingter Invalidität für wenige Euros im Monat äußerst sinnvoll. Nähere Infos: Unfallversicherung: Individuell für Freizeit & Beruf | Concordia
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Krankenstände
Krankenstand: Mehr Fehltage durch Depressionen und Angststörungen
Im 3. Quartal 2023 gab es in Deutschland ungewöhnlich viele krankheitsbedingte Arbeitsausfälle, wobei der Krankenstand mit 5,0 Prozent über dem Vorjahresquartal lag. Dies ergab die Auswertung von Deutschlands drittgrößer Krankenversicherung DAK Gesundheit. Besonders auffällig war der Anstieg bei psychischen Erkrankungen, darunter Depressionen und Angststörungen, die um fast ein Viertel zugenommen haben.
Als Ursache des Anstiegs vermutet die Krankenkasse die zunehmende Belastung der Psyche durch Nachwirkungen der Pandemie sowie durch globale Krisen. Dies führt zu einem Teufelskreis aus steigendem Krankenstand und wachsendem Personalmangel – wenn Arbeit mit weniger Mitarbeitern bewältigt werden muss, führt das wiederum zu Stress und erhöht für psychische Erkrankungen die Anfälligkeit. Der Anstieg bei psychischen Erkrankungen betrifft auch Muskel-Skelett-Probleme, die oft mit seelischer Anspannung zusammenhängen. Die Prognose deutet auf weitere steigende Fehlzeiten hin, was die Dringlichkeit von Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung unterstreicht.
Zahlen verschiedener Versicherer zeigen: psychische Erkrankungen sind mittlerweile der Hauptgrund für eine Berufsunfähigkeit. Aus diesem Grund sollte man als Arbeitnehmer so zeitig wie möglich über eine Berufsunfähigkeitsversicherung nachdenken. Zum einen sind in jungen Jahren die Versicherungen günstig zu haben. Zum anderen sollte man die Produkte abschließen, bevor es zu den Erkrankungen – auch psychischen Erkrankungen – kommt. Denn Vorerkrankungen können zu Leistungsausschlüssen oder zu teureren Prämien führen.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber können zudem den Abschluss einer betrieblichen Krankenversicherung vereinbaren (s. vorstehenden Artikel). Dabei handelt es sich um einen Gruppenvertrag, den der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer mit einem Versicherer abschließt und der zum Beispiel gesetzlichen Schutz um private Leistungen ergänzen kann. Hier gibt es auch Tarife für Gesundheitsprävention. Übernommen werden bei diesen Tarifen unter anderem Gesundheitskurse oder psychische Beratungsangebote.
Betriebliche Krankenversicherungen sind als Gruppenverträge oft günstig und bieten sich gerade für Menschen mit Vorerkrankung an.
Ein ebenfalls lohnendes Produkt beim Risiko langer Krankschreibungen ist die Krankentagegeldversicherung. Gesetzlich Versicherte sind zunächst besser abgesichert als die Selbstständigen – erst zahlt der Arbeitgeber das Entgelt fort, dann übernimmt die Krankenkasse 70 Prozent des Bruttoeinkommens für bis zu 78 Wochen. Gerade aber, wenn das volle Einkommen nur knapp reicht, um über den Monat zu kommen (zum Beispiel aufgrund laufender Verpflichtungen wie der Abzahlung eines Kredits), hilft eine Krankentagegeldversicherung beim Auffüllen der Einkommenslücke. Wer zum Einkommensschutz bei Krankheit mehr Informationen möchte, erhält sie hier von Experten.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Betriebliche Krankenversicherung
Betriebliche Krankenversicherung (bKV): Lukrative Zusatzleistung für Arbeitnehmer
Mehr als jedes zweite kleine und mittlere Unternehmen (KMU) hat bereits Probleme, geeignete Fachkräfte zu finden. Besonders im MINT-Bereich und in der IT-Branche sind Fachkräfte rar – und in Zeiten der Digitalisierung und der Künstlichen Intelligenz unverzichtbar. Umso wichtiger ist es, die Arbeitnehmer durch lukrative Zusatzleistungen in das eigene Unternehmen zu locken.
Eine dieser lukrativen Zusatzleistungen sind betriebliche Krankenversicherungen: ein Arbeitgeber schließt mit einem privaten Krankenversicherer einen Gruppenvertrag für seine Angestellten ab, diese erhalten dafür medizinische Leistungen oder Gesundheitsleistungen. Vorstellbar sind zum Beispiel Tarife für den Klinikaufenthalt, um Ein- oder Zweibettzimmer oder andere PKV-Leistungen zu erhalten. Oder Tarife für Zahnersatz oder die Gesundheitsprävention durch Sportkurse etc.
Dies kann insbesondere für gesetzlich Versicherte eine wichtige Ergänzung im Krankenversicherungsschutz sein. Aber auch für privat Versicherte können betriebliche Tarife eine wichtige Ergänzung sein. Denn Gruppentarife ermöglichen besonders günstige Konditionen.
Betriebliche Krankenversicherungen gibt es in zwei Modellvarianten:
Bei Budgettarifen gibt es ein übergeordnetes jährliches Budget (z.B. 300 Euro oder 600 Euro oder 900 Euro sogar bis 1.700 Euro), das für verschiedene Gesundheitsleistungen eines Leistungskatalogs verwendet werden kann. Jedoch: Ist das Budget aufgebraucht, kann keine weitere Gesundheitsleistung aus dem Katalog in Anspruch genommen werden.
Bei Bausteintarifen bestehen die Gesundheitsleistungen nebeneinander. Zwar kann das Geld für einen einzelnen Baustein gedeckelt sein (zum Beispiel 300 Euro für eine bestimmte Zahnarztleistung). Dennoch können weiteren Bausteine noch in Anspruch genommen werden, wenn eine Leistung bereits genutzt wurde – eine übergeordnete Budgetierung findet nicht statt.
Betriebliche Krankenversicherungen bieten somit durch ihre günstigen Bedingungen Arbeitnehmern, aber auch Arbeitgebern einen Mehrwert. Die Arbeitnehmer erhalten Gesundheitsleistungen zusätzlich zum Lohn. Dies fördert aber auch die Zufriedenheit und Verbundenheit mit dem Unternehmen, wovon wiederum der Arbeitgeber profitiert.
Wer hierzu mehr wissen möchte, kann sich hier informieren. Denn wir haben hier hervorragende Lösungen für Betriebe ab 10 Beschäftigte. Beispielsweise können wir mit der HALLESCHEN ein betriebliches Gesundheitsbudget vereinbaren, das bei Nutzung sogar steigt.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Einkommenssicherung durch staatliche Leistungen
Absicherung des Einkommens nach Unfall oder Krankheit: Junge Erwachsene überschätzen die stattlichen Leistungen
Die finanzielle Handlungsfähigkeit im Falle eines Unfalls oder einer schwerwiegenden Erkrankung ist bei der Mehrheit der deutschen Bevölkerung nur unzureichend abgesichert.
53 Prozent der erwachsenen Deutschen haben weder eine Unfall- noch eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Lediglich 8 Prozent der Deutschen verfügen über beide Absicherungen gleichzeitig. Weitere 9 Prozent haben ausschließlich eine Berufsunfähigkeitsversicherung, während 23 Prozent lediglich eine Unfallversicherung abgeschlossen haben.
Die Ursache für diese mangelhafte Absicherung könnte in dem weit verbreiteten Irrglauben liegen, dass in solchen Situationen ausreichender staatlicher Schutz greift. Laut der Studie glauben 30 Prozent der Deutschen, dass der Staat für den Wegfall des laufenden Einkommens durch Unfall oder Krankheit eher gut bis sehr gut absichert. Diese Fehlannahme ist besonders unter den Jüngeren verbreitet, da 49 Prozent der 18- bis 24-Jährigen davon ausgehen. Bei der Generation 55+ sind es hingegen nur noch 22 Prozent. Zusätzlich sind 26 Prozent der Meinung, dass der Staat eher gut bis sehr gut für unvorhersehbare Kosten, wie zum Beispiel Wohnungsumbauten, aufkommt.
Bei Invalidität durch Freizeitunfälle leistet die gesetzliche Unfallversicherung gar nicht!
Über die Studie:
Die Daten wurden mittels repräsentativer Umfrage durch YouGov unter 2.133 Personen ab 18 Jahren in Deutschland im Auftrag der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. ermittelt.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Härtefall-Fonds
Härtefall-Fonds: Verlängerte Antragsfrist läuft aus
Die verlängerte Antragsfrist für Leistungen der Stiftung Härtefallfonds läuft Ende des Monats aus. Wer als Härtefall gilt und woher man Antragsformulare bekommt.
Die Bundesregierung hat einen Fonds ins Leben gerufen, um Härtefälle, die im Zuge der Ost-West-Rentenüberleitung entstanden sind, zu mildern. Zielgruppen des Fonds sind:
Unter bestimmten Voraussetzungen haben Betroffene die Möglichkeit, eine pauschale Einmalzahlung zwischen 2.500 und 5.000 Euro zu erhalten, wenn ihre gesetzlichen Renten nahe der Grundsicherung liegen. Die genaue Höhe der Einmalzahlung ist abhängig vom Wohnort (Bundesland).
Die Leistung aus dem Härtefallfonds wird nur auf Antrag gewährt, der bis zum 31. Januar 2024 gestellt werden kann.
Ursprünglich endete die Antragsfrist am 30. September 2023. Im Oktober beschloss die Bundesregierung, die Antragsfrist bis zum 31. Januar 2024 zu verlängern.
Die Stiftung Härtefallfonds wurde Ende 2022 ins Leben gerufen; seit Jahresbeginn 2023 konnten Anträge gestellt werden. Bundesländer, die sich bereit erklärten, einen finanziellen Beitrag zu leisten, konnten der Stiftung bis März 2023 beitreten. Diesem Aufruf sind Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Hamburg, Bremen und Berlin gefolgt. Ihr Beitritt führte dazu, dass die Zahlungen für die Betroffenen in ihrem Bundesland von 2.500 Euro auf 5.000 Euro erhöht wurden.
In den neuen Bundesländern, die der Stiftung beigetreten sind (Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen), können nun für alle berechtigten Personengruppen die Leistungen auf eine Pauschale von 5.000 Euro angehoben werden. Hingegen betrifft die Erhöhung in den alten Bundesländern (Hamburg, Bremen und Berlin) lediglich jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler.
Antragsformulare können postalisch bei der Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds in Bochum angefordert werden. Alternativ stehen Antragsformulare auch auf den Webseiten der Knappschaft Bahn See oder dem Bundesarbeitsministerium zum Download bereit.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Gen Z und deren Versicherungen
Gen Z: alles andere als ein "Versicherungsmuffel"
Die Gen Z zeigt ein starkes Sicherheitsbewusstsein in digitalen und physischen Bereichen. Ob Datenschutz, soziale Sicherheit oder psychisches Wohlbefinden: sie streben nach stabilen und vertrauenswürdigen Umgebungen. Das zeigt sich auch in Sachen Versicherungen.
Die Gen Z demonstriert ein ausgeprägtes Sicherheitsbewusstsein, was sich in ihrer Priorisierung einer soliden finanziellen Absicherung bei unvorhergesehenen Ereignissen zeigt. Etwa drei Viertel (75%) dieser Altersgruppe legen darauf großen Wert. In der Altersgruppe von 16 bis 30 Jahren haben bereits 56 Prozent eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen, 32 Prozent eine Hausratversicherung, und 28 Prozent eine Reiseabsicherung, um beispielsweise Krankheitsfälle während oder vor Reisen abzudecken. Des Weiteren verfügen 23 Prozent über eine Rechtsschutzversicherung und 42 Prozent über eine Kfz-Versicherung aufgrund häufigen Autobesitzes. Private Haftpflicht-, Kfz- und Unfall-Versicherungen werden dabei am häufigsten als erste oder zweite Versicherung gewählt. Somit stellt die Gen Z keineswegs eine Gruppe dar, die Versicherungen vernachlässigt, sondern vielmehr eine Generation mit hohem Sicherheitsbedürfnis.
Eine differenzierte Herangehensweise zeigt sich bereits beim ersten Abschluss einer Versicherung. Fast zwei Drittel (60% oder knapp 6 Millionen) der Gen Z planen in den nächsten zwei Jahren den Abschluss einer Versicherung, bevorzugt im Bereich Kfz (16%), private Haftpflicht (15%), Rechtsschutz (13%) oder Hausrat (12%). Auch Altersvorsorge (16%), Berufsunfähigkeit (14%) und Unfallversicherungen (11%) stehen im Fokus. Der Bedarf an Versicherungen steigt mit bestimmten Lebensereignissen wie dem Berufsstart oder Wohnungswechsel, insbesondere bei Immobilienkauf oder -bau.
Externe Anreize für Entscheidungen kommen oft durch Werbung in Online- und sozialen Medien, Werbebriefe, Finanzdienstleister-Newsletter oder Empfehlungen der Eltern oder von anderen Produkthändlern. Ein wenig mehr als zehn Prozent informieren sich gezielt in sozialen Medien. Unter den Social-Media-Nutzern hat TikTok zwar mit 40 Prozent weniger Reichweite als YouTube (62%) oder Instagram (54%), aber Inhalte auf TikTok beeinflussen den Entscheidungsprozess stärker als auf anderen Plattformen.
Diese Daten ermittelte eine Marktuntersuchung von Sirius Campus, für die 1231 Personen im Alter zwischen 16 und 30 Jahren befragt wurden.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Kindsunterhalt
Kindsunterhalt steigt 2024
Kindern getrenntlebender Eltern steht seit 01. Januar 2024 mehr Unterhalt zu. Wie die Bedarfssätze angepasst wurden, zeigt die Übersicht.
Ab Januar 2024 gelten neue Bedarfssätze für den Kindesunterhalt von Trennungskindern – diese erhalten mehr Unterhalt.
Unterhaltspflichtige Eltern mit niedrigem Einkommen (netto bis 2.100 Euro) müssen den sogenannten Mindestunterhalt leisten. Laut ‚Düsseldorfer Tabelle‘ beträgt der Mindestunterhalt 2024:
Ansonsten gilt: Je höher das Einkommen unterhaltspflichtiger Eltern, desto mehr steigt der Unterhaltsbedarf. Hierfür werden 15 Einkommensgruppen je Altersstufe unterschieden und die Bedarfssätze schrittweise erhöht:
Zur Deckung des Unterhaltsbedarfs muss auch Kindergeld verwendet werden. Das Kindergeld ist bei minderjährigen Kindern in der Regel zur Hälfte und bei volljährigen Kindern in vollem Umfang auf den Bedarf anzurechnen.
2024 beträgt das Kindergeld je Kind einheitlich 250 EUR. Gegenüber 2023 ist hier keine Anhebung vorgesehen.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Frostschäden
Prävention gegen Frostschäden in der Wohngebäudeversicherung
Winterzeit ist Frostgefahr! Wie man sich vor den teuren Folgen von Frostschäden in der Wohngebäudeversicherung schützen kann.
Frostschäden machten allein 2020 etwa fünf Prozent des Schadenaufwands für Leitungswasserschäden in der Wohngebäudeversicherung aus, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). 2020 zahlten die Versicherer etwa 3,3 Milliarden Euro für solche Schäden. Doch es gibt Wege, diese Schäden zu vermeiden.
Mit dem Winter kommt auch der Frost, der eine potenzielle Gefahr für Wasserleitungen darstellt. Im schlimmsten Fall könnten die Wasserleitungen beim ersten längeren Frost platzen und weitere Schäden verursachen, bevor die vorherigen behoben werden konnten. „In Häusern, die über den Winter nicht bewohnt werden können, sollte deshalb das Wasser aus den Leitungen abgelassen werden“, rät Käfer-Rohrbach.
Der Versicherungsverband gibt daher Ratschläge, um Frostschäden zu vermeiden:
MANDANTENiNFORMATION zum Thema GKV-Zusatzbeiträge
Wichtige Krankenkassen heben Zusatzbeiträge an
Die gesetzlichen Krankenversicherer haben schrittweise ihre Zusatzbeiträge für das kommende Jahr bekannt gegeben. Während die Techniker Krankenkasse (TK) als größte Krankenkasse ihren Beitrag stabil hält, steigen die Zusatzbeiträge bei der Barmer GEK, dem zweitgrößten Krankenversicherer, und der AOK Plus. Die Barmer erhöht den Beitrag sogar um 0,69 Prozentpunkte, während die AOK Plus um 0,3 Prozentpunkte anhebt.
Für 2024 wird erneut ein Milliardendefizit in den gesetzlichen Krankenkassen erwartet. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wurde vom Bundesgesundheitsministerium auf 1,7 Prozent angehoben, aber dies ist keine verbindliche Regelung für die Anbieter. Branchenbeobachter sind gespannt darauf, wie die einzelnen Kassen ihren Zusatzbeitrag gestalten werden. Hier haben einige wichtige Anbieter den Zusatzbeitrag für kommendes Jahr bereits festgelegt.
Die TK hält ihren Zusatzbeitrag bei 1,2 Prozent stabil, während die Barmer ihren Beitrag um 0,69 Prozentpunkte auf 2,19 Prozent erhöht. Beide sind die größten Krankenkassen in Deutschland und versichern zusammen über 21 Millionen Menschen. Die AOK Plus, Marktführer in Sachsen und Thüringen, hebt ihren Zusatzbeitrag um 0,3 Prozentpunkte auf 1,8 Prozent an. Diese Anpassungen werden auf steigende Ausgaben zurückgeführt.
Einige Kassen wie die DAK Gesundheit und die AOK Bayern halten hingegen ihre Zusatzbeiträge stabil. Die DAK Gesundheit bleibt bei 1,7 Prozent, während die AOK Bayern ihren Beitrag bei 1,58 Prozent belässt.
Es wird erwartet, dass die generellen Beiträge aller Krankenkassen im nächsten Jahr voraussichtlich steigen müssen, da trotz steigender Kosten die Leistungen nicht gekürzt wurden. Der aktuelle allgemeine Beitragssatz liegt bei 14,6 Prozent, während die individuellen Zusatzbeiträge von den Kassen festgelegt werden dürfen. Gesundheitsexperten erwarten wegen der Finanzierungsprobleme im Kassensystem, dass auch der allgemeine Beitragssatz in den kommenden Jahren angehoben wird. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen den Krankenkassenbeitrag je zur Hälfte.
Die Versicherten haben ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht, wenn die Kasse ihren Beitrag raufsetzt. Der Beitrag sollte aber nicht der einzige Grund sein, weshalb man sich für oder gegen eine Krankenkasse entscheidet. So gibt es Unterschiede bei Leistungen und Service. Wer gute Erfahrungen mit seinem Anbieter gemacht hat, die Sachbearbeiter bereits persönlich kennt und Ansprechpartner vor Ort findet, hat gute Gründe, seinem Anbieter treu zu bleiben - auch bei steigenden Prämien.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Erwerbsminderungsrente
Verbesserte Absicherung bei Erwerbsminderung
Zum Jahreswechsel wurde die Berechnungsgrundlage für Erwerbsminderungsrenten angepasst.
Für Personen, die nach dem 01.01.1961 geboren sind, sieht die staatliche Absicherung eine Erwerbsminderungsrente vor. Der eigentliche Job, sowohl Status als auch Höhe des Einkommens, sind nicht abgesichert. Die Bedingungen für Erwerbsminderung sind streng, die Ansprüche eher gering. Eine Erwerbsunfähigkeitsrente erhält, wer:
Tatsächlich lag die Höhe neu bewilligter Erwerbsminderungsrenten 2021 in Westdeutschland bei 972 Euro pro Monat für Männer und 859 Euro für Frauen (Zahlbeträge), wie Daten der Rentenversicherung zeigen. In Ostdeutschland wurden durchschnittlich 891 Euro für Männer und 984 Euro für Frauen ausgezahlt.
Zum Jahreswechsel 2023/24 wurde nun die Berechnungsgrundlage für Erwerbsminderungsrenten angepasst. Die Deutsche Rentenversicherung schreibt dazu:
„Die Höhe einer Erwerbsminderungsrente berechnet sich aus den bisher zurückgelegten Versicherungszeiten. Zusätzlich werden erwerbsgeminderte Menschen durch die sogenannte Zurechnungszeit so gestellt, als hätten sie mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen weitergearbeitet und Beiträge gezahlt. Dadurch erhalten sie eine höhere Rente. Seit 2019 wird der Umfang der Zurechnungszeit an das reguläre Rentenalter angepasst. Dieses steigt bis 2031 schrittweise auf 67 Jahre. Bei einem Rentenbeginn im kommenden Jahr endet die Zurechnungszeit daher statt mit 66 Jahren mit 66 Jahren und 1 Monat.“
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Adventszeit und Feuerschäden
Adventszeit und Feuerschäden: brandgefahren in Wohnungen steigen
Die Adventszeit erhöht das Brandrisiko in deutschen Haushalten! Die Zahl der Feuerschäden steigt statistisch während der Weihnachtszeit drastisch. Doch wie lässt sich dieses Risiko minimieren? Erfahre die Trends, Tipps zur Brandprävention und den Einfluss auf die Hausratversicherung.
Die Adventszeit birgt erhöhte Brandrisiken! Statistiken der Wohngebäude- und Hausratversicherer zeigen, dass in den letzten zehn Jahren bis zu 12.000 Brände mehr in der Advents- und Weihnachtszeit, inklusive Silvester, registriert wurden als im Rest des Jahres, warnt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Trotzdem verzeichneten die letzten Jahre einen deutlichen Rückgang der Schadensfälle.
Jährlich verzeichnen deutsche Wohngebäude- und Hausratversicherer zur Advents- und Weihnachtszeit sowie um den Jahreswechsel vermehrt Feuerschäden. Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV, weist darauf hin, dass im letzten Jahr etwa 6.000 zusätzliche Brände registriert wurden. Eine erfreuliche Entwicklung, denn 2021 waren es noch 7.000, und 2018 sogar 10.000 mehr. Der höchste Anstieg an zusätzlichen Bränden in der letzten Dekade ereignete sich im Jahr 2015 mit 12.000 zusätzlichen Bränden im Dezember.
Üblicherweise liegt die Zahl der Brände um Weihnachten und Silvester um 35 bis 50 Prozent höher als im Rest des Jahres, berichtet der GDV weiter. Die Feuerschäden beliefen sich im letzten Jahr auf 23 Millionen Euro, drei Millionen weniger als im Vorjahr. Der durchschnittliche Schaden pro Fall sank um 100 Euro auf 3.600 Euro.
Hauptursachen sind oft durch Adventskränze oder Weihnachtsbäume verursachte Brände aufgrund von Unachtsamkeit. Asmussen betont die Notwendigkeit, brennende Kerzen nie unbeaufsichtigt zu lassen und einfache Brandschutzregeln zu beachten.
Tipps zur Prävention liefert der Deutsche Feuerwehrverband (DFV), der darauf hinweist, dass handelsübliche Kerzen bis zu 750 Grad heiß werden können. Kommen sie mit trockenen Nadelblättern oder Zweigen in Kontakt, können diese leicht Feuer fangen. Außerdem sind auch elektrische Lichterketten gefährlich, besonders wenn sie ohne TÜV-Siegel betrieben werden. Einige Empfehlungen umfassen feste Unterlagen für Kerzen und Weihnachtskränze sowie die Vermeidung von brennbarem Weihnachtsschmuck.
Rauchmelder sind dringend zu empfehlen, da 90 Prozent der Brandopfer an den Folgen einer Rauchgasvergiftung sterben. Diese helfen dabei, Brände frühzeitig zu erkennen. Für den Versicherungsschutz sind Rauchmelder mittlerweile obligatorisch und können im Schadensfall einen möglichen Verlust des Versicherungsschutzes verhindern.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Mini-Photovoltaikanlagen
Hausratversicherung schützt Balkon-Photovoltaikanlagen
Strom wird teurer, Nachhaltigkeit wichtiger – Mini-Photovoltaikanlagen auf Balkonen liegen im Trend. Gute Nachricht: Eine spezielle Versicherung für sie ist nicht nötig. Anja Käfer-Rohrbach vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) betont: Die Hausratversicherung deckt bereits Balkonkraftwerke ab.
Der GDV erweiterte die Musterbedingungen für die Hausratversicherung. Wer eine neue Versicherung abschließt und ein solches Balkonkraftwerk hat oder plant, kann auf eine unkomplizierte Mitversicherung zählen. Käfer-Rohrbach: "Keine Sorgen um Versicherungsschutz für nachhaltiges Handeln. Daher passen wir unsere Musterbedingungen an."
Für frisch abgeschlossene Hausratversicherungen gelten die erweiterten Bedingungen. Besitzer von Balkonkraftwerken sollten mit ihrem Versicherer über die Anpassung des Vertrags sprechen. Bestehende Policen könnten in der Regel auf die neuen Bedingungen umgestellt werden.
Balkonkraftwerke sind in der Hausratversicherung gegen Sturm, Hagel, Feuer und Blitzschlag-Überspannung geschützt. Im Gegensatz zu großen Photovoltaikanlagen auf Dächern existieren keine separaten Policen für diese kleinen Anlagen.
Die private Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden an Nachbarn. Löst sich zum Beispiel ein Modul und beschädigt den Nachbarbalkon, ist das Sache der privaten Haftpflichtversicherung.
Mieter sollten vor der Installation ihren Mietvertrag prüfen und die Erlaubnis des Vermieters einholen, besonders bei Anbringung an Fassade oder Geländer. Eine Zustimmung des Vermieters ist oft notwendig.
Wichtig: Seit Jahresbeginn gibt es steuerliche Vorteile für Mini-Photovoltaikanlagen. Die Mehrwertsteuer entfällt und es existieren Förderprogramme zur finanziellen Unterstützung.
Eigentümer können ihre Anlage über Wohngebäude- oder eigenständige Photovoltaikversicherungen absichern. Diese decken Schäden durch Feuer, Blitzschlag, Kurzschluss, Leitungswasser sowie Naturgefahren wie Sturm, Hagel oder Schneedruck ab.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Verbesserungen in der bAV
Betrieblich Altersversvorsorge - Höhere Freibeträge in 2024
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist ein wichtiger Bestandteil der Altersvorsorge in Deutschland. Nur der Dreiklang aus gesetzlicher Rente, betrieblicher Rente und privater Altersvorsorge garantiert den meisten Arbeitnehmern ein auskömmliches Alterseinkommen - das ist keine Behauptung, sondern die Grundidee des deutschen Alterssicherungssystems.
Umso bedenklicher ist es, dass viele Beschäftigte nicht mit einer bAV vorsorgen. Speziell bei jungen Menschen ist der Anteil mit einem entsprechenden Vertrag verschwindend gering, wie eine Auswertung der Deutschen Clearing-Stelle (DCS) zeigt. Demnach haben nur 3,3 Prozent der Frauen und 5,4 Prozent der Männer im Alter von 18 bis 29 Jahren einen Betriebsrente-Vertrag. In der mittleren Altersgruppe der 30- bis 42-Jährigen sorgt nicht einmal jede zehnte Frau (9,4 Prozent) und nicht einmal jeder vierte Mann (23,8 Prozent) vor.
Doch für Menschen, die bereits eine Betriebsrente beziehen, gibt es eine gute Nachricht. Grundsätzlich müssen auch auf Betriebsrenten Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden, wenn man bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist. Seit dem Januar 2020 regelt aber das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz, dass bis zu einem Freibetrag keine Krankenkassenbeiträge fällig werden. Dieser Freibetrag wird im kommenden Jahr von monatlich 169,75 Euro auf 176,75 Euro (West) bzw. von 164,50 Euro auf 173,25 Euro (Ost) angehoben. Krankenversicherungs-Beitrag muss folglich nur auf den Anteil der Betriebsrenten gezahlt werden, der diese Grenze übersteigt.
Dass gerade junge Menschen nicht vorsorgen, ist einerseits verständlich, da viele noch nicht über ein so hohes Einkommen verfügen und die Prioritäten anders liegen - aber auch ärgerlich. Denn wer erst spät mit dem Aufbau einer Betriebsrente beginnt, hat Nachteile. Sie können weniger vom Zinseszinseffekt profitieren. Was ist der Zinseszinseffekt? Vereinfacht ausgedrückt bedeutet dies, dass die Zinserträge eines Vertrages auch wieder angelegt werden, was wiederum neue Zinsen bringt. Das angesparte Kapital wächst also deutlich schneller, sogar exponentiell. Dies führt zu dem Paradoxon, dass frühe Sparer monatlich weniger Geld investieren müssen, um eine ausreichende Altersvorsorge zu erreichen, als wenn sie erst in späteren Jahren mit dem Besparen ihres Vertrages beginnen. Deshalb sollten sich auch schon junge Beschäftigte informieren, welche Chancen es gibt eine betriebliche Altersvorsorge zu nutzen.
Wie wichtig auch die Politik die betriebliche Altersvorsorge einschätzt, zeigt ein aktuelles Reformvorhaben. Wie der Versichererverband GDV berichtet, bereitet die Bundesregierung derzeit ein „Betriebsrentenstärkungsgesetz 24“ vor, das dazu beitragen soll, Betriebsrenten weiter zu verbreiten. Sollte sich auch mit den nächsten Verbesserungen die bAV nicht wie erhofft durchsetzen, steht langfristig auch eine betriebliche Vorsorgepflicht im Raum, berichtet der GDV. Laut Rolf Schmachtenberg, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), sei das eine „Gedankenfigur“, die das Bundesarbeitsministerium nicht ausschließe. Denn das langfristige Ziel der Politik sei nicht weniger als eine vollständige Marktdurchdringung.
Blickt man darauf, wie sich die Einkommen heutiger Rentnerinnen und Rentner zusammensetzen, dann kommen laut dem Alterssicherungsbericht aktuell nur durchschnittlich 61 Prozent aus der gesetzlichen Rente, der Rest aus anderen Einnahmen - auch das zeigt, welchen hohen Stellenwert zusätzliche Vorsorge bereits heute hat.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Teilkaskoschutz bei Marderbiss
Marderbiss - Schäden werden immer teurer
2022 stieg die Anzahl von Marderschäden an kaskoversicherten Fahrzeugen an, wodurch Kfz-Versicherer für 214.000 beschädigte Autos aufkommen mussten.
Im vergangenen Jahr stiegen die Kosten für Marderschäden in der Kfz-Versicherung im Vergleich zum Vorjahr. Die Zahl der von Mardern verursachten Schäden erhöhte sich von 208.000 auf 214.000, basierend auf den Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Laut Anja Käfer-Rohrbach, der stellvertretenden GDV-Hauptgeschäftsführerin, stieg zwar die Anzahl der Marderbisse leicht an, doch die individuellen Schäden sind teurer geworden: 2022 zahlten Versicherer durchschnittlich fast 500 Euro pro Marderbiss, was etwa zehn Prozent mehr als 2021 ausmacht.
Die Kosten für Marderbisse wurden für 2022 auf etwa 104 Millionen Euro beziffert, zwölf Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Nach Glasbruch und Wildunfällen waren Marderbisse die dritthäufigste Schadenart in der Teilkaskoversicherung.
In den letzten zehn Jahren blieb das Schadenaufkommen relativ stabil, jedoch stiegen die Schadenssummen deutlich an. 2012 und 2019 waren Spitzenjahre mit jeweils 233.000 beschädigten Fahrzeugen. Trotz weniger Schäden stiegen die Schadenssummen von rund 64 Millionen Euro im Jahr 2012 auf 104 Millionen Euro 2022. Aktuell kostet jeder Marderbiss durchschnittlich rund 500 Euro, etwa zehn Prozent mehr als 2021 und 38,5 Prozent mehr als 2012.
Wie man sein Auto vor Marderbissen schützen kann:
Die Teilkasko-Versicherung deckt in der Regel Marderschäden an Kabeln, Schläuchen und Leitungen ab. Es ist jedoch wichtig vor Vertragsabschluss zu prüfen, ob auch Folgeschäden durch Marderbiss abgedeckt sind.
Schäden an einem beschädigten Katalysator sind vergleichsweise gering. Wenn jedoch Kühlmittel austritt und dadurch ein Brand entsteht, deckt der Anbieter den Feuerschaden nur, wenn die Deckung für Folgeschäden besteht. Zudem sollte die Ersatzleistung für derartige Schadensfälle nicht begrenzt sein, da ein Marderbiss schnell einen Totalschaden verursachen kann!
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Ruhestandsplanung
Finanzielle Ziele für den Ruhestand: Unsicherheit breitet sich aus
In Bezug auf die Altersvorsorge breitet sich unter den Menschen Unsicherheit aus. Selbst wenn noch Geld zum Sparen übrig bleibt, schrumpfen die Beträge zunehmend. Dies zeigt das Vermögensbarometer 2023 des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes.
Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband führt regelmäßig das Vermögensbarometer durch, um das Sparverhalten der deutschen Bevölkerung zu analysieren. Die diesjährigen Ergebnisse verdeutlichen eine tiefe Verunsicherung der Menschen in Bezug auf ihre Altersvorsorge. Laut der Umfrage äußern 38 Prozent der Befragten die Sorge, dass sie mit den bereits getroffenen und geplanten Maßnahmen "auf keinen Fall" oder "wahrscheinlich nicht" die gewünschte finanzielle Absicherung im Alter erreichen werden. Im Vergleich zum Vorjahr ist dieser Wert um sechs Prozentpunkte gestiegen. 25 Prozent sind sich nicht ganz sicher, ob ihre monatlichen Sparbemühungen am Ende ausreichen werden, um die gewünschte finanzielle Absicherung zu erreichen. 37 Prozent der Befragten sehen sich auf einem guten Weg, drei Prozentpunkte weniger als 2022. Sie sind zuversichtlich, dass sie ihr Ziel auf jeden Fall oder wahrscheinlich erreichen werden.
Besonders die Haushalte mit niedrigem Nettoeinkommen bewerten ihre bereits getroffenen Vorsorgemaßnahmen skeptisch. 59 Prozent der Befragten mit einem Nettoeinkommen von bis zu 1.000 Euro und 54 Prozent mit einem Haushaltsnettoeinkommen von bis zu 2.000 Euro glauben, dass die von ihnen bereits realisierten und geplanten Maßnahmen "auf gar keinen Fall" oder "wahrscheinlich nicht" ausreichen, um einen sorglosen Ruhestand zu gewährleisten.
Die Sparbeträge werden kleiner, da 22 Prozent nur geringe Summen sparen (bis 25 Euro: 8 Prozent; 26 bis 50 Euro: 14 Prozent). 31 Prozent der Befragten können monatlich bis zu 250 Euro für die Altersvorsorge aufbringen (51 bis 100 Euro: 17 Prozent; 101 bis 250 Euro: 14 Prozent). 11 Prozent sparen Beträge über 250 Euro. Im Vergleich zu den Ergebnissen des Vorjahres zeigt sich, dass viele Befragte ihre Sparbeträge nach unten korrigieren: 12 Prozent (2022: 14 Prozent) sparen monatlich 251 bis 500 Euro, während der Anteil (17 Prozent) mit einer Sparsumme von 101 bis 250 Euro unverändert bleibt. 18 Prozent (2022: 17 Prozent) legen monatlich 51 bis 100 Euro zurück.
Zur Studie:
Das Vermögensbarometer wird seit 2005 erhoben und in diesem Jahr wurden mehr als 4.800 Menschen ab 14 Jahren zu Fragen rund um Geld und Finanzen befragt.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Sparen
Welt-Spar-Tag: Zahl der Nicht-Sparer steigt
Wie ändert sich das Sparverhalten der Deutschen? Diese Frage steht im Mittelpunkt des Vermögensbarometers, das der Deutsche Sparkassen- und Giroverband jährlich zum Weltspartag erheben lässt.
Sparen hat sich im Laufe der Zeit deutlich verändert. Das zeigt das Vermögensbarometer, das der Deutsche Sparkassen- und Giroverband jährlich zum Weltspartag erheben lässt. Demnach gab 2023 weniger als ein Drittel der Befragten (29 Prozent) an, regelmäßig mit festen, monatlichen Beträgen zu sparen.
Sparen? Das entscheidet für 31 Prozent der Befragten die aktuelle Kassenlage. Es wird also nur dann Geld zurückgelegt, wenn am Monatsende etwas übriggeblieben ist.
Die Anzahl jener Sparer, die mit flexiblen Summen sparen, ist im Vergleich zu den Vorjahren gesunken. Gaben 2022 noch 24 Prozent der Befragten an, monatlich variable, unterschiedlich hohe Beträge zu sparen, waren es in diesem Jahr nur noch 20 Prozent.
Gestiegen ist hingegen die Zahl derjenigen, die gar nicht sparen. Ein Fünftel der Befragten spart nicht oder kann dies laut eigener Aussage nicht. Damit setzt sich eine bedenkliche Entwicklung fort. Seit 2021 stieg der Anteil der Nichtsparer von 15 auf 20 Prozent. Besonders häufig geben Menschen mit niedrigen Einkommen an, gar nicht zu sparen.
Bei den Haushaltsnettoeinkommen bis 1.000 Euro gibt es 42 Prozent Nichtsparer, bis unter 2.000 Euro sind es 33 Prozent. Selbst bei den Befragten mit einem Haushaltsnettoeinkommen von bis zu 3.000 Euro sparen 15 Prozent gar nicht.
Auch die Sparraten sind leicht gesunken. Im Vergleich zu 2022 haben viele Befragte ihre Sparrate leicht nach unten angepasst. 12 Prozent (2022: 14 Prozent) sparen monatlich 251 bis 500 Euro, unverändert ist der Anteil (17 Prozent) mit einer Sparsumme von 101 bis 250 Euro. 18 Prozent (2022: 17 Prozent) legen 51 bis 100 Euro monatlich zurück.
Über die Studie:
Das Vermögensbarometer wird seit 2005 erhoben. In diesem Jahr wurden mehr als 4.800 Menschen ab dem Alter von 14 Jahren zu Geld und Finanzen befragt.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Kinderkrankengeld
Erleichterungen beim Kinderkrankengeld geplant
Bis zum zwölften Lebensjahr des Kindes haben Eltern Anspruch auf Freistellung von der Arbeit, sobald das Kind erkrankt. Zudem besteht für gesetzlich Versicherte Anspruch auf Kinderkrankengeld: bisher je Elternteil für zehn Tage im Jahr, die das kranke Kind daheim betreut wird (bei Alleinerziehenden beträgt der Anspruch 20 Tage). Bei mehreren Kindern ist der Anspruch für ein Elternteil bei 25 Tagen gedeckelt (für Alleinerziehende bei 50 Tagen). Dies soll sich nun ändern.
Denn der Bundestag hat am 19.10.2023 für ein Gesetz gestimmt, nach dem es nun 15 statt zehn Tage Anspruch auf Kinderkrankengeld geben soll. Sollte auch der Bundesrat dem Gesetz zustimmen, gilt das Gesetz ab dem 01.01. 2024.
Aktuell allerdings profitieren Eltern noch von einer Sonderregel aufgrund der Corona-Pandemie. Demnach hat jedes Elternteil für ein Kind Anspruch auf 30 Tage Kinderkrankengeld. Zum Ende 2023 läuft jedoch diese Regel aus, so dass es dann wieder nur zehn Tage Kinderkrankengeld gegeben hätte. Der „normale“ Anspruch ohne Sonderregel soll nun also erhöht werden.
Auch eine weitere Änderung ist geplant: Ein Arztbesuch mit Kind für den Bezug des Kinderkrankengelds soll erst ab dem vierten Tag nötig sein. Drei Tage kann man dann ohne Bescheinigung Kinderkrankengeld beziehen. Bisher müssen Eltern sofort bzw. schon am ersten Tag zum Kinderarzt, um sich eine Bescheinigung ausstellen zu lassen.
Damit die Neuerungen in Kraft treten, muss aber noch der Bundesrat dem Gesetz zustimmen. Bisher hat das Gesetz mit dem Bundestag erst die erste Hürde genommen.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Finanzfachwissen
Finanzwissen: Bei welchen Themen die Deutschen noch Nachholbedarf haben
Den Deutschen fehlt Finanzwissen. Aber bei welchen Themen genau? Eine aktuelle Studie zeigt es.
Selbstvertrauen in das eigene Finanzwissen teilt sich in Deutschland ungleich auf, wobei nur jeder dritte Deutsche angibt, ein hohes Finanzwissen zu besitzen. Insbesondere Frauen, junge Menschen und solche mit geringer formaler Bildung fühlen sich weniger versiert im Finanzbereich. Persönliche Empfehlungen sind entscheidend, da rund die Hälfte der Deutschen den Ratschlägen von Finanzinfluencern folgt.
Das Resultat zeigt, dass das geringste Wissen in großen Finanzfragen rund um das Bauen (z. B. Bausparverträge; Durchschnittswert 2,5 von 5 Punkten), die Geldanlage (z. B. Aktien, Anleihen, ETFs; 2,4 Punkte) und Versicherungen (z. B. Kranken- und Kfz-Versicherungen; 2,4 Punkte) vorhanden ist. Im Gegensatz dazu verfügt die Bevölkerung über das höchste Wissen in alltäglichen Finanzthemen wie Kontoführung (z. B. EC-Karte, Tagesgeld; 3,4 Punkte), Verträgen (z. B. Handy, Strom, Abos; 3,4 Punkte) und Miete (z. B. Mietverträge; 3,1 Punkte).
In Bezug auf Informationsquellen bevorzugen die Deutschen Freunde und Bekannte (87 Prozent), gefolgt von Nachrichtenwebsites (81 Prozent), Fernsehen und Radio (80 Prozent) sowie unabhängigen Verbraucherorganisationen wie der Stiftung Warentest (78 Prozent). Coaching wird dagegen von nur einem Teil der Bevölkerung genutzt (38 Prozent). Überraschenderweise verlassen sich immer mehr Menschen auf Tipps von Finfluencern auf Plattformen wie YouTube und Instagram (52 Prozent) sowie auf Finanzberater und -dienstleister (z. B. Banken, Versicherungen; 71 Prozent).
Allerdings gibt es erhebliche Unterschiede in Bezug auf die Informationsquellen je nach Altersgruppe. Menschen unter 40 Jahren verlassen sich nicht nur stärker auf Ratschläge von Freunden (93 Prozent) und Familie (90 Prozent), sondern schenken auch Finfluencern (76 Prozent) und Coachings (53 Prozent) mehr Aufmerksamkeit.
Über Studie: Für die repräsentative Studie wurden im September 2023 mehr als 1.000 Menschen von der Innofact AG im Auftrag von Finanztip befragt.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Vertragsrechtsschutz
Vertragsrechtsschutz wird für Gewerbekunden immer wichtiger
Ein großer Rechtsschutzversicherer veröffentlichte Leistungs-Daten. Daraus lässt sich ablesen: Vertragsrechtsschutz wird für Gewerbekunden immer wichtiger.
Über 70.000 Leistungsfälle aus 2022 wertete ein großer Rechtsschutzversicherer aus, um aufzuzeigen, in welchen Rechtsgebieten Selbstständige und Gewerbekunden besonders häufig juristischen Beistand gebrauchen können.
Der Analyse zufolge wurden mehr als 8.000 Fälle bearbeitet, die im Zusammenhang mit Immobilien stehen. Damit sind beispielsweise falsche Nebenkostenabrechnungen oder Lärmbelästigung gemeint.
Schadenersatzforderungen folgen auf dem 4. Rang. In 9.200 Fällen ging es um Gewerbekunden, die Schadenersatzansprüche durchsetzen wollten oder diesen ausgesetzt waren. Kommt es beispielsweise zu Unfällen auf dem Firmengelände, können Schadenersatzansprüche bestehen.
Ob Kündigung, Wettbewerbsverbot oder Abmahnung: Das Arbeitsrecht kennt viele Anwendungsgebiete. Streit am (oder um den) Arbeitsplatz sind auch 2022 keine Seltenheit gewesen: 13.700 Fälle ließen sich diesem Rechtsgebiet zuordnen.
Der Straßenverkehr ist nach wie vor ein erhebliches Rechtsrisiko für Selbstständige und Unternehmen. Über 18.400 Fälle bearbeitete der Rechtsschutzversicherer 2022 für Gewerbekunden.
Noch mehr zu tun gab es nur im Bereich Vertragsrechtsschutz. Dort wurden 21.395 Fälle bearbeitet, so der Versicherer. Das Spektrum umfasst sowohl unberechtigte Forderungen aus Verträgen als auch Situationen, in denen die Vereinbarung nicht eingehalten wurde. Im Vorjahr wurden in diesem Bereich knapp 20.000 Fälle bearbeitet - ein deutlicher Zuwachs also.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema E-Scooter
Versicherer fordern strengere Regeln für E-Scooter
E-Scooter, die in Großstädten verliehen werden, sind deutlich häufiger in Unfälle verwickelt. Die deutschen Versicherer schlagen deshalb strengere Regeln vor.
E-Scooter und andere sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge dürfen seit Juni 2019 auf deutschen Straßen fahren. Ebenso wie Mofas und Mopeds brauchen sie eine Betriebserlaubnis des Kraftfahrtbundesamtes und unterliegen der Versicherungspflicht: Für jeden Scooter muss eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, die durch eine Versicherungsplakette am Fahrzeug nachgewiesen wird.
Doch das reicht den deutschen Versicherern nicht mehr. Sie fordern Fahrberechtigung und Reaktionstest. Aus guten Gründen: „Wir haben ein Sicherheitsproblem mit E-Scootern, und dieses Problem geht zuallererst von den Nutzerinnen und Nutzern von Leih-Flotten in Großstädten aus“, so Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Auswertungen des Verbands zeigen, dass E-Scooter in Leih-Flotten deutlich mehr Unfälle als privat genutzte Scooter verursachen. Demnach kam es 2022 insgesamt mit rund 571.000 versicherten E-Scootern in privater Hand zu etwa 1.850 Schäden, während 193.000 Leih-Scooter rund 2.350 Schäden verursachten.
Nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes kollidieren E-Scooter auch häufiger mit Fußgängern als dies Fahrradfahrer tun. „Hier zeigt sich, dass viele E-Scooter-Fahrer eben nicht den Radweg oder die Straße, sondern den Gehweg nutzen, obwohl genau das verboten ist“, so Asmussen.
Werden andere Menschen von E-Scootern verletzt, entstehen den GDV-Zahlen zufolge hohe Schäden. „Im Schnitt entstehen bei Personenschäden Ausgaben in Höhe von über 13.000 Euro, etwa für Behandlungskosten, Arbeitsausfall und Schmerzensgeld”, so Asmussen.
Darüber hinaus gehen die Versicherer von einer hohen Zahl von Unfällen aus, bei denen sich allein die E-Scooter-Fahrer verletzen. Da die Fahrer in solchen Fällen allerdings nicht von der Kfz-Haftpflichtversicherung entschädigt werden, liegen den Versicherern zu solchen Unfällen keine konkreten Zahlen vor.
Mit Blick auf diese Entwicklung schlagen die Versicherer vor, dass künftig mindestens die Fahrberechtigung für ein Mofa vorgewiesen werden muss, wenn man einen E-Scooter fahren will. Zudem sollten Verleiher von E-Scootern beispielsweise Reaktionstests einführen, um sicherzustellen, dass Betrunkene keine E-Scooter ausleihen können.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Tierkrankenversicherung
Tierkrankenversicherung: verschiedene Dinge müssen beachtet werden
Hunde und Katzen nehmen in vielen deutschen Haushalten eine besondere Stellung ein. Sie gelten nicht nur als Haustiere, sondern als vollwertige Familienmitglieder. Haustiere geben vielen Besitzern emotionalen Halt und haben besonders für alleinstehende Menschen auch wichtige soziale Funktionen. Umso schlimmer ist es, wenn ein Tier ernsthaft erkrankt.
Denn neben der emotionalen Belastung kommt für die Tierfreunde auch noch eine hohe finanzielle Belastung hinzu. So kann eine Frakturbehandlung beim Hund schon 1.400 Euro und die Behandlung eines Kreuzbandrisses sogar 1.600 Euro kosten. Und die Behandlung eines Hüftgelenkschadens summiert sich sogar bis auf 5.000 Euro. Oft sind Tierkrankenversicherungen die einzige Möglichkeit für viele Haushalte, die Kosten zu stemmen. Allerdings sollte man bei Abschluss der Tierkrankenversicherung wichtige Dinge beachten:
Ein wichtiger Aspekt ist der Unterschied zwischen einer Operationskostenversicherung (OP-Versicherung) und einer Tierkrankenvollversicherung. Die OP-Versicherung übernimmt nur die Kosten einer Operation. Die Tierkrankenvollversicherung deckt zusätzliche medizinische Kosten in unterschiedlichem Umfang.
Ein weiterer Punkt ist die Wahl der Selbstbeteiligung. Es ist wichtig, eine Selbstbeteiligung zu wählen, die im Krankheitsfall des Haustiers die eigenen finanziellen Ressourcen nicht überfordert.
Aber auch das Kündigungsrecht der Tierkrankenversicherungen kann zu Problemen führen. Viele Policen können jährlich durch den Versicherer gekündigt werden – die Gefahr besteht, dass der Versicherer bei älteren Tieren und steigenden Kosten davon Gebrauch macht. Zudem kann ein Versicherer nach dem Schadenfall kündigen. Es gibt aber mittlerweile Produkte, die bessere Bedingungen bieten.
Und auch der Leistungsumfang für Zahnbehandlungen muss geprüft werden. Hat das Tier Schmerzen, ist schon das Röntgen teuer, ebenso ein operativer zahnmedizinischer Eingriff. Solche Kosten werden von Tierbesitzern oft unterschätzt. Jedoch deckt nicht jedes Produkt solche Kosten ab.
Die Wahl der richtigen Tierkrankenversicherung ist wichtig insbesondere für Familien, die keine genügenden Rücklagen haben, eine teure tiermedizinische Behandlung selbst zu stemmen. Wer hierzu Rat sucht, sollte sich an uns wenden.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Berufskrankheiten
Bundessozialgericht: psychische Erkrankungen können als Berufskrankheiten anerkannt werden
Das Bundessozialgericht hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass psychische Erkrankungen unter bestimmten Voraussetzungen als Berufskrankheit anerkannt werden können.
In einem konkreten Fall ging es um einen Rettungssanitäter, der an einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) leidet.
Psychische Erkrankungen wie Depressionen oder Angststörungen sind heute eine der häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit und führen zu erheblichen Arbeitsausfällen. Insbesondere Berufsgruppen wie Rettungssanitäter, Feuerwehrleute, Polizisten und Soldaten sind einem höheren Risiko ausgesetzt, traumatische Ereignisse zu erleben, die zu psychischen Belastungen führen können. Bisher fehlte es jedoch in der Berufskrankheiten-Verordnung an expliziten Aufzählungen von psychischen Erkrankungen.
Das Urteil des Bundessozialgerichts (Az.: B 2 U 11/20 R) hat nun klargestellt, dass eine Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) auch dann als "Wie-Berufskrankheit" anerkannt werden kann, wenn sie nicht in der Berufskrankheiten-Liste aufgeführt ist.
Im konkreten Fall hatte ein Rettungssanitäter bei der Unfallversicherung 'Bund und Bahn' sowie bei der Deutschen Rentenversicherung einen Entlassungsbericht vorgelegt, der ihm eine PTBS attestiert hatte. Dieser Bericht führte aus, dass der Sanitäter während seiner Tätigkeit im Rettungsdienst zahlreiche traumatisierende Ereignisse erlebt hatte. Gleichzeitig berichtete er über Personalknappheit und andere belastende Vorkommnisse in der Rettungswache. Die PTBS-Symptome waren insbesondere nach Amokläufen und Suiziden von zwei jungen Mädchen aufgetreten, bei denen der Sanitäter als Helfer im Einsatz war.
Die gesetzliche Unfallversicherung lehnte jedoch die Anerkennung der PTBS als Berufskrankheit ab, und auch die Vorinstanzen schlossen sich dieser Auffassung an. Das Bundessozialgericht hingegen kam zu dem Schluss, dass eine PTBS bei Rettungssanitätern als "Wie-Berufskrankheit" anerkannt werden kann. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass Rettungssanitäter während ihrer Arbeit einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind, traumatische Ereignisse zu erleben. Dieser Zusammenhang sei nach international anerkannten Diagnosesystemen, insbesondere dem Statistischen Manual Psychischer Störungen der Amerikanischen Psychiatrischen Vereinigung (DSM), und den Leitlinien wissenschaftlich-medizinischer Fachgesellschaften nachweisbar.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Bundessozialgericht nicht darüber entschieden hat, ob die PTBS des Rettungssanitäters tatsächlich auf seine berufliche Tätigkeit zurückzuführen ist. Für eine definitive Klärung dieses Aspekts wurde der Fall an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
Dieses bahnbrechende Urteil des Bundessozialgerichts könnte weitreichende Auswirkungen auf die Anerkennung von psychischen Erkrankungen als Berufskrankheiten haben und zugleich den Schutz und die Unterstützung von Berufsgruppen erhöhen, die in ihrem Arbeitsalltag besonders psychischen Belastungen ausgesetzt sind.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Campingversicherungen
Campingurlaub: diese Versicherungen erachten Verbraucherschützer als sinnvoll
Camping-Urlaub verspricht Selbstbestimmtheit und Unabhängigkeit auf Reisen. Doch auch auf den passenden Versicherungsschutz sollte geachtet werden, finden nicht nur Verbraucherschützer.
Deutsche Camping-Plätze waren 2022 sehr beliebt: 40,2 Millionen Übernachtungen wurden gezählt. Doch ob Wohnwagen, Wohnmobil oder Bulli - im Camping-Urlaub sollte nicht am notwendigen Versicherungsschutz gespart werden.
In einem Online-Beitrag hat die Verbraucherschutzorganisation ‚Bund der Versicherten‘ (BdV) zusammengestellt, welche Versicherungen mit Gepäck sein sollten:
Private Haftpflichtversicherung
Sie ist „unverzichtbar“, schreiben die Verbraucherschützer. Schließlich deckt sie nicht nur Schäden, die Dritten fahrlässig zugefügt worden, sondern wehrt auch unberechtigte Schadenersatzansprüche ab.
Private Unfallversicherung
Eine private Unfallversicherung schützt vor den finanziellen Folgen eines Unfalls, so der BdV.
Für darlehens- oder leasingfinanzierte Campingfahrzeuge bietet sich der Abschluss einer Kfz-Kaskoversicherung an, schreiben die Verbraucherschützer weiter. Die Teil- und Vollkaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Campingmobil ab. „Im Gegensatz zur Teilkasko schließt die Vollkasko beispielsweise auch selbst verschuldete Unfälle am eigenen Wohnmobil und Vandalismusschäden ein“, sagt Bianca Boss, Vorständin beim Bund der Versicherten e. V. (BdV). Die Leistungen der Teilkasko umfassen unter anderem Diebstahl, Brand, Glasbruch oder Wildschäden.
Sind Wertgegenstände (auch teure Ausrüstung) mit auf Reisen, kann eine Wohnmobil- bzw. Campinginhaltsversicherung sinnvoll sein. Doch hier lohnt ein genauer Vergleich. Denn innerhalb bestimmter Grenzen kann der Inhalt des Reisefahrzeugs auch über die Hausratversicherung abgedeckt sein. Zu prüfen sei, ob und in welchem Umfang der eigene Hausrattarif den Diebstahl aus Wohnmobilen oder Wohnwagen versichert.
Soll die Reise ins Ausland führen, empfehlen die Verbraucherschützer unbedingt den Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung. „Sie kommt für die medizinisch notwendigen Heilbehandlungen im Ausland auf, deren Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenkasse gedeckt werden“, führen die Verbraucherschützer zur Begründung an.
Ebenfalls empfehlenswert sei ein Auslandsschadenschutz als Zusatzbaustein der Kfz-Haftpflichtversicherung („Mallorca-Deckung“). Dieser leistet, wenn man unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wird und die Deckungssumme der dortigen Versicherung nicht ausreicht.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Embedded Insurance
Eingebettete Zusatzversicherungen: beliebt, aber mit Tücken
In den vergangenen Jahren hat sich durch den starken Fokus auf den Onlinehandel auch das Kundenverhalten in Bezug auf den dazu passenden Versicherungsschutz gewandelt. Wer per Versandhandel ein Produkt kauft, dem wird häufig auch eine sogenannte integrierte Versicherung oder „Embedded Insurance“ mit angeboten. Doch hier gilt es genau hinzusehen, denn die Policen haben auch ihre Tücken.
Beim Kauf eines Laptops oder einer Waschmaschine gleich die passende Versicherung dazu? Das bieten immer mehr Online-Versandhändler an. Und das mit wachsendem Erfolg. Inzwischen würden mit 92 Prozent nahezu alle Kunden die Möglichkeit zur Ergänzung einer Zusatzversicherung während des Online-Kaufs aktiv bemerken. Mehr als die Hälfte von ihnen hat bereits von dieser Gelegenheit Gebrauch gemacht. Das zeigt eine Umfrage des Rostocker InsurTechs hepster.
Allerdings hängt der Abschluss von Zusatzversicherungen vom Produkt ab. An erster Stelle stehen Smartphones und Handys, bei denen jeder fünfte Kunde direkt beim Kauf eine passende Versicherung erworben hat. Ebenso zeigen sich Laptop, Notebook und (E-)Bikes als beliebte Optionen, wobei hier 15 Prozent der Teilnehmer entsprechende Zusatzversicherungen abgeschlossen haben. Klassische Reiseversicherungen sowie Kameraversicherungen wurden von jeweils 12 Prozent der Befragten in Anspruch genommen.
Das Interesse an einem Versicherungsschutz ist auch vom Wert des Produktes abhängig. Ab einem Kaufpreis von 500 Euro legen knapp 55 Prozent Wert auf eine Versicherung. Weitere 41 Prozent ziehen dies ab 1.000 Euro in Betracht.
Es ist kein Geheimnis, dass viele Verbraucherinnen und Verbraucher eine solche Versicherung abschließen, ohne sich vorher die Vertragsbedingungen genau durchzulesen. Das ist aber ein Fehler. Verbraucherverbände warnen, dass gerade derartige Verträge mitunter tückische Ausschlüsse haben.
Ein Beispiel: Ein großer Versandhändler bewirbt einen Tarif, bei dem kein Leistungsanspruch besteht, wenn beim Verschütten von Flüssigkeit grobe Fahrlässigkeit im Spiel war. Als grob fahrlässig kann schon gewertet werden, wenn man die Kaffeetasse neben dem Smartphone abstellt, diese umkippt und das Gerät beschädigt wird. Für genau solche Fälle erhofft man sich aber Schutz.
Viele Tarife sehen zudem hohe Selbstbeteiligungen bei Reparaturen vor. Und versichert ist oft nur der Zeitwert eines Gerätes. Keineswegs erhält man folglich den Kaufpreis bei einem Schaden, da gerade elektrische Geräte wie Laptops oder Smartphones schnell an Wert verlieren. Außerdem lassen viele Verträge offen, ob der Versicherungsnehmer bei einem Totalschaden einen Geldersatz erhält – oder nur ein gebrauchtes Ersatzgerät. Schäden durch Abnutzung und Verschleiß sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Zudem sollte beachtet werden, dass Käufer auch Anrechte gegenüber einem Händler haben, wenn ein Gerät zeitig kaputt geht. Gemeint ist hiermit nicht die -oft freiwillig- angebotene Garantie, sondern die sogenannte Gewährleistung. Volle zwei Jahre haftet der Verkäufer für den ordnungsgemäßen Zustand der verkauften Sache, wobei nach sechs Monaten der Käufer in der Pflicht ist, nachzuweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf bestanden hat. Weil aber viele „Embedded Insurance“-Tarife, wie der Name schon sagt, von ausländischen Versicherern bereitgestellt werden, beinhalten sie oft Deckungen, für die deutsche Verbraucher bereits über das EU-Recht und das Bürgerliche Gesetzbuch abgesichert sind (§§ 437, 438 BGB), ohne dafür extra zahlen zu müssen.
Ob sich solche integrierten Zusatzversicherungen lohnen, darüber gehen folglich die Meinungen auseinander - zumal sie oft auch recht teuer sind. Auf jeden Fall sollten zunächst andere Risiken abgesichert werden, etwa existentielle wie die Berufsunfähigkeit. Grundsätzlich aber gilt: Vorher den Vertrag lesen, was in welchem Umfang überhaupt versichert ist.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Kinderinvalidität
Warum sich eine Kinderinvaliditätsversicherung empfiehlt
Schwere Unfälle oder verheerende Krankheiten können bei Kindern zu einer Invalidität führen, die weitreichende Konsequenzen hat. Neben einem erheblichen Verlust an Lebensqualität können zusätzliche Belastungen entstehen, wie beispielsweise notwendige Wohnungsumbaumaßnahmen und finanzielle Einbußen aufgrund von erhöhten Kosten für Kinderbetreuung.
Viele Eltern schließen eine Kinderunfallversicherung für ihren Nachwuchs ab, die in der Regel eine Einmalzahlung erbringt. Dabei berücksichtigen Eltern jedoch oft nicht, dass ein Kind, das im jungen Alter invalid wird, möglicherweise als Erwachsener kein eigenes Einkommen erwirtschaften kann. Und deshalb kann eine Invaliditätsversicherung die bessere Wahl sein.
„Mit einer Kinderinvaliditätsversicherung sind Eltern und ihre Kinder gegen die gravierenden Folgen einer Kinderinvalidität abgesichert“, sagt Anna Follmann, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Versicherungsschutz besteht sowohl bei Invalidität durch einen Unfall als auch durch eine Krankheit.“
Die Kinderinvaliditätsversicherung bietet Schutz auch dann, wenn das Kind aufgrund einer schweren Krankheit in seiner physischen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist. Als invalide gilt das Kind, wenn seine Behinderung mindestens 50 Prozent beträgt. Dies ist von besonderer Bedeutung, da Kinder weitaus häufiger aufgrund von Krankheiten invalide werden als durch Unfälle. Weniger als ein Prozent der Invaliditätsfälle bei Kindern sind auf Unfälle zurückzuführen, während 90 Prozent durch Krankheiten bedingt sind.
Diese Punkte empfehlen Verbraucherschützer vorm Abschluss einer Kinderinvaliditätsversicherung zu beachten:
Die Beiträge für Kinderinvaliditätsversicherungen sind abhängig von deren Ausgestaltung. Ein Beratungsgespräch hilft, den passenden Schutz zu finden. Speziell bei uns ist „juniorBASIC“ ein weitreichendes, flexibles und damit lebensbegleitendes Absicherungsmodell, das Kindern in jungen Jahren an die Seite gestellt werden kann – und dies sogar konsequent ökologisch und ethisch einwandfrei finanziert!
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Sachleistungen
Extra vom Chef: Diese Sachleistungen werden genutzt
Nicht allein Lohn oder Gehalt bestimmen den Wert im Leben. Auch geldwerte Vorteile erweisen sich als hochbegehrte Zusatzleistungen von Arbeitgebern. Aktuelle Umfrageergebnisse zeigen, wer von diesen Vorteilen profitiert und welche Konsequenzen es hat, wenn bestimmte Grenzen überschritten werden.
Gemäß einer jüngst durchgeführten Umfrage erhalten rund die Hälfte der Arbeitnehmer (49 Prozent) neben ihrem Lohn oder Gehalt auch geldwerte Vorteile. Als geldwerter Vorteil wird eine Sachleistung bezeichnet, die der Arbeitgeber kostenlos oder zu vergünstigten Konditionen an die Arbeitnehmer weitergibt. Diese Extras kommen zusätzlich zum monatlichen Gehalt zum Tragen. Besonders beliebt sind Sachleistungen wie Unterstützung im öffentlichen Verkehr (19 Prozent), kostenfreie oder vergünstigte Verpflegung (14 Prozent) sowie Waren und Dienstleistungen (14 Prozent). Neun Prozent der Arbeitnehmer erhalten Benzingutscheine, während knapp sieben Prozent von einem Dienstwagen profitieren und etwa vier Prozent kostenlosen oder preisreduzierten Wohnraum nutzen.
Die Umfrage enthüllt ebenfalls, dass insbesondere Arbeitnehmer mit höherem Bildungsgrad von diesen zusätzlichen Vergünstigungen profitieren. Mehr als die Hälfte der Befragten mit Universitäts- oder Fachhochschulabschluss (60 Prozent) genießen solche geldwerten Vorteile. Im Gegensatz dazu kommen lediglich 42 Prozent der Arbeitnehmer mit beruflicher Ausbildung oder einem ähnlichen Abschluss in den Genuss dieser Zusatzleistungen. Ein höheres Einkommen erhöht ebenfalls die Wahrscheinlichkeit solcher Vorteile: 56 Prozent der Arbeitnehmer mit einem monatlichen Nettogehalt von 2.500 Euro oder mehr erhalten sie, während es bei Arbeitnehmern mit niedrigerem Nettogehalt nur 41 Prozent sind.
Arbeitnehmer sollten sich bewusst sein, dass geldwerte Vorteile üblicherweise als steuer- und sozialversicherungspflichtiges Einkommen angesehen werden. Abhängig von der Art der Sachleistung können jedoch Freigrenzen, Freibeträge oder pauschale Steuersätze in Anspruch genommen werden. Daher erscheinen geldwerte Vorteile oft attraktiver für Arbeitnehmer als eine gleichwertige Gehaltserhöhung. Zum Beispiel gilt für Sachleistungen eine monatliche Freigrenze von 50 Euro. Wenn die gewährten geldwerten Vorteile diesen Betrag im Monat überschreiten, unterliegt der gesamte Vorteil der Steuerpflicht. Bei gewährten Mitarbeiterrabatten greift der sogenannte Rabattfreibetrag von derzeit 1.080 Euro pro Jahr. Innerhalb dieses Freibetrags müssen nur Beträge versteuert werden, die den Freibetrag übersteigen.
Über die Studie:
In einer bevölkerungsrepräsentativen Online-Befragung interviewte YouGov im Auftrag der Postbank zwischen dem 24. und 27. April 2023 insgesamt 1.011 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 18 Jahren.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Pro-Contra Altersvorsorge
Was Deutsche von zusätzlicher Altersvorsorge abhält
Wo die 'Fokusgruppe Altersvorsorge' die größten Hemmnisse für die Verbreitung zusätzlicher Altersvorsorge sieht und wie sich die Corona-Krise auf das Vorsorge-Verhalten ausgewirkt hat.
Für die allermeisten Deutschen gibt es im Alter eine wesentliche Einkommensquelle: Die Deutsche Rentenversicherung. Sie zahlte im Jahr 2020 gut 60 Prozent der Alterssicherungsleistungen an die 65-Jährigen und Älteren, berufsständische Versorgungswerke oder Pensionen stehen für weitere 15 Prozent der Alterssicherung. Betriebsrenten machen rund 8 Prozent aus und auf Einkommen aus privater Vorsorge entfielen rund 7 Prozent der Alterseinkommen.
Mit Blick auf den demografischen Wandel und die Finanzlage ist klar: Zusätzliche Altersvorsorge muss in Deutschland attraktiver werden. So lautete auch die Zielsetzung für die 'Fokusgruppe Altersvorsorge', die Empfehlungen vorstellte, wie mehr Deutsche zu zusätzlicher Altersvorsorge angeregt werden können.
Die Fokusgruppe identifizierte auch 8 besonders wichtige Hemmnisse für zusätzliche Altersvorsorge in Deutschland:
Daneben ging die Fokusgruppe auch auf die Folgen der Corona-Krise für die Altersvorsorge ein und nennt Zahlen dazu: Während im ersten Pandemiejahr 17,5 Prozent der Erwerbsbevölkerung angaben, weniger für die Altersvorsorge gespart zu haben als vor der Pandemie, stieg dieser Anteil 2021 auf 21,2 Prozent und erreichte 2022 31,1 Prozent. Insbesondere Personen mit geringerem Einkommen reduzierten ihr Sparen für das Alter. Neben verringerten Sparraten musste außerdem ein zunehmender Anteil der Befragten auf bestehendes Vermögen zurückgreifen, um die Ausgaben des Haushalts zu decken. In den Jahren 2020 und 2021 traf dies auf etwa jeden fünften Haushalt zu (19,2 % bzw. 22,5 %), 2022 gaben hingegen fast doppelt so viele (39,3 %) an, dass sie auf Ersparnisse und Vermögen zurückgegriffen haben, um tägliche Ausgaben zu decken. Acht von zehn dieser Personen konnten zwar auf liquide, finanzielle Rücklagen zurückgreifen. Dennoch gaben 14,2 Prozent an, im Jahr 2022 Finanzanlagen wie Fonds, Aktien und andere Wertpapiere veräußert zu haben, und 11,5 Prozent lösten bestehende Altersvorsorgeverträge wie Lebensversicherungen und Riester-Renten auf.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Reiserücktritt /-Abbruch bei Naturkatastrophen
Reisrisiko Naturkatastrophen: was zu beachten ist
Waldbrände auf Rhodos verdeutlichten eindrücklich die Gefahr von Naturrisiken während einer Reise. Tausende Urlauber waren betroffen und mussten in Sicherheit gebracht werden. Reiseanbieter wie TUI haben vorerst keine neuen Gäste auf die griechische Insel gebracht.
In solchen Situationen kann eine Reiserücktrittsversicherung oder Reiseabbruchversicherung für Individualreisende besonders wichtig sein, um sich vor den Kosten einer Stornierung zu schützen. Die Reiserücktrittsversicherung deckt Stornokosten, wenn ein Reisender vor Reiseantritt die gebuchte Reise nicht antreten kann. Die Reiseabbruchversicherung erstattet die Kosten für die vorzeitige Rückreise, wenn ein Reisender die begonnene Reise vorzeitig abbrechen muss. Jedoch muss man sich dringend informieren. Denn nicht immer ist die Versicherung bei Naturkatastrophen in der Leistungspflicht.
Pauschalurlauber haben das Recht, ihren Urlaub kostenfrei zu stornieren, wenn Naturkatastrophen die eigene Urlaubsregion betreffen. Das gilt immer dann, wenn die Reise unzumutbar ist – auch ohne Reisewarnung des Auswärtigen Amts, sobald die Urlaubsregion unmittelbar betroffen ist. Beispiele für den kostenfreien Rücktritt definiert Erwägungsgrund 31 der EU-Pauschalreiserichtlinie.
Demnach kann dann kostenfrei von der Reise zurückgetreten werden, wenn die Reise durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände erheblich beeinträchtigt wird. Dies können zum Beispiel Kriegshandlungen oder andere schwerwiegende Beeinträchtigungen der Sicherheit sein – wie Terrorismus, erhebliche Risiken für die menschliche Gesundheit (Ausbruch einer schweren Krankheit am Reiseziel, Naturkatastrophen wie Hochwasser oder Erdbeben oder Witterungsverhältnisse).
Ist man bereits vor Ort und es kommt zu Beeinträchtigungen durch Waldbrände, kann man die Reise vorzeitig beim Veranstalter kündigen. Der Reiseveranstalter zahlt dann die Kosten der veränderten Abreise. Allerdings besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.
Für Individualreisende hängt eine kostenlose Stornierung davon ab, in welchem Land die Anbieter ihren Sitz haben und wie die Rücktrittsbedingungen dort geregelt sind.
Zumindest bei Reisen innerhalb der Europäischen Union müssen Airlines im Falle einer Naturkatastrophe, Terrorgefahr oder einer Pandemie das Ticket komplett rückerstatten oder einen alternativen Flug anbieten. Dabei reicht es aus, wenn nur Start oder Landung innerhalb der EU liegen und es sich um eine europäische Airline handelt. Bei Flugreisen jenseits der Europäischen Union aber sollte man sich über die Bedingungen der Reise informieren.
Anders als für den Flug trägt der Individualreisende aber ein höheres Risiko, auf den Kosten für die Unterkunft sitzenzubleiben. Denn kostenfrei kann der Reisende nur stornieren, wenn entweder eine Unterkunft nicht bewohnbar ist oder nur mit Gefahr für die Gesundheit bewohnbar ist. Ansonsten ist man auf die Kulanz des Anbieters angewiesen – zum Beispiel auch, wenn die Reisequalität sehr eingeschränkt, die Unterkunft aber zugänglich ist. Hier kann eine Reiserücktrittsversicherung (vor Antritt der Reise) oder Reiseabbruchversicherung (nach Antritt der Reise) helfen.
Allerdings leistet die Versicherung nicht in jedem Fall bei Naturkatastrophen, sondern nur dann, wenn keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen. Denn außergewöhnliche Umstände nach Art einer „höheren Gewalt“ bringen wiederum den Anbieter in die Rückerstattungspflicht. Eine wichtige Maßgabe für außergewöhnliche Umstände ist eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts – dann muss der Anbieter statt der Versicherung die Kosten übernehmen.
Die Definition dieser Umstände in Form von höherer Gewalt kann in einigen Fällen jedoch unklar sein – und muss möglicherweise sogar gerichtlich entschieden werden.
Zudem haben sich einige Anbieter von Miet- und Ferienwohnungen eine Klausel in die Geschäftsbedingungen geschrieben, dass sie nicht bei Waldbrand rückerstatten, wenn dieser in der Region häufig ist. Wer sich also gegen finanzielle Risiken einer Stornierung oder eines Reiseabbruchs wegen Naturkatastrophen wie der Waldbrandgefahr absichern will, sollte unbedingt Versicherungsbedingungen und Klauseln der Anbieter vergleichen – und sich unseren Rat einholen
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Sparverhalten
Sparlaune 2023: Sparmotiv "Konsum" auf Sparflamme
Altersvorsorge ist das wichtigste Sparmotiv der Deutschen. Das Sparmotiv Konsum verzeichnet hingegen so niedrige Werte wie zuletzt im Jahr 2000.
Der Verband der Bausparkassen lässt zweimal im Jahr das Sparverhalten der Deutschen analysieren. In der diesjährigen Sommer-Umfrage kam es jedoch zu einer Besonderheit: Das Sparmotiv „Altersvorsorge“ verzeichnet gegenüber der Frühjahrumfrage ein Plus von 6 Prozentpunkten auf 57 Prozent. „Konsum“ – verstanden als Sparen für spätere größere Anschaffungen – nennen jetzt nur noch 41 Prozent. Das ist der niedrigste Wert seit 23 Jahren.
Im Frühjahr 2023 lag dieser Wert noch bei 47 Prozent. Die Sparlaune der Deutschen ist also innerhalb weniger Monate abgesackt. „Sinkende Reallöhne aufgrund einer hohen Inflation verschieben offenbar die Prioritäten beim Sparen derjenigen, die noch sparen können“, erklärte Christian König, Hauptgeschäftsführer des Verbands der Privaten Bausparkassen. „Die Verunsicherung ist groß angesichts einer schwachen Konjunktur und eingetrübter Erwartungen. Viele halten lieber ihr Geld zusammen, um für die Zukunft vorzusorgen, und schrauben Konsumwünsche zurück.“
Welche Sparmotive die wichtigsten der Deutschen sind und wie sich die Werte im Vergleich zum Frühjahr 2023 veränderten, ist der nachfolgenden Ausführung zu entnehmen:
Unter dem Sparmotiv ‚Konsum‘ versteht die Studie das Sparen auf eine spätere größere Anschaffung.
Über die Studie:
Das Meinungsforschungsinstitut Kantar befragte dazu im Auftrag des Verbands der Privaten Bausparkassen zum 78. Mal über 2.000 Bundesbürger im Alter von über 14 Jahren.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Altersversorge mit Aktien
Altersversorge mit Aktien: was Deutsche hindert
Was hindert Deutsche daran, ihre Altersvorsorge mit Aktien zu gestalten? Das wollte ein Versicherer mittels Umfrage herausfinden.
Das Geschehen an den Börsen interessiert die Mehrheit der Deutschen eher nicht. Aktiv verfolgen nur etwa 28,7 % der Befragten Börsennachrichten und geben an, mit den Chancen und Risiken eines Aktieninvestments vertraut zu sein.
Danach gefragt, welche Umstände von der konkreten Umsetzung einer aktienorientierten privaten Altersvorsorge abhalten, antworten rund zwei Drittel der Befragten, dass ihnen das Verlustrisiko zu hoch ist. Top 2-Antwort: Fehlendes Geld (31,2%). Geldmangel ist - wenig überraschend - insbesondere bei jüngeren Befragten (18-29 Jahre alt) das Haupthindernis. Doch auch fehlendes Wissen wird in dieser Altersgruppe noch häufig genannt. Allerdings: Im Vergleich zu anderen Altersgruppen sind die Verlustängste weniger stark ausgeprägt. Am größten sind die Verlustängste bei den 30-39-Jährigen.
Befragte, die sich für den Abschluss einer Fondspolice entscheiden würden, nennen dafür insbesondere einen Grund: lebenslange Rentenzahlungen bei hohen Renditechancen (41,2%). Ein Mindestmaß an Garantien oder Sicherheit wird von 28,5 % der Befragten bevorzugt. Zustimmung fanden auch eine professionell unterstützte Fondsauswahl (21,8%) und Steuervorteile (21,2%).
Etwas überraschend: ökologische, soziale und gesellschaftliche Gesichtspunkte spielen bei der Auswahl von Produkten zur privaten Altersvorsorge für die Mehrheit der Befragten keine Rolle. Nur etwa ein Drittel der Befragten legt Wert darauf. Drei Viertel würden für solche Investments hingegen keinen Renditeverzicht in Kauf nehmen. Insbesondere bei den 18-29-Jährigen liegt dieser Anteil mit über 80% besonders hoch.
Über die Studie:
Eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsunternehmens Civey im Auftrag des Lebensversicherers Canada Life hat ergeben, dass viele Menschen in Deutschland die Chancen von Aktien in der privaten Altersvorsorge nicht nutzen. An der Umfrage nahmen 1.000 Bundesbürger über 18 Jahren teil, die noch nicht im Ruhestand sind.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Digitale Schadenabwicklung
Digitale Schadenabwicklung - Ältere eher skeptisch
Die Digitalisierung hält im Versicherungsgeschäft Einzug. Doch im Schadenfall wünscht sich die Mehrheit einen menschlichen Ansprechpartner. Insbesondere ältere Menschen sind gegenüber der digitalen Schadenabwicklung skeptisch.
Wenn es auf der Straße gekracht hat oder die Kinder den Fußball in die Fensterscheibe kicken, sind viele froh, eine Versicherung zu haben. Das Versicherungsgeschäft, das noch vor kurzem durch Vor-Ort-Beratung und den Vertreterbesuch zu Hause geprägt war, läuft zunehmend digital ab. 4 von 10 Versicherten (40 Prozent) würden die gesamte Abwicklung von der Meldung bis zur Auszahlung gerne komplett digital erledigen. Der Wunsch ist quer durch die meisten Altersgruppen ähnlich weit verbreitet (16 bis 29 Jahre: 44 Prozent, 30 bis 49 Jahre: 48 Prozent, 50 bis 64 Jahre: 44 Prozent), nur die Älteren ab 65 sind mit 27 Prozent etwas zurückhaltender.
Vor allem Ältere sind dabei skeptisch, wenn der Schaden vollständig automatisiert abgewickelt wird, zum Beispiel durch eine softwarebasierte Prüfung oder mit Hilfe von KI-Chatbots. Während fast drei Viertel (72 Prozent) der Älteren ab 65 eine automatische Abwicklung beunruhigend finden, sind es bei den 50- bis 64-Jährigen 59 Prozent, bei den 30- bis 49-Jährigen 49 Prozent und bei den Jüngeren von 16 bis 29 Jahre nur 44 Prozent. Über alle Altersgruppen hinweg finden 58 Prozent diese Vorstellung beunruhigend. Zwei Drittel (66 Prozent) wünschen sich einen menschlichen Ansprechpartner wie ihren Versicherungsvermittler, der die komplette Schadensabwicklung für sie übernimmt – unabhängig vom Weg, auf dem er kontaktiert wird. Der Wunsch ist bei den Älteren ab 65 am weitesten verbreitet (74 Prozent), aber auch bei den Jüngeren von 16 bis 29 sind es mit 63 Prozent eine Mehrheit.
Über die Studie: Zu diesen Ergebnissen kommt eine Befragung von 1.002 Personen ab 16 Jahren in Deutschland im Auftrag des Digitalverbands Bitkom.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema "Einfacher Diebstahl"
Diebstahl im Freibad! Zahlt das die Hausratversicherung?
Freibäder haben im Sommer Hochkonjunktur. Doch dort sollte Vorsicht gewahrt werden. Denn Diebstähle im Freibad sind nur unter bestimmten Voraussetzungen versichert, warnt der Bund der Versicherten (BdV).
In Nordrhein-Westfalen, dem bevölkerungsreichsten Bundesland, sind bereits Sommerferien. Das bedeutet Hochsaison für Freibäder. Dort sollte aber besondere Vorsicht gelten. Denn die Hausratversicherung zahlt nur unter bestimmten Voraussetzungen für Diebstahl im Freibad.
Grundsätzlich deckt eine Hausratversicherung den Diebstahl von persönlichen Gegenständen, die sich in der versicherten Wohnung oder im versicherten Haus befinden. Viele modernere Tarife bieten eine sogenannte Außenversicherung, die auch Wertgegenstände gegen Diebstahl versichert, wenn sie sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden.
Doch lassen Badegäste ihre Wertsachen unbeaufsichtigt auf der Liegewiese oder einem anderen Ort im Freibad liegen und werden bestohlen, fällt dies unter den sogenannten ‚einfachen Diebstahl‘ - und der ist auch bei der Außenversicherung nicht gedeckt. Steht der Spind, in den die Sachen eingeschlossen wurden, im Freien, gehen versicherte Badegäste, die bestohlen wurden, ebenfalls leer aus, warnt die Verbraucherschutz-Organisation ‚Bund der Versicherten‘ (BdV).
„Sind die Wertsachen jedoch in einem Spind eingeschlossen, der sich in einem Gebäude des Schwimmbads befindet, stehen die Chancen besser: Bricht eine Person den Spind auf, handelt es sich um einen Einbruchdiebstahl. Dieser ist, ebenso wie ein Raub, von der Hausratversicherung gedeckt“, so Bianca Boss, Vorständin beim BdV.
Von ‚räuberischer Erpressung‘ ist hingegen die Rede, wenn Badegäste mit Drohungen zur Herausgabe ihrer Wertsachen gebracht werden. In solchen Fällen erstattet die Hausratversicherung den Neuwert der gestohlenen Gegenstände.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema eines fingierten Versicherungsfalls
Fingierter Verkehrsunfall: kein Schadensersatzanspruch
Das Amtsgericht Itzehoe hat die Klage der Versicherung abgewiesen, die den Schaden eines versicherten Fahrzeugs, das in einen gestellten Verkehrsunfall verwickelt war, gegen die Versicherung des gegnerischen Fahrzeugs geltend gemacht hatte.
Im Oktober 2016 fuhr der Fahrer eines Mazda 323, der bei der beklagten Versicherung haftpflichtversichert war, auf einem Parkplatz in Kiel zweimal rückwärts gegen den BMW X3, der bei der Klägerin kaskoversichert und vom Fahrer genutzt wurde. Der BMW hatte eine Leistung von 160 KW bzw. 218 PS und eine Laufleistung von 267.521 km zum Unfallzeitpunkt. Das Fahrzeug war etwa 3 Monate vor dem Unfall auf den Fahrer zugelassen worden.
Der Fahrer des Mazda 323 bestätigte schriftlich, dass er den BMW beschädigt habe, und gab dies auch in seiner Schadensmitteilung an die beklagte Versicherung zu. Es entstand ein Nettoschaden am BMW in Höhe von fast 2.000,00 €, der vom Fahrer im Rahmen des Kaskoversicherungsvertrags bei der Klägerin geltend gemacht wurde. Die Klägerin zahlte den Betrag abzüglich der Selbstbeteiligung aus.
Das Gericht war nicht in der Lage, den Fahrer des Mazda 323 als Zeugen zu laden. Der Fahrer des BMW erschien nicht zu einem anberaumten Gerichtstermin und gab an, dass er aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage gewesen sei, zu erscheinen. Er konnte dies jedoch nicht durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen. Außerdem behauptete er, kaum Geld zum Leben zu haben, und die Klägerin habe ihm mitgeteilt, dass er nicht zu diesem Termin erscheinen müsse. Aus den vorgelegten Unterlagen des Zeugen geht hervor, dass er ein Autohändler ist.
Das Amtsgericht Itzehoe wies die Klage ab. Es handelte sich um ein gestelltes Unfallgeschehen, weshalb kein Anspruch auf Schadensersatz bestand. In Bezug auf die Frage, ob ein bestimmtes Kollisionsgeschehen einen Unfall darstellt oder bewusst von den Beteiligten herbeigeführt wurde, konnte das Gericht durch eine erhebliche Häufung von typischen Indizien, die auf einen gestellten Unfall hindeuten, überzeugt werden.
Für einen gestellten Unfall spricht zunächst der Unfallhergang. Es handelte sich um eine Kollision mit geringer Geschwindigkeit, bei der keine Verletzungsgefahr für die Beteiligten bestand und ein geparktes Fahrzeug einbezogen war. Gleichzeitig lag ein besonders grobes, kaum erklärbares und von den Beteiligten nicht näher begründetes Fehlverhalten vor, da der Fahrer des Mazda 323 zweimal rückwärts gegen das gegnerische Fahrzeug fuhr.
Typisch für ein gestelltes Unfallgeschehen ist auch das Vorhandensein einer vermeintlich klaren Haftungslage. Der Fahrer des Mazda 323 hat sein Verschulden sofort in einer schriftlichen Erklärung eingeräumt, obwohl es dafür keinen besonderen Anlass gab. Es gab keine unbeteiligten Zeugen.
Das bei der Klägerin versicherte Fahrzeug wies zudem typische Merkmale für ein geschädigtes Fahrzeug bei manipulierten Unfällen auf. Es handelte sich um ein Fahrzeug aus dem Premiumsegment mit hoher Laufleistung und bereits vorhandenen Vorschäden. Die Kombination dieser Umstände ermöglichte es, vergleichsweise hohe Reparaturkosten geltend zu machen, ohne dass der tatsächliche Wertverlust des Fahrzeugs in entsprechender Höhe vorlag. Außerdem wurde das Fahrzeug erst wenige Wochen vor dem Unfall auf den Fahrer zugelassen.
Das andere Fahrzeug erfüllte die typischen Anforderungen an das Schädigerfahrzeug bei gestellten Unfällen. Es handelte sich um ein altes Gebrauchtfahrzeug mit geringem Wert.
Ein weiteres Merkmal eines gestellten Unfallgeschehens ist die Abrechnung auf Basis fiktiver Reparaturkosten. Zudem ist mindestens einer der Beteiligten des Unfallgeschehens in der Autobranche tätig, in diesem Fall der Fahrer des BMW, der ein Autohändler ist.
Letztlich spricht auch das Verhalten beider Fahrer im Verfahren für ein gestelltes Unfallgeschehen. Beide zeigten keine Bereitschaft, bei der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken.
Das Urteil vom 26.03.2021 ist rechtskräftig. Aktenzeichen: 91 C 4/20
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Tierhalterhaftpflicht
Tierhalterhaftpflichtversicherung - Schutz für geliebte Haustiere und ihre Halter
Haustiere sind für viele Menschen treue Begleiter und schenken uns bedingungslose Liebe. Doch neben all den schönen Momenten können sie auch unerwartete Sorgen bereiten, insbesondere wenn sie Schäden verursachen.
In solchen Fällen müssen die Halter für die entstandenen Kosten aufkommen. Aus diesem Grund entscheiden sich die meisten Hundebesitzer für den Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung. Laut einer Forsa-Umfrage im Auftrag der Gothaer haben bereits 68 Prozent der Hundebesitzer eine solche Versicherung für ihren Vierbeiner abgeschlossen.
Die praktische Bedeutung einer Tierhalterhaftpflichtversicherung zeigt sich anhand von Erfahrungen aus der Praxis. In der Befragung gaben 17 Prozent der Hundebesitzer an, dass ihr Hund bereits einmal einen Schaden verursacht hat. Die Schadenshöhe variierte dabei erheblich. Bei 22 Prozent der Fälle lag der verursachte Schaden zwischen 500 und 10.000 Euro, was die gravierendsten finanziellen Auswirkungen mit sich brachte. In 40 Prozent der Fälle betrug der Schaden zwischen 100 und 500 Euro, während bei 37 Prozent der Befragten der verursachte Schaden unter 100 Euro lag.
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung bietet Schutz vor den finanziellen Folgen solcher Schäden. Sie deckt in der Regel die Kosten für Sachschäden, die durch das Haustier verursacht werden, sowie eventuelle Personenschäden. Auf diese Weise sind sowohl der Halter als auch die geschädigte Person abgesichert. Im Falle eines Schadenfalls übernimmt die Versicherung die anfallenden Kosten, die ansonsten eine erhebliche Belastung für den Tierhalter darstellen könnten.
Es ist wichtig zu betonen, dass eine Tierhalterhaftpflichtversicherung nicht nur finanzielle Sicherheit bietet, sondern auch zur allgemeinen Sicherheit beiträgt. Unfälle oder Schäden, die durch Haustiere verursacht werden, sind nicht immer vorhersehbar und können sowohl für den Halter als auch für Dritte unangenehme Konsequenzen haben. Durch den Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung können mögliche Risiken abgemildert und die Beziehung zwischen Tierhalter und anderen Personen geschützt werden.
Insgesamt ist die Tierhalterhaftpflichtversicherung ein wichtiger Bestandteil der Absicherung für Hundebesitzer und andere Tierhalter. Sie bietet Schutz vor den finanziellen Belastungen, die durch Schäden entstehen können, und ermöglicht ein abgesichertes Miteinander von Mensch und Tier. Daher ist es ratsam, sich frühzeitig über diese Versicherungsmöglichkeit zu informieren und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um im Ernstfall abgesichert zu sein.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Aufsichtspflicht
Kind alleine im Auto: wann die Aufsichtspflicht verletzt wird
Wird die Aufsichtspflicht verletzt, wenn ein Kleinkind für kurze Zeit unbeobachtet im Auto zurückgelassen wird? Darüber musste das Oberlandesgericht Osnabrück befinden.
Die beklagte Kindesmutter war mit ihrem 2 ½-jährigen Sohn bei einer Familienfeier im Landkreis Osnabrück, an der auch ihre eigene Mutter, die Großmutter des Kindes, teilnahm. Gegen Schluss der Veranstaltung setzte sie das Kind in den Kindersitz auf dem Beifahrersitz, schnallte es zunächst nicht an und ging noch einmal ins Haus. Der Junge krabbelte vom Kindersitz, nahm den Autoschlüssel, den die Mutter auf das Armaturenbrett gelegt hatte, und startete den Wagen. Das Auto machte einen Satz nach vorn und verletzte die Großmutter des Kindes, die ca. 1,5 Meter entfernt auf einer Bank saß. Sie erlitt schwere Verletzungen beider Kniegelenke und musste umfangreich im Krankenhaus behandelt werden.
Die Krankenkasse der Großmutter nahm die Kindesmutter vor dem Landgericht Osnabrück in Anspruch. Die Krankenkasse argumentierte, die Kindesmutter habe ihre Aufsichtspflicht verletzt. Die Kindesmutter meinte, mit dem Verhalten des Kindes sei nicht zu rechnen gewesen. Das Starten des Wagens sei eine komplexe Abfolge von Handlungen. Sie selbst sei auch nur ein, zwei Minuten weggewesen. Die Fahrzeugtüren habe sie weit offengelassen.
Das Landgericht Osnabrück folgte der Argumentation der Mutter und wies die Klage ab. Es lag eine ganz außergewöhnliche Kausalkette vor, mit der ein umsichtiger Elternteil nicht zu rechnen brauchte.
Dagegen wandte sich die Krankenkasse mit ihrer Berufung, mit der sie weiterhin eine Verurteilung der Kindesmutter anstrebte. Sie hatte jetzt vor dem Oberlandesgericht (Az. 14 U 212/22) Erfolg. Der Senat bejahte eine Haftung der Kindesmutter. Die Kindesmutter sei für das Kind aufsichtspflichtig. Dabei bestimmte sich das Maß der gebotenen Aufsicht nach den Umständen des Einzelfalles und erhöhte sich mit der Gefahrträchtigkeit der konkreten Situation. Kleinkinder bedurften generell ständiger Aufsicht. Die Kindesmutter hatte durch das Alleinlassen des Kindes im Auto – und Zurücklassen des Autoschlüssels – eine ganz erhebliche Gefahr geschaffen. Das weitere Geschehen sei auch nicht völlig außergewöhnlich gewesen. Kleine Kinder griffen erfahrungsgemäß gern nach Schlüsseln und versuchten, sie in Schlösser hineinzustecken und die Erwachsenen nachzuahmen. Die Kindesmutter hätte das Kind im Kindersitz anschnallen, die Schlüssel mitnehmen oder jemanden mit der Beaufsichtigung beauftragen müssen.
Die Kindesmutter musste jetzt für den Schaden einstehen. Der genaue Umfang des Schadensersatzes musste noch geklärt werden.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Berufsunfähigkeit
Berufsunfähigkeit: nur die Hälfte der Familien ist abgesichert
Weniger als die Hälfte der Familien in Deutschland hat eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit. Das zeigt eine repräsentative Umfrage im Auftrag eines Versicherers. Besonders niedrig ist die Absicherung bei Kinderlosen: Dabei kann es sogar teurer werden, wenn man mit einem entsprechenden Schutz bis nach der Familiengründung wartet.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) sichert Einkommen aus der Hauptbeschäftigung eines Versicherungsnehmers ab. Und ist demnach ein wichtiger Schutz, wenn die Arbeitskraft verloren geht bzw. man seinen zuletzt ausgeübten Beruf durch Krankheit oder Körperverletzung dauerhaft nicht mehr ausüben kann.
Etwa jeder vierte Erwerbstätige scheidet wenigstens einmal vorzeitig aus seinem Job aus, so zeigen Statistiken der Rentenversicherung und der Versicherungswirtschaft. Das Risiko ist also keinesfalls gering. Und oft damit verbunden, dass nicht nur der oder die Betroffene in Armut rutscht, sondern auch die Familie. Speziell, wenn der Hauptverdiener bzw. die Hauptverdienerin in einer Familie ausfällt, ist das Armutsrisiko hoch, wie zum Beispiel Zahlen des Statistischen Bundesamts zeigen. Demnach ist der dauerhafte Wegfall der Arbeit einer der wichtigsten Gründe, weshalb Menschen sich verschulden.
Dennoch haben lediglich 43 Prozent der Familien und 47 Prozent der Familien mit Kindern eine entsprechende Vorsorge getroffen. Bei kinderlosen Paaren liegt der Anteil sogar nur bei 39 Prozent. Das zeigt eine repräsentative Umfrage des Instituts Mentefactum im Auftrag der R+V Versicherung.
Als Hauptgründe für den Verzicht auf eine BU-Absicherung nannten die Befragten die vermeintlich hohen Kosten (genannt von 48 Prozent der Befragten), der Glaube, nicht berufsunfähig zu werden (25 Prozent) und fehlende Information (18 Prozent). Die Angst vor Berufsunfähigkeit war bei Familien mit Kindern etwas ausgeprägter (38 Prozent) im Vergleich zu kinderlosen Haushalten (26 Prozent).
Auch bei den vermuteten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit lagen die Befragten oft daneben. Das Risiko, aufgrund eines Unfalls berufsunfähig zu werden, schätzten 54 Prozent der Befragten als gleich hoch ein wie das Risiko, aufgrund einer psychischen Krankheit dauerhaft aus dem Berufsleben auszuscheiden. Tatsächlich aber sind psychische Erkrankungen laut Branchenverband GDV mit mehr als 30 Prozent der neu bewilligten BU-Renten Hauptursache, während nur acht Prozent der neuen Berufsunfähigen aufgrund eines Unfalls aufgeben müssen.
Das Risiko einer Berufsunfähigkeit wird folglich von vielen Deutschen noch immer unterschätzt. Und es empfiehlt sich auch nicht, den Abschluss eines entsprechenden Schutzes aufzuschieben, bis das erste Kind da ist. Denn die zu zahlende Prämie ist bei privaten Berufsunfähigkeits-Policen auch abhängig vom Lebensalter und den Vorerkrankungen einer Person. Entsprechend lohnt sich ein zeitiger Abschluss. Für die Umfrage hat Mentefactum im März 2023 1.005 berufstätige Männer und Frauen im Alter von 20 bis 45 Jahren befragt, die in Partnerschaften leben.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Ablehnung von Berufsunfähigkeitsanträgen
Berufsunfähigkeitsversicherung - Darum werden Anträge auf Leistung abgelehnt
Das Analysehaus Morgen & Morgen hat die Gründe für abgelehnte Anträge auf Berufsunfähigkeitsrente untersucht. Dabei stellten sie fest, dass die beiden Hauptgründe für abgelehnte Leistungen das Ausbleiben einer Reaktion der Kunden auf Nachfragen des Versicherers sowie das Nichterreichen des BU-Grades sind.
Laut Morgen & Morgen liegt die häufigste Ursache für abgelehnte Anträge bei 37,62 Prozent aller Fälle darin, dass der Kunde keine Reaktion mehr zeigt. Dies kann verschiedene Gründe haben, zum Beispiel eine Verbesserung des Gesundheitszustands des Antragstellers, der daraufhin wieder in seinen Beruf zurückkehren kann. Als zweithäufigste Ursache gibt das Unternehmen aus Hofheim am Taunus an, dass Versicherte den versicherten Berufsunfähigkeitsgrad nicht erreichen. Dies trifft auf 35,06 Prozent aller Anträge zu, bei denen der Versicherer "nein" sagt.
Auf dem dritten Platz liegen mit 11,01 Prozent sonstige Gründe. Weitere 7,66 Prozent der Anträge werden abgelehnt, weil der Versicherte die vorvertragliche Anzeigepflicht nach §19 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) verletzt haben soll. Das bedeutet, dass der BU-Versicherer vom Vertrag zurücktreten und seine Leistung verweigern kann, wenn der Versicherungsnehmer im Antrag auf BU-Schutz falsche oder unvollständige Angaben zu seinem Gesundheitszustand gemacht hat. Die Versicherungsgesellschaften prüfen dies jedoch aus Kostengründen erst, wenn der Ernstfall eintritt und eine BU-Rente beantragt wird.
In 5,88 Prozent der Fälle handelt es sich um Anfechtungs- oder Betrugsfälle. Nur in wenigen Fällen führt der Antrag ins Leere, weil Ausschluss- oder Verweisungsklauseln greifen. Während Ausschlussklauseln in 2,14 Prozent der Fälle der Grund für das Ausbleiben einer Zahlung waren, hatten konkrete Verweisungen (0,42 Prozent) und abstrakte Verweisungen (0,21 Prozent) noch weniger Gewicht.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Rentenbeginnwunsch
Wann Arbeitnehmer in Rente gehen wollen - und was Sie davon abhält
Wann möchten Arbeitnehmer in Rente gehen? Und was hält sie davon ab, ihren Wunsch umzusetzen? Das zeigt das Arbeitsbarometer von Randstad.
Die Rufe nach einer Anhebung der Regelaltersgrenze werden in Deutschland immer häufiger. Angesichts des demographischen Wandels und der damit verbundenen Herausforderungen für die Rentenkassen müsse nach Ansicht vieler Experten die Lebensarbeitszeit an die steigende Lebenserwartung angepasst werden.
Dabei erwartet über die Hälfte der Arbeitnehmer in Deutschland (51 %), zwischen 65 und 69 Jahren in die Rente zu wechseln.
Jüngere Arbeitnehmer rechnen mit einer längeren Lebensarbeitszeit. 14 % der 18- bis 24-Jährigen und 15 % der 25- bis 34-Jährigen gehen von ihrem Renteneintritt im Alter zwischen 70 und 74 Jahren aus (Durchschnitt: 9 %).
Nach dem Wunsch-Rentenalter gefragt, zeigt sich allerdings, dass 41 % der Deutschen gerne zwischen 60 und 64 Jahren in Rente gehen würden. 33 % sogar bereits mit unter 60 Jahren – und nur 10 % zwischen 65 und 69 Jahren.
Auf die Frage, was die Arbeitnehmer davon abhält, zu ihrem Wunschzeitpunkt in Rente zu gehen, antworten:
Über das Arbeitsbarometer:
Die Befragung wird online unter Arbeitnehmern im Alter von 18 bis 65 Jahren durchgeführt, die mindestens 24 Stunden pro Woche einer bezahlten, nicht selbständigen/freiberuflichen Tätigkeit nachgehen. Die Mindeststichprobengröße beträgt 800 Interviews pro Land.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Beitragsanpassungen
Kraftfahrt-, Wohngebäude- und Hausratversicherung: So heftig können Beitragserhöhungen ausfallen
Ob Wohngebäude-, Hausrat- oder Kfz-Versicherung: Die Beiträge werden steigen. In welchem Ausmaß veröffentlichte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Die deutschen Versicherer haben erstmals ihre ausführliche Prognose für die Branche im Jahr 2023 veröffentlicht. Aufgrund der kontinuierlich steigenden Baupreise erwarten sie auch in diesem Jahr Anpassungen der Beiträge in der Wohngebäudeversicherung. Jörg Asmussen, der Hauptgeschäftsführer des GDV, gibt an, dass die Gesamtbeiträge in der Wohngebäudeversicherung in diesem Jahr voraussichtlich um 16 Prozent steigen werden.
Der vom Verband veröffentlichte Anpassungsfaktor in der Wohngebäudeversicherung ist im Vergleich zum Vorjahr um fast 15 Prozent gestiegen. Dadurch wird nicht nur die Prämie, sondern auch die Versicherungssumme erhöht, um Versicherte vor Unterversicherung zu schützen. Der Anpassungsfaktor basiert auf Daten des Statistischen Bundesamts zur Entwicklung von Bau- und Lohnkosten. Der Anstieg in diesem Bereich sowie Nachholeffekte wegen zuvor nicht realisierter Bauprojekte dürften zu spürbaren Beitragserhöhungen führen.
In der Hausratversicherung rechnen die Versicherer mit einem Beitragsplus von sechs Prozent aufgrund von Summenanpassungen, da die Inflation auch den Wert des eigenen Hausrats steigen lässt. In der Kfz-Versicherung prognostizieren sie ein geringeres Wachstum von nur drei Prozent aufgrund von rückläufigen Zahlen von Neuzulassungen und Besitzumschreibungen. Die Schäden in der Kfz-Versicherung verteuern sich weiter stark, was die nur leicht steigenden Beitragseinnahmen voraussichtlich nicht ausgleichen wird.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Gründer-Absicherung
Gründerstudie: so sichern sich junge Unternehmen ab
Gründer und etablierte kleine und mittelständische Unternehmen sollten sich bei Versicherungsabschlüssen unbedingt von Fachleuten beraten lassen. Insbesondere in der Anfangsphase unterschätzen viele das Risiko von Cyberangriffen, wie die Gründerstudie der öffentlichen Versicherer in Deutschland zeigt.
Es ist alarmierend, dass 67 Prozent der Gründer junger Unternehmen und 42 Prozent der Entscheider etablierter Unternehmen eine Versicherung nicht eigenständig abschließen. Es zeigt sich auch, dass es für 62 Prozent der Gründer und 41 Prozent der etablierten Unternehmen schwierig ist, sich einen Überblick über Firmenversicherungen zu verschaffen.
Mehr als die Hälfte der Jungunternehmen und etablierten KMU können bei der Angebotsvielfalt die für sie relevanten Versicherungsleistungen nicht identifizieren. Deshalb ist der Beratungsbedarf, vor allem bei Jungunternehmen, entsprechend hoch. Für 95 Prozent von ihnen ist eine professionelle Beratung bei Versicherungen sehr wichtig, und 94 Prozent wünschen sich dabei einen zentralen Ansprechpartner. Bei etablierten Unternehmen sind es immerhin noch 72 Prozent (professionelle Beratung) und 68 Prozent (zentraler Ansprechpartner), die sich diesen Service wünschen.
Über 80 Prozent der Gründer und etablierten Unternehmen haben eine Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen, was den ersten Platz belegt. Auf den Plätzen zwei und drei folgen bei jungen wie bei etablierten Unternehmen die Kfz- und Fuhrparkversicherung sowie die Rechtsschutzversicherung. Auffällig ist jedoch, dass die Cyberversicherung mit nur 13 Prozent bei Jungunternehmen und 21 Prozent bei etablierten Unternehmen weit hinten liegt. Dabei ist es besorgniserregend, dass nur 34 Prozent der Jungunternehmen das Risiko von Hacker- und Virenangriffen als mittel bis hoch einschätzen, während es bei etablierten Unternehmen immerhin 67 Prozent sind.
Das zeigt, dass eine professionelle Beratung in diesem Bereich dringend erforderlich ist, um das Bewusstsein für die Risiken von Cyberangriffen zu schärfen und angemessene Versicherungsmaßnahmen zu ergreifen.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Fahrraddiebstahl
Fahrraddiebstahl nimm wieder zu: Versicherungsleistung erreicht Höchststand
Im vergangenen Jahr haben Versicherer ihren Kunden so viel wie noch nie zuvor für gestohlene Fahrräder ausgezahlt, wie aus der aktuellen Statistik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hervorgeht. Die Gesamtzahl der gestohlenen Fahrräder stieg im Jahr 2022 auf 140.000, was einen Anstieg um rund 15.000 gegenüber dem Vorjahr bedeutet. Trotzdem war die Anzahl der gestohlenen Fahrräder niedriger als vor der Corona-Pandemie im Jahr 2019, als es 150.000 waren.
Der Schadendurchschnitt erreichte mit 970 Euro einen neuen Höchststand. Die Zahl der gestohlenen Fahrräder laut Polizeilicher Kriminalstatistik stieg um knapp 14 Prozent auf rund 266.000. Hier bleibt der Versicherungsschutz unberücksichtigt, da Diebstähle oft nicht gemeldet werden und die Dunkelziffer daher wahrscheinlich höher ist.
Wenn ein Fahrrad aus einem verschlossenen Abstellraum, Keller oder einer Wohnung gestohlen wird, übernimmt die Hausratversicherung den Schaden. In der Regel geschieht der Diebstahl jedoch auf der offenen Straße, wo eine Zusatzklausel in der Hausratpolice Schutz bieten kann. Dabei muss das Fahrrad immer durch ein Bügel- oder Kettenschloss gesichert sein, das als "verkehrsübliches Schloss" bezeichnet wird. Von den rund 27 Millionen Versicherungsverträgen in Deutschland haben knapp die Hälfte die Fahrradklausel eingeschlossen.
Die Versicherung erstattet den sogenannten Wiederbeschaffungswert, der den Preis eines neuen gleichwertigen Fahrrads widerspiegelt. Die maximale Entschädigung wird in der Regel auf einen bestimmten Prozentsatz des gesamten versicherten Hausrates begrenzt. Für teurere Fahrräder und E-Bikes kann es daher sinnvoll sein, die Versicherungssumme zu erhöhen oder eine spezielle Fahrradversicherung abzuschließen.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Naturgefahren-Pflichtversicherung
Naturgefahrenversicherung: Bundesregierung soll Pflichtversicherung einführen
Der Bundesrat hat am Freitag die Regierung aufgefordert, einen „konkreten bundesgesetzlichen Regelungsvorschlag zur Einführung einer Elementarschaden-Pflichtversicherung zu erarbeiten“. Was sich dahinter verbirgt und welche Punkte die Länderkammer berücksichtigt wissen will.
Extremwetterereignisse werden auch in Deutschland häufiger. Was das genau bedeuten kann, mussten beispielsweise die Bewohner des Ahrtals im Sommer 2021 leidvoll erfahren. Damit nach einer solchen Hochwasserkatastrophe oder anderen Großschadenereignissen kein Mensch vor dem finanziellen Ruin stehen muss, gleichzeitig aber die Leistungsfähigkeit der Solidargemeinschaft nicht überstrapaziert wird, soll die Bundesregierung eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden einführen.
Denn trotz aller Überschwemmungskatastrophen in den letzten Jahrzehnten: Die Versicherungsdichte in diesem Bereich ist nicht ausreichend. So steht es in einem Beschluss, den der Bundesrat vergangen Freitag fasste und die Bundesregierung damit zum Handeln in Sachen Elementarschaden-Pflichtversicherung auffordert.
In der Sitzung am Freitag wurden zwei Punkte zusätzlich aufgegriffen, die der ursprünglichen Version fehlten. So bat der Bundesrat die Regierung bei ihrem Regelungsvorschlag zu berücksichtigen, dass je nach Lage des Grundstücks unterschiedlich hohe Risiken bestehen können und daher nach Risikostufen gestaffelte Tarife zugelassen werden sollen.
Zudem sollte darauf geachtet werden, dass gesetzliche Vorgaben im Zusammenhang mit der Pflichtversicherung keine Fehlanreize für die Ausweisung neuer Baugebiete in von Naturkatastrophen bedrohten Bereichen schaffen. Zugleich sollte geprüft werden, wie gesetzliche Vorgaben zur Elementarschaden-Pflichtversicherung Anreize für die Einhaltung insbesondere baulicher Schutzvorschriften durch Gebäudeeigentümer setzen können.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Einbrüche
Die Einbrecher sind zurück
Nach den letzten beiden Corona-Jahren ist die Anzahl der Wohnungseinbrüche in Deutschland im Jahr 2022 erneut gestiegen. Laut den deutschen Versicherern wurden etwa 80.000 Wohnungseinbrüche gemeldet, was eine deutliche Zunahme im Vergleich zum Vorjahr darstellt, als etwa 70.000 Einbrüche verzeichnet wurden. Auch wenn die pandemiebedingten Sondereffekte im letzten Jahr geringfügig waren, hat sich die Zahl der Einbrüche in diesem Jahr erhöht.
Aufgrund der gestiegenen Fallzahlen mussten die Versicherer auch mehr für Wohnungseinbrüche leisten. Die Schadenhöhe stieg um 90 Millionen Euro auf insgesamt 280 Millionen Euro an. Der Schadendurchschnitt erreichte ebenfalls einen neuen Höchstwert von 3.350 Euro pro Einbruch.
Obwohl viele Haus- und Wohnungsbesitzer in den letzten Jahren in verbesserte Sicherheitstechnik investiert haben und die Zahl der Einbrüche kontinuierlich gesunken ist, haben es die Täter in vielen Gebäuden immer noch zu leicht, einzubrechen und Wertgegenstände zu stehlen. Leider hat die Bundesregierung in diesem Jahr keine Fördermittel mehr für den Einbruchdiebstahlschutz bereitgestellt, was die Situation noch verschlimmert.
Fast die Hälfte aller Einbrüche scheitert, weil die Täter zu lange brauchen, um ins Haus zu gelangen. Deshalb sollten Haus- und Wohnungseigentümer besonders auf die Sicherung der typischen Schwachstellen achten. Einbruchhemmende Fenster und Türen sollten dabei in Betracht gezogen werden, obwohl diese in Deutschland bei Neubauten nicht standardmäßig eingebaut werden, da es bisher keine entsprechenden Vorschriften gibt.
Die Versicherungswirtschaft setzt sich seit Jahren für verbesserte bautechnische Mindestanforderungen für neu eingebaute Fenster und Türen ein, um Wertsachen zu schützen und Eigentümer vor den traumatischen Folgen eines Einbruchs zu bewahren. Obwohl die Einbruchzahlen in den letzten Jahren gesunken sind, ist es wichtig, wachsam zu bleiben und Präventionsmaßnahmen zu ergreifen, um das Risiko eines Einbruchs zu minimieren.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Rentenerhöhung
Rentenerhöhung 2023
Ab Juli 2023 erhalten die Rentner in Ost und West mehr Geld. Während die Bezüge im Westen um 4,39 Prozent angehoben werden, steigen die Bezüge im Osten um 5,86 Prozent.
In den letzten Jahren hatten sich deutsche Rentner meist über eine Anhebung der Altersbezüge freuen dürfen. Lediglich im Jahr 2021 schauten Altersrentner in Westdeutschland in die Röhre. Denn sie blieben auf dem Niveau des Vorjahres. Dagegen wurden die Ruheständler aus dem Osten mit einer schmalen Rentenerhöhung bedacht. Hier wurden die Ruhestands-Gelder um 0,72 Prozent angehoben.
Der Grund für die ausbleibende Anhebung ist die Lohnentwicklung. Denn sie ist die wichtigste Grundlage für Rentenanpassungen. Steigen die Löhne, so in der Regel auch die Renten. Die für die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung betrug -2,34 Prozent in den alten Ländern. Nimmt man nur die negative Entwicklung der Renten zum Maßstab, hätten die Renten im vergangenen Jahr rein rechnerisch sogar gesenkt werden müssen - um 3,25 Prozent. Eine Senkung der Rente ist allerdings per Gesetz nicht möglich. Da es seit dem Jahr 2009 eine Rentengarantie gibt, ist sichergestellt, dass die Anwendung der Rentenanpassungsformel nicht zu verminderten Rentenwerten führt.
Im vergangenen Jahr waren die Bezüge im Westen um 5,35 Prozent und im Osten um 6,12 Prozent angehoben worden. Für das Jahr 2023 steht wieder eine Erhöhung der Altersbezüge ins Haus. Laut dem Entwurf des Rentenversicherungsberichts 2022 sollte das Altersgeld im Westen um 3,5 Prozent und im Osten um 4,2 Prozent ansteigen.
Doch nun dürfen sich über 21 Millionen deutsche Altersrentner über eine überraschend hohe Rentenerhöhung freuen. Während die Renten in Westdeutschland um 4,39 Prozent raufgesetzt werden, ist das Rentenplus im Osten noch deutlicher: hier werden die Ruhestands-Gelder sogar um 5,86 Prozent angehoben. Dabei sei der Nachhaltigkeitsfaktor sogar mit eingepreist. Dieser wirke sich mit - 0,1 Prozentpunkten dämpfend auf die Rentenanpassung aus. Das teilte das Bundesarbeitsministerium mit.
Damit wird ab Juli der Rentenwert West von derzeit auf 36,02 Euro auf 37,60 Euro steigen, der Rentenwert Ost von gegenwärtig 35,52 Euro auf 37,60 Euro.
Wichtigste Grundlage der Rentenanpassung ist die Lohnentwicklung. Steigen die Löhne, so in der Regel auch die Renten. Diese waren um 4,50 Prozent in den alten Ländern und 6,78 Prozent in den neuen Ländern gestiegen. Die Zahlen basieren auf der vom Statistischen Bundesamt gemeldeten Lohnentwicklung nach den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR), wobei "Ein-Euro-Jobs“ außer Acht bleiben.
Ein positiver Nebeneffekt der guten Lohnentwicklung im Osten ist die Anhebung des Rentenwerts auf das Westniveau. In diesem Jahr müssen mindestens 99,3 Prozent des Westwerts erreicht werden. Damit ist die vollständige Angleichung der Rentenwerte zwischen West und Ost ein Jahr früher abgeschlossen als gesetzlich vorgesehen.
Bundesarbeitsminister Heil begrüßte die deutliche Anhebung: "Nach der starken Rentenanpassung im letzten Jahr erfolgt auch in diesem Jahr eine Erhöhung. Ich freue mich besonders, dass die Rentenangleichung Ost aufgrund der positiven Entwicklung ein Jahr früher erreicht wird. Die Renten steigen um 4,39 Prozent im Westen und um 5,86 Prozent im Osten. Diese Erhöhungen sind möglich, weil der Arbeitsmarkt in guter Verfassung ist und die Löhne steigen."
Während die Renten steigen, wird es perspektivisch auch für die Beitragszahler teurer. Aktuell liegt der Rentenbeitragssatz noch bei 18,6 Prozent und dürfte bis 2026 stabil bleiben. Bis zum Jahr 2025 greift die so genannte „doppelte Haltelinie“, die sowohl das Rentenniveau als auch die Beitragshöhe bis zum Jahr 2025 festschreibt. Bis dahin darf der Brutto-Beitrag, den Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam zur Rentenversicherung zahlen müssen, 20 Prozent nicht übersteigen. Zudem darf das Rentenniveau bis dahin nicht auf einen Prozentsatz unter 48 Prozent sinken. Derzeit liegt das Rentenniveau bei 48 Prozent.
Da die „doppelte Haltelinie“ nur noch bis zum Jahr 2025 gilt, kündigte Heil eine Fortsetzung einer der beiden Haltelinien an. "Ich will die gesetzliche Rente langfristig stabilisieren, damit die Menschen sich auch in Zukunft auf eine gute Altersvorsorge verlassen können. Deshalb werden wir die Haltelinie von 48 Prozent über das Jahr 2025 hinaus sichern, damit die gesetzliche Rente verlässlich bleibt", sagte der SPD-Politiker
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Katzenhalterhaftung
Wenn die Katze einen Auffahrunfall verursacht
Katzen sind das am meisten verbreitete Haustier in Deutschland. Etwa 16,7 Millionen Samtpfötchen leben hier - und sie verursachen mitunter Schäden, die für ihre Besitzer teuer werden können. Die folgenden 6 Urteile zeigen, wo Gefahren für Katzenfreunde lauern und wo die Grenzen der Haftung liegen.
7 sind eine zu viel! Die gute Nachricht für alle Katzenfreunde zuerst: Grundsätzlich kann der Vermieter die Haltung einer Katze in einer Mietwohnung nicht verbieten. Die Haltung ist zu dulden, wenn von dem Tier keine Belästigungen ausgehen. Doch 7 Katzen in einer Drei-Raum-Wohnung? Das sind zu viele, urteilte Amtsgericht Berlin-Lichtenberg bereits 1996 (Az: 8 C 185/96).
Lackschaden am Autodach: War es wirklich DIESE Katze? Ein Autofahrer ärgerte sich über Lackschäden auf dem Dach seines Fahrzeugs und verdächtigte die Katze des Nachbarn. Vor dem Amtsgericht Aachen bot er auch an, auf dem Autodach gefundene Katzenhaare analysieren zu lassen. Doch selbst wenn die DNA übereinstimmen würde, wäre das noch kein Beweis dafür, dass tatsächlich diese Katze den Lackschaden verursachte, so die Richter (Az: 5 C 511/06). Will der Geschädigte Schadenersatzansprüche geltend machen, muss er nachweisen, dass eine bestimmte Katze die Schäden verursachte.
Katze fischt frische Fische. Überraschend viele Urteile beschäftigen sich mit Katzen, die in Gartenteichen von Nachbarn Fische ‚geangelt‘ haben (sollen). Ähnlich wie beim Lackschaden muss die konkrete ‚Täterschaft‘ des Tieres nachgewiesen werden können. Gelingt das dem Geschädigten, haftet der Tierhalter so, als hätte er selbst die Fische gestohlen.
Katze verursacht Auffahrunfall. Innerhalb geschlossener Ortschaften müsse - gerade in ländlich strukturierten Orten - damit gerechnet werden, dass Haustiere plötzlich auf der Fahrbahn auftauchen, so das Landgericht Paderborn (Az: 5 S 181/00). Im zugrundeliegenden Fall bremste ein Autofahrer für eine Katze, die die Straße querte. Eine hinter ihm fahrende Frau konnte nicht mehr bremsen und fuhr auf. Anders als die Versicherung der Frau, hielten die Richter eine Vollbremsung für ein Kleintier nicht für eine grob fahrlässige Verkehrsgefährdung. Die Haftpflichtversicherung der Frau musste den Schaden regulieren. Anders verhält es sich, wenn ein Tier außerhalb geschlossener Ortschaften auf freier Strecke die Fahrbahn quert.
Katze angefahren: Fahrer muss keine Heilbehandlungs- und Operationskosten tragen! Eine Katze wurde in einer 30er-Zone angefahren. Ihr Besitzer wollte von der Fahrerin Heilbehandlungs- und Operationskosten von rund 1.100 Euro erstattet bekommen. Doch dem schlossen sich die Richter am Amtsgericht München nicht an (Az: 331 C 7937/05). Kein Autofahrer könne so fahren, dass das Überfahren einer Katze immer vermieden werden könne, wenn diese plötzlich auf die Straße läuft. Zudem müsse der Tierhalter, der sein Tier freilaufen lässt, den Schaden selbst tragen.
Katzen und Eigentumsbeeinträchtigung. Betreten Katzen das Grundstück von Nachbarn, liegt eine Eigentumsbeeinträchtigung (§ 1004 BGB) vor. Nachbarn müssen den ‚Besuch‘ von drei Katzen nicht dulden. Ist es aber nur eine Katze, ist deren freier Auslauf (inklusive von Kotablagerungen) hinzunehmen, so das Amtsgericht Neu-Ulm (Az: 2 C 947/98). In Wohngebieten mit Einfamilien- und Reihenhäusern gehöre die Haltung einer Katze mit freiem Auslauf zur Lebensführung vieler Familien. Diese Art der Katzenhaltung sei gerade artgerecht.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema junge Versicherungskunden
Junge Versicherungskunden - regelmäßige Beratung ist gefragt
Versicherung per Online-Abschluss oder doch lieber persönliche Beratung? Junge Menschen wollen beides - gleichzeitig.
Junge Kunden sind an sinnvollen Absicherungen interessiert jedoch anspruchsvoll hinsichtlich der digitalen Service- und Beratungswelt. Nicht wenige Versicherer sind auch deshalb dazu übergegangen, digitaler Begleiter werden zu wollen.
Doch erreichen solche Bemühungen auch die jungen Menschen und damit die zukünftigen Kunden? Diese Frage untersucht der aktuelle Schwerpunktbericht „Zielgruppenkonzepte“ des Kundenmonitors Assekuranz 2022, der von der Sirius Campus GmbH in Kooperation mit der Aeiforia GmbH erstellt wurde.
Ein Aspekt, der dabei beleuchtet wurde, betrifft die Beratungswünsche junger Menschen. Im Vergleich zu 2019 – also vor der Corona-Krise – hat sich der Wunsch nach regelmäßiger Beratung signifikant erhöht. Eine solche Beratung ist mittlerweile für 56 Prozent der 18- bis 30-jährigen Entscheider und Mitentscheider in Versicherungsangelegenheiten wichtig, vor drei Jahren betrug dieser Anteil lediglich 40 Prozent. Auch insgesamt ist regelmäßige Beratung wichtiger geworden: In der Gesamtgruppe der 18- bis 69-Jährigen steigt die Relevanz von 50 Prozent (2019) auf inzwischen 58 Prozent (2022).
Noch stärker hat sich der Wunsch nach Online-Beratung durch den Vermittler, z. B. in Form eines Videocalls per Teams, Zoom oder WhatsApp, erhöht. Schon im Gesamtmarkt ist hier eine Steigerung von 32 Prozent (2019) auf 46 Prozent (2022) zu beobachten. Unter den 18- bis 30-Jährigen wünschen sich sogar 71 Prozent eine Online-Beratung durch ihren Vermittler, das sind stolze 28 Prozentpunkte mehr als noch vor drei Jahren.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema freiwillige Beiträge in die Gesetzliche Rentenversicherung
Gesetzliche Rentenversicherung: Fristablauf für freiwillige Beiträge beachten!
Wer freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert ist, muss die Frist bis zur Einzahlung der Beiträge für das vorangegangene Jahr beachten.
Die freiwillige Rentenversicherung ist eine Möglichkeit, in der gesetzlichen Rentenversicherung finanziell für das Alter vorzusorgen. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Das Mindestalter für freiwillige Beitragszahlungen beträgt 16 Jahre; es darf keine Altersrente bezogen werden und es darf keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung vorliegen. Dies gilt zum Beispiel für Selbstständige, Freiberufler oder nicht erwerbstätige Erwachsene, wie etwa Hausfrauen. Auch Deutsche, die im Ausland wohnen, können freiwillige Beiträge zahlen. Wer bereits Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung zahlt, kann sich nicht zusätzlich freiwillig versichern.
Die Höhe der freiwilligen Beiträge kann selbst festgelegt und jederzeit verändert werden. Derzeit können freiwillige Beiträge zwischen 96,72 Euro und 1.357,80 Euro pro Monat (Stand 2022) gezahlt werden. Auch die Anzahl der Monate, in denen freiwillige Beiträge gezahlt werden, ist frei wählbar.
Mit freiwillig gezahlten Beiträgen lässt sich der Rentenanspruch steigern. Je höher die gezahlten Beiträge sind, desto höher ist auch die Rentensteigerung. Bei Zahlung des freiwilligen Mindestbeitrags von 96,72 Euro für die Dauer eines Jahres, ergibt sich zurzeit eine monatliche Rentensteigerung von rund 4 Euro; beim Höchstbeitrag von 1.357,80 Euro sind es rund 70 Euro (Stand 2022). Die Zahlung der Altersrente erfolgt ein Leben lang, egal wie alt man wird. Im Todesfall können Rentenzahlungen an die Hinterbliebenen erfolgen.
Bis zum 31. März können freiwillige Beiträge auch rückwirkend für das vorangegangene Jahr gezahlt werden. Vor 1955 geborene Versicherte, die trotz Kindererziehung keine fünf Beitragsjahre haben, können darüber hinaus jederzeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze die noch fehlenden Beiträge bis zur Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von fünf Jahren nachzahlen.
Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung wird die Möglichkeit zur freiwilligen Beitragsentrichtung von rund 210.000 Personen genutzt.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema der steuerpflichtigen Renteneinkünfte
Weniger Rentner müssen Steuern zahlen
Die Bundesregierung hat den Grundfreibetrag für Rentnerinnen und Rentner erhöht: Das wirkt sich auch positiv für die Ruheständler aus. Rund 195.000 Personen werden 2023 erstmals keine Steuern zahlen müssen. Zugleich führt die Renten-Erhöhung aber dazu, dass auch mehr Neurentner vom Fiskus zur Kasse gebeten werden.
Rentnerinnen und Rentner sind zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn der steuerpflichtige Teil der Jahresbruttorente den Grundfreibetrag übersteigt. Dieser wurde für das Jahr 2023 raufgesetzt: um 6,2 Prozent von 10.347 Euro auf nun 10.908 Euro. Infolgedessen müssen in diesem Jahr auch weniger Alters-Ruheständler Steuern zahlen. Dies zeigt eine Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag, über die das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) aktuell berichtet.
Geschätzt 195.000 Rentnerinnen und Rentner rutschen demnach aus der Steuerpflicht, weil der Freibetrag steigt, so geht aus der Antwort der Bundesregierung hervor. Doch es gibt auch eine gegenteilige Bewegung. 87.000 Rentnerinnen und Rentner kämen neu als Steuerpflichtige hinzu, weil die Rente im Juli 2022 deutlich angehoben wurde. Im Westen stiegen die Altersrenten um 3,53 Prozent, im Osten um 4,25 Prozent.
Der Grund, weshalb Rentnerinnen und Rentner Einkommenssteuer zahlen, ist das das sogenannte Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) von 2005. Kernelement war der Übergang von der vorgelagerten zur nachgelagerten Besteuerung der Renten bis zum Jahr 2040. Demnach werden die Aufwendungen zur Alterssicherung in der Ansparphase schrittweise steuerfrei gestellt (als Sonderausgaben) und die Leistungen erst in der Auszahlungsphase steuerlich belastet.
Wie viel Steuern ein Rentner auf seine gesetzlichen Altersbezüge zahlen muss, richtet sich nach dem Jahr des Renteneintritts. Wer 2005 und vorher in Rente ging, hat einen Freibetrag von 50 Prozent auf Lebenszeit. Der Freibetrag wird über den gesamten Ruhestand hinweg mitgenommen. Für Neurentner hingegen schrumpft die Freigrenze seit 2005 jährlich. 2022 zählen rund 5,9 Millionen Menschen zur Kategorie "Steuerpflichtige mit Renteneinkünften".
MANDANTENiNFORMATION zum Thema steigende Zinsen für Sparer
Geldanlage - endlich wieder Zinsen
Die Zeiten von Nullzinsen scheinen vorbei zu sein. Da trifft es sich gut, dass der Sparerfreibetrag zum Jahreswechsel erhöht wurde.
Ob Tagesgeld oder andere Sparanlagen: Seit einigen Wochen gibt es endlich wieder Zinsen. Zu dieser guten Nachricht passt auch, dass der Sparerpauschbetrag zum Jahreswechsel von 801 Euro auf 1.000 Euro angehoben wurde.
Unterstellt man einen Zins von zwei Prozent, wären die Erträge einer Geldanlage über 50.000 Euro steuerfrei. Nimmt man vier Prozent an, sind die Erträge einer Geldanlage über 20.000 Euro steuerfrei. Erst bei Einkünften aus Kapitalvermögen über dem Sparerfreibetrag wird eine Abgeltungssteuer von 25 Prozent zuzüglich gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer einbehalten.
Steuerlich noch interessanter ist für manche die private Rentenversicherung. Wurde der Vertrag mindestens mit einer Laufzeit von zwölf Jahren und bis zum 62. Lebensjahr abgeschlossen, bleibt der halbe Ertrag einer Kapitalabfindung sogar steuerfrei.
Wird stattdessen eine lebenslange Rentenzahlung gewählt, muss nur ein niedriger Ertragsanteil versteuert werden. Bei einem Rentenbeginn etwa mit 67 Jahren sind dies nur 17 Prozent. Damit bleiben 83 Prozent der monatlichen Rente steuerfrei.
Klären Sie mit uns in einer persönlichen Beratung, welche Möglichkeiten am besten zu Ihnen und Ihrer Lebenssituation passen.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema "Aktienrente"
Aktienrente bzw. Generationenkapital - was sich dahinter (derzeit) verbirgt
Die Bundesregierung bereitet derzeit eine Rentenreform vor, die gemeinhin unter dem Begriff „Aktienrente“ bekannt ist. Doch was verbirgt sich dahinter? Was bisher bekannt ist.
Deutschland hat ein Problem: Die Gesellschaft altert, und das bedeutet auch, dass das Rentensystem unter Druck gerät. Denn dieses ist nach dem Umlagesystem organisiert. An Renten wird stark vereinfacht ausgegeben, was an Beiträgen durch Beschäftigte eingenommen wird. Und schon heute müssen zwei Beitragszahler einen Ruheständler bezahlen. Das Verhältnis wird sich noch verschärfen, denn nach Prognosen des Statistischen Bundesamtes werden in den kommenden 15 Jahren knapp 13 Millionen Menschen in den Ruhestand wechseln, ohne dass genug Personen im Erwerbsalter nachrücken. Schon heute muss der Bund 97 Milliarden Euro an Steuergeldern in die Rentenkasse geben.
Eine Antwort der Bundesregierung auf dieses Problem ist die sogenannte Aktienrente. Das Konzept sieht vor, einen zusätzlichen Kapitalstock anzusparen, indem Geld in Aktien und Fonds investiert wird. Andere Länder haben diesen Schritt schon vor Jahrzehnten vollzogen. In Schweden, das als Vorbild für das aktuelle Modell galt, gibt es ein ähnliches Modell bereits seit 1998. Norwegen hat über seinen Staatsfonds, der ebenfalls in Aktien investiert, sogar bereits mehr als eine Billion Euro angespart: pro Kopf fast 165.000 Euro.
Dagegen sind die Pläne der Bundesregierung eher bescheiden. In diesem Jahr sollen zunächst 10 Milliarden Euro in die Aktienrente fließen: über ein Darlehen des Bundes. Vorgesehen ist dann, für 15 Jahre weitere 10 Milliarden Euro jährlich in den Kapitaltopf zu geben. Doch darüber sollen die künftigen Regierungskoalitionen pro Jahr im Rahmen des Bundeshaushaltes entscheiden. Ob und in welchem Umfang das Geld fließt, ist nach dem jetzigen Modell folglich ungewiss.
Auch sonst unterscheiden sich die Pläne der Bundesregierung stark von den Vorbildern. Beispiel Schweden. Hier zahlen die Beschäftigten 2,5 Prozent ihres Bruttolohnes verpflichtend für die sogenannte Prämienrente ein. Sie haben dabei die Wahl, ob sie das Geld dem populären Staatsfonds AP7 oder einem von 800 privaten Produkten anvertrauen. Die Fondsanteile sind den Schweden gesetzlich zugesichert, das heißt, der Staat hat keinen Zugriff darauf. Die erworbenen Anteile werden im Grunde ähnlich behandelt wie bei einer privaten Rentenversicherung. Das ist auch wichtig, damit der Staat in Zeiten leerer Kassen nicht auf das Geld zugreifen kann, um es zweckzuentfremden.
Ganz anders in Deutschland. Hier plant die Ampel-Koalition, den angesparten Fonds von einer unabhängigen und öffentlich-rechtlichen Stiftung verwalten zu lassen. Der angesparte Kapitalstock soll dann ab Mitte der 2030er Jahre verwendet werden, um die Rentenbeiträge und das Rentenniveau zugunsten der Beschäftigten zu stabilisieren und weniger Bundeszuschuss in die Rentenkasse einzahlen zu müssen. Das heißt, individuelle Ansprüche wie in Schweden erwerben die Bürgerinnen und Bürger hierzulande nicht. Auch können sie nicht mitentscheiden, wo das Geld angelegt wird. Entsprechend hat die Bundesregierung auch den Namen des Projektes korrigiert, denn eine „Aktienrente“ ist das Konzept nicht mehr. Aktuell wird es als „Generationenkapital“ bezeichnet. Die bisher angedachte Summe wird vom Gros der Ökonomen zudem für zu gering gehalten, um das Rentensystem zeitnah entlasten zu können.
Ein Grund, weshalb sich ein vergleichbares Modell wie in Schweden -zumindest bisher- nicht durchsetzen konnte, ist die nach wie vor verbreitete Angst der Deutschen vor Aktien und Fonds. Nur 18,3 Prozent der erwachsenen Bürgerinnen und Bürger sind derzeit auf dem Aktienmarkt engagiert - dem entgegen ist in den meisten Industriestaaten die Aktionärsquote deutlich höher. Hier wirken immer noch viele Vorurteile. Obwohl zum Beispiel der Dax in seiner langfristigen Entwicklung starke Renditen erzielte, hat das Aktien-Engagement noch immer den Ruf der Zockerei, entgegen den statistischen Fakten. Denn wer seine Anlagen breit streut, nicht panikartig auf kurzfristige Kursschwankungen reagiert und seine Geldanlagen ausreichend diversifiziert, kann mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einer auskömmlichen Rendite rechnen.
Fakt ist: Den meisten Menschen wird die gesetzliche Rente -trotz der jetzt angedachten Reformen- zukünftig kein sicherer Hafen sein. Selbst die Bundesregierung sieht die Notwendigkeit, dass die Bundesbürger zusätzlich privat vorsorgen und auch von Betriebsrenten Gebrauch machen. Hier beraten wir seit jeher, um einen auskömmlichen Altersvorsorge-Mix für unsere Mandanten*innen zu finden
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Ursachen für Kfz-Unfälle
Kfz-Unfälle - die drei häufigsten Ursachen
Ablenkung im Straßenverkehr zählt zu den häufigsten Unfallursachen. Doch das größte Unfallrisiko sehen Verkehrsteilnehmer nicht bei sich selbst.
In den vergangenen drei Jahren erlebte jeder vierte Autofahrer in Deutschland eine gefährliche Situation im Straßenverkehr oder sogar einen Unfall.
Das ermittelte eine repräsentative Studie von infas quo im Auftrag eines Direktversicherers. Auch nach den Ursachen für die gefährlichen Situationen oder Unfälle wurde gefragt. Die häufigsten Antworten:
Allerdings sehen 58 Prozent der Befragten das größte Unfallrisiko in anderen Verkehrsteilnehmern. Vor allem Fahrradfahrer (38%), andere Autofahrer (33%), Fußgänger (17%) und der öffentliche Nahverkehr (8%) werden als ablenkend wahrgenommen.
Die Teilnehmer wurden aber auch gefragt, ob sie eine als ablenkend eingestufte Tätigkeit häufig am Steuer ausüben. Zu diesen Tätigkeiten gehören beispielsweise:
17 Prozent der Befragten geben an, ihr Smartphone bei fast jeder Fahrt zu benutzen, weitere 18 Prozent tun dies gelegentlich.
Über die Studie: Das infas quo Meinungsforschungsinstitut hat im Auftrag der Direktversicherung DA Direkt eine bundesweite, repräsentative Studie unter 2.030 deutschen Autofahrern ab 18 Jahren im Zeitraum vom 21.10. bis 01.11.2022 durchgeführt.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Grundrente
Grundrente - Bestandsprüfung abgeschlossen
Der Grundrentenzuschlag (Grundrente) wurde „erfolgreich eingeführt“ wie Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Gundula Roßbach, Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund, betonen. Wie viele Rentner den Zuschlag bekommen und wie hoch er im Durchschnitt ist.
Das Gesetz zur Grundrente trat am 01. Januar 2021 in Kraft, erste Auszahlungen gab es aber erst nach Verspätungen im Sommer 2021. Nun teilte das Bundesarbeitsministerium unter Berufung auf Zahlen der Deutschen Rentenversicherung Bund mit, dass die Grundrente „erfolgreich eingeführt“ werden konnte.
Demnach wurden bis Ende 2022 bei allen Neurentnern und rund 26 Millionen Bestandsrenten geprüft, ob Ansprüche auf den Grundrentenzuschlag bestehen.
Grundrentenzuschlag erhält nur, wer mindestens 33 Jahre gearbeitet und dabei unterdurchschnittlich verdient hat, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat. Zudem findet eine Einkommensprüfung statt. Neben dem eigenen, darf auch das Einkommen des Ehegatten, bestimmte Grenzwerte nicht übersteigen.
„Rund 1,1 Millionen Rentnerinnen und Rentner profitieren von der Grundrente und erhalten Monat für Monat durchschnittlich 86 Euro mehr“, so Bundesarbeitsminister Hubertus Heil.
Sowohl Heil als auch Roßbach betonen, dass die Einführung des Grundrentenzuschlags ein „enormer Kraftakt“ gewesen sei. Denn beispielsweise die Einkommensprüfung von Rentenempfängern war für die Deutsche Rentenversicherung ‚Neuland‘. Um dieses Neuland zu erschließen, war auch Datenaustausch mit den Finanzämtern notwendig - ebenfalls keine Kleinigkeit. Diese Einkommensprüfung gilt auch als Kostenfaktor. Selbst Funktionäre der Deutschen Rentenversicherung kritisierten die hohen Verwaltungskosten. Diese sollen in der Aufbauphase etwa 24 Prozent der Gesamtausgaben für Grundrente ausmachen. Allein im ersten Jahr werde ein Betrag von 400 Millionen Euro für die Verwaltung fällig, so Schätzungen der Deutschen Rentenversicherung.
Weitergehende statistische Angaben zum Grundrentenzuschlag sind allerdings erst im Sommer zu erwarten, wenn die Rentenbestandsstatistik 2022 vorliegt.
Der Sozialverband VdK kritisierte in der Vergangenheit bereits die Höhe der festgestellten Zuschläge. Es würde sich meistens nur um niedrige ein- bis zweistellige Beträge handeln. Für VdK-Präsidentin Verena Bentele ist die Grundrente „definitiv nicht die Unterstützung, die viele Menschen erwartet haben“.
Wer sich vom Grundrentenzuschlag einen wirksamen Schutz gegen Altersarmut erhofft, verkennt die Zielsetzung dieses Instruments. Funktionäre der Deutschen Rentenversicherung stellten in der Vergangenheit bereits heraus, dass die Grundrente kein Instrument zur Bekämpfung von Altersarmut sei. Es ginge bei der Grundrente um Anerkennung und Respekt gegenüber der Lebensleistung langjährig Versicherter, erinnerte die DRV an die Zielsetzung.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Wiedereingliederung nach Berufsunfähigkeit
BU-Versicherung - mehr als eine Rente!
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) hat nicht allein die Funktion, im Falle der Berufsunfähigkeit eine Rente zu gewährleisten. Sie soll auch Unterstützung bei der Rückkehr ins Berufsleben leisten. Das Analysehaus Franke & Bornberg hat sich nun angeschaut, aus welchen Gründen die Leistungsdauer des BU-Vertrages endet.
Der Schutz der Arbeitskraft ist wichtig: Etwa jeder vierte Erwerbstätige scheidet wenigstens einmal vorzeitig aus seinem Job aus, so zeigen Statistiken der Rentenversicherung und der Versicherungswirtschaft. Der gesetzliche Schutz ist völlig unzureichend, um den gewohnten Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Entsprechend empfehlen auch Verbraucherschützer, sonst eher kritisch gegenüber der Branche, den Abschuss einer privaten Berufsunfähigkeits-Police.
Hauptfunktion der BU-Versicherung ist es, bei Berufsunfähigkeit eine Rente zu gewährleisten; und somit ein ausreichend hohes Einkommen. Doch das ist nicht die einzige Funktion der Verträge, im Gegenteil. Je nach vereinbarter Leistung soll sie auch den Wiedereintritt ins Berufsleben unterstützen, im Idealfall in den alten Beruf. Denn auch Reha-Maßnahmen, der Umbau des Arbeitsplatzes etc. können viel Geld verschlingen, das Menschen mit Krankheit und wegbrechendem Einkommen oft nicht haben. Hier sei daran erinnert, dass viele Menschen aus ihrem Beruf Sinn und Wertschätzung schöpfen - und ihn gern weiterverfolgen wollen.
Das Analysehaus Franke und Bornberg aus Hannover hat sich nun anhand einer Stichprobe von 1.250 Verträgen angeschaut, welche Gründe dazu führen, dass Leistungen aus BU-Verträgen enden. Die untersuchten Versicherer bilden 60 Prozent des Marktes ab. Der häufigste Grund: In knapp 53 Prozent der Leistungsfälle wurde die BU-Rente bis zum Ablauf der Leistungsdauer gezahlt. Entsprechend sollte beim Abschluss eines solchen Vertrages auch darauf geachtet werden, eine ausreichend lange Laufzeit zu vereinbaren: in der Regel bis zum Erreichen des Rentenalters.
In mehr als jedem vierten Fall (27 Prozent) war jedoch die Reaktivierung Ursache für das Ende der Leistungsdauer. Die Betroffenen konnten also in ihren Beruf oder eine vergleichbare Tätigkeit zurückkehren. Dieser recht hohe Anteil ist ein Beleg dafür, dass die Versicherer hier wertvolle Unterstützung bieten können. Der Tod der versicherten Person führte in 12 Prozent der Fälle zu einer Leistungseinstellung: und ist hiermit dritthäufigste Ursache. Alle anderen Gründe landen unter zehn Prozent.
Ein weiterer Grund trägt dazu bei, dass eine Rückkehr in das Berufsleben erstrebenswert ist: Damit verringert sich auch das Risiko der Altersarmut, können doch zum Beispiel Beschäftigte weiterhin in die Rentenkasse einzahlen. Dies zeigt: Wer eine BU-Police zeichnen will, sollte nicht allein auf die vereinbarte Rente und die Bedingungen hierfür schauen. Auch weitere Leistungen des Vertrages sind beachtenswert.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Rauchen
Rauchentwöhnung - Ein guter Vorsatz
Gute Vorsätze im neuen Jahr? Das Aufgeben des Rauchens steht bei vielen Deutschen ganz oben auf der Liste. Ein alter Spruch besagt: „Rauchen aufgeben ist gar nicht so schwer, ich habe es schon 5x geschafft“. Auch mit Blick auf den Versicherungsschutz kann es sich lohnen, den Glimmstängeln zu entsagen.
Ob Brad Pitt, Boris Becker oder sogar Topmodell Kate Moss: Die Liste der Promis, die man schon mit Zigarette im Mund fotografiert hat, ist lang. Ikonische Bilder zeigen ebenfalls Stars beim Rauchen, ob Bob Dylan nachdenklich auf Plattencovern oder Hollywood-Legende James Dean am Filmset. Lange Zeit galt Rauchen als sexy: auch wenn es mittlerweile eine Gegenbewegung gibt. Pafft in Deutschland laut einer repräsentativen Debra-Studie ungefähr jeder dritte Mensch ab 14 Jahren, so verzichten gerade Jüngere zunehmend auf die Zigarette. Bei den Minderjährigen rauchten Anfang der 90er Jahre rund 30 Prozent - aktuell sind es nur noch zehn Prozent.
Keine Frage: Auf Rauchen zu verzichten ist eine vernünftige Entscheidung. Denn die Zahlen, die die Deutsche Krebsgesellschaft präsentiert, sind erschreckend. Laut dem Verband sterben in Deutschland jedes Jahr mehr als 120.000 Menschen an den direkten und indirekten Folgen. Auch wenn die Zahl nicht genau zu bemessen ist, weil neben Lungenkrebs, wo beinahe 97 Prozent aller Fälle auf das Rauchen zurückzuführen sind, andere Krankheiten zumindest dadurch begünstigt werden. Dazu zählen Herz- und Kreislauf-Krankheiten, Schlaganfälle, Magentumore etc. Hier besteht also eine statistische Unschärfe. Die Lebenserwartung reduziert sich laut Studien der Versicherungswirtschaft bei Männern im Schnitt um sieben Jahre, bei Frauen um sechs Jahre.
Dass Rauchen mit einem höheren Risiko einher geht, wirkt sich auch auf den Versicherungsschutz aus - zumindest bei jenen Tarifen, wo Gesundheitsfragen ein entscheidender Faktor sind. Ein großes Vergleichsportal berichtet zum Beispiel, dass für eine Risikolebensversicherung im Schnitt der dreifache Beitrag bezahlt werden muss. Teils noch drastischer wirkt sich Rauchen auf Prämien in der Lebens- und privaten Krankenversicherung aus. Hier ist es Standard, dass man im Antrag angeben muss, ob man raucht - und wie häufig. Wer falsche Angaben macht, der droht, seinen Versicherungsschutz aufgrund der Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht zu verlieren. Wahrheit ist hier unbedingte Pflicht!
Wenn Raucher das Rauchen aufgeben, können sie folglich auch bei der Versicherungsprämie sparen. Natürlich muss man eine Weile abstinent sein, um eine Prämienkorrektur zu verlangen. In der Regel erfolgt das nach ein oder zwei Jahren. Im Umkehrschluss bedeutet dies jedoch auch, dass man es dem Versicherer anzeigen muss, wenn man abstinent lebte - aber plötzlich mit dem Rauchen beginnt. Sowohl private als auch gesetzliche Krankenversicherer unterstützen die Rauch-Entwöhnung im bestimmten Umfang. Hier lohnt es sich anzufragen, welche Möglichkeiten es gibt und welche Therapien gefördert werden.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Versicherungscheck
Ein neues Jahr: zeit für einen Versicherungscheck?
Es lohnt sich, in regulären Abständen danach zu schauen, ob der Versicherungsschutz noch aktuell ist und der gegenwärtigen Lebenssituation entspricht. In diesem Jahr bietet sich dies besonders an - denn die Inflation kann dazu beitragen, dass die gehaltenen Versicherungen nicht mehr „up to date“ sind.
Die Inflation in Deutschland knackte 2022 ungeahnte Rekorde und war stellenweise sogar zweistellig. Neben dem Ukraine-Krieg trugen auch die Folgen der Corona Pandemie noch dazu bei. Ein weiterer Grund: Fachkräftemangel, zum Beispiel im Handwerk und auf dem Bau. Weil vielerorts die Handwerker fehlen, können und müssen sie für ihre Dienste mehr Geld verlangen. Sowohl die Europäische Zentralbank als auch die Bundesbank rechnen auch in den kommenden Jahren mit einer erhöhten Inflation.
Viele Deutsche wissen aber nicht, dass eine Inflation auch dazu beitragen kann, dass die vereinbarten Versicherungssummen in den gehaltenen Verträgen nicht mehr ausreichen. Beispiel Berufsunfähigkeit: Steigen die Preise tatsächlich dauerhaft, bedarf es auch einer höheren Monatsrente, um den Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Das Gleiche gilt für die Altersvorsorge. Eine beschleunigte Geldentwertung führt eben schlicht dazu, dass die vereinbarte Summe bzw. Rente weniger wert ist. Glaubte man, die Vorsorgelücke schon geschlossen zu haben, tut sich nun eine neue Lücke auf.
Das gilt aber nicht nur für den Privatbereich, sondern auch für Gewerbe- und Industrieversicherungen. Weil Handwerker-Leistungen und Materialien teurer werden, kostet es auch mehr Geld, im eigenen Betrieb einen Schaden zu beheben. Was hierbei zusätzlich bedacht werden muss, sind mögliche Verzögerungen in der Lieferkette. Sie tragen dazu bei, dass auch eine Betriebsunterbrechung unter Umständen länger dauert, wenn sich Reparaturen ebenfalls verzögern. Insbesondere Sach- und Bauschäden sind derzeit Preissteigerungen ausgesetzt, da Wiederaufbau und Reparaturen an die Material- und Arbeitskosten gekoppelt sind. Hier droht also eine Unterdeckung, wie mehrere große Versicherer in diesem Jahr warnten.
Grundsätzlich aber empfiehlt es sich, den Versicherungsschutz regelmäßig zu überprüfen und die vereinbarten Leistungen anzupassen. Beispiel Hausratversicherung: Wurden jüngst größere Anschaffungen getätigt oder werden gar neue Wertgegenstände in der Wohnung aufbewahrt? Auch dann reicht unter Umständen die vereinbarte Summe nicht mehr aus. Oder der Wertgegenstand ist gar nicht im Schutz der Hausrat-Police inbegriffen, weil der alte Vertrag hierfür streng gedeckelte Leistungen vorsieht - oder gar einen Ausschluss. Schon kleine Änderungen können bei bestimmten Verträgen zu Unterversicherung führen. Sei es ein höherer Lohn, ein neues Arbeitsverhältnis oder die erstmalige Planung einer längeren Urlaubsreise. Auch neue Gesetze der Bundesregierung können zu einem Anpassungsbedarf führen. Wer einen Versicherungscheck wünscht, sollte folglich nicht zögern und uns herbeirufen!
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Zusatzkosten bei Zahnersatz
Vor Jahresende an Bonusheft denken
Jedes Jahr kurz vor Jahresende sollten gesetzlich Versicherte ihr Zahnarzt-Bonusheft kontrollieren. Fehlt ein Stempel für das aktuelle Jahr, ist ein schneller Termin beim Zahnarzt geboten – und zwar noch vor Silvester.
Das Risiko, auf Zahnersatz angewiesen zu sein, bedeutet ein zusätzliches und erhebliches Kosten-Risiko. Der Grund: Seit 2005 leisten gesetzliche Krankenkassen nur einen Festzuschuss. Dieser Festzuschuss deckt nicht die gesamten Behandlungs- und Materialkosten ab, sondern die Krankenkassen übernehmen aktuell nur 60 Prozent der entstehenden Kosten.
Zudem wird der Festzuschuss auch nicht für jede Versorgungsart geleistet, sondern – je nach medizinischem Befund – nur für die so genannte „Regelversorgung“. Zu den eh schon hohen Eigenanteilen für diese Regelversorgung drohen weitere Kosten, wenn zum Beispiel auf bestimmtes Material oder auf ästhetische Belange geachtet werden soll.
Denn schon bei einer einzelnen Zahnlücke können Kosten im vierstelligen Bereich auf den Patienten zukommen. So kostet ein Zahnersatz schnell 1.000 bis 3.000 Euro. Bei mehreren Lücken sind schnell bis zu 10.000 Euro an Kosten möglich – fast der Preis eines Kleinwagens. Die gesetzlichen Kassen aber erstatten je Lücke nur den 60-prozentigen Zuschuss und das bedeutet in der Regel auch eine metallische Brücke als Regelversorgung. Eine hochwertige Alternative in Form einer vollkeramischen Brücke wird dagegen nicht komplett in der Grundversorgung übernommen. Gesetzlich Versicherte müssen die Differenz aus Festzuschuss und tatsächlichen Kosten also selbst schultern.
Der Zuschuss zum Zahnersatz lässt sich erhöhen, wenn man regelmäßig beim Zahnarzt war. Wer eine jährliche zahnärztliche Untersuchung für die zurückliegenden fünf Jahre nachweisen kann, erhöht den Zuschuss um 10 Prozent auf 70 Prozent. Wer diesen Nachweis für 10 Jahre erbringt, erhöht den Zuschuss um weitere fünf Prozent.
Um aber von einer Erhöhung der Zuschüsse zu profitieren, ist Regelmäßigkeit wichtig. Denn wer die regelmäßigen jährlichen Termine beim Zahnarzt nicht wahrgenommen hat, der verliert diesen Anspruch sofort – und verliert ihn auch ohne Rücksicht auf vorherige Regelmäßigkeit. Erst nämlich, wenn in mindestens fünf Jahren vor Behandlungsbeginn lückenlose Vorsorgetermine beim Zahnarzt belegt werden, greift die Erhöhung der Zuschüsse.
Wer folglich einen Termin verpasste, hat erst nach weiteren fünf Jahren Ansprüche auf eine Erhöhung. Deswegen ist es wichtig, vor Jahresende zu überprüfen, ob man tatsächlich seinen jährlichen Zahnarzttermin wahrgenommen hat. Und notfalls sollte schnell noch bei der Zahnärztin oder dem Zahnarzt seines Vertrauens vor Jahreswechsel vorbeigeschaut werden. Eine kleine Ausnahme gibt es dennoch. Denn zur Erlangung des Festzuschusses in Höhe von 75 Prozent kann ein einmaliges Versäumnis der Untersuchung innerhalb des 10-Jahres-Zeitraums ausnahmsweise folgenlos bleiben.
Ein Blick ins Bonusheft zum Jahresende könnte demnach ein guter Anlass sein, auch seinen privaten Versicherungsschutz zu überprüfen. Ist doch das Kosten-Risiko durch Zahnersatz vielen gesetzlich Versicherten durchaus bekannt, wie Zahlen des PKV-Verbandes widerspiegeln. Denn Ende 2021 hatten sich rund 16,9 Millionen Deutsche durch eine private Zahnzusatzversicherung gegen Zusatzkosten beim Zahnarzt abgesichert.
Bei den Tarifen auf dem Markt jedoch gibt es auch große Unterschiede in Leistung und Preis. Wichtig ist deshalb, darauf zu achten, welche Anteile pro jeweilige Behandlung erstattet werden. Das gilt auch mit Blick auf vereinbarte Wartezeiten und Summenstaffeln: Manche Versicherer setzen die Erstattungsleistung gerade in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss stark herab. Hier hilft unser Beratungsgespräch, sich die einzelnen Leistungsbausteine erklären zu lassen.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Wechsel in der Kfz-Versicherung
Kfz-Versicherung: Das ist Deutschen besonders wichtig
Was sollte eine Kfz-Versicherung auszeichnen, damit sich deutsche Autofahrer für sie begeistern können? Das zeigen die Ergebnisse einer aktuellen Forsa-Umfrage.
Welche Eigenschaften einer Kfz-Versicherung stehen bei den Deutschen hoch im Kurs? Das wollte ein Versicherer wissen und beauftragte das Forsa-Institut mit der Durchführung einer repräsentativen Umfrage.
Die Ergebnisse geben über mehrere Sachverhalte Auskunft. So zeigte sich beispielsweise, dass Kfz-Versicherte treu sind. Zwar besteht laut Umfrage bei 25 Prozent der Deutschen grundsätzlich die Bereitschaft, die einmal abgeschlossene Kfz-Versicherung zu wechseln. Doch die große Mehrheit von 70 Prozent wechselt ihre Kfz-Versicherung nicht.
Jene Befragten, die sich als wechselbereit kennzeichnen, lassen sich laut Studien-Ergebnissen in drei Gruppen einteilen:
• 9 Prozent der Befragten wechseln etwa alle 5 Jahre ihre Kfz-Versicherung
• 12 Prozent der Befragten wechseln etwa alle 3 Jahre ihre Kfz-Versicherung
• 4 Prozent der Befragten wechseln ihre Kfz-Versicherung jedes Jahr
Welche Eigenschaften und Merkmale einer Kfz-Versicherung die Wechselentscheidung beeinflussen, zeigen folgende Antworten:
• Services für alternative Antriebsarten (Hybrid / Elektro)
Dieser Leistungspunkt wird zwar nur von 5 Prozent der Befragten gewünscht. Doch zeigt es sich, dass mit dem Boom von E-Fahrzeugen auch geänderte Ansprüche an eine Kfz-Versicherung verbunden sind.
• Preisnachlass für alternative Antriebsarten (Hybrid / Elektro)
14 Prozent der Befragten ist ein Preisnachlass für alternative Antriebsarten bei der Kfz-Versicherung wichtig.
• Digitaler Kundenservice
ist für 36 Prozent der Befragten ein wichtiges Kriterium bei der Entscheidung für oder gegen einen bestimmten Kfz-Versicherer.
• Preisnachlass bei mehreren Versicherungen,
den wünschen sich 65 Prozent der Befragten. Und damit das zweitwichtigste Kriterium bei der Kfz-Versicherer-Auswahl aus Sicht der Versicherten.
• Preisnachlass bei Schadenfreiheit
ist die Top-Antwort bei der Frage nach dem wichtigsten Auswahlkriterium bei Kfz-Versicherungen. 73 Prozent der Befragten entschieden sich für diese Antwort.
Über die Studie: Die repräsentative Umfrage wurde vom 9. bis 14. November 2022 im Rahmen des Online-Panels forsa.omninet durchgeführt. Im Rahmen der Untersuchung wurden insgesamt 1.019, nach einem systematischen Zufallsverfahren ausgewählte, Bundesbürger befragt, die selbst bzw. ihr Haushalt ein Auto besitzen oder planen, in diesem Jahr noch ein Auto zu kaufen. Die Umfrage wurde vom Gothaer Konzern beauftragt.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema "Wohn-Riester"
Wohn-Riester für energetische Sanierung geöffnet
Der Wohn-Riester, die staatlich geförderte Eigenheimrente, wird erweitert. Zukünftig soll der Wohn-Riester auch für energetische Sanierung eingesetzt werden können.
Das am 02.12.22 vom Bundestag verabschiedete Jahressteuergesetz 2022 sieht vor, den Geltungsbereich der staatlich geförderten Eigenheimrente, auch Wohn-Riester genannt, auszudehnen. Demnach soll die Eigenheimrente ab Januar 2024 auch für energetische Sanierungen eingesetzt werden können.
Die „Wohnriester-Förderung“ bietet im Rahmen der Finanzierung einer eigengenutzten Immobilie mehrere Möglichkeiten:
• Kapitalentnahme bei Darlehensbeginn
• Kapitalentnahme bei Darlehensende (endfällige Tilgung)
• Erwerb von Genossenschaftsanteilen
• Riester-Darlehen
• Riester-Bausparvertrag
• Kapitalentnahme für barrierefreie Umbauarbeiten
Nun soll also eine weitere Verwendungsmöglichkeit hinzukommen.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Notvertretungsrecht
"Notvertretungsrecht": Was bedeutet das für die Vorsorgevollmacht
Ab 01.01.2023 gibt es ein „Notvertretungsrecht“ für Eheleute und Lebenspartner. Braucht es dann noch eine Vorsorgevollmacht? Wie sich der Verbraucherzentrale Bundesverband dazu äußert.
Zum Jahreswechsel treten etliche Neuerungen in Kraft. Eine davon betrifft das „Notvertretungsrecht“ für Eheleute und Lebenspartner. Der neu-gefasste § 1358 BGB regelt zukünftig die gegenseitige Vertretung von Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge. Wer nicht möchte, dass der Ehepartner dieses Recht ausüben kann, müsste dieser Regelung ausdrücklich (schriftlich) widersprechen oder eine andere Person bevollmächtigen.
In welchen Fällen dieses „Notvertretungsrecht“ greifen soll, veranschaulicht ein Beispiel des Verbraucherzentrale Bundesverbandes: Plötzlich erleidet ein Ehegatte einen Unfall oder einen Schlaganfall und kann daher nicht mehr selbst entscheiden. Zukünftig kann ihn dann der andere Ehegatte in Gesundheitsangelegenheiten vertreten. Er willigt nun für den Betroffenen in ärztliche Behandlungen und Untersuchungen ein. Er kann auch über freiheitsentziehende Maßnahmen von kurzer Dauer entscheiden.
Doch wie wirkt sich das neue Recht auf Vorsorgevollmachten aus? Sind diese Vorsorge-Dokumente dann noch erforderlich? Die Verbraucherschützer bejahen das und nennen auf ihrer Webseite folgende Gründe:
Das Notvertretungsrecht ist begrenzt auf Gesundheitsangelegenheiten.
Das Notvertretungsrecht kann maximal sechs Monate ausgeübt werden; ist der Betroffene nach Ablauf dieser Frist nicht entscheidungsfähig, muss ein Betreuer eingesetzt werden.
Das Notvertretungsrecht gilt nicht für Bankgeschäfte, Versicherungen oder Behörden.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband kommt deshalb zu dem Schluss, dass Vorsorgedokumente, dazu zählen beispielsweise Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung, auch zukünftig weiterhin sinnvoll sind.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Eigentümer-Haftung
Haftung: (Haus-)Eigentum verpflichtet
Witterungsbedingte Risiken werden oft falsch eingeschätzt. Bei Missachtung der Sorgfaltspflichten drohen Hauseigentümern Geldstrafen, Schadenersatzforderungen und sogar strafrechtliche Konsequenzen.
Gehwege müssen nicht erst bei Glatteis gereinigt oder gestreut werden. Bereits nasses Laub kann eine erhebliche Risikosteigerung bedeuten. Kommt es zu Personenschäden, weil Gehwege nicht ordnungsgemäß gestreut oder gereinigt waren, oder weil Schnee und Eiszapfen nicht von Dächern und Überhängen entfernt wurden, kann es sogar zu strafrechtlichen Folgen wegen fahrlässiger Körperverletzung kommen.
In einem solchen Fall ist das beauftragte Schneeräumungs-Unternehmen oder der Hauseigentümer schadenersatzpflichtig.
Bestehen vertragliche Schutz- und Sorgfaltspflichten, können auch Haftungsansprüche gegenüber den Mietern bestehen.
Wird eine Verletzung der Räum- und Streupflicht nachgewiesen, reicht eine Privathaftpflicht im Rahmen der Hausratversicherung nicht aus.
Hauseigentümer sollten deshalb eine Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitz abschließen.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Zukunftsrisiken
Diese Risiken prägen die nächsten zwei Jahre
Steigende Inflation, Schuldenkrisen und explodierenden Lebenshaltungskosten stellen für Entscheider aus den G20-Ländern die größten Bedrohungen in den nächsten zwei Jahren dar, so ein Teilergebnis des Global Risk Reports. Führungskräfte aus Deutschland fürchten neben Inflation und schweren Preis-Schocks auch zwischenstaatliche Konflikte.
Anders als im Vorjahr dominieren in diesem Jahr wirtschaftliche, geopolitische und gesellschaftliche Risiken die globale Risikolandschaft. Damit stehen sie in scharfem Kontrast zu den Ergebnissen von 2021, insbesondere bei Technologie- und Umweltrisiken. Trotz zunehmender Regulierung in den letzten 12 Monaten wurden Umweltprobleme im aktuellen Bericht als deutlich niedrigeres Risiko eingestuft als noch im Vorjahr. Auch technologische Risiken wurden trotz der wachsenden Bedrohung durch staatlich geförderte Cyber-Angriffe in diesem Jahr seltener genannt.
Die schnelle beziehungsweise anhaltende Inflation ist für mehr als ein Drittel (37 %) der G20-Befragten das größte Risiko in der diesjährigen Studie, gefolgt von Schuldenkrisen und steigenden Lebenshaltungskosten (jeweils 21 %). Weiterhin wurden geo-ökonomische Auseinandersetzungen von 11 Prozent der G20-Befragten als größtes Risiko identifiziert, gefolgt von weiteren geopolitischen Risiken im Zusammenhang mit Staatszerfall und anhaltender wirtschaftlicher Stagnation von jeweils 5 % der Befragten.
Die Entscheider aus Deutschland priorisieren die Risiken mit einer leicht anderen Gewichtung. Während hier ebenfalls die Inflation die größten Bedrohungen anführt, werden zudem Preis-Schocks beziehungsweise eine hohe Preis-Volatilität befürchtet. Danach folgen zwischenstaatliche Konflikte beziehungsweise geo-ökonomische Auseinandersetzungen aufgrund von strategischen Ressourcen wie Technologien, Energie oder Bodenschätze. Als fünftgrößtes Risiko wird eine Versorgungskrise mit Rohstoffen angesehen. Die Schuldenkrise liegt bei deutschen Befragten hingegen auf Rang 9.
Über die Studie:
Die Executive Opinion Survey wird vom Centre for the New Economy and Society des World Economic Forum durchgeführt. Marsh McLennan und Zurich Insurance Group sind Partner des Centre und der Reihe Global Risks Report. Für den Report wurden zwischen April und August 2022 über 12.000 Wirtschaftsführern aus 122 Ländern befragt.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Rentenerhöhung
Rentenerhöhung 2023
Deutsche Rentner können für 2023 auf eine Erhöhung des Altersgeldes hoffen. So könnten die Altersbezüge im kommenden Jahr um 3,5 Prozent im Westen und im Osten der Republik um 4,2 Prozent steigen.
Erst im April 2022 hatte das Bundeskabinett eine Anhebung der Renten beschlossen. Dadurch kletterten die Bezüge der Ruheständler zum 1. Juli um 5,35 Prozent im Westen und im Osten der Republik um 6,12 Prozent. Im Jahr 2021 wurden nur ostdeutsche Altersrentner mit einer schmalen Rentenerhöhung bedacht. Hier wurden die Ruhestands-Gelder um 0,72 Prozent angehoben. Die Renten in Westdeutschland blieben dagegen auf dem Niveau des Vorjahres.
Der Grund für die ausbleibende Anhebung ist die Lohnentwicklung. Denn sie ist die wichtigste Grundlage für Rentenanpassungen. Steigen die Löhne, so in der Regel auch die Renten. Die für die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung betrug -2,34 Prozent in den alten Ländern. Die Zahlen basieren auf der vom Statistischen Bundesamt gemeldeten Lohnentwicklung nach den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR), wobei "Ein-Euro-Jobs“ außer Acht bleiben. Rein rechnerisch hätten die Renten sogar um 3,25 Prozent gesenkt werden müssen. Eine Senkung der Rente ist allerdings per Gesetz nicht möglich. Da es seit dem Jahr 2009 eine Rentengarantie gibt, ist sichergestellt, dass die Anwendung der Rentenanpassungsformel nicht zu verminderten Rentenwerten führt.
Nun können sich Deutschlands Ruheständler voraussichtlich auf eine weitere Erhöhung ihrer Altersbezüge freuen. So könnte das Altersgeld 2023 im Westen um 3,5 Prozent und im Osten um 4,2 Prozent ansteigen. Das geht aus dem Entwurf des Rentenversicherungsberichts 2022 hervor, der der "Bild am Sonntag" vorliegt.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema bAV für junge Arbeitnehmer
Junge Arbeitnehmer würden bAV zu schätzen wissen
Wie stehen junge Arbeitnehmer zur betrieblichen Altersversorgung (bAV)? Erreicht man mit solchen Modellen jungen Menschen? Und wenn ja, worauf sollte geachtet werden? Das brachte eine aktuelle Studie in Erfahrung.
Die Studien-Macher wollten u.a. von den Befragten wissen, welchen der folgenden Aussagen in Bezug auf die betriebliche Altersversorgung sie zustimmen würden. Dabei waren Mehrfachantworten zulässig. Wie hoch der Anteil der Zustimmungen war, ist in Prozent angegeben.
Über die Studie: Für die repräsentative Umfrage des Beratungs- und Dienstleistungsunternehmens Aon wurden im Juni 2022 rund 1.000 Arbeitnehmer im Alter zwischen 18 und 35 Jahren aus privatwirtschaftlichen Unternehmen aller Größen befragt.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema häufigste Ängste
Die 7 größten Ängste der Deutschen
Die Preisspirale treibt die Deutschen um. Mehr als zwei Drittel der Deutschen (67 Prozent) befürchten, dass alles immer teurer wird.
Seit über 30 Jahren lässt die R+V Versicherung untersuchen, wovor sich die Deutschen ängstigen. Der Versicherer zeichnet sich damit für die größte Langzeituntersuchung zu diesem Thema verantwortlich. In diesem Jahr fallen gleich mehrere Aspekte auf: Zum einen ist der Angstindex - der Durchschnitt aller abgefragten Ängste - um sechs Prozentpunkte gestiegen. Mit 42 Prozent erreicht er das höchste Niveau seit vier Jahren.
Auffällig ist auch die starke Zunahme der Inflationsangst. Im Vergleich zum Vorjahr stieg sie um 17 Prozentpunkte. Einen solch heftigen Anstieg verzeichnete die Langzeitstudie erst einmal: 1993. Damals schnellte die Angst vor steigenden Lebenshaltungskosten von 29 auf 57 Prozent. Die Sorge vor allgemeiner Teuerung belegte bereits 12mal den ersten Platz - häufiger als jede andere Sorge. Die Studienmacher zeigten sich überrascht davon, dass die Angst vor steigenden Lebenshaltungskosten im Westen Deutschlands mit 69 Prozent deutlich ausgeprägter ausfiel als im Osten (59 Prozent). Das war erstmals während der Erhebung der Fall.
Die 7 größten Ängste der Deutschen 2022
1. Steigende Lebenshaltungskosten
2. Wohnen in Deutschland unbezahlbar
3. Schlechtere Wirtschaftslage
4. Steuererhöhungen und Leistungskürzungen durch Corona
5. Kosten für Steuerzahler durch EU-Schuldenkrise
6. Naturkatastrophen/Wetterextreme
7. Weltweit autoritäre Herrscher
Über die Studie: Seit 1992 befragt das R+V-Infocenter jährlich in persönlichen Interviews rund 2.400 Männer und Frauen der deutschsprachigen Wohnbevölkerung im Alter ab 14 Jahren nach ihren größten politischen, wirtschaftlichen, persönlichen und ökologischen Ängsten. Die repräsentative Umfrage findet immer im Sommer statt – dieses Mal lief sie vom 13. Juni bis 23. August 2022.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Schulunfall, ja oder nein
Außerhalb der Schule - kein gesetzlicher Unfallschutz in der Raucherpause
Verlässt ein Schüler den Schulhof, um zu rauchen, steht er nicht mehr unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das geht aus einem Urteil des Bundessozialgerichts hervor.
Im Januar 2018 verließ ein damals volljähriger Gymnasiast in der Pause den Schulhof, um im angrenzenden Stadtpark Zigaretten zu rauchen. Bei dem stürmischen Wetter wurde der Schüler durch einen herabfallenden Ast verletzt und erlitt neben weiteren Verletzungen ein schweres Schädel-Hirn-Trauma. Auf dem Klageweg wollte der Schüler diesen Unfall als Arbeitsunfall von der Unfallkasse anerkannt bekommen.
Immerhin war es den Schülern erlaubt, das Schulgelände zu verlassen, um zu rauchen. Doch für die Bewertung, ob es sich um einen Arbeitsunfall handelte, spielte das keine Rolle. Der Aufenthalt im Park zum Zeitpunkt des Unfalles erfolgte außerhalb des organisatorischen Verantwortungsbereichs der Schule, so das Bundessozialgericht in Kassel (Aktenzeichen B 2 U 20/20 R).
Anders als das Verlassen der Schule zum Zwecke der Beschaffung von erforderlichen Nahrungsmitteln steht die Einnahme von Genussmitteln mit dem Schulbesuch in keinem sachlichen Zusammenhang, stellten die Richter heraus.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Rente bei Frauen
Niedrige Rente: Frauen besonders häufig betroffen
Mehr als jeder Vierte Rentner in Deutschland verfügt über weniger als 1.000 Euro Einkommen im Alter. Insbesondere Frauen sind von solchen 'Mini-Renten' betroffen.
Wie das Statistische Bundesamt mitteilte, verfügten rund 4,9 Millionen Rentner in Deutschland über ein Nettoeinkommen von weniger als 1.000 Euro im Monat. Das entspricht mehr als jedem vierten Altersruheständler (27,8 Prozent).
Wie die Statistiker weiter mitteilten, liegt der Anteil bei Frauen wesentlich höher: 38,2 Prozent der Rentnerinnen verfügten über ein Nettoeinkommen von unter 1.000 Euro, dagegen nur 14,7 Prozent der Rentner. Insgesamt bezogen 2021 rund 17,6 Millionen Menschen in Deutschland aus Altersgründen eine Rente, zehn Jahre zuvor gab es nur 16,6 Millionen Rentenbezieherinnen und -bezieher. Das bedeutet einen Anstieg von rund 6,02 Prozent innerhalb einer Dekade. Auch der Anteil der Altersruheständler an der Bevölkerung in Privathaushalten stieg - von 20,9 Prozent in 2011 auf 21,4 Prozent in 2021.
Die Armutsgefährdungsquote in der Generation Ü65 kletterte bereits: im Zeitraum von 2018 bis 2021 von 14,7 auf 17,4 Prozent. Als armutsgefährdet gilt, wer weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung hat. 2021 lag dieser Schwellenwert laut Statistischem Bundesamt für eine alleinlebende Person in Deutschland bei 15.009 Euro netto im Jahr (1.251 Euro im Monat).
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Schutz im Ehrenamt
Vereine - Ehrenamtliche oft ohne Schutz
Viele Deutsche sind ehrenamtlich im Verein tätig: Sie trainieren Kinder in verschiedensten Sportarten, unterstützen Unfall- und Gewaltopfer oder engagieren sich im Umweltschutz. Doch hierbei lauern Haftungs-Risiken, die sogar den finanziellen Ruin für Privatpersonen bedeuten können. Die Mehrheit der Ehrenamtlichen ist hierfür ungenügend abgesichert, wie eine repräsentative Umfrage zeigt.
Ohne das Ehrenamt wäre die Gesellschaft weniger lebenswert - und diese Aussage ist sicher keine Übertreibung. 620.000 eingetragene Vereine gibt es in Deutschland, das ist Weltrekord. Darin sind über 50 Millionen Mitglieder organisiert, wie der Bundesverband der Vereine und des Ehrenamtes e.V. (bvve) weiß. Die Vereine ermöglichen es, jungen Menschen Sport zu machen, sorgen für eine lebenswerte Nachbarschaft, helfen Menschen in Not. Sie sind ein wichtiger sozialer Faktor.
Doch was viele Menschen nicht wissen: Wer sich in diesen Vereinen engagiert, setzt sich auch Haftungsrisiken aus. Denn für Fehler und mögliche Schäden dritter Personen haften die Engagierten mit ihrem Privatvermögen. Dass es hier gewaltige Lücken gibt, zeigt eine repräsentative Civey-Umfrage im Auftrag des Spezialversicherers Hiscox. Mehr als 1.000 Entscheiderinnen und Entscheider in Vereinen wurden hierfür befragt, also Menschen in Vorständen oder mit administrativen Aufgaben.
Die Ergebnisse der Umfrage zeigen deutliche Absicherungslücken. Nur knapp die Hälfte (46 Prozent) der deutschen Vereinsvorstände sorgt mit einer Haftpflicht-Police vor oder ist über den Verein mit einer Haftpflicht gegen Personen- und Sachschäden abgesichert. Und obwohl mehr als die Hälfte der Vereine, aus denen Mitglieder befragt wurden, auch Veranstaltungen durchführen, ist in weniger als jedem vierten (23 Prozent) eine Veranstalterhaftpflicht vorhanden. Eine Vermögensschadenhaftpflicht besitzt weniger als jeder fünfte Verein (17 Prozent).
Dass hier enorme Risiken für die Ehrenamtlichen lauern, zeigen Beispiele aus dem Pressetext, die tatsächlich so stattgefunden haben - und wo sich Betroffene schnell mit hohen Schadensersatz-Forderungen konfrontiert sahen. So hat in einem Amateur-Verein ein Geschäftsführer seine Dokumentationspflichten verletzt, weil er seine Aufzeichnungen lückenhaft führte. Dem Verein wurde daraufhin vom Finanzamt die Gemeinnützigkeit aberkannt. Die Folge: Der unglückliche Geschäftsführer sollte hohe Summen an Körperschafts-, Gewerbe- und Umsatzsteuern nachzahlen. Alles aus seinem privaten Vermögen.
In einem anderen Fall löste sich bei einer Veranstaltung eine nachlässig befestigte Lautsprecher-Box und verletzte eine Person schwer. Hier sollte der Veranstalter auch für den Verdienstausfall der Person auskommen - Kosten, die schnell einen sechs- oder siebenstelligen Betrag erreichen können, wenn jemand dauerhaft gesundheitlich beeinträchtigt ist.
Wer sich im Verein engagiert, sollte sich deshalb erkundigen, ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz bei Haftung besteht. Viele Vereine sichern ihre Ehrenamtlichen mit Gruppenversicherungen ab - aber längst nicht alle, wie oben zitierte Umfrage zeigt. Im Zweifel hilft ein klärendes Beratungsgespräch.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Parkschaden durch Astabbruch
Astabbruch beschädigtes parkendes Auto
Eine Autofahrerin begehrte Schadenersatz, weil ihr parkendes Fahrzeug von einem herabstürzenden Ast beschädigt wurde. Wie das Landgericht Frankenthal (Pfalz) entschied.
Starkregen und Sturm prägen den Herbstbeginn vielerorts in Deutschland. Dabei wird sich auch kaum vermeiden lassen, dass Autos, die unter Bäumen geparkt wurden, mitunter auch von herabstürzenden Ästen beschädigt werden.
So erging es auch einer Frau, die ihr Auto in Ludwigshafen unter einem japanischen Schnurbaum abstellte. Die Frau verklagte die Stadt Ludwigshafen auf Schadenersatz, da es sich um einen Straßenbaum handelte.
Nun musste im Rahmen einer Gerichtsverhandlung festgestellt werden, ob der Stadt eine Verletzung ihrer Verkehrssicherungspflicht vorzuwerfen ist. Die Beweisaufnahme ergab, dass eine Baumkontrolleurin der Stadt den fraglichen Baum nur wenige Wochen vor dem Astabbruch inspizierte. Dabei festgestelltes Totholz sei kurze Zeit später entfernt wurden. Damit kam die Stadt Ludwigshafen ihren Verkehrssicherungspflichten nach, so das Landgericht Frankenthal (Az.: 3 O 307/21). Häufigere Inspektionen mit erhöhter Gründlichkeit sind nur vorgegeben, wenn Anzeichen für eine veränderte Gefahrenlage vorliegen (z.B. Frostrisse). Das war vorliegend nicht der Fall. Die Stadt führte in den Baum in der höchsten Gesundheitsstufe („Vitalitätsstufe 1“).
In ihrem Urteil wiesen die Richter darauf hin, dass jeder Baum im öffentlichen Raum eine Gefahr darstellen könne. Witterungseinflüsse könnten auch einen völlig gesunden Baum entwurzeln oder Teile von ihm abbrechen. Den Verkehr völlig risikolos zu gestalten, sei unmöglich.
Das Landgericht Frankenthal lehnte die Schadenersatz-Klage ab; das Urteil ist rechtskräftig.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema inflationssichere Berufsunfähigkeitsversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung: Lohnt die Vereinbarung einer Beitragsdynamik?
Die Beitragsdynamik in der Berufsunfähigkeitsversicherung dient dem Inflationsausgleich – ein stetig steigender Beitrag sichert eine steigende Rentenleistung. Demnach steigt auch die Versicherungsleistung ohne erneute Gesundheitsprüfung. Dennoch sollte man mit einem Experten durchrechnen lassen, ob sich die Beitragsdynamik für den Einzelfall auch wirklich lohnt.
Aufgrund der Inflation ist es für Versicherungsnehmer wünschenswert, wenn die Rente aus einer BU-Versicherung über die Jahre steigen würde. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn ein Kunde überdurchschnittlich lang berufsunfähig wird – für 20, 30 oder gar 40 Jahre zum Beispiel. Bei einer solchen Dauer würde eine gleichbleibende Rente inflationsbedingt stark an Wert verlieren. Was also tun?
Denn in der Regel sehen die Verträge keine steigende Rente mit Inflationsausgleich vor, sondern garantieren nur eine feste, „statische“ monatliche Rentenleistung. Über einen Zusatzbaustein – die Beitragsdynamik – kann jedoch eine steigende Rente trotzdem vereinbart werden. Hier gilt es, Kosten und Nutzen genau abzuwägen.
Zunächst: Bei der Beitragsdynamik wird ein Prozentsatz vereinbart, um den jährlich der Beitrag steigt – gängig sind zwei, drei oder fünf Prozent. Im Gegenzug steigt auch die Rente im BU-Fall. Der Vorteil einer solchen Lösung: Die garantierte Versicherungsleistung wächst über die Zeit ohne erneute Gesundheitsprüfung trotz steigender Gesundheitsrisiken. Der Versicherungsnehmer sichert sich also ein zunehmendes Leistungsplus und einen Inflationsausgleich.
Man sollte aber nicht dem Irrtum verfallen, ein „Mehr“ an Beiträgen würde das gleiche „Mehr“ an Leistung sichern. Denn der Zusatzbaustein ist nicht kostenneutral. Stattdessen fallen bei jeder Dynamikerhöhung noch Abschluss- und Verwaltungskosten an.
So müssen sich Beiträge um jährlich fünf Prozent erhöhen, damit eine Erhöhung der Rentenleistung um jährlich einen Prozent eintritt. Experten haben anhand einer Modellrente ausgerechnet: Bis die Summe der Auszahlung höher liegt als jene der Einzahlung, braucht es elf Jahre, die ein Versicherter berufsunfähig sein müsste. Die durchschnittliche BU-Dauer liegt aber bei vier bis sechs Jahren.
Dennoch: Gerade für junge Versicherungsnehmer und abhängig von den anhängigen Zusatzleistungen (z.B.: Todesfallschutz oder Altersrente) kann sich eine Beitragsdynamik lohnen und wird dann vor inflationsbedingten Risiken absichern. Natürlich kommt es hier auf verschiedene Faktoren wie Rentenhöhe oder Laufzeit an.
Ob sich also eine Beitragsdynamik wirklich lohnt, rechnen wir im Rahmen der Beratung vor.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Inflationsbekämpfung
Inflationsbekämpfung: Auf diese Geldanlagen setzen die Deutschen
Welche Geldanlagen die Deutschen für geeignet halten, um der steigenden Inflation entgegenzuwirken.
Die Teuerung in Deutschland erreicht neue Rekordwerte und die Bundesbank geht in ihrem jüngsten Monatsbericht gar von 10 Prozent Inflationsrate in diesem Herbst aus.
Mit welchen Geldanlagemöglichkeiten wollen die Deutschen der steigenden Inflation entgegenwirken? Das ermittelte Deutsche Institut für Vermögensbildung und Alterssicherung (DIVA) im Rahmen einer Sonderbefragung. An der repräsentativen Online-Befragung, die von INSA-CONSULERE durchgeführt wurde, nahmen rund 2.000 Personen in Deutschland im Juni / Juli 2022 teil. Jeder Befragte konnte maximal drei Antwortmöglichkeiten auswählen:
Offene Immobilienfonds
6,9 Prozent halten diese Geldanlage-Möglichkeit für geeignet, um der Inflation zu trotzen.
Versicherungsprodukte mit Garantie
Fast 10 Prozent (9,8 %) der für die DIVA-Studie Befragten entscheiden sich für Versicherungsprodukte mit Garantien, um der Inflation entgegenzuwirken.
Vorgezogener Konsum
ist eigentlich keine Geldanlage. Dennoch geben 10,5 Prozent an, so den Auswirkungen der Inflation ausweichen zu wollen.
Tagesgelder, Termingelder, andere festverzinsliche Anlageformen
sind aus Sicht von 13,4 Prozent der Befragten geeignet, um der Inflation ein Schnippchen zu schlagen.
Mischfonds
stehen in der Gunst von 19,6 Prozent der Befragten, um die Inflation zu bekämpfen.
Kryptowährungen (Bitcoin, Ethereum, etc.)
sind aus Sicht von 21,5 Prozent der Befragten geeignet, um der Inflation zu begegnen.
Gold und andere Edelmetalle
Um der Geldentwertung wirksam zu entgehen, halten 34,6 Prozent der DIVA-Befragten Gold und andere Edelmetalle für besonders geeignet.
Immobilien
Betongold als Inflationsschutz? Das sehen 36,8 Prozent der Befragten so.
Aktien, Aktienfonds, Aktien-ETFs
Für die Inflationsbekämpfung halten 49,8 Prozent der Befragten Aktien, Aktienfonds, Aktien-ETFs für am geeignetsten.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler und Studenten
Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler - 11 Hinweise, die vor Abschluss beachtet werden sollten
Schulanfang - heißt es in vielen Bundesländern. Eltern und Großeltern überlegen, welches Geschenk zum Schulanfang passen könnte. Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung in Betracht zieht, sollte vor Abschluss folgende 11 Hinweise beachten.
Wir beraten Sie gerne oder holen Sie sich vorab erste Infos zur rein nachhaltig finanzierten „BUZ futur“ auf dieser Homepage.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Altersarmutsrisiko infolge Pflege
Armutsgrund Pflegebedürftigkeit
Bei Unterbringung in einem Pflegeheim drohen hohe Zuzahlungen, die Pflegebedürftige oder Angehörige leisten müssen. Sozialverbände wie Deutschlands größer Sozialverband VdK warnen schon seit Jahren vor einem hohen Armutsrisiko aufgrund der Eigenkosten für die Pflege.
Denn mit Stichtag zum 01.07.2022 zahlen die Deutschen bundesweit durchschnittlich 916 Euro an so genannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteilen (EEE) für die stationäre Unterbringung. Hinzu kommen 814 Euro für Unterkunft und Verpflegung sowie 469 Euro anteilige Investitionskosten – macht deutschlandweit im Schnitt 2.200 Euro.
Sicherheit gegen dieses Risiko, bei Pflegebedürftigkeit zu verarmen, bietet einzig ein privater Versicherungsschutz. Drei Produktgruppen stehen hierfür zur Verfügung, zwischen denen gut gewählt werden sollte: Die Pflegetagegeldversicherung, die Pflegerente und die Pflegekostenversicherung.
Pflegetagegeldversicherung: Das erfolgreichste Produkt gegen das „Armutsrisiko Pflege“ ist die Pflegetagegeldversicherung – laut Zahlen des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft (GDV) sind aktuell 26,44 Millionen Pflegetagegeld-Policen im Umlauf. Angeboten werden die Produkte durch private Krankenversicherer. Ab einem bestimmten Pflegegrad – meist ab Pflegegrad zwei – wird ein fest vereinbartes Tagesgeld bezahlt, das mit zunehmendem Pflegegrad ansteigt.
Der Vorteil: Pflegetagegeldversicherungen sind anfangs recht günstig und sind weniger komplex als zum Beispiel Rentenprodukte. Deswegen gelten sie als ideales Einstiegsprodukt zur Absicherung des „Armutsrisikos Pflege“. Aber Pflegetagegeldversicherungen haben auch Nachteile.
So können die Produkte über die Laufzeit angepasst (und damit die Beiträge auch erhöht) werden. Zudem gibt es auch Produkte von unausgewogener Qualität – der Produkttest eines Analysehauses fand zwar 65 „ausgezeichnete“ Tarife, aber 41 Tarife schnitten „schwach“ ab. Deswegen sollte man Produkte sorgfältig vergleichen.
Die Pflegerente: Das teurere Produkt zur Absicherung des „Armutsrisikos Pflege“ ist die private Pflegerente – diese wird durch Lebensversicherer angeboten. Pflegerenten garantieren – der Name sagt es bereits – bei Eintritt des Pflegefalls eine lebenslange Rente. Der Preisunterschied macht sich bemerkbar: Pflegetagegelder beginnen schon ab 15 Euro im Monat, wohingegen Pflegerenten erst ab 70 Euro im Monat zu haben sind. Und dennoch können auch Pflegerenten Vorteile haben.
So bleibt der Beitrag der Pflegerenten über die gesamte Laufzeit der Police stabil – anders als bei der Pflegetagegeldversicherung droht kein böses Erwachen, wenn Beiträge angepasst werden. Noch wichtiger aber ist der Hinterbliebenenschutz. Denn anders als das Pflegetagegeld enthält die Pflegerente auch einen Sparanteil, weswegen im Todesfall des Versicherten Geld an Hinterbliebene ausgezahlt wird – ein Leistungsplus der Pflegerente, die nicht nur das Armutsrisiko des Versicherten absichert, sondern auch eine Hinterbliebenenvorsorge leisten kann.
Pflegekostenversicherung: Ein drittes Produkt zur Absicherung des Armutsrisikos Pflege ist die Pflegekostenversicherung – diese ist zum Teil sogar günstiger als das Pflegetagegeld, wobei aber das Leistungsvolumen sehr variieren kann. Wie der Name schon sagt, leistet die Pflegekostenversicherung anteilig für tatsächlich anfallende Pflegekosten: In der Regel wird für die Differenz zwischen staatlichen Zuschüssen für eine Pflegeleistung und den vollen Pflegekosten gezahlt.
Gewählt werden kann zwischen verschiedenen Zuschuss-Anteilen. So kann die Pflegeversicherung zum Beispiel 50 Prozent der Differenz zwischen gesetzlicher Leistung und tatsächlichen Pflegekosten übernehmen oder auch 75 oder 100 Prozent. Wichtig aber ist: Die Gesamtleistung der gesetzlichen Pflegeversicherung plus der Pflegekostenversicherung darf tatsächlich anfallende Pflegekosten nicht übersteigen.
Armutsrisiko Pflege: Das Risiko, bei Pflegebedürftigkeit zu verarmen, ist hoch. Deswegen sollten Vorsorgeprodukte gut auf individuelle Bedürfnisse abgestimmt sein – geht es doch um eine finanzierbare Zukunft und ein glückliches Altern. Beides kann nur durch private Vorsorge abgesichert werden. Wer hierzu Rat sucht, sollte sich dringend an uns wenden.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Naturheilverfahren-Zusatzversicherung
Osteopathie - Was gesetzliche Krankenkassen bezuschussen
Die Osteopathie ist beliebt, aber zählt nicht zu den Kassenleistungen. Dennoch beteiligen sich viele Krankenkassen an den Kosten und werben dadurch um Kunden – zum Teil über das Bonussystem. Weil die Praxis kompliziert ist, kann sich aber auch eine private Zusatzversicherung lohnen.
Die Osteopathie möchte Leiden lindern, indem sie die Selbstheilungskräfte des Körpers unterstützt. Hierzu löst sie Blockaden, die eine Selbstheilung des Körpers behindern könnten. Am verbreitetsten ist die Osteopathie bei Behandlung chronischer Rückenleiden. Aber auch in der Kinderheilkunde hat sie einen festen Platz – zum Beispiel bei der Behandlung von Schrei-Babys oder von Verdauungsproblemen in der Kindheit.
Und die Osteopathie ist beliebt, wie eine Forsa- Umfrage herausfand: Jeder vierte Deutsche war in seinem Leben bereits einmal beim Osteopathen. Dennoch zählt die Osteopathie nicht zu den gesetzlichen Kassenleistungen. Weil aber gesetzliche Krankenkassen im Wettbewerb untereinander auch von der Beliebtheit der Osteopathie profitieren wollen, erbringen sie oft Zuschüsse zur Behandlung als freiwillige Satzungsleistung. Osteopathie-Zuschüsse sind ein beliebtes Mittel, um für eine Krankenkasse zu werben.
Häufig wird die Zahl der bezuschussten Behandlungen pro Kalenderjahr jedoch durch eine Krankenkasse begrenzt. Oder der Betrag wird bei einer bestimmten Zuschuss-Summe gedeckelt. Auch verlangen einige Kassen, dass der Osteopath Mitglied eines Berufsverbandes ist oder er eine definierte Mindestzahl an Unterrichtsstunden absolviert hat. Oder die Kasse koppelt die Zuschüsse an ein Bonussystem.
Sind Zuschüsse zur Osteopathie an ein Bonussystem gekoppelt, kann es für Kassenpatienten aber aufwendig werden – zwei, drei, vier weitere Maßnahmen müssen dann als Bonusmaßnahme absolviert werden. Typisch sind hierfür zum Beispiel verschiedene Vorsorgeuntersuchungen oder auch verschiedene Sportangebote. Bedingung: Diese müssen zu einem Nachweis für die Krankenkasse führen und von der Kasse als Bonus-Maßnahme akzeptiert werden
Besucht man anrechnungsfähige Maßnahmen, erhält man häufig Punkte auf einem Konto gutgeschrieben. Erst beim Erreichen einer bestimmten Zahl an Bonuspunkten wird dann die Osteopathie bezuschusst – das kann Zeit kosten oder auch Geld, sobald die geforderten Maßnahmen zuzahlungspflichtig sind.
Aus diesem Grund lohnt sich mitunter der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung – durch die Beliebtheit der Osteopathie haben viele Anbieter osteopathische Behandlungen fest in den Leistungskatalog integriert. Wer wissen möchte, ob er mit einem Krankenkassenzuschuss oder einer Zusatzversicherung besser in die Zukunft ohne Rückenleiden „fährt“, der sollte sich bei uns informieren, da wir die geeigneten Zusatztarife für Naturheilverfahren kennen.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Zahn-Zusatzversicherung
Professionelle Zahnreinigung: Zahn-Zusatzversicherung kann sich lohnen
Die Professionelle Zahnreinigung (PZR) ist eine beliebte Präventionsmaßnahme gegen Zahnfleischerkrankungen und Karies. Allerdings zählt sie nicht zu den Kassenleistungen. Dennoch bieten manche Krankenkassen einen Zuschuss an.
Bedingungen der Zuschüsse aber variieren – mitunter kommt man günstiger mit einer Zahnzusatzversicherung weg. Auch koppeln einige Krankenkassen die Bezuschussung an ein Bonusprogramm.
Bei der Professionellen Zahnreinigung werden harte sowie auch weiche Zahnbeläge mit Handinstrumenten, Pulver-Wasser-Spray und Schallinstrumenten entfernt. Zudem werden die Zähne poliert und fluoridiert. All dies geschieht in Verbindung mit einer Beratung zu besserer Zahnhygiene.
Ausdrücklich empfohlen wird die Professionelle Zahnreinigung von der Bundeszahnärztekammer – und zwar mindestens einmal jährlich. Bei erhöhtem Risiko, an Karies oder Parodontitis zu erkranken, soll sogar mehrmals im Jahr eine PZR durchgeführt werden. Die Kosten liegen etwa zwischen 80 Euro bis 120 Euro.
Trotz Empfehlung der Zahnärzte ist die Professionelle Zahnreinigung allerdings keine Kassenleistung. Dennoch leisten viele Krankenkassen einen Zuschuss – als freiwillige Satzungsleistung. Eine Satzungsleistung ist eine Leistung, zu der Kassen nicht verpflichtet sind – sie kann aber freiwillig gewährt werden und wird dazu in der Satzung der Kassen festgeschrieben. Durch attraktive Zuschüsse möchten sich die Kassen einen Wettbewerbsvorteil im Kampf um die Kunden sichern. Wie hoch aber der Zuschuss ist oder zu welchen Bedingungen er geleistet wird, ist ganz verschieden. So gewähren einige Krankenkassen gerade einmal zehn Euro Zuschuss. Andere hingegen bezuschussen 80 Prozent der Kosten. Mitunter sind die Zuschüsse an das Bonussystem gekoppelt – dann ist es gar nicht so einfach, die Zusatzleistungen zu erhalten.
Denn Bonussysteme können aufwendig und kompliziert sein – Zuschüsse sind hier von der Teilnahme an weiteren Maßnahmen abhängig. Für diese Maßnahmen muss Zeit investiert werden – zum Beispiel für Vorsorge-Untersuchungen oder das Nutzen von Sportangeboten. Auch fallen mitunter weitere Kosten an, wenn auch Bonusmaßnahmen nur zu einem gewissen Teil bezuschusst werden.
Wem das Nutzen von Zusatzangeboten (wie zum Beispiel der Professionellen Zahnreinigung) wichtig ist, der sollte sich sehr genau über die Bedingungen informieren, zu denen die Krankenkasse derartige Leistungen erbringt.
Mitunter aber erstatten einige Kassen sogar den vollen Betrag – jedoch ist dies aktuell nur möglich durch Behandlungen über Vertragsärzte. Denn es gibt ganze Netzwerke an Arzt- und Zahnarztpraktiken, mit denen Krankenkasse besondere Bedingungen aushandeln – das Dentnet-Netzwerk oder das IMEX-Netzwerk sind für Zahnbehandlungen hier wichtig. Versicherte sollten deswegen nachfragen, ob ihre Kasse für eine PZR durch Vertragsärzte einen höheren Teil der Kosten übernimmt.
Teils geringe Zuschüsse, teils komplexe Bedingungen oder Verweigerung einer freien Arztwahl – Gesetzliche Krankenkassen machen es ihren Versicherten oft nicht einfach, an Zuschüsse für freiwillige Leistungen zu kommen. Wer aber seine Krankenkasse nicht nach Zusatzleistungen auswählen will oder wer umfangreiche Prophylaxe-Maßnahmen unabhängig von komplexen Bedingungen nutzen möchte, für den empfiehlt sich eine Zahnzusatzversicherung.
Denn viele Zahnzusatzversicherungen sind günstig – und gewähren dann dennoch viele Prophylaxe-Maßnahmen für gesunde Zähne. Dadurch erspart man sich aufwendige Zugeständnisse an ein Zuschuss-System. Wer hierzu mehr wissen will, erkundigt sich bei uns über den bestmöglichen Sorglos-Zahntarif!
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Schäden in der Gewerbeversicherung
Gewerbeversicherung: die Ursachen
Welche Ereignisse die Schadenkosten bei Gewerbetreibenden und Unternehmen in die Höhe treiben, zeigt die Auswertung eines Industrieversicherers.
Ein international tätiger Industrieversicherer hat seine Leistungsfälle der Jahre 2017 bis 2021 ausgewertet. In Deutschland zahlte dieser Versicherer rund 5,8 Milliarden Euro in diesem Zeitraum für insgesamt 47.365 Versicherungsfälle.
Die Auswertung zeigt auch, welche Ereignisse als Hauptschadentreiber zu betrachten sind. So sorgten Brände und Explosionen für einen Anteil von 37 Prozent am gesamten Schadenvolumen. Für 12 Prozent der Schäden waren Naturkatastrophen verantwortlich. Die Folgen fehlerhafter Verarbeitung und Wartung machen 9 Prozent des Schadenvolumens aus. Es folgen ‚defekte Produkte‘ (6 Prozent) und Maschinenausfälle (4 Prozent).
Anzumerken ist, dass ‚Sonstige‘ Schadenursachen 32 Prozent des Werts aller Schäden ausmachen. In der Gesamtzahl der Schäden sind auch Anteile anderer Versicherer enthalten.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Rentenbezugsdauer
Rente: Bezugsdauer steigt
Die durchschnittliche Rentenbezugsdauer in der gesetzlichen Rentenversicherung ist auch 2021 erneut gestiegen. 21,72 Jahre lang bezogen Ruheständler demnach ihre Altersrente im Schnitt.
Deutschland altert, die Lebenserwartung steigt. Das wirkt sich auch auf die Bezugsdauer der Altersrenten aus, wie Zahlen der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) zeigen. 21,72 Jahre lang bezogen Ruheständler demnach 2021 im Schnitt ihre Altersrente, wie aktuell die BILD-Zeitung berichtet. Im Vorjahr lag dieser Wert noch bei 21,51 Jahren. Aufgrund der höheren Lebenserwartung haben Frauen eine längere Rentenbezugsdauer von 23,27 Jahren (2020: 23,18 / 2019: 23,09). Bei Männern liegt sie mit 20 Jahren (2020: 19,78) niedriger.
Wie die Zeitung weiter berichtet, sind derzeit 31.351 Rentenempfänger älter als 100 Jahre. Eine Rentenbezugsdauer von 60 Jahren und mehr können 1.200 Rentenempfänger vorweisen. 50 Jahre und länger sind 11.998 Menschen im Rentenbezug.
Erst im Herbst 2021 ließ der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) untersuchen, wie Deutsche ihre Lebenserwartung und damit auch die Rentendauer einschätzen. Zentrales Ergebnis: Die Deutschen unterschätzen ihre Lebenserwartung teilweise deutlich. Jeder fünfte Befragte (19 Prozent) setzt seine Lebenserwartung und damit die Rentendauer um mehr als zehn Jahre zu niedrig an. Mit Blick auf die Altersvorsorge kann das fatale Folgen haben. So warnte Peter Schwark, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des GDV: „Wer die Rentendauer unterschätzt, sorgt möglicherweise unzureichend vor.“
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Zinsen auf Steuernachzahlungen
Steuernachzahlung: weniger Zins wird fällig
Wer Steuern nachzahlen musste, wurde bisher mit einem Jahreszins von sechs Prozent ordentlich zur Kasse gebeten. Doch der Bundesrat hatte am 08.07.2022 eine gute Nachricht: Der Zins sinkt rückwirkend zum 1. Januar deutlich.
Der Zinssatz für Steuernachzahlungen, aber auch für Erstattungen war bisher sehr hoch. Sechs Prozent Jahreszins mussten bisher gezahlt werden, und das war eine deutliche Last für den Steuerzahler. Doch am Freitag hat der Bundesrat kurz vor der Sommerpause grünes Licht gegeben, diesen Zinssatz deutlich abzusenken.
Wie das Ländergremium per Pressetext mitteilt, muss künftig ein deutlich niedrigerer Zinssatz gezahlt werden. Der Bundesrat hat zugestimmt, dass der entsprechende Zinssatz nach Paragraf 233a Abgabenordnung auf 0,15 Prozent pro Monat gesenkt wird. Das entspricht einem Zins von 1,8 Prozent pro Jahr. Das entsprechende Gesetz hierzu soll noch im Juli in Kraft treten, nachdem der Bundespräsident unterschrieben hat.
Vorangegangen war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, der die Zinslast auf nachzuzahlende Steuern als deutlich zu hoch eingestuft hat. Grund war der anhaltende Niedrigzins an den Kapitalmärkten. Denn sechs Prozent Steuersatz würde bedeuten, dass von Unternehmen Gewinne abgeschöpft werden, die sie aktuell gar nicht in der Lage sind zu erzielen. Entsprechend hatten die Richterinnen und Richter eine Korrektur angeordnet.
Die Angemessenheit des Zinses soll künftig evaluiert werden, hier ist die nächste Überprüfung für das Jahr 2026 geplant. Außerdem verankert das Gesetz eine bisher nur im Verwaltungsweg getroffene Regelung über den Erlass von Nachzahlungszinsen bei vor Fälligkeit freiwillig geleisteten Zahlungen. Sie erstreckt sich damit künftig auch auf die von Kommunen verwaltete Gewerbesteuer. In der Regel werden Steuern auf Zinsen fällig, wenn die Steuer später als 15 Monate nach Ablauf des Steuerjahrs festgesetzt wird.
Doch was bedeutet dies für bereits geleistete Steuern ab 2019? Einige Steuerzahler können mit nachträglichen Zinserstattungen rechnen. Erstattet wird nun die Differenz, wenn man ab Mai 2019 zu viel Steuern gezahlt hat. Für Zeiten davor jedoch nur, wenn die Fälle noch offen sind und der Steuersatz noch nicht festgelegt wurde, wie das Bundesfinanzministerium dem „Handelsblatt“ mitteilte. Hier empfiehlt es sich, den Steuerberater anzusprechen, was nun zutrifft. Für zu viel erstattete Steuern hingegen bestehe ein „Vertrauensschutz“, sodass sie nicht an den Fiskus zurückgezahlt werden müssen, berichtet das Blatt. Das gelte für erstattete Steuern von Mai 2019 bis September 2021.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Bürgerentlastungen
Neu im Juli 2022: mehr Rente, Entlastung bei Steuer, höherer Mindestlohn
Im Juli 2022 treten wieder Änderungen in Kraft. Rentnerinnen und Rentner erhalten mehr Geld, zudem gibt es Entlastungen bei der Steuer aufgrund eines höheren Grundfreibetrags. Die EEG-Umlage entfällt, was zu leichten Entlastungen bei den Stromkosten beiträgt.
Der 1. Juli bringt für die Bürgerinnen und Bürger wieder einige Änderungen mit sich. Und das merken zunächst die Rentnerinnen und Rentner in ihrem Portemonnaie. Für das Jahr 2022 steht wieder eine Erhöhung der Altersbezüge ins Haus, nachdem im Jahr zuvor die Renten weniger stark stiegen. Im Westen werden die Renten um 5,35 Prozent raufgesetzt, im Osten sogar um 6,12 Prozent. Ein wichtiger Grund für das deutliche Rentenplus ist die Lohnentwicklung: steigen die Löhne, steigen in der Regel auch die Renten. Und hier hatten sich im Vorjahr die Löhne wieder deutlich erholt, nachdem sie im ersten Corona-Jahr 2020 zunächst eingebrochen waren.
Auch bei der Steuer gibt es Änderungen. Hier werden Arbeitnehmer entlastet. Ein Grund ist das sogenannte Steuerentlastungsgesetz 2022, das auch helfen soll, die Bürger angesichts der hohen Inflation zu entlasten. So steigt der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer von derzeit 9.984 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro im Jahr. Die Änderung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft. Wer weniger verdient, der muss bis zu dieser Grenze keine Steuern auf sein Einkommen zahlen. Wer hingegen mehr Lohn erhält, dem bleibt das Einkommen zumindest bis zu dieser Grenze steuerfrei.
Außerdem wird die Entfernungspauschale erhöht: um drei Cent auf 0,38 Euro je vollem Entfernungskilometer. Ursprünglich war dieser Reformschritt erst für die Jahre 2024 bis 2026 vorgesehen, doch angesichts hoher Spritpreise zieht die Bundesregierung diesen nun vor. Die höhere Entfernungspauschale gilt vorerst für die Jahre 2022 bis 2026.
Ebenfalls raufgesetzt wird der Arbeitnehmerpauschbetrag bei der Steuer. Das bedeutet: die Bürgerinnen und Bürger können sich bei der Steuererklärung eine höhere Pauschale für Werbungskosten anrechnen lassen. Das Finanzamt darf den Arbeitnehmerpauschbetrag auch dann nicht kürzen, wenn feststeht, dass keine oder nur geringe Werbungskosten angefallen sind. Dieser Betrag erhöht sich von 1.000 Euro jährlich auf nun 1.200 Euro. Ein Nachweis der Werbungskosten ist nur notwendig, wenn darüberhinausgehende Werbungskosten geltend gemacht werden.
Ausgezahlt werden soll im Juli auch der sogenannte Kinderbonus. Dieser soll zusätzlich zur Energiepauschale von 300 Euro Familien entlasten, da die Energie- und Lebenshaltungskosten deutlich gestiegen sind. Ganze 100 Euro gibt es extra: ob dies ausreicht, um die deutlich steigenden Preise aufzufangen, darf bezweifelt werden. Die Bundesregierung schätzt zum Beispiel, dass sich die Kosten für Gas verdoppeln oder gar verdreifachen könnten. Das werden die Bürgerinnen und Bürger mit der Nebenkosten-Abrechnung im Herbst zu spüren bekommen.
Ebenfalls Teil der Entlastungen ist der Wegfall der sogenannten EEG-Umlage. Sie war gedacht, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu finanzieren. Die Kilowattstunde Strom kostet dadurch 3,72 Cent weniger als bisher. Doch viel bringt auch sie nicht. Ein durchschnittlicher Ein-Personen-Haushalt werde dadurch um 35 Euro im Jahr entlastet, so hat der Bayerische Rundfunk errechnet.
Angehoben wird ebenfalls der Pfändungsfreibetrag. Das ist das monatliche Einkommen, das vor Pfändungen geschützt ist, um Menschen mit Schulden ein Existenzminimum garantiert wird. Der Pfändungsfreibetrag steigt von aktuell 1.252,64 Euro auf 1.330,16 Euro. Das bedeutet ein Plus von sechs Prozent.
Der gesetzliche Mindestlohn wird ebenfalls erhöht. Er beträgt seit dem 1. Januar 2022 9,82 Euro pro Stunde. Zum 1. Juli 2022 steigt er planmäßig auf 10,45 Euro.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Minijob ab Oktober
Minijobber können ab Oktober 520 Euro verdienen
Für Minijobs gilt bisher eine Einkommensgrenze von 450 Euro. Doch das soll sich ab Oktober ändern. Die Grenze soll dann auf 520 Euro angehoben werden. Für derartige Tätigkeiten müssen keine Sozialabgaben gezahlt werden.
Knapp 6,47 Millionen Minijobberinnen und Minijobber gibt es in Deutschland. Sie kellnern im Gastro-Gewerbe, sitten Babys, geben Schülernachhilfe oder helfen älteren Personen im Haushalt. Aus vielen Branchen wären sie nicht wegzudenken - und gerade Studentinnen und Studenten sind oft auf die Tätigkeiten angewiesen, um sich etwas dazuzuverdienen.
Seit 23 Jahren gilt für Minijobs eine Einkommensgrenze von 450 Euro im Monat, die auch über das Jahr verteilt werden kann. Doch das wird sich künftig ändern. Ab Oktober können Minijobber mehr Geld verdienen: die Verdienstgrenze steigt auf 520 Euro im Monat bzw. 6240 Euro im Jahr. Das berichtet die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Das entsprechende Gesetzvorhaben habe Bundestag und Bundesrat passiert.
Die Anpassung war unter anderem notwendig geworden, weil auch für Minijobs der gesetzliche Mindestlohn gilt. Deshalb konnten die Menschen in diesen Berufen nur noch kürzere Zeit bzw. weniger Tage arbeiten. Durch die neue Minijob-Verdienstgrenze sind nun 43,3 Stunden Arbeit im Monat möglich.
Wer einen Minijob ausübt, ist nicht verpflichtet, in die Sozialversicherung einzuzahlen. So besteht auch die Möglichkeit, sich von der Rentenversicherungs-Pflicht befreien zu lassen. Das empfiehlt sich jedoch oft nicht, da dadurch im Zweifel Wartezeiten nicht erfüllt werden und Ansprüche aus der Rentenversicherung verloren gehen können. Arbeitgeber, die Minijobber einstellen, müssen jedoch pauschale Sozialabgaben und Steuern entrichten - hierfür ist die Minijob-Zentrale der richtige Ansprechpartner, wo die Beschäftigten auch gemeldet werden müssen.
Auch im Minijob besteht die Pflicht, sich krankenversichern zu lassen. Wird der Minijob zusätzlich zu einem Hauptjob ausgeübt, sind privat Versicherte über diese Tätigkeit abgesichert: an der Versicherung und den Kosten ändert sich nichts. Ist der Minijob die einzige Beschäftigung, muss man sich als hingegen selbst um den Krankenversicherungsschutz kümmern, ob freiwillig gesetzlich oder privat. Wichtig: Arbeitgeber im Hauptberuf müssen einen Minijob genehmigen.
Ist der Beschäftigte in der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht-, familien- oder freiwillig versichert, zahlt der Arbeitgeber in der Regel eine Pauschale an die Krankenkasse. Der Solidarbetrag beträgt aktuell 13 Prozent des Arbeitsentgeltes bzw. -bei Arbeit in Privathaushalten- fünf Prozent.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Zeitwertkonto
Aufklärungsbedarf - Zeitwertkonto vielen deutschen unbekannt
32 Prozent der Deutschen wollen nicht bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter arbeiten. Doch Zeitwertkonten werden kaum genutzt.
Fast jeder Dritte Deutsche (32 Prozent) plant, vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter (65 bzw. 67 Jahre) aus dem Berufsleben auszuscheiden. Doch wie soll das finanziert werden? 47 Prozent der Befragten, die vorzeitig in Ruhestand gehen wollen, zahlen regelmäßig in eine private Altersvorsorge-Lösung ein. 36 Prozent nutzen eine betriebliche Altersversorgung (bAV) über den Arbeitgeber. Aus Sicht von 32 Prozent derjenigen, die nicht bis zur Regelaltersgrenze arbeiten wollen, soll ein Sparkonto helfen, diesen Wunsch zu erfüllen.
Doch nur sieben Prozent nutzen ein Zeitwertkonto für den früheren Ruhestand. Mit einem solchen ‚Konto‘ können Wertguthaben für Freistellungen über einen längeren Zeitraum angespart werden. Angestellte können einen fixen Teil ihres Gehalts sowie Überstunden oder nicht in Anspruch genommene Urlaubstage in das Zeitwertkonto einzahlen, um damit zum Beispiel einen früheren Renteneintritt zu finanzieren. Auffällig: Während nur drei Prozent der Zeitwertkonten-Nutzer weiblich sind, sind es bei den Männern immerhin 12 Prozent.
Ein möglicher Grund für die geringe Nutzung: Das Zeitwertkonto ist vielen nahezu unbekannt. Der Begriff „Zeitwertkonto“ sagt nur gut jedem Vierten (28 Prozent) etwas – Älteren dabei weitaus häufiger als Jüngeren: Fast jeder Zweite (47 Prozent) der jüngeren Berufstätigen zwischen 18 und 24 Jahren hat den Begriff noch nicht gehört, ebenso 38 Prozent der 25- bis 34-Jährigen.
Dabei könnten sich 60 Prozent der Berufstätigen – über alle Altersgruppen hinweg – vorstellen, ein Zeitwertkonto zu nutzen, wenn der Arbeitgeber dies anbieten würde.
Die verwendeten Daten stammen aus einer Umfrage unter 2.000 berufstätigen Deutschen ab 18 Jahren, die im Auftrag von Fidelity International vom Marktforschungsinstitut YouGov Deutschland GmbH durchgeführt wurde.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Rentenerhöhung
Rentenerhöhung nimmt letzte parlamentarische Hürde
Die geplante Erhöhung der Altersrenten und Verbesserungen für Erwerbsminderungsrenten wurden am 10.06.2022 auch vom Bundesrat gebilligt. Damit ist die letzte parlamentarische Hürde genommen.
Das ‚Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz‘ hebt zum 1. Juli 2022 den aktuellen Rentenwert auf 36,02 Euro und den aktuellen Rentenwert (Ost) auf 35,52 Euro an. Damit steigen die Renten im Westen um 5,35 Prozent und im Osten um 6,12 Prozent. Die Zahlen beruhen auf Daten zur Lohnentwicklung des Statistischen Bundesamts sowie den Daten für die Berechnung des Nachhaltigkeitsfaktors und zur Entwicklung der beitragspflichtigen Bruttolöhne und -gehälter von der Deutschen Rentenversicherung Bund.
In diesem Jahr wurde dabei der so genannte Nachholfaktor reaktiviert: Dieser sorgt dafür, dass künftig wieder jede aufgrund der Rentengarantie unterbliebene Rentenkürzung bei einer darauffolgenden positiven Rentenanpassung verrechnet wird. In der Corona-Pandemie war der Nachholfaktor ausgesetzt worden.
Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner im Bestand, die von bisherigen Leistungsverbesserungen nicht erreicht wurden, profitieren ab 1. Juli 2024 von einem pauschalen Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten. Die Zuschlagshöhe richtet sich danach, wann erstmalig eine Erwerbsminderungsrente bezogen wurde.
Zudem bestimmt das Gesetz für die Zeit ab 1. Juli 2022 die allgemeinen Rentenwerte in der landwirtschaftlichen Alterssicherung, die Mindest- und Höchstbeträge des Pflegegeldes der gesetzlichen Unfallversicherung sowie den Anpassungsfaktor für Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Die Künstlersozialversicherung erhält nochmals einen staatlichen Stabilisierungszuschuss in Höhe von knapp 59 Millionen Euro, um die Folgen der Corona-Pandemie abzufedern und eine Steigerung der Künstlersozialabgabe zu dämpfen. Diese Ergänzung des ursprünglichen Gesetzentwurfs wurde erst im Lauf der Bundestagsberatungen beschlossen.
Wurde das Gesetz vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt verkündet, kann es wie geplant zum 01. Juli 2022 in Kraft treten
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung
Verbraucherschutz rät zu Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Absicherung existenzieller Risiken sollte im Mittelpunkt stehen. Deshalb raten aktuell auch Verbraucherschutz-Organisationen zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
Ein Ende der Teuerung ist nicht in Sicht - im Gegenteil. Nach jüngsten Angaben des Statistischen Bundesamtes beträgt die Inflationsrate im Mai 2022 7,9 Prozent. Bei vielen Menschen wird das dazu führen, dass der Rotstift angesetzt und geprüft wird, wo sich Einsparpotenzial bietet. Oft im Fokus: Beiträge zu Versicherungen.
Doch solche Schritte sollten gut überlegt werden. Denn sogar Verbraucherschützer raten eindringlich zur Absicherung existenzieller Risiken. Und für die allermeisten Deutschen bedeutet das: Die Arbeitskraft als einzige Erwerbsquelle muss abgesichert werden.
So rät Bianca Boss, Sprecherin der Verbraucherschutz-Organisation ‚Bund der Versicherten‘ (BdV), in einem aktuellen Beitrag für die auflagenstärkste Tageszeitung Deutschlands zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung). Um die Bedeutung dieses Schutzes klarzumachen, sagt sie wörtlich: „Stellen Sie sich vor, Sie können aufgrund von Krankheit oder Unfall Ihren Job nicht mehr ausüben. Ohne Ihr Gehalt können Sie den Kredit für Haus oder Wohnung nicht mehr abbezahlen, müssen wahrscheinlich ausziehen. Für die Ausbildung Ihrer Kinder können Sie nichts mehr beisteuern und auch für die eigene Altersvorsorge nichts mehr ansparen. Ihre Existenz ist gefährdet. Vom Staat erhalten Sie lediglich eine Erwerbsminderungsrente, die zum Leben nicht ausreicht. Oft muss zusätzlich noch Sozialhilfe beantragt werden. Wir empfehlen daher dringend allen Arbeitnehmern und Selbstständigen zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese zahlt Ihnen eine monatliche Summe, die Sie vorher festgelegt haben – und mit der Sie im Idealfall ihren Lebensstandard halten können.“
Allein ist der Bund der Versicherten mit dieser Haltung nicht. Auch Sandra Klug, Juristin der Verbraucherzentrale Hamburg, riet Ende vergangen Jahres zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Hagelschäden
Was bei einem Hagelschaden am Kfz zu beachten ist
Unwetter sorgten am Wochenende für zahlreiche Hagelschäden an Fahrzeugen und der Deutsche Wetterdienst (DWD) warnt auch für den Wochenbeginn vor Hagel. Was nach einem Hagelschaden am Kfz zu beachten ist.
Der Deutsche Wetterdienst (DWD) warnt zu Wochenbeginn erneut vor einem kräftigen Gewittertief. Es könne zwar nicht mit dem Unwettertief vom vergangenen Freitag mithalten. Dennoch bestehe nach derzeitigen Stand vor allem von Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz sowie dem Saarland über Bayern und Hessen hinweg bis nach Mitteldeutschland regional erhöhte Unwettergefahr durch heftigen Starkregen, größeren Hagel und schwere Sturmböen, so der DWD.
Erst vergangenen Freitag waren heftige Unwetter über weite Teile Deutschlands hinweggezogen. Im Raum Koblenz berichtete die Polizei etwa von einer Gewitterfront, die auch Hagelkörner mit einem Durchmesser von fünf Zentimetern mit sich brachte. Mehrere Dutzend Pkw seien teilweise erheblich beschädigt worden. Mitunter wurden während der Fahrt Auto-Scheiben zertrümmert. Zeitweise war die B9 im Raum Andernach aufgrund des Hagels unbefahrbar.
Ungewöhnlich sind solche Hagelschläge - die oft örtlich eng begrenzt sind - nicht. So sorgte etwa die Unwetterfront ‚Siegfried‘ 2015 für Hagelschäden in Höhe von 300 Millionen Euro - allein für die Kfz-Versicherer. Noch teurer schlugen die Hagelstürme 2021 ins Kontor der Autoversicherer: mehrere Stürme kurz hintereinander ließen die Schadensumme auf 700 Millionen Euro anwachsen. Die Unwetter-Serie kurz vor der verheerenden Starkregen-Flut ist damit der viertgrößte Hagelschaden für die Kraftfahrzeugversicherer seit Beginn der Statistik. Das bislang kostenintensivste Schadenereignis dieser Art ist der ‚Münchener Hagel‘ von 1984. Im Juli 1984 wurde München und umliegende Gemeinden von einem Hagelsturm heimgesucht, bei dem 70.000 Gebäude und 200.000 Fahrzeuge beschädigt worden. Das größte gemessene Hagelkorn hatte 1984 einen Durchmesser von 9,5 cm. Die Schäden beliefen sich seinerzeit (bestands- und preisbereinigt) auf 2 Milliarden Euro.
Ist ein Hagelschaden eingetreten, muss der Autofahrer seine Schadenminderungspflicht nach § 254 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) beachten. Das heißt, er muss Sorge tragen, dass der Schaden sich nicht unnötig verteuert. Sonst ist die Versicherung berechtigt, ihre Schadenszahlung anteilig zu kürzen. Konkret kann das zum Beispiel bedeuten, eine vom Hagel eingeschlagene Autoscheibe abzudecken, damit eindringendes Regenwasser keine zusätzlichen Schäden anrichten kann.
Vor Reparaturen oder Teilinstandsetzungen sollte allerdings die Deckungszusage des Versicherers eingeholt werden - andernfalls muss die Rechnung unter Umständen selbst bezahlt werden.
Wurde der Schaden gemeldet, vereinbart der Versicherer einen Besichtigungstermin mit dem Fahrzeughalter. Ein Sachverständiger ermittelt dann die Schadenhöhe, Wiederbeschaffungs- und Restwert des Fahrzeugs und legt den Reparaturweg fest.
Ist im Versicherungsvertrag Werkstattbindung vorgesehen, ist der Halter verpflichtet, die Reparatur in jener Werkstatt vornehmen zu lassen, die der Versicherer benennt. Ist keine Werkstattbindung vereinbart, kann eine andere Werkstatt den Schaden beheben.
Soll das Auto später verkauft werden, muss der Käufer über den Hagelschaden informiert werden. Geschieht das nicht, hat der Käufer das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Riester-Zulagen
Wie das vereinfachte Riester-Zulagen-Verfahren funktioniert
Das vielgescholtene Zulagenverfahren wurde vereinfacht. Nun prüft die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) vor Auszahlung, ob der Sparer berechtigt ist. Die Anbieter von Riester-Produkten erhoffen sich dadurch Einsparungen und weitere Reformschritte.
Denn das über Jahre hinweg kritisierte Zulagenverfahren wurde endlich vereinfacht und in diesem Mai greifen die Änderungen erstmals. Bisher war es nämlich so, dass die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) erst nach Auszahlung der Zulagen an den Anbieter eine qualifizierte Prüfung der Angaben im Zulagenantrag durchführte. Wurde dann festgestellt, dass nicht alle Voraussetzungen für die volle Zulagenhöhe erfüllt wurden, mussten Rückzahlungen geleistet werden.
Nun steht - wie jedes Jahr - Mitte Mai die Auszahlung der Riester-Zulagen an. Erstmals greift dann das veränderte Zulagenverfahren. Die Zulagenstelle prüft nun vor der Auszahlung, ob der Sparer zulagenberechtigt ist. Um auch in Zukunft die volle Zulage zu bekommen, sind trotz der Vereinfachung weiterhin gewisse Mitteilungspflichten zu erfüllen:
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Jungsparer*innen
Wie junge Menschen sparen und für das Alter vorsorgen
Drei von vier jungen Menschen haben Angst vor Altersarmut. Das ist Ergebnis der aktuellen MetallRente Jugendstudie 2022. Dass man selbst etwas tun muss, um nicht im Alter darben zu müssen, ist den befragten Teens und Twens ebenfalls bewusst.
Seit 2010 widmet sich die MetallRente Jugendstudie dieser Frage, sie wird alle drei Jahre durchgeführt. Sie bietet interessante Einblicke - und räumt mit manchem Klischee auf. Denn keineswegs sind die jungen Menschen in Sachen Finanzen und Zukunftsplanung so naiv, wie es manch „Boomer“ unterstellen könnte.
Repräsentativ befragt wurden für die aktuelle Ausgabe konkret junge Menschen zwischen 17 und 27 Jahren. Und die Studie zeigt durchaus auch erschreckende Ergebnisse. Der Aussage „Ich habe Angst davor, im Alter nur eine geringe Rente zu bekommen und arm zu sein“, stimmen 48 Prozent „voll und ganz“ zu, weitere 30 Prozent „eher“. Drei von vier Befragte haben folglich Angst, später in Altersarmut zu enden.
Dabei ist den befragten Teens und Twens durchaus bewusst, dass sie etwas tun müssen: die Mehrheit spart oder legt Geld an, wenn auch nicht immer konkret mit Blick auf das spätere Lebensalter. Der Aussage „Wenn die Menschen nicht privat vorsorgen, werden immer mehr Leute im Alter arm sein“, stimmen 56 Prozent „voll und ganz“ zu und 34 Prozent „eher“. Das ist eine sehr realistische Einschätzung, wenn man bedenkt, dass das Umlagesystem der gesetzlichen Rente zunehmend unter Druck gerät, weil die Gesellschaft altert - und immer mehr Rentnern immer weniger Beitragszahlern gegenüberstehen.
86 Prozent aller 17- bis 27-Jährigen sparen folglich entweder regelmäßig oder ab und zu. Doch die repräsentative Untersuchung zeigt auch: Einer von sieben jungen Menschen (14 Prozent) spart nicht. Das liegt vor allem daran, dass diese Gruppe in der Regel ihr ganzes Geld zum Leben braucht und keinen finanziellen Spielraum zum Sparen hat. 74 Prozent stimmen zu, dass sie aktuell ihr ganzes Geld ausgeben müssen. Hier sei daran erinnert, dass man auch mit kleinen Beiträgen etwas für seine Altersvorsorge tun kann.
Wie sehr sich das Vorsorge-Verhalten der jungen Menschen verändert hat, zeigt auch der Blick auf frühere Studien. Im Jahr 2010 waren noch „Sparbuch, Festgeldkonto oder festverzinsliche Wertpapiere“ die beliebteste Vorsorgeform mit 66 Prozent Zustimmung. Weniger als jeder Fünfte (19 Prozent) investierte damals in Aktien und Fonds.
In Zeiten dauerhaft niedriger Zinsen bedeutet es aber eine Entwertung, das Geld auf dem Sparbuch oder Festgeldkonto zu parken. Die Inflation frisst das Geld regelrecht auf. Und tatsächlich scheinen das viele junge Menschen erkannt zu haben. Denn Aktien und Fonds sind im Jahr 2022 bereits die beliebteste Vorsorgeform der jungen Erwachsenen. Jeder Zweite (50 Prozent) ist mittlerweile an der Börse aktiv. Sparbuch und Festgeld landet knapp auf Rang zwei mit 49 Prozent (Mehrfachantworten möglich).
Ebenfalls großer Beliebtheit erfreut sich aktuell ein alter Klassiker: 38 Prozent der Sparenden besitzen einen Bausparvertrag, um sich den Traum von der eigenen Immobilie zu verwirklichen. Und auch die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist bereits bei 37 Prozent in dieser Altersgruppe ein Standbein für spätere Jahre. Jeder Fünfte hat eine private Lebensversicherung, 23 Prozent eine private Rentenversicherung und 22 Prozent eine Riester-Rente.
Diese Ergebnisse verdeutlichen, dass viele junge Erwachsene bereits Privatvorsorge betreiben und auch die Wahl ihrer Produkte diversifizieren, um das Risiko zu streuen. Dennoch zeigt die Studie auch Lücken auf. Gerade junge Frauen verzichten oft auf ausreichende Vorsorge: Nur noch 29 Prozent der jungen Frauen sparen regelmäßig für ihr Alter. Das ist gegenüber der ersten Studie von 2010 ein Verlust von zehn Prozentpunkten.
Die Studie zeigt zudem erneut, dass es beim Wissen der jungen Menschen in Sachen Altersvorsorge noch Defizite gibt. Aktuell sagen zwar 62 Prozent, dass sie sich in finanziellen Dingen „sehr gut“ oder „gut“ auskennen. Anders sieht es aber in der Frage der Altersvorsorge aus: 2022 meinen nur 31 Prozent, dass sie bei diesem Thema über einen „sehr guten“ oder „guten“ Wissensstand verfügen. Hier sollte man sich im Zweifel nicht scheuen, einen Experten bzw. eine Expertin zu fragen.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Bootsversicherungen
Welchen Versicherungsschutz benötigt ein Boot
Mit Beginn der Bootssaison sollte auch der Versicherungsschutz für Wassersportgeräte überprüft werden. Worauf dabei zu achten ist, hat der Bund der Versicherten zusammengetragen.
Mit der Düsseldorfer ‚boot‘ wurde die weltweit größte und international bedeutsamste Bootsmesse im Januar 2022 bereits zum zweiten Mal in Folge aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt. Am Erfolg der Wassersportgeräte ändert das allerdings wenig. So wuchs allein die Zahl der Motoryacht-Besitzer in Deutschland von 210.000 (2017) auf 240.000 (2021).
Hinzukommen Ruder-, Paddel- und Tretboote. Doch braucht jeder, der ein solches Wassersportgerät besitzt, eine zusätzliche Haftpflichtversicherung für Schäden, die Dritten zugefügt werden? Klares ‚Nein‘, schreibt der Bund der Versicherten (BdV) und klärt darüber auf, dass Schäden, die man mit einem Paddel-, Ruder- oder Tretboot verursacht, von der Privathaftpflichtversicherung (PHV) abgedeckt sind.
Mitunter sind in leistungsstarken PHV-Tarifen auch Boote bis zu einer bestimmten Segelfläche oder Motorleistung mitversichert. Vor Anschaffung eines Bootes sollte also geprüft werden, ob und unter welchen Bedingungen das Boot mitversichert ist.
Reicht der Schutz über die PHV nicht aus, ist eine Bootshaftpflichtversicherung dringend anzuraten. Der BdV empfiehlt Deckungssummen von mindestens 15 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden.
Zudem sollten folgende Punkte bei der Beratung zur Bootshaftpflichtversicherung berücksichtigt werden:
Zudem rät der BdV, die Deckung des Versicherungsschutzes auch auf Personenschäden auszudehnen, die sich Crewmitglieder gegenseitig zufügen.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Vermögensschadenhaftpflicht für rechtsberatende Berufe
Steuerberater und Rechtsanwälte aufgepasst
Zum 01. August 2022 treten Änderungen des Berufsrechts bei Rechtsanwälten und Steuerberatern in Kraft. Das wirkt sich auch auf den Versicherungsschutz dieser Berufsgruppen aus.
Zum 01. August 2022 tritt das „Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe“ (BRAO) in Kraft und bringt einige Änderungen für die genannten Berufsgruppen mit sich.
So gelten für nicht haftungsbeschränkte Berufsausübungsgesellschaften neue Mindestversicherungssummen im Bereich der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH). Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) oder Partnergesellschaften (PartG) zählen beispielsweise dazu. Die Mindestversicherungssumme beträgt nun 500.000 Euro je Fall.
Bei haftungsbeschränkten Berufsausübungsgesellschaften (z.B. PartGmbH, GmbH), in denen nicht mehr als zehn Personen anwaltlich oder in einem Beruf nach § 59c Absatz 1 Satz 1 tätig sind, beträgt die Mindestversicherungssumme 1.000.000 € je Fall und mind. 4.000.000 € je Jahr.
Zudem wurde die Rechtsform ‚GmbH & Co.KG‘ auch für Anwaltskanzleien geöffnet. Die neuen Mindestvoraussetzungen für Rechtsanwälte sind in §59o BRAO festgelegt; jene für Steuerberater in §55f StBerG.
Die bisherige Praxis, dass sich Mitglieder ein und derselben nicht haftungsbeschränkten Sozietät bei unterschiedlichen VSH-Anbietern versicherten und das teilweise mit unterschiedlich hohen Versicherungssummen, findet nun ein Ende und ist ab August nicht mehr möglich.
Steuerberater und Rechtsanwälte sollten also prüfen lassen, ob ihr jeweiliger Vermögensschadenhaftpflicht-Schutz den neuen Anforderungen genügt.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema der geplanten Altersvorsorgepflicht für Selbständige
Unternehmer oft ohne Altersvorsorge
Viele Selbstständige sorgen gar nicht oder nicht ausreichend für ihr Alter vor. Eine Altersvorsorge-Pflicht könnte das ändern, denn die Ampel-Regierung hat eine solche im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Dennoch gilt: komplett verzichten sollte man auch ohne diese Pflicht nicht.
Wenn man fragt, welche Menschen in Deutschland besonders von Altersarmut bedroht sind, mag eine Antwort überraschen. Es sind überproportional Selbstständige. Bereits vor einigen Jahren hat eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) Berlin gezeigt, dass 700.000 Unternehmer keine oder keine ausreichende Altersvorsorge haben. Und immer öfter gibt es Erwerbsbiographien, wo der Status gar nicht sicher ist oder wechselt: mal selbstständig, mal angestellt oder gar beides zusammen. Die Coronakrise hat das Problem verschärft. Bei einer repräsentativen YouGov-Umfrage 2021 gaben 46 Prozent der Selbstständigen an, aktuell weniger oder gar kein Geld für die Altersvorsorge zurücklegen.
Ein Grund ist, dass viele Selbstständige nicht verpflichtet sind, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Wobei Existenzgründer auch hier aufpassen müssen. Ob man von der Versicherungspflicht befreit ist, hängt nämlich auch von der Tätigkeit ab. Der Sozialversicherungspflicht unterliegen zum Beispiel Handwerker und Hausgewerbetreibende, Künstler und Publizisten, Hebammen und freiberufliche Lehrer sowie Selbstständige mit einem festen Auftraggeber. Die Regeln hierfür finden sich im Sozialgesetzbuch VI (SGB VI, Paragraph 2).
Natürlich haben auch Selbstständige die Möglichkeit, sich über die gesetzliche Rente abzusichern. Das empfiehlt sich zum Beispiel, wenn man schon Anwartschaften erworben hat und nicht auf Ansprüche verzichten will. Selbstständige können auf Antrag in der Rentenversicherung pflichtversichert werden. Innerhalb von fünf Jahren nach der Existenzgründung. Alternativ können sie sich auch freiwillig versichern. Die Aufwendungen lassen sich gegenüber dem Fiskus als Sonderausgaben geltend machen. Hierfür ist 2022 ein Höchstbetrag von 25.639 Euro vorgesehen: maximal sind in diesem Jahr 94 Prozent steuerlich absetzbar.
Alternativ ist es für Unternehmer, die sich nicht pflichtversichern müssen, auch möglich, eine entsprechende Privatvorsorge zu wählen. Viele Unternehmer sorgen etwa mit einem Misch aus Aktien und Fonds, Immobilien und privaten Rentenversicherungen vor, wie Studien im Auftrag der Bundesregierung zeigen. Die Möglichkeiten sind vielfältig und hängen unter anderem von Risikoneigung, dem finanziellen Wissen und der Lebenssituation ab.
Das wird auch bald für jene aktuell werden, die bisher auf Altersvorsorge verzichten. Denn die Ampelkoalition plant eine Altersvorsorgepflicht: so steht es im Koalitionsvertrag. Die Umsetzung sollte ursprünglich bis 2024 erfolgen. Fraglich ist aber, ob Corona-Krise und Ukraine-Krieg die Pläne nicht doch ausbremsen könnten.
Vorgesehen ist nach den bisherigen Modellen, dass Selbstständige zukünftig gesetzlich rentenversichert sind - solange sie nicht widersprechen und eine private Alternative nachweisen. Dass viele Unternehmer hierzu keinen Anreiz sehen -erst recht, wenn sie kein großes Einkommen haben- zeigen Berechnungen der DRV für das „Handelsblatt“. Um eine Bruttorente von 933 Euro zu erzielen, was -abzüglich der zu erwartenden Sozialabgaben im Rentenalter- in etwa der Grundsicherung entspricht, müssten sie nach derzeitigem Stand 45 Jahre lang monatlich 370 Euro einzahlen: oder 30 Jahre lang 550 Euro im Monat. Das sind knapp 200.000 Euro, um eine Rente auf aktuellem Grundsicherungs-Niveau zu erreichen.
Es ist also vorgesehen, dass die Unternehmer auch eine private Vorsorge präsentieren können. Und diese Alternative lohnt sich zu prüfen. Genaue Details sind zwar noch nicht bekannt, einen konkreten Gesetzentwurf gibt es noch nicht. Aber diese Vorsorge soll nach dem Willen der Bundesregierung „insolvenz- und pfändungssicher“ sein. Hier können sich private Rentenversicherungen empfehlen. Eine Basis- („Rürup“)-Rente ist zumindest in bestimmtem Umfang und unter bestimmten Bedingungen vor Insolvenz geschützt.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Wildunfälle
Wildunfälle: Hohe Gefahr im Frühling
Im April und Mai ist die Gefahr eines Wildunfalls höher als in jeder anderen Jahreszeit, warnen Versicherer.
Gerade in den kommenden Wochen sollten Autofahrer besonders vorsichtig sein. Denn im April und Mai ist die Gefahr, einen Wildunfall zu erleben, besonders hoch. Auswertungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zeigen, dass die Abweichung von der mittleren Häufigkeit eines versicherten Wildunfalls im April 16 Prozent beträgt. Im Mai sogar 22 Prozent. Selbst im Herbst - der zweiten ‚Hochzeit‘ für Wildunfälle im Jahr - beträgt die Abweichung höchstens 13 Prozent.
Schäden, die am eigenen Fahrzeug durch Wildunfälle entstehen, begleicht die Voll- bzw. Teilkaskoversicherung. Voraussetzung in den meisten Fällen: Der Wildunfall ereignete sich mit Haarwild (z.B. Rehe, Wildschweine). Einige Versicherer decken in ihrer Teilkasko zusätzlich weitere Tierarten ab (Premium-Tarif der Concordia).
2020 zahlten die Kfz-Versicherer 853 Millionen Euro für 272.000 Wildunfälle mit kaskoversicherten Fahrzeugen. Jeder Wildunfall kostet die Versicherer also durchschnittlich über 3.100 Euro. Das sind fünf Prozent mehr als im Vorjahr. Als Grund für diese Entwicklung nennt der GDV höhere Preise für Karosserieteile, die nach Wildunfällen häufig getauscht werden müssen.
Gut zu wissen: Auf den persönlichen Schadenfreiheitsrabatt hat ein Wildunfall keinen Einfluss.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Schäden durch Naturgefahren
Zunahme von Schäden durch Naturgefahren befürchtet
Sieben von zehn deutschen Hausbesitzern befürchten eine Zunahme von Großschäden durch Naturgefahren. Die Mehrheit der Hauseigentümer in Deutschland spricht sich deshalb für eine Elementarschaden-Pflichtversicherung aus.
Noch nie zahlten deutsche Versicherer so viel Geld für Schäden nach Unwetter-Ereignissen wie vergangenes Jahr. Insbesondere die Flutkatastrophe nach Starkregenfällen ist noch sehr präsent - zumal längst nicht alle Schäden im Ahrtal und anderen Regionen behoben sind.
Dass wetterbedingte Großschadenereignisse in ähnlichen Ausmaßen zunehmen, befürchten sieben von zehn Hausbesitzern (69 Prozent) in Deutschland, ermittelte eine Umfrage des Marktforschungsinstitut Innofact im Auftrag eines Vergleichsportals. 20 Prozent der Befragten machen sich deswegen sogar große Sorgen.
Eine Versicherungspflicht gegen Elementarschäden würde deshalb sogar eine Mehrheit von 79 Prozent der Befragten begrüßen. Nur 16 Prozent sind gegen eine gesetzliche Pflichtversicherung. Bei mehr als jedem Achten (13 Prozent) ist das eigene Haus in den letzten 12 Monaten durch Naturgewalten wie Starkregen, Hochwasser oder Sturm beschädigt worden. Insgesamt hatten 39 Prozent der Befragten schon einmal einen wetterbedingten Schaden am Haus. Bei rund vier von zehn Geschädigten wurde das Haus nach eigener Einschätzung mittelschwer (36 Prozent) bis stark (3 Prozent) in Mitleidenschaft gezogen.
Ein weiteres Teilergebnis lässt allerdings Beratungsbedarf vermuten. So geben 74 Prozent der befragten Hausbesitzer an, dass ihr Haus gegen solche Gefahren sei. Das widerspricht Auswertungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), denen zufolge nur knapp die Hälfte der Häuser in Deutschland über einen solchen Schutz verfügen. In manchen Regionen - wie dem im Sommer schwer getroffenen Rheinland-Pfalz - sind noch weniger Häuser gegen die Folgen von Elementarschäden versichert.
Vor diesem Hintergrund ist also eine Überprüfung des bestehenden Schutzes dringend zu empfehlen.
Über die Studie:
Ende Februar 2022 befragte das Marktforschungsinstitut Innofact im Auftrag von Verivox insgesamt 1.024 Hauseigentümer. Die Ergebnisse sind repräsentativ für private Hausbesitzer im Alter von 18 bis 75 Jahren, die selbst in ihrer Immobilie wohnen und in ihrem Haushalt für Entscheidungen rund um den Abschluss von Versicherungen zumindest mitverantwortlich sind.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Erwerbsminderungsrente
Erwerbsminderungsrenten sollen steigen
Ein Gesetzentwurf sieht vor, dass gesetzliche Erwerbsminderungsrenten um bis zu 7,5 Prozent ansteigen sollen. Allerdings erst ab Mitte 2024: und auch dann werden sie kein auskömmliches Einkommen sichern. Denn viele Betroffene sind armutsgefährdet.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will die Erwerbsminderungsrente erhöhen. Das geht aus einem Gesetzentwurf zur Rentenanpassung hervor, über den die Deutsche Presse-Agentur (dpa) am 25.03.22 berichtet hat. Rund drei Millionen Rentnerinnen und Rentner sollen davon profitieren.
Konkret sieht der Plan Erhöhungen vor, die abhängig vom Renteneintritt des Betroffenen sind. Einen Zuschlag von 7,5 Prozent soll es demnach für jene Erwerbsgeminderten geben, die ihre Rente länger als 2014 erhalten. Wer aber zwischen 2014 und 2019 als erwerbsgemindert anerkannt wurde, dem sollen 4,5 Prozent mehr monatliche Rente zugestanden werden. Eilig hat es das Bundesarbeitsministerium mit der Reform nicht: Die neuen Regeln sollen ab 1. Juli 2024 greifen.
Ein auskömmliches Leben wird aber auch mit den neuen Beträgen nicht möglich sein. Wie die Sozial- und Wohlfahrtsverbände am Montag in einer gemeinsamen Stellungnahme kritisieren, gelten 40 Prozent der Haushalte, die eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente beziehen, als armutsgefährdet. Und viele Betroffene müssen zusätzlich mit Sozialhilfe aufstocken. 534.520 Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung erhielten im Dezember 2020 die Leistung aufgrund einer vollen Erwerbsminderung, Tendenz stark steigend. Zu bedenken ist auch, dass die Inflation aktuell sehr hoch ist und zu einer Geldentwertung führt: etwa wegen der hohen Sprit- und Energiekosten.
Rund 882 Euro betrug die durchschnittliche Erwerbsminderungsrente im Jahr 2020. Wer zusätzlich Grundsicherung erhält, muss aus diesen Kosten auch die Miete bezahlen. Und das, obwohl es in Deutschland speziell an behindertengerechtem Wohnraum fehlt, die Kosten hierfür entsprechend hoch sind.
Doch die Hürden für eine gesetzliche Rente bei Erwerbsminderung sind ohnehin hoch. Wer nach dem 2. Januar 1961 geboren wurde, dem sichert die gesetzliche Rentenversicherung keinen Schutz mehr bei Berufsunfähigkeit zu, sondern nur noch bei Erwerbsminderung. Das bedeutet: der gesetzlich Versicherte erhält nur eine volle Rente, wenn er aus gesundheitlichen Gründen weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kann. In irgendeinem Beruf. Die Betroffenen müssen zuvor folglich auch einen Job akzeptieren, der einen deutlichen Statusverlust und deutlich weniger Einkommen zusichert, bevor die Rententräger unterstützen.
Deshalb empfiehlt es sich, eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Sie allein berücksichtigt derzeit auch den Status und das Einkommen des zuletzt ausgeübten Berufes. Das gilt besonders für Selbstständige, die oft ohnehin nicht in die Rentenkasse einzahlen. Selbst Politik und Verbraucherschutz raten zum Abschluss eines solchen Vertrages - zur Absicherung der Arbeitskraft empfiehlt sich ein Beratungsgespräch für jedermann, bestenfalls bereits als Studenten, Azubi, und Berufsanfänger.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Rückdatierung bei Lebensversicherungen
Risikolebensversicherung: Beitragsersparnis durch Rückdatierung
Durch die Rückdatierung der Risikolebensversicherung lassen sich - über die gesamte Laufzeit betrachtet - mehrere hundert Euro Beiträge einsparen. Doch die Möglichkeit ist befristet.
Etliche Versicherer bieten in den ersten Monaten des Jahres öffentlichkeitswirksam eine Rückdatierung von Verträgen an. Dahinter verbirgt sich die Möglichkeit, den Vertragsbeginn auf Dezember des Vorjahres zu verlegen.
Dadurch fallen zwar Beiträge für zurückliegenden Monate an, doch das kann sich dennoch für den Versicherten lohnen. Hintergrund ist, dass viele Versicherer nicht den tatsächlichen Geburtstag des Versicherten zur Beitragsberechnung nutzen, sondern lediglich das Geburtsjahr. Heißt: Für viele Versicherer wird man am 01.01. eines Jahres um ein Jahr älter. Mit Auswirkungen auf die Beitragshöhe: Denn für deren Berechnung spielt das Eintrittsalter eine wesentliche Rolle.
Wer also einen rückdatierten Versicherungsvertrag unterschreibt, wird rechnerisch für den Versicherer jünger. Solche Angebote gibt es mitunter auch im Bereich Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Möglichkeit, den Vertragsbeginn in die Vergangenheit zu legen, wird von Versicherern bis zum 31. März angeboten. Doch längst nicht alle Versicherer ermöglichen Neukunden die Rückdatierung.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Grundsicherung
Grundsicherung: auch Geschenke sind auf Existenzsicherung anrechenbar
Ein aktueller Rechtsstreit verdeutlicht, auf welche Einschränkungen man sich gefasst machen muss, wenn man Grundsicherung im Alter erhält. Selbst Geld- und Sachgeschenke, die Bedürftigen zum Geburtstag geschenkt werden, kann das Sozialamt nämlich auf die Bezüge anrechnen. Das musste ein Rentner erfahren, der zum 70. Geburtstag von den Verwandten Geld für ein E-Bike bekam.
Sich in Sachen Altersvorsorge auf die Grundsicherung verlassen? Dass dies keine gute Idee ist, zeigt ein aktueller Rechtsstreit, von dem die Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ) berichtet. Denn wer Grundsicherung erhält, muss sich enorm einschränken. Sogar Geschenke zum Geburtstag können dann vom Sozialamt geltend gemacht und die Bezüge entsprechend gekürzt werden.
Konkret ging es um einen Rentner, der seinen 70. Geburtstag beging. Die Verwandten wollten ihm eigentlich eine große Party schenken und finanzieren. Dann aber kam Corona dazwischen, an eine Feier war nicht mehr zu denken. Stattdessen überwiesen sie dem Senior Geld, damit er sich ein neues E-Bike kaufen kann. Das war auch bitter nötig, denn sein Auto war soeben kaputt gegangen. 1.600 Euro kamen so zusammen.
Doch als das Sozialamt von dem Geburtstags-Geld erfuhr, kürzte es dem Mann die Grundsicherung um diesen Betrag. Abzüglich eines Freibetrages von nur 50 Euro sollten nun 1.550 Euro von seinen monatlichen Bezügen abgezwackt werden. Damit wäre der Rentner unter das Existenzminimum gerutscht. Auf den Vorfall machte zuerst die Aktivistin Helena Steinhaus, Gründerin des Vereins „Sanktionsfrei“, bei „Twitter“ aufmerksam.
Laut WAZ hat der Mann daraufhin Widerspruch gegen den Kürzungsbescheid eingelegt und ist vor das Sozialgericht gezogen. Die Anwältin des Rentners argumentierte unter anderem, dass es sich bei dem Geld fürs E-Bike um eine sogenannte zweckgerichtete Zuwendung handle: Dann dürfen die Geldgeschenke unter Umständen behalten werden. Doch auch das ist abhängig vom Einzelfall. Beispiel ist hier die Finanzierung eines Führerscheins.
Doch damit hatte der Rentner keinen Erfolg. Laut WAZ sei sein Widerspruch gegen die gekürzte Grundsicherung bereits abgelehnt worden. Das Sozialgericht betonte demnach, dass Zuwendungen entsprechend der Einkommensdefinition nach § 82 SGB XII als Sach- und Geldleistung erfolgen können. Mit anderen Worten: Die Bezüge wären auch gekürzt worden, wenn die Verwandten das Fahrrad selbst gekauft und als Sachgeschenk übergeben hätten. Zumindest, wenn das Amt davon erfahren hätte.
Für den betroffenen Rentner stellt sich nun das Problem, dass er sein Rad weit unter Wert verkaufen muss - und sein Existenzminimum trotzdem nicht gesichert ist. Doch auch zu diesem Problem hat das Sozialgericht einen Standpunkt, der aus menschlicher Perspektive fast zynisch anmuten könnte. “Praktisch stehen dem Kläger trotz Fahrradkauf Möglichkeiten zu Verfügung, mithilfe des Fahrrads Einnahmen zu erwirtschaften, mit welchen er für seinen Lebensunterhalt aufkommen kann“. Mit anderen Worten: Der Rentner könne das Rad ja nutzen, um damit Geld zu verdienen. Der Wertverlust des Rades sei eigenverschuldet.
Solche Beispiele zeigen, dass Grundsicherung mit finanziellen und sozialen Härten einher geht. Selbst Geburtstagsgeschenke sind dann unter Umständen von den Bezügen abzuziehen. Auch deshalb ist es empfehlenswert, sich zeitig genug um seine Altersvorsorge zu kümmern. Hier können schon kleine Beträge helfen, sich ein Polster fürs Alter anzusparen.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Winterstürme
Winterstürme im Februar: erneut immense Schäden an Häusern
Drei Winterstürme fegten im Februar 2022 innerhalb weniger Tage über Deutschland hinweg. Der Versicherer-Verband GDV hat nun Zahlen zur Schadensumme veröffentlicht. „Wir gehen im Moment von 970.000 versicherten Schäden in Höhe von rund 1,4 Milliarden Euro aus“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Verbandes, Jörg Asmussen. Wieder zeigt sich, wie wichtig es ist, Haus und Vermögen ausreichend zu schützen.
Das Jahr 2021 war bereits ein Rekordjahr in Sachen Naturgefahren: 12,5 Milliarden Euro mussten die Versicherer für entsprechende Schäden zahlen, so viel wie nie zuvor. Neben den zerstörerischen Sturzfluten im Ahrtal und anderswo, die im Juli viel Leid brachten, waren auch schwere Hagelstürme Grund hierfür. Doch das neue Jahr geht weiter, wie das alte aufgehört hat: mit hohen Kosten für die Versicherer, weil Sturm und Unwetter in Deutschland wüten.
Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) aktuell berichtet, richteten die drei Winterstürme „Ylenia“, „Zeynep“ und „Antonia“ Schäden in Höhe von rund 1,4 Milliarden Euro an. Das ist auch deshalb bemerkenswert, weil die drei innerhalb weniger Tage auftraten: vom 16. bis 21. Februar. Allein 1,25 Milliarden Euro müssen die Versicherer für beschädigte Häuser, Hausrat, Gewerbe- und Industriebetriebe zahlen, während die Kfz-Versicherer mit 125 Millionen Euro Schadenskosten glimpflich davonkamen.
Damit reihen sich die Stürme ein in die Top 3 der Winter-Unwetter. Lediglich Kyrill im Jahr 2007 (3,6 Milliarden Euro versicherte Schäden) und Jeanett 2002 (1,44 Milliarden) waren hierzulande noch teurer.
Damit der Versicherer Sturmschäden am Haus bezahlt, reicht bereits eine Wohngebäudeversicherung. Diese springt in der Regel ein, wenn der Sturm mindestens Windstärke 8 bzw. 63 Stundenkilometer erreicht hat. Zu beachten ist hierbei, dass der Schaden möglichst schnell gemeldet werden muss, damit ein Gutachter ihn bewerten kann. Helfen können hierbei Fotos der Beschädigungen.
Auch sind Versicherungsnehmer verpflichtet, weitere Schäden zu verhindern: etwa, indem sie zerschlagene Fenster mit Folie abdichten. Hierbei ist auf die eigene Sicherheit zu achten. Keiner muss bei Sturm auf das Dach steigen und das eigene Leben riskieren! Im Zweifel das Gespräch mit dem Versicherer oder Vermittler suchen.
Wenn jedoch Starkregen, Hochwasser, eine Überschwemmung, ein Erdrutsch oder Schneemassen Schäden verursachen, reicht der Wohngebäude-Schutz nicht aus. Dann ist zusätzlich ein Elementarschaden-Vertrag vonnöten. Noch immer sind in Deutschland nahezu sechs von zehn Gebäuden ohne einen solchen Schutz. Auch wenn die verheerenden Juli-Hochwasser dazu beitrugen, dass die Neuabschlüsse deutlich angestiegen sind. Die Kosten für einen solchen Vertrag lassen sich senken, wenn man eine Selbstbeteiligung vereinbart und bauliche Präventionsmaßnahmen ergreift. Hier sei daran erinnert, dass ein Schaden an der eigenen Immobilie schnell im sechsstelligen Bereich liegen kann, wenn das ganze Gebäude komplett saniert oder gar neu aufgebaut werden muss.
Mit Blick auf Elementarschäden ist es übrigens ein Trugschluss, dass man einen solchen Schutz nur in der Nähe eines Gewässers braucht bzw. wenn das Haus im Tal liegt. Laut GDV treten 85 Prozent der versicherten Schäden abseits von Flüssen und Gewässern auf: etwa aufgrund von Starkregen. Weil diese Vorfälle so häufig und kostspielig sind, debattiert die Politik aktuell sogar eine Versicherungspflicht. Schon dies sollte Anreiz sein, das eigene Haus zu schützen.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Sozialtarife in der PKV
Private Krankenversicherung: weniger Menschen in Sozialtarifen als erwartet
Weniger Krankenversicherte sind im Notlagentarif der privaten Krankenversicherung versichert. Der Notlagentarif soll den privat Krankenversicherten helfen, die ihre Beiträge aktuell nicht mehr bedienen und mit Zahlungen im Verzug sind. Das ist eine gute Nachricht, da noch immer viele Selbstständige an den finanziellen Folgen der Corona-Lockdowns leiden.
Seit 2013 gibt es den sogenannten Notlagentarif in der privaten Krankenversicherung. Er ist als Hilfsangebot für privat Krankenvollversicherte gedacht, die ihre Beiträge nicht bedienen können und Schulden bei ihrem Krankenversicherer angesammelt haben. Die Versicherten haben hier nur Anrecht auf eine Notfallversorgung, etwa bei akuten Schmerzen und Schwangerschaft. Im Gegenzug zahlen sie einen niedrigeren Beitrag von 120 Euro im Monat.
Die Zahl der Menschen, die diesen Notlagentarif in Anspruch nehmen müssen, hat sich im letzten Jahr reduziert. Trotz weiterhin anhaltender Corona-Pandemie und entsprechenden Einschränkungen. Waren zum Jahresende 2020 rund 88.100 Menschen in den Notlagen-Tarifen, so sank die Zahl auf 83.500 Personen. Bekanntlich stellten die Corona-Bestimmungen speziell für Selbstständige eine Herausforderung dar, die oft privat versichert sind. Speziell die Gastro- und Veranstaltungsbranche hatte zu kämpfen. Von daher ist das eine gute Nachricht.
Wie der PKV-Verband weiter mitteilt, gab es in den anderen Sozialtarifen einen Zulauf. Im sogenannten Standardtarif waren 2020 rund 52.600 versichert, Ende 2021 bereits 53.900 Menschen. Der Standardtarif steht vor allem älteren Versicherten offen, die vor 2009 eine Police abgeschlossen haben und Probleme mit den Beitragszahlungen haben. Er bietet ein Niveau vergleichbar den gesetzlichen Krankenkassen und vergleichsweise günstige Beiträge. Deshalb ist die Absicherung hier besser als im Notlagentarif. Der PKV-Verband appelliert seit Jahren an die Politik, den Tarif auch für jüngere Versicherte zu öffnen.
Ebenfalls angestiegen ist die Zahl der Versicherten im sogenannten Basistarif. Zum Ende des vergangenen Jahres waren darin 34.300 Versicherte. Über das Jahr 2021 ist das ein Plus von 700 Personen beziehungsweise 2,1 Prozent. Der Basistarif verpflichtet die Privatversicherer, einen Tarif anzubieten, der - unabhängig von Vorerkrankungen und einer Risikoprüfung - allen Versicherten offensteht. Auch hier müssen die Leistungen vergleichbar mit jenen der gesetzlichen Krankenkassen sein. Weil die Angebote vergleichsweise teuer sind, sollten Interessenten jedoch zunächst versuchen, einen „vollwertigen“ Tarif der privaten Krankenversicherung zu wählen. Oft sind hier die Leistungen umfangreicher und die Prämien oft sogar niedriger.
Insgesamt stimmen die Zahlen positiv. Die Bundesregierung hatte im Hinblick auf die Folgen der Corona-Pandemie mit deutlich höheren Zahlen gerechnet. So war befürchtet worden, dass bis zu 290.000 der etwa eine Million privatversicherten Selbstständigen in die Grundsicherung rutschen würden und damit ihre regulären Krankenversicherungsbeiträge nicht mehr bezahlen könnten. Das zeigt, dass die deutsche Wirtschaft insgesamt gut die Folgen der Corona-Pandemie verkraftet hat.
Wer Probleme mit Prämien-Zahlungen hat, hat eine weitere Option für Prämien-Ersparnisse: Laut § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) haben Privatpatienten das gesetzlich verbriefte Recht, innerhalb der Gesellschaft in alle gleichartigen Tarife zu wechseln – unter Mitnahme der Altersrückstellungen. Eine neue Gesundheitsprüfung oder einen Risikoaufschlag kann der Versicherer nur dann verlangen, wenn der Kunde auf Mehrleistungen besteht. Das ist oft die bessere Lösung. Deshalb empfiehlt sich ein umfangreiches Beratungsgespräch, bevor man einen Sozialtarif der PKV wählt.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema räuberische Erpressung in der Hausratversicherung
Hausratversicherer muss nicht für erpresstes Geld vom Sparbuch zahlen
Ein aktuelles Urteil zeigt: Wird Geld von einem Sparbuch erpresst, ist ein Hausratversicherer üblicherweise nicht dazu verpflichtet den Schaden zu bezahlen. Doch hier lohnt ein Blick ins Kleingedruckte. Immer mehr Versicherer zahlen auch bei sogenannter räuberischer Erpressung bis zu einer bestimmten Summe.
In einem aktuellen Rechtsstreit geht eine Frau leer aus, die von Einbrechern gezwungen wurde, Geld vom Sparbuch abzuheben und den Kriminellen zu übergeben. Eine durch Erpressung und Androhung von Gewalt erzwungene Sparbuchabhebung falle üblicherweise nicht unter die Leistungspflicht einer Hausratversicherung, so führte das Oberlandesgericht Köln mit einem Hinweisbeschluss aus (Az. 9 U 172/20).
Konkret hatten sich Einbrecher Zugang zum Haus der Klägerin verschafft. Bargeld fanden sie keines vor - aber ein Sparbuch mit 6.000 Euro Guthaben. Sie überwältigten die Tochter der Frau, die sich ebenfalls im Haus befand, und drohten ihr Gewalt an, sollte die Frau nicht bereit sein, zur nahegelegenen Postbank zu laufen und das Geld vom Sparbuch abzuheben. Was die Frau schließlich auch tat.
Als sie das Geld schließlich von ihrem Hausratversicherer erstattet haben wollte -geklaute Sparbücher waren bis zu einer bestimmten Summe laut Vertrag mitversichert - verweigerte diese die Regulierung des Schadens. Völlig zu Recht, wie das OLG Köln bestätigt hat. Demnach erstrecke sich der Versicherungsschutz nicht auf Sachen, die an den Ort der Wegnahme bzw. Herausgabe erst auf Verlangen der Täter herangeschafft werden müssen. Das Bargeld habe sich nicht am Versicherungsort befunden - eben dem Haus der Frau -, sondern in der nahegelegenen Postbank.
Das Oberlandesgericht hob erneut darauf ab, dass für die Auslegung der relevanten Allgemeinen Hausrat-Bedingungen entscheidend sei, wie ein „durchschnittlicher Versicherungsnehmer bei aufmerksamer Durchsicht und verständiger Würdigung“ den Sinnzusammenhang verstehe. Demnach seien in Hausrat-Policen - soweit es der Vertrag nicht anders formuliert - „körperliche Gegenstände“ versichert, „die einem Haushalt zur Einrichtung oder zum Gebrauch oder Verbrauch dienen können“. Das gelte auch für Diebstahl oder Raub. Nicht versichert seien hingegen körperlose Forderungen, wie sie auch die Forderungen aus einem Sparbuch darstellen.
Hier fiel es der Frau auf die Füße, dass sich das Geld nicht bereits in der Wohnung befunden hatte, sondern erst herangeschafft werden musste. Die Richter erklärten auch den Sinn der Regel: Der Versicherer habe ein Interesse daran, den Schutz auf jene Gegenstände zu beschränken, die sich zum Tatzeitpunkt am Versicherungsort befinden, folglich in dem versicherten Haus bzw. der versicherten Wohnung. Sonst werden die Tarife schlicht nicht kalkulierbar und würden auch für den Versicherer ein beinahe unbegrenztes Kostenrisiko darstellen. Oder wie es im Urteilstext heißt: „Das Risiko der Prämienkalkulation [wäre] nicht beherrschbar“.
Entsprechend sind in den Hausrat-Vertragsbedingungen die versicherten Summen für Wertsachen, Geld, Sparbücher etc. in der Regel auch auf einen bestimmten Höchstersatz gedeckelt. Hier lohnt ein genauer Blick in die Verträge, was versichert ist und in welchem Umfang. Wir können hier Klarheit schaffen. Übrigens auch mit Blick auf das vorliegende Urteil. Denn es handelte sich bei dem Vorfall um eine sogenannte räuberische Erpressung. Und neuere Verträge sehen auch hierfür bestimmte Ersatzleistungen vor.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Beschwerden in der Privaten Krankenversicherung
PKV-Ombudsmann: Mehr Beschwerden, aber immer noch auf niedrigem Niveau
Wer Ärger mit seinem privaten Kranken- oder Pflegeversicherer hat, der kann sich beim PKV-Ombudsmann beschweren. Eine anerkannte Schlichtungsstelle, die Lösungsvorschläge unterbreiten kann. Im Jahr 2021 ist die Zahl der Beschwerden leicht auf 6.041 gestiegen.
Wer Ärger mit seinem privaten Krankenversicherer hat, etwa weil dieser eine Behandlung nicht zahlen will oder die Kostenerstattung hinauszögert, kann sich an den PKV-Ombudsmann wenden, bevor er vor Gericht zieht. Das ist eine anerkannte Schlichtungsstelle, die zwischen Versichertem und Versicherer vermitteln soll. Erfahrene Juristen prüfen den Fall und geben eine Empfehlung ab. Bis zu einem bestimmten Streitwert haben sich die Krankenversicherer verpflichtet, der Empfehlung der Ombudsstelle zu folgen. Geführt wird sie aktuell von Heinz Lanfermann.
Anfang Februar hat der PKV-Ombudsmann nun seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2021 vorgestellt. Und die schlechte Nachricht: Die Zahl der Beschwerden hat sich leicht erhöht. Die gute Nachricht: Noch immer ist das Beschwerdeaufkommen auf einem niedrigen Niveau. 6.041 Eingaben wurden demnach gezählt, im Jahr 2020 waren es noch 5.953 Beschwerden. Hier sollte bedacht werden, dass es insgesamt über 41 Millionen Verträge in der privaten Krankenvoll-, Zusatz- und Pflegeversicherung gibt.
Die Mehrheit der zulässigen Beschwerden betraf dabei die Krankheitskostenvollversicherung. 3.956 Krankenvollversicherte und damit 76 Prozent sahen Anlass, sich über ihren Versicherer zu beschweren. Auf die Zusatzversicherung entfielen 20,8 Prozent der Streite, auf die Pflegepflichtversicherung 3,2 Prozent. Von den eingereichten 6.041 Beschwerden wurden 823 abgelehnt, weil die Ombudsstelle nicht zuständig gewesen ist.
In der Regel dauerte ein Schlichtungsverfahren im Jahr 2021 rund 50 Tage. Das zeigt auch den Vorteil: Kann eine Einigung erzielt werden, dann weit schneller als in einem Gerichtsprozess, der sich mitunter über mehrere Instanzen hinzieht. Laut Bundesjustizministerium kann selbst ein Urteil an Landgerichten bereits 24 Monate beanspruchen, und dann ist der Klageweg noch lange nicht abgeschlossen, wenn eine Partei in Berufung geht. Hier ist ein Schiedsverfahren eine Option, schnell zu seinem Recht zu kommen. Die Verjährungsfrist ist ausgesetzt, wenn man sich für eine Beschwerde beim Ombudsmann entscheidet, eine Klage folglich anschließend immer noch möglich. Auch entstehen keine Kosten, von Korrespondenz und Telefonaten einmal abgesehen.
Die Erfolgsquote ist noch ausbaufähig: rund in jedem fünften Fall (20,4 Prozent) konnte das Schlichtungsverfahren eine Einigung zur Zufriedenheit aller herstellen. Wie man einen Schlichtungsantrag stellt, erfährt man auf der Webseite https://www.pkv-ombudsmann.de/ Auch wir können hierbei behilflich sein.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Steuerreform für Rentner
Steuerreform: Rentner können bis zu 23.500 Euro sparen
Die Bundesregierung hat eine Steuerreform angekündigt, um Rentnerinnen und Rentner zu entlasten. Nicht ganz unfreiwillig. Denn der Bundesfinanzhof hatte zuvor vor einer möglichen Doppelbesteuerung gewarnt. Diese wäre gesetzwidrig. Ein Experte hat nun nachgerechnet, was diese Reform einbringt. Mehr als 23.500 Euro Steuern können demnach Ruheständler mit hohen Renten -binnen 20 Jahren- an Steuern sparen.
Das Jahr 2005 markierte einen wichtigen Umbruch in der gesetzlichen Rente: Das damalige Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) legte fest, dass ein stufenweiser Systemwechsel von einer vorgelagerten zu einer nachgelagerten Besteuerung stattfinden soll. Bedeutet stark vereinfacht: Die Beiträge, die Beschäftigte in die Rentenkasse einzahlen, werden nach und nach steuerfrei gestellt. Im Gegenzug müssen aber Ruheständler ihre Alterseinkünfte versteuern. Das ist eigentlich vom Vorteil, weil Beschäftigte ein höheres Einkommen haben - und die Steuerlast im Rentenalter in der Regel niedriger ist.
Mit diesem Systemwechsel muss sich jetzt auch die aktuelle Bundesregierung beschäftigen. Denn der Bundesfinanzhof hat mit zwei Entscheidungen im Mai 2021 festgestellt, dass künftigen Rentner-Generationen eine Doppelbesteuerung drohen. Und das wäre schlicht ein Verfassungsbruch. Es ist verfassungswidrig, wenn die Beiträge zur Rentenversicherung aus bereits versteuertem Einkommen stammen und in der Auszahlungsphase später noch einmal versteuert werden. Das war ein klarer Handlungsauftrag an die Politik, tätig zu werden.
Entsprechend ist im Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition die Absicht formuliert, Rentnerinnen und Rentner bei der Einkommenssteuer zu entlasten. Bereits ab 2023 sollen Beiträge, die für die Rente eingezahlt werden, als Sonderausgaben voll von der Steuer absetzbar sein, damit zwei Jahre früher als geplant. Auch soll der steuerpflichtige Anteil auf Altersrenten langsamer ansteigen: ab kommenden Jahr um einen halben Prozentpunkt per annum. Damit werden Renten erst ab 2060 voll steuerpflichtig und nicht -wie ursprünglich festgeschrieben- bereits 2040. Einen entsprechenden Gesetzentwurf gibt es zwar noch nicht. Aber alle Koalitionäre haben der Reform zugestimmt.
Der Finanzwissenschaftler Werner Siepe hat nun nachgerechnet, wer davon profitieren würde. Weil das nicht so einfach ist, hat er dies anhand von Musterfällen überprüft: der sogenannte Standardrentner, der 45 Entgeltpunkte angesammelt hat und ohne Abzüge in Rente geht, dabei immer das Durchschnittseinkommen verdiente (aktuell rund 3.240 Euro brutto). Und anhand eines sogenannten „Höchst-Rentners“, der in seinem Berufsleben immer Topverdiener war und mehr als die Beitragsbemessungsgrenze verdiente: aktuell 7.050 Euro brutto monatlich. Anhand von Rentenprognosen der Bundesregierung erstellte er hieraus Modelle, wie viel Steuerersparnis durch die Neuregelung möglich ist. Hierfür veranschlagte er darüber hinaus einen Zeitraum von 20 Jahren, in dem die Rente bezogen wird.
Das Ergebnis: Der höchste Steuervorteil ergibt sich für Rentnerinnen und Rentner des Jahrgangs 1975, die 2040 in Rente gehen. Der Standardrentner kann dank der geplanten Reform knapp 12.500 Euro Steuern in den 20 Jahren seines Rentenbezugs sparen. Noch besser schneidet der Topverdiener ab. Mit 23.522 Euro Steuervorteil für 20 Jahre spart er fast doppelt so viel. Dieses Geld hätte ohne Reform als Steuer zusätzlich an den Staat abgeführt werden müssen.
Am geringsten ist unter den gleichen Bedingungen hingegen die Steuerersparnis für den Jahrgang 1960, der im Jahr 2025 in den Ruhestand wechselt. Durch die Reform spart der Standardrentner mit Durchschnittsverdienst nur 1.538 Euro binnen 20 Jahren, der Höchstrentner 2.937 Euro. Bedacht werden sollte bei diesen Modellrechnungen, dass sie sehr starr sind und eher selten das Erwerbsleben widerspiegeln. Schließlich schwankt das Einkommen in den Jahren der Berufstätigkeit oft stark.
Wichtig: Welcher Anteil der Altersrente versteuert werden muss, richtet sich nach dem Jahr des Renteneintritts. Wer 2005 und vorher in Rente ging, hat einen Freibetrag von 50 Prozent auf Lebenszeit: Der Freibetrag wird quasi über den gesamten Ruhestand hinweg mitgenommen. Für Neurentner hingegen schrumpft die Freigrenze seit 2005 jährlich.
Rentnerinnen und Rentner sollten prüfen, ob sie verpflichtet sind, auf ihre Altersbezüge Steuern zu zahlen und sie entsprechend auch eine Steuererklärung abgeben müssen. Sonst droht Ärger mit dem Fiskus. Im Zweifel hilft es, einen Steuerberater hinzuzuziehen.
Wir können Kompetenz empfehlen.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema E-Scooter und die Schadenbilanz
E-Scooter verursachen hohe Schäden
Welche Kosten mit den Unfällen von E-Scootern verbunden sind, zeigt eine Auswertung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Im Juni 2019 wurden E-Scooter für den Straßenverkehr in Deutschland zugelassen. Damit einher ging die Versicherungspflicht für die Fahrzeuge. Und bereits Anfang 2020 senkten einige Anbieter die Prämien für Scooterversicherungen.
Nun hat auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) eine erste, eigene Schadenbilanz für diese Fahrzeuge aufgestellt. Demnach verzeichneten die deutschen Versicherer 2020 1.150 Scooter-Unfälle, bei denen Dritte zu Schaden kamen. „Die Kfz-Haftpflichtversicherer zahlten für jeden dieser Unfälle im Schnitt rund 3.850 Euro“, sagte GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Laut Verband würden E-Scooter eine ähnliche Schadenbilanz aufweisen wie Mofas und Mopeds.
„Die hohen Entschädigungen zeigen, wie gut und richtig die Entscheidung des Gesetzgebers war, eine Versicherungspflicht für E-Scooter einzuführen“, sagte Asmussen. „Gerade wenn sie verbotenerweise auf dem Gehweg fahren, sind die E-Scooter eine große Gefahr für Fußgänger.” Asmussen appellierte an Ordnungsämter und Polizei, die geltenden Regeln konsequent durchzusetzen: „E-Scooter sind keine Spielzeuge. Sie gehören nicht auf den Gehweg, dürfen nicht von Kindern unter 14 Jahren und nicht zu zweit oder gar zu dritt gefahren werden.“
Der Hinweis von Asmussen kommt nicht von ungefähr. Denn Auswertungen des Statistischen Bundesamtes zeigten bereits, dass E-Scooter-Fahrer häufig Verursacher des Unfalls sind. In 72 Prozent der Fälle mit Personenschaden war der E-Scooter-Fahrer der Hauptverantwortliche.
Insgesamt registrierte die Polizei bei E-Scooter- Fahrern, die in einen Unfall mit Personenschaden verwickelt waren, 2.355mal Fehlverhalten. Der mit Abstand häufigste Vorwurf war das Fahren unter Alkoholeinfluss (431 Fehlverhalten oder 18,3 Prozent). Zum Vergleich: Im selben Zeitraum waren es bei Fahrradfahrern 7,1 Prozent und bei zulassungsfreien Krafträdern 7,8 Prozent.
Die falsche Nutzung der Fahrbahn oder Gehwege war das zweithäufigste Fehlverhalten von E-Scooter-Fahrern.
Mit der Einführung der Versicherungspflicht ging auch die Versicherungsplakette am Fahrzeug einher. Sie dient als Nachweis der Haftpflichtversicherung. Ebenso wie bei anderen Kleinkrafträdern wechselt das Versicherungskennzeichen zum 1. März 2022.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Versicherungspflicht für Skifahrer
Für Skifahrer in Italien besteht seit 01.01.22 Versicherungspflicht
Für Winterurlauber wichtig: Seit Beginn des Jahres gilt in Italien eine Versicherungspflicht für Skifahrer. Weil der Versicherungsschutz vor Ort auch nachgewiesen werden muss, sollte man sich vor dem Urlaub an den Haftpflichtversicherer wenden.
Skifahren macht Spaß – und birgt leider auch ein hohes Verletzungs- sowie Haftungsrisiko. Hierauf hat das beliebte Ski-Land Italien mit einer Versicherungspflicht ab dem 1. Januar 2022 reagiert. Denn wer ohne Haftpflichtversicherung auf italienischen Pisten unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro, informiert aktuell der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) – und empfiehlt, vor Antritt der Reise den deutschen Haftpflichtversicherer zu kontaktieren.
Denn zwar sind aktuell italienische Pistenbetreiber gesetzlich dazu verpflichtet, für Skifahrer die Möglichkeit zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung bereithalten, wenn diese keinen anderweitigen Versicherungsschutz vorweisen können. Oft aber besteht bereits der Versicherungsschutz aufgrund einer deutschen Haftpflichtpolice. Sobald man diesen aber nicht nachweisen kann, droht der unnötige Abschluss einer weiteren Police vor einer italienischen Piste. Das muss nicht sein.
Aus diesem Grund bietet der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft aktuell ein standardisiertes Formular an, um einen Haftpflichtnachweis in Italien zu erbringen. Unsere Mandanten, die über die Concordia haftpflichtversichert sind, erhalten von uns auf Anfrage schnell eine entsprechende, zweisprachige Versicherungsbestätigung. Im Rahmen der Versicherungsbestätigung können die mitversicherten Personen (z.B. der Ehepartner, die schulpflichtigen Kinder) namentlich genannt werden. Ggfs. geben Sie uns bitte Vor- und Zuname sowie Geburtsdatum der mitversicherten Person(en) auf.
Es empfiehlt sich, schon zeitig vor Urlaubsantritt den Versicherer oder uns zu kontaktieren. Dies kann auch eine gute Möglichkeit sein, den Versicherungsschutz zu überprüfen. Denn so schön auch der Skisport ist, er zählt laut Statistiken der Versicherer zu den gefährlichsten Sportarten.
Das zeigen aufsehenerregende Unfälle der Vergangenheit: Der ehemalige Ministerpräsident des Freistaates Thüringen, Dieter Althaus, erlitt im Januar 2009 bei einem Ski-Unfall ein schweres Schädel-Hirn-Trauma und verletzte eine andere Fahrerin tödlich. Und ein schwerer Skiunfall im Winter 2013 veränderte das Leben von Deutschlands bekanntesten Rennfahrer Michael Schumacher grundlegend – wenngleich konkrete Details zu Schumachers Gesundheitszustand in der Öffentlichkeit nicht bekannt sind, gilt der einstige Formel 1-Weltmeister nach langem Koma mittlerweile als Pflegefall.
21,4 Prozent beträgt der Anteil der Skiunfälle an allen Sportunfällen, die durch Versicherer erfasst wurden. Nur der Fußball als Deutschlands beliebtester Leistungs- und Breitensport verursacht mehr Unfälle – 35,9 Prozent aller Sportunfälle sind hier zu beklagen. Was aber ist die Konsequenz aus diesen Zahlen? Sollte man das Unfallrisiko mit dem Skisport ganz meiden? Keineswegs!
Die Wahrscheinlichkeit für Skiunfälle lässt sich nämlich reduzieren, wenn ein paar Grundregeln beachtet werden. Aufklärung hierzu leistet, schon seit 1975, die gemeinnützige Stiftung Sicherheit im Skisport (SIS). So gilt, wie auch im Straßenverkehr: Rücksichtnahme ist beim Skisport oberste Prämisse.
So muss jeder Skifahrer seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können anpassen, aber auch den Gelände-, Schnee- und den Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte. Denn viele Unfälle geschehen, weil Fahrer auf dicht befahrenen Pisten zu schnell unterwegs sind.
Der von hinten kommende Skifahrer muss seine Fahrspur zudem so wählen, dass er die vor ihm fahrenden Wintersportler nicht gefährdet. Und überholt werden darf stets nur derartig, dass im Überholvorgang ein überholter Skifahrer für all seine möglichen Bewegungen genügend Raum hat.
Angehalten werden darf zudem nicht an engen oder unübersichtlichen Stellen. Und fährt ein Skifahrer nach dem Anhalten wieder an, muss er sich zunächst nach oben und unten vergewissern, dass ihm niemand in die Quere kommt. Der Auf- oder Abstieg zu Fuß sollte am Rand der Abfahrt geschehen. Und getragen werden sollte Skiausrüstung draußen auf der Schulter mit Skispitzen nach vorne; drinnen jedoch seitlich in der Hand mit Skispitzen nach oben.
Wichtig ist zudem die passende Skiausrüstung, zu der als fester Bestandteil passende Skier je nach Können und körperlicher Beschaffenheit, aber auch eine gute Schutzausrüstung gehören sollten (mit Protektor, Skibrille, Handschuhen und wettergerechter Bekleidung etc.). Der Schutzhelm ist auf der Skipiste Pflicht, dieser muss formschlüssig sitzen. Doch auch eine fachgerechte und individuell dem Können des Skifahrers angepasste Skibindung sowie formschlüssige Skistiefel sind wichtig – die Stiefel dürfen keine Beschädigungen und keine defekten Schnallen aufweisen.
Die Skibrille sollte kratzerfrei und mit UV-Schutz versehen sein. Empfohlen wird, vor dem Start Skier und Ausrüstung durch einen Experten – zum Beispiel durch ortsansässige Sportfachhändler – prüfen zu lassen. Weitere umfangreiche Tipps sowie Videoanalysen von Skiunfällen sind auf der Webseite der Stiftung Sicherheit im Skisport verfügbar.
Bisher galt die Helmpflicht in Italien nur für Kinder bis 14 Jahre. Jetzt müssen alle Minder[1]jährigen unter 18 Jahre beim Ski- und Snowboardfahren einen CE-zertifizierten Helm tragen. Selbstverständlich ist auch für jeden Erwachsenen das Tragen eines Helms uneingeschränkt zu empfehlen.
Letztendlich ist eine sehr gute Unfallversicherung gemessen an den finanziellen Folgen eines Unfalls eine sinnvolle Ausgabe. Besonders wichtig für Wintersportler: Die Concordia Sorglos-Unfallversicherung übernimmt auch die Kosten für erforderliche Such-, Rettungs- und Bergungsleistungen und den medizinisch notwendigen Transport nach Hause oder in ein nahegelegenes Krankenhaus.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Versicherungsunterlagen
Versicherungsunterlagen: nicht zu schnell entsorgen
Wer eine Versicherung abschließt, bekommt oft zum Versicherungsschutz noch jede Menge Papier. Was aber ist wie lange aufzuheben? Hierüber informiert die Verbraucherseite des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft (GDV).
Am wichtigsten von allen Versicherungsunterlagen ist die Police bzw. – synonym – der Versicherungsschein. Denn dieses Papier begründet den Anspruch auf die Versicherungsleistung. Deswegen sollte die Police mindestens bis zum Ende der Vertragslaufzeit aufbewahrt werden.
Aber auch nach Ablauf des Vertrags sollte man nicht zu vorschnell mit dem Schredder sein – selbst dann nicht, wenn eine Leistung nach Ablauf des Vertrags ausgezahlt wurde (wie zum Beispiel bei manchen Lebensversicherungen).
Denn maßgebend sind die zivilrechtlichen Verjährungsfristen. Könnte es doch sein, dass auch nach Bezug der Leistung ein Anspruch bewiesen werden muss. Gemäß Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) liegt die allgemeine Verjährungsfrist bei drei Jahren.
Hinzu kommt, dass Auszahlungen von Renten- und Lebensversicherungen auch steuer- und erbrechtlich von Belang sein können. Auch dann ist auf der sicheren Seite, wer die Unterlagen noch nicht geschreddert hat.
Was aber ist zu tun, wenn man den Versicherungsschein noch vor Vertragsende verloren hat? Dann sollte man die Versicherung oder den Berater kontaktieren, und zwar unverzüglich nach Bemerken des Verlusts.
Die Versicherung stellt daraufhin einen Ersatzversicherungsschein aus. Hierbei können dem Kunden Kosten entstehen. Diese aber sind das kleinere Übel gegenüber dem Verlust.
Doch auch andere Unterlagen sollte man aufheben, um den Anspruch auf eine Schadenleistung zu begründen. Das trifft zum Beispiel bei einer Hausratversicherung zu. Oft ist es schwer, den Wert zerstörter oder gestohlener Gegenstände nachzuweisen. Leichter hat es ein Versicherungsnehmer, wenn er die Kaufbelege der Einrichtung aufgehoben hat. Zusätzlich wird empfohlen, wertvolle Einrichtungsgegenstände zu fotografieren.
Zu bedenken ist auch: Einige Beiträge, wie zum Beispiel für die Haftpflichtversicherung, können steuerlich geltend gemacht werden. Aus diesem Grund kann auch das Aufheben von Zahlungsbelegen lohnen. Wer mehr zu den Aufbewahrungsfristen von Versicherungsunterlagen und weiteren Unterlagen wissen will, kann sich gerne an uns wenden.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Behandlungspflege in Senioren-WGs
Bundessozialgericht: Senioren-WG-Bewohner haben Anrecht auf Behandlungspflege
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass Bewohnerinnen und Bewohner von Senioren-WGs Anrecht auf Leistungen der Behandlungspflege haben. Auch wenn es sich um einfache Tätigkeiten wie die Vergabe von Medikamenten und das Anziehen von Thrombosestrümpfen handelt. Eine Krankenkasse hatte sich zuvor geweigert, für die ambulanten Pflegedienste zu zahlen, die gewöhnlich derartige Aufgaben in den Einrichtungen übernehmen.
Senioren- und Demenz-Wohngemeinschaften boomen! Hunderte derartige Einrichtungen sind in den letzten Jahren bundesweit entstanden. Und das aus gutem Grund. Sie bewahren ältere Menschen davor, ins Pflegeheim zu müssen. Stattdessen teilen sie sich eine WG, haben eine eigene Wohnung bzw. ein eigenes Zimmer und zusätzliche Gemeinschaftsräume. So können sie gemeinsam kochen, plaudern und die Freizeit gestalten, während die Bewohnerinnen und Bewohner doch ein Stück Autonomie wahren. Betreut werden sie zusätzlich von Personen, die bei der Organisation des Alltags helfen. Die Gruppen in solchen WGs sind oft viel kleiner als in einem Pflegeheim, sodass sie sich individueller aufgehoben wissen.
Aber in welchem Umfang haben diese Menschen auch Anrecht auf Behandlungspflege, die von ambulanten Pflegediensten erbracht wird? Mit dieser Frage musste sich das Bundessozialgericht befassen. Eine bayrische Krankenkasse hatte sich geweigert, den Pflegebedürftigen Leistungen zur sogenannten einfachsten medizinischen Behandlungspflege zu erstatten. Das sind stark vereinfacht Aufgaben, die auch von nicht medizinisch geschultem Personal erbracht werden können, aber auf die dennoch ein Erstattungsanspruch durch die Kassen besteht - sofern ein Arzt die Notwendigkeit hierfür festgestellt hat. Die Grundlagen sind u.a. im 5. Buch Sozialgesetzbuch (SGB 5) festgeschrieben.
Die Argumente der Krankenkasse: Solche „einfachen“ Aufgaben müssten nicht extra von Pflegediensten ausgeführt werden. Stattdessen könnten auch die Bewohner untereinander diese Aufgaben übernehmen. Oder jene Betreuer, die in den WGs vor Ort seien. Zudem müssten bei Pflegebedürftigen, die zuhause betreut werden, auch die Angehörigen derartige Tätigkeiten ausführen.
Drei Seniorinnen und Senioren klagten aber, nachdem die Krankenkasse für diese Zahlungen nicht mehr zahlen wollte. Mit Erfolg: sowohl das Sozialgericht Landshut als auch das Bayerische Landessozialgericht entschieden im Sinne der Pflegebedürftigen. Und letztendlich auch das Bundessozialgericht in Kassel (Urteil vom 26.03.2021, B 3 KR 14/19 R). Bei diesem Urteil ging es um die Frage, ob eine Senioren-WG-Bewohnerin dreimal täglich Anspruch auf Medikamentengabe durch einen ambulanten Pflegedienst hat. Was der BSG bejahte. Sie besaß Pflegegrad 4.
„Nach der Zuständigkeitsabgrenzung zwischen gesetzlicher Krankenversicherung und sozialer Pflegeversicherung bei ambulanter Versorgung können Versicherte Leistungen der Behandlungspflege als häusliche Krankenpflege - einschließlich der einfachsten Maßnahmen - auch dann beanspruchen, wenn sie zugleich ambulante Pflegeleistungen im Rahmen der sozialen Pflegeversicherung beziehen“, für das Bundessozialgericht aus. Das gelte auch dann, wenn mehrere Pflegeversicherte Leistungen der häuslichen Pflegehilfe gemeinsam in Anspruch nehmen. Die Richter verwiesen auf die Reform des Pflegebedürftigkeits-Begriffes durch die Pflegestärkungsgesetze. Dort war der Leistungsanspruch ausgebaut worden.
Dennoch fallen auch hohe Kosten an, wenn man in die Senioren-WG zieht: Die oft nicht gedeckt werden können. Neben der Miete etwa auch Geld für das Essen und das Betreuungspersonal. Mitunter sind die Kosten höher, als wenn man zuhause in den eigenen vier Wänden betreut werden würde. Auch, wer alternative Formen des Wohnens einem Pflegeheim vorziehen würde, sollte demnach mit einer Pflegezusatzversicherung vorsorgen.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Silvesterschäden
Wenn Silvester doch etwas kaputt ging
Zum Jahreswechsel ging es vielerorts ruhiger zu als in anderen Jahren. Aufgrund von Corona gab es in vielen Bundesländern und Städten ein Böllerverbot. Aber nicht überall, und so stellt sich für einige Geschädigte wieder die Frage, welche Versicherung zahlt, wenn durch Knaller und Böller etwas kaputt ging? Achtung: Die Schäden müssen schnellstmöglich gemeldet werden!
Ein bundesweites Verkaufsverbot für Knaller und Feuerwerke, sogar ein Böllerverbot in vielen Städten und Gemeinden. Dieses Silvester ging es vielerorts deutlich ruhiger zu als in Nicht-Corona-Zeiten. Dennoch haben es sich auch zum Jahreswechsel 2021/22 einige nicht nehmen lassen, das neue Jahr mit ordentlich Knallerei und Raketen zu begrüßen. Dass dabei auch wieder einiges kaputt ging, davon künden regionale Polizeimeldungen und Zeitungsartikel. Welche Versicherung aber zahlt bei Silvesterschäden? Ein Überblick.
Haftpflichtversicherung: Wenn Dritte Schaden nahmen. Haben dritte Personen durch eine fehlgeleitete Rakete Schaden genommen, ist es gut eine Privathaftpflicht zu haben. Sie ersetzt die Kosten, wenn zum Beispiel eine Person durch eine fehlgeleitete Rakete verletzt wurde oder der teure Anzug beschädigt. Wer den Schaden jedoch vorsätzlich herbeiführte, etwa auf Menschen mit einer Silvesterrakete gezielt hatte, muss den Schaden in der Regel aus eigener Tasche erstatten. Und diese Silvester besonders aktuell: auch wer illegale Böller aus dem Ausland verwendete, kann auf den Kosten sitzenbleiben. Denn die Einfuhr und Verwendung solcher kann als Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz gewertet werden. Das müssen dann im Zweifel Gerichte klären.
Hausratversicherung: Wenn das Tischfeuerwerk Brandschäden verursacht. Wenn das Tischfeuerwerk nicht wie gewünscht funktioniert hat, sondern Tisch, Teppich oder Möbel beschädigte, kommt für diese Schäden eine Hausratversicherung auf. Sie springt auch ein, wenn der teure Fernseher oder Laptop durch die Explosion kaputtging. Gute Verträge verzichten auf die „Einrede grober Fahrlässigkeit“, weil andernfalls schon der Genuss von Alkohol dazu führen kann, dass der Versicherer die Leistung stark kürzt oder gar ganz streicht.
Wohngebäudeversicherung: Nicht jeden Bagatellschaden melden! Für Schäden am Haus kommt die Wohngebäudeversicherung auf: etwa, wenn der Dachstuhl brannte oder die Fassade beschädigt wurde. Leider ist auch das zu Neujahr keine Seltenheit. Zu keiner anderen Zeit des Jahres entstehen so viele Wohnungsbrände, warnt die Versicherungswirtschaft. Zwar haftet der Verursacher, wenn eine Rakete sich in ein Wohnhaus verirrt hat. Nur lässt sich dieser oft nicht ermitteln. Dennoch sollte man -selbstverständlich - derart von Fremden verursachte Brände bei der Polizei anzeigen. Das erleichtert es auch, vom Versicherer die Leistung zu erhalten.
Aber Achtung: Wenn nur ein kleiner Bagatellschaden am Haus auftrat, etwa der Briefkasten zerstört wurde, ist es oft besser, den Schaden selbst zu zahlen. Der Grund: Nach mehreren Schäden lassen es sich viele Versicherer nicht nehmen, den Vertrag fristgerecht - in der Regel zum Ende des Jahres - zu kündigen. Hierzu sind die Gesellschaften einseitig berechtigt, weil ihnen durch häufige Schadensmeldungen ein hoher Verwaltungsaufwand entsteht. Die entsprechenden Klauseln sind in den AGB definiert. Und dann ist es mitunter gar nicht so leicht, einen neuen Vertrag zu finden. Eine Wohngebäude-Police soll aber für Situationen Schutz bieten, in denen ein existentieller Verlust droht. Bei einem abgebrannten Haus ist zum Beispiel eine sechsstellige Schadensumme zu erwarten. Im Zweifel besser mit einem Versicherungsfachmann sprechen!
PKW: Die Teilkasko zahlt. Weniger problematisch sollte es sein, wenn am Auto etwas durch Raketen kaputt geht. Zwar haftet der Verursacher, wenn ein Auto durch Böller Schaden nimmt. Aber ist dieser nicht zu ermitteln, springt die KfZ-Teilkasko ein, ohne dass der Versicherte bei der Schadensfreiheitsklasse schlechter gestellt wird. Sie zahlt für Brand-, Explosions- und Glasbruchschäden. Auch hier sollte der Vorfall der Polizei gemeldet werden, damit der Versicherer keine Probleme macht. Eine Ausnahme sind jedoch Schäden durch Vandalismus: Damit diese ersetzt werden, muss eine Vollkasko-Police vorhanden sein.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Altersarmut heute und morgen
Fast ein Viertel der Über-80-jährigen gilt schon heute als arm
Wie wichtig es ist, die Altersvorsorge mit Blick auf eine lange Lebenszeit zu planen, zeigen aktuelle Daten der Bundesregierung. Fast ein Viertel der Über-80-Jährigen in Deutschland lebt demnach in relativer Armut. Damit ist der Schnitt in dieser Bevölkerungsgruppe weit höher als in der Gesamtbevölkerung.
Kurz vor Weihnachten präsentiert die Bundesregierung Zahlen, die eher wenig festlich stimmen. Denn laut der Studie „Hohes Alter in Deutschland“, die vor wenigen Tagen vom Bundesseniorenministerium vorgestellt wurde, sind hochbetagte Seniorinnen und Senioren in Deutschland besonders von Armut bedroht.
Mehr als jeder fünfte Mensch über 80 Jahren (22,4 Prozent) in Deutschland ist demnach von Armut betroffen. Ein besonders hohes Risiko haben Frauen, wo der Anteil sogar noch um mehr als neun Prozentpunkte höher als bei den Männern liegt. Laut Studie leben 26,1 Prozent der hochaltrigen Frauen unter der Armutsgrenze, bei den Männern sind es 16,9 Prozent.
Hierbei handelt es sich jedoch um die sogenannte relative Armut, da sie sich am Einkommen der Gesamtbevölkerung bemisst. Als arm gilt, wer weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens (Median) besitzt: aktuell liegt dieser Wert bei 1.167 Euro netto im Monat. Dennoch ist der Anteil älterer Menschen höher als im Bevölkerungsschnitt, denn in der Gesamtbevölkerung gilt "nur" jeder Siebte (14,8 Prozent) als arm.
Die Daten zeigen, dass es wichtig ist, die eigene Altersvorsorge mit Blick auf eine lange Lebenszeit zu planen. Wer in diesem Jahr seinen 80. Geburtstag feiert, kann laut Daten des Statistischen Bundesamtes im Schnitt noch auf mehr als weitere acht Lebensjahre hoffen. Hohe Lebensalter sind keine Seltenheit mehr. Zum 31. Dezember 2020 gab es in Deutschland mehr als 2,5 Millionen Personen im Alter von 85 Jahren und älter. Tatsächlich zeigen auch Studien der Versicherungswirtschaft, dass Menschen ihre Lebenserwartung oft um viele Jahre unterschätzen.
Während zwar viele Ausgaben wegfallen, etwa für den Weg zur Arbeit, kommen zugleich auch neue hinzu. Und das sind Kosten, die viele Menschen gar nicht eingeplant haben. So muss zum Beispiel unter Umständen die Wohnung behindertengerecht umgebaut werden, wenn man nicht mehr so kann, wie man will. Auch viele Medikamente kosten Zuzahlung oder sind gar komplett kostenpflichtig.
Viele Seniorinnen und Senioren unterschätzen auch, dass die Mietzahlungen plötzlich nicht mehr so einfach zu stemmen sind, wenn man weniger Einkommen hat. Es mangelt in Deutschland grundsätzlich an altersgerechtem Wohnraum. Wer dann noch betagt umziehen muss, zahlt bei den explodierenden Mietpreisen schnell deutlich mehr. Pflegebedürftigkeit ist ohnehin eines der größten Armutsrisiken in Deutschland: auch für Angehörige der Betroffenen. Und selbst, wenn man eine eigene Immobilie besitzt, drohen extra Kosten: etwa für teure Reparaturen.
Umso wichtiger ist es, schon früh mit der Planung des Lebensherbstes anzufangen. Lebens- und Rentenversicherungen können zum Beispiel das Langlebigkeitsrisiko auffangen, denn viele Verträge sehen vor, dass die Rente bis zum Lebensende gezahlt wird. Aber auch private Pflegezusatzpolicen sowie die betriebliche Altersvorsorge leisten einen wichtigen Beitrag für ein sorgenfreies Leben im Alter. Die Möglichkeiten der Vorsorge sind vielfältig, wobei die Risiken gut gestreut bzw. möglichst gering sein sollten.
Hier schafft ein Beratungsgespräch Aufklärung wichtige Erkenntnisse.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Schulden
Schuldenstatistik - viele geraten "unverschuldet" in finanzielle Schwierigkeiten
Mit dem Thema Schulden beschäftigt sich niemand gern. Dabei gibt es gute Gründe dafür: Viele Ursachen für Verschuldung sind nämlich durchaus durch Prävention abzumildern. Und das gerade deshalb, weil die Betroffenen selbst oft nicht durch Fehlverhalten in die missliche Lage kommen, sondern aufgrund kritischer Lebensereignisse.
Das Institut für Finanzdienstleistungen (iff) Hamburg veröffentlicht jährlich einen Überschuldungsreport. Dieser bietet aktuelle Einblicke, aus welchen Gründen sich Menschen verschulden. Interessant ist das auch deshalb, weil mit vielen Vorurteilen aufgeräumt wird. Denn oft liegt es eben nicht daran, dass die Betroffenen schlecht mit Geld umgehen können.
Auch für den aktuellen Überschuldungsreport 2021 haben die Hansestädter wieder zahlreiche Daten von Schuldnerberatungsstellen ausgewertet, natürlich anonymisiert. Seit 2008 werden so 185.592 Haushalte analysiert und die Zahlen entsprechend hochgerechnet. Das aktuelle Zahlenmaterial bezieht sich dabei auf das zurückliegende Jahr 2020: dem Jahr der Coronakrise also.
Überraschend mag vor diesem Hintergrund sein, dass die Zahl der Überschuldeten im Jahr von Kurzarbeit und Lockdowns sogar gesunken ist, sind doch viele Menschen mit existentiellen Problemen konfrontiert gewesen. 6,85 Millionen Menschen galten zum Jahresende 2020 in Deutschland als überschuldet. Im Jahr zuvor waren es noch 6,92 Millionen. Dies erklärt sich aber auch daraus, dass Menschen mit finanziellen Problemen nicht sofort eine Schuldnerberatung aufsuchen, sondern erst alle verfügbaren finanziellen Quellen ausschöpfen. Selbst dann, wenn dies die Lage verschlimmert.
„Wie bei der Finanzkrise 2007/2008 ist auch bei der globalen Gesundheitskrise damit zu rechnen, dass sich die Auswirkungen auf die Überschuldungsstatistik mit einer Verzögerung von rund zwei Jahren zeigen werden“, erklärt deshalb Sally Peters, eine Mitautorin der Studie.
Blickt man auf die Hauptgründe der Überschuldung, so fällt auf, dass viele Menschen von Lebenskrisen und unerwarteten Lebensereignissen überrascht werden. Wichtigste Ursache bei den neu hinzugetretenen Fällen im Vorjahr war Arbeitslosigkeit bzw. reduzierte Arbeit mit 22,77 Prozent der Nennungen. Einkommensarmut (11,36 Prozent), Krankheit (11,22 Prozent) sowie Scheidung/Trennung (9,74 Prozent) folgen als wichtigste Gründe, weshalb die Personen gezwungen waren, eine Schuldnerberatung aufzusuchen.
Auch gescheiterte Selbstständigkeit ist mit 8,77 Prozent eine oft genannte Ursache: Wenn auch im Coronajahr überraschenderweise rückläufig. 2019 hatten noch 9,4 Prozent der Betroffenen angegeben, dass der Versuch, sich selbstständig zu machen, in die Schuldenfalle führte. Ein unangemessenes Konsumverhalten folgt erst danach mit 8,69 Prozent der Neuverschuldeten, um hier nur die wichtigsten Verschuldungsgründe zu nennen.
Es sei daran erinnert, dass auch Versicherungen ein Baustein sein können, um mögliche existentielle Risiken aufzufangen. Für Selbstständige wie Beschäftigte empfiehlt sich zum Beispiel eine private Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie zahlt stark vereinfacht, wenn Krankheit oder Unfall verhindern, dass man seinen Beruf weiter ausüben kann.
Für Selbstständige kann es sich unter Umständen auch empfehlen, freiwillig in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung einzuzahlen, um wenigstens einen Grundschutz zu haben. Einen krankheitsbedingten Ausfall im Beruf für längere Zeit kann man mit einer Krankentagegeld-Police auffangen, wenn man sein eigener Chef ist und kein Arbeitgeber einspringen würde.
Wer Hinterbliebene für den Fall der Fälle absichern will, der kann mit einer Risikolebensversicherung oft schon sehr preiswert vorsorgen. Und auch eine Pflegezusatz-Police wird sowohl von Versicherern als auch dem Verbraucherschutz empfohlen. Denn oft ist es ein plötzlich auftretender Pflegefall in der Familie, der dazu beiträgt, dass man im Beruf für die häusliche Pflege kürzertritt.
Eine private Haftpflichtversicherung ist ohnehin ein Muss: Wenn man Dritten schweren Schaden zufügt, so haftet man mit dem gesamten Vermögen. Auch dies kann dazu beitragen, dass man plötzlich seinen Lebensstandard nach unten korrigieren muss.
Grundsätzlich aber gibt es kein Pauschalrezept für die Absicherung von finanziellen Risiken. Das ist auch abhängig von der jeweiligen Lebenssituation, den finanziellen Möglichkeiten, Zukunftsplänen etc. Entsprechend empfiehlt sich ein Beratungsgespräch, um die individuellen Bedürfnisse zu ermitteln. Wer bereits finanziellen Problemen ins Auge sieht, sollte zudem nicht zögern, sich professionelle Unterstützung zu holen. Notfalls bei einer Schuldnerberatung. Denn oft sorgen falsche Scham und die Verdrängung der Probleme dafür, dass sich die Situation verschlimmert.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Bewusstseinsstörung
Schlaf ist keine Bewusstseinsstörung
Unfälle aufgrund von Bewusstseinsstörungen sind bei Unfallversicherungs-Tarifen meist ausgeschlossen. Doch ist Schlaf als ebenso eine Störung zu betrachten?
Ein Versicherter stürzte im Schlaf aus seinem Bett und zog sich Verletzungen zu. Der Verletzte wandte sich dann an seine Unfallversicherung und begehrte Leistungen aus seinem Vertrag.
Die Versicherung aber lehnte ab und berief sich darauf, dass eine Bewusstseinsstörung vorgelegen habe, die eine Leistungspflicht ausschließt.
Das wollte der Versicherte nicht akzeptieren und wandte sich an den Versicherungsombudsmann, der diesen Fall knapp in seinem Tätigkeitsbericht 2020 schilderte.
Der Ombudsmann wies den Versicherer darauf hin, dass Geistes- und Bewusstseinsstörungen als erhebliche Störungen der Aufnahme- und Reaktionsfähigkeit des Versicherten betrachtet werden, die auf Krankheit, Alkoholgenuss oder künstliche Mittel zurückzuführen sind. Diesem Verständnis nach, könne Schlaf, der natürliche Erholungsphase des Körpers ist, nicht als ‚Bewusstseinsstörung‘ betrachtet werden. Der Versicherer lenkte daraufhin ein.
Es sind allerdings auch Umstände denkbar, unter denen Schlaf als Bewusstseinsstörung verstanden werden kann. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein krankhaftes Schlafapnoesyndrom diagnostiziert wurde.
In der Vergangenheit urteilten Gerichte (OLG Bamberg AZ. 1 U 120/10, LG Bayreuth AZ. 23 O 938/09), dass Schlafwandeln als Bewusstseinsstörung im Sinne der Versicherungsbedingungen zu verstehen ist. Ist der Unfall also ursächlich auf das Schlafwandeln zurückzuführen, kann der Versicherer leistungsfrei bleiben.
Bei der Sorglos-Unfallversicherung der Concordia wird bei Unfallfolgen durch ‚Bewusstseinsstörung‘ ohnehin geleistet.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Langlebigkeit
Das Geld muss länger reichen - Deutsche beziehen länger Rente
Die Deutsche Rentenversicherung hat jüngste Zahlen zur Rente veröffentlicht. Auch wenn diese sich noch auf das Vor-Coronajahr 2019 beziehen, so zeigt sich: Das Geld muss im Ruhestand immer länger reichen. Und das, obwohl die Bürgerinnen und Bürger später in Rente gehen.
Der aktuelle Rentenatlas der Deutschen Rentenversicherung präsentiert seine „neuesten“ Zahlen noch für das Jahr 2019. Und doch lassen sich daran mehrere Langzeittrends aufzeigen. Auf die Statistik aufmerksam macht aktuell die Deutsche Presse-Agentur (dpa-AFX).
Ein Trend: Die Deutschen beziehen immer länger Rente, was auch mit der steigenden Lebenserwartung zusammenhängt. Demnach ist die Renten-Bezugsdauer in den letzten Jahren stetig gestiegen. Im Jahr 2019 erhielten Männer im Schnitt 18,2 Jahre Rente, das ist binnen Zehn-Jahres-Frist ein Anstieg um 2,4 Jahre. Frauen bekommen sogar noch länger Rente: Bei ihnen kletterte die Bezugsdauer von 20,6 auf 21,7 Jahre. Zu bedenken ist: Hierbei sind neben Altersrenten auch die Renten wegen Erwerbsminderung eingerechnet.
Dass die Bezugsdauer steigt, resultiert aber nicht daraus, dass die Bürgerinnen und Bürger auch zeitiger in Rente gehen würden. Im Gegenteil: Auch hier ist ein Trend nach oben zu beobachten. 2019 gingen Frauen im Schnitt mit 64,5 Jahren in den Alters-Ruhestand: 14 Monate später als zehn Jahre zuvor (63,3 Jahre). Das hat aber auch mit statistischen Sondereffekten zu tun: Dank der Mütterrente hatten erstmals viele Frauen einen Anspruch, die zuvor bei der gesetzlichen Rente leer ausgingen. Bei Männern war der Anstieg nicht ganz so deutlich: Hier kletterte das Durchschnittsalter bei Rentenbeginn von 63,8 auf 64 Jahre.
Die schöne Botschaft ist: Tatsächlich können sich die Deutschen auf ein immer längeres Leben freuen. Frauen können bis 2030 im Schnitt auf drei zusätzliche Lebensjahre hoffen, Männer gar auf vier, so prognostiziert das "Statistische Bundesamt“. Wer im Jahr 2017 geboren wurde, dem wird bereits eine durchschnittliche Lebenserwartung von 92,9 (Frauen) bzw. 89,8 Jahren (Männer) in Aussicht gestellt. Ursache hierfür sind unter anderem der medizinische Fortschritt, bessere Arbeitsbedingungen sowie eine gesündere Lebensweise der Bevölkerung.
Das bringt aber auch besondere Herausforderungen für die Planung des Lebensabends mit sich. Das Geld muss nämlich schlicht auch länger reichen, wenn man in den Ruhestand gewechselt ist. Die gesetzliche Rente wird hier für viele Seniorinnen und Senioren allein nicht genug sein - zumindest, sofern man seinen Lebensstandard aufrecht erhalten will.
Die längere Lebenserwartung sollte man folglich auch mit Blick auf die private und betriebliche Altersvorsorge berücksichtigen. Kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungen sind eine populäre Möglichkeit, das Langlebigkeitsrisiko abzusichern. Aber auch, wer mit Aktien, Fonds, ETFs oder Immobilien vorsorgen will, darf nicht vernachlässigen, dass das Geld länger reichen muss. Ein Tipp: Je zeitiger man mit der Altersvorsorge beginnt, desto mehr kann auch angespart werden. Hier können auch Eltern bereits beginnen, den Grundstock für ihre Kinder zu legen. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung!
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Diebstahl von Hausrat aus dem Kfz
Ist ein Van ein Wohnmobil?
Bei einem Wanderurlaub in Italien wurde Hausrat aus dem Van eines Versicherten gestohlen. Die Hausratversicherung aber weigerte sich, den Schaden in voller Höhe zu übernehmen. Wie der Ombudsmann für Versicherungen darüber entschied.
Der Wanderurlaub eines Versicherten in Italien sorgte für Ungemach. So brachen Unbekannte in den Van ein und entwendeten zahlreiche Hausratgegenstände im Gesamtwert von ca. 5.800 Euro.
Als der Mann den Schaden bei seiner Hausratversicherung geltend machte, stand erneut Ärger ins Haus. Denn der Versicherer weigerte sich, den Schaden zu regulieren. Zwar bestand unstreitig Versicherungsschutz für Diebstahl aus Kraftfahrzeugen. Diebstahl aus Wohnmobilien oder Wohnwagen war laut vertraglichen Vereinbarungen ausgeschlossen. Genau darauf berief sich der Versicherer. Der Versicherungsnehmer habe den Van als Wohnmobil zur Übernachtung genutzt. Dass das Fahrzeug als „Personenkraftwagen geschlossen“ zugelassen worden war, beeindruckte den Versicherer anfangs nicht. Die Versicherung argumentierte, dass es entscheidend sei, wie das Fahrzeug zum Schadenzeitpunkt genutzt wurde. Ein Fahrzeug, das über einen eigenen Antrieb verfügt und zum Reisen und Wohnen geeignet ist, gelte als Wohnmobil. Die Einstufung nach der Straßenverkehrsordnung sei nicht relevant.
Obwohl der Versicherte bestritt, in dem Fahrzeug übernachtet zu haben, beharrte der Versicherer auf seiner Sicht. Bot aber - „schnell und unbürokratisch“ - 3.000 Euro Pauschal-Entschädigung an. Das reichte aber dem Urlauber nicht. Er wandte sich an den Versicherungs-Ombudsmann, der über diesen Fall berichtete.
Der Ombudsmann teilte dem Versicherer mit, dass der Van weder nach der einschlägigen EU-Verordnung noch aus der Sicht eines durchschnittlichen und verständigen Versicherungsnehmers ein Wohnmobil darstelle. Dafür fehle es an der erforderlichen Ausrüstung (Tisch samt Sitzgelegenheiten, Schlafgelegenheit, Kochmöglichkeit). Zwar sei es möglich, in dem Fahrzeug zu schlafen, doch nach üblichen Maßstäben könne von ‚Wohnen‘ keine Rede sein.
Schließlich lenkte der Versicherer ein und erstattete 4.339,63 Euro. Die Differenz zu dem Betrag, den der Beschwerdeführer ursprünglich forderte, erklärt sich aus fehlenden Anschaffungsbelegen.
MandantenInformation zum Thema Wohn-Träume junger Menschen
Vom "Hotel Mama" ins Eigenheim
Wer weiß, wie junge Menschen wohnen wollen, kann auch Rückschlüsse über deren Vorsorge-Bedarf ziehen. Eine aktuelle Studie zeigt, welche Erwartungen junge Menschen hegen, die heute zwischen 14 und 19 Jahren alt sind.
Single-Tarife in der Privathaftpflicht- oder der Hausratversicherung dürften wohl bald Ladenhüter sein. Zumindest dann, wenn es nach den Erwartungen und Wünschen der heute 14- bis 19-Jährigen geht.
Eine Befragung des ‚Instituts für Zukunftspolitik Berlin‘ zeigte, dass die große Mehrheit der Befragten (80 Prozent) zuhause lebt. Über 52 Prozent der jungen Erwachsenen wollen daran so schnell auch nichts ändern. Den Wunsch, so schnell wie möglich auszuziehen, haben 43 Prozent. Danach gefragt, wie ihr Leben im Alter von 30 Jahren aussehen soll, geben 84 Prozent an, dass sie dann am liebsten mit einer eigenen Familie zusammenleben wollen. Nur 5 Prozent der Befragten wünschen sich ein Leben als Single.
Auch sonst sind die Erwartungen an das künftige Leben recht konkret: Die überwältigende Mehrheit (87 Prozent) der 14- bis 19-Jährigen will mit 30 Jahren in den eigenen vier Wänden leben. 74 Prozent in einem Haus und 14 Prozent in einer Wohnung. Nur knapp jeder Zehnte (9 Prozent) will zur Miete wohnen. Befragte in kleineren Städten und Gemeinden streben mit 81 Prozent noch häufiger als die Bewohner in mittelgroßen Städten (72 Prozent) oder in Großstädten (64 Prozent) ein eigenes Haus an.
Also direkt aus dem Elternhaus ins Eigenheim mit Familie? Das wäre wohl den meisten Befragten am liebsten. Doch wird dabei die eigene finanzielle Leistungsfähigkeit überschätzt? Dieser Eindruck drängt sich auf, wenn man die weiteren Ergebnisse der Kurzstudie betrachtet. So gehen beispielsweise 55 Prozent der Befragten davon aus, dass sie im Alter von 30 Jahren über die finanziellen Möglichkeiten verfügen, Wohneigentum zu erwerben. 35 Prozent geben sich selbst dafür länger Zeit und 4 Prozent sind davon überzeugt, nie über genug Vermögen für Immobilien-Erwerb verfügen zu können.
Wo die künftige Traum-Immobilie hingegen zu finden sein könnte, wissen die meisten ebenfalls schon jetzt: Jenseits der Großstädte.
Nur jeder Fünfte (21 Prozent) der heute 14- bis 19-Jährigen will mit 30 Jahren in einer Großstadt leben. 28 Prozent bevorzugen eine mittelgroße Stadt. Jeder Vierte (25 Prozent) möchte in einem Vorort oder Randgebiet einer Großstadt oder mittelgroßen Stadt wohnen. Fast jeden Vierten (24 Prozent) zieht es dagegen später in ein kleines Dorf oder auf einen alleinstehenden Bauernhof oder in ein Haus auf dem Land.
Wie Jugendliche am ehesten Vermögensaufbau betreiben können und welcher Versicherungsschutz auf dem Weg vom ‚Hotel Mama‘ ins Eigenheim empfehlenswert ist, klärt man am besten im persönlichen Beratungsgespräch mit uns.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Berufsunfähigkeitsgründe
Berufsunfähigkeit - Psyche ist die Hauptursache
Psychische Erkrankungen blieben auch 2020 wichtigste Ursache, weshalb private Berufsunfähigkeitsversicherer eine Rente bewilligen. Das zeigt eine aktuelle Analyse.
Erneut hat das Analysehaus Morgen & Morgen die Daten von privaten Berufsunfähigkeits-Versicherern ausgewertet, um zusammenzutragen, welche die häufigsten Ursachen für die Bewilligung einer BU-Rente sind. Und diese Zahlen helfen, bestehende Vorurteile abzubauen.
Längst sind es nämlich nicht mehr die schweren körperlichen Tätigkeiten, die hauptursächlich für das vorzeitige Ausscheiden aus dem Beruf sind. Kein Wunder, sind doch auch immer weniger Menschen in „Malocher-Berufen“ tätig — auch, wenn viele davon nach wie vor wichtig und unersetzbar sind. Stattdessen rücken auch Jobs in den Fokus, die wenig körperliche Anstrengung erfordern.
Die Top-Ursache: Für 31,88 Prozent aller Versicherten waren 2020 Nervenerkrankungen die Ursache für eine Berufsunfähigkeit. Ein leichter Rückgang gegenüber dem letzten Jahr, denn bei der vorherigen Auswertung lag der Wert noch bei 32,66 Prozent. Dabei zeigt sich, dass durchaus auch junge Menschen bereits von psychischen Erkrankungen bedroht sind. In der Generation der unter-40-jährigen lag der Anteil bei 32,46 Prozent aller bewilligten BU-Renten.
Andere Ursachen sind aber ebenfalls nicht zu unterschätzen. „Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates“ landen auf Rang zwei: mit 20,33 Prozent der neuen Berufsunfähigkeits-Renten. Hier sind tatsächlich all jene Beschwerden zu verorten, die durch körperlich schwere Arbeit begünstigt werden: Wenn der Rücken nicht mehr mitmacht, die Knie schmerzen, Erkrankungen der Muskeln und Gelenke auftreten etc. Selbst diese entstehen aber nicht allein bei schwerer körperlicher Tätigkeit. Auch, wer lange in unnatürlicher Haltung im Büro sitzt und auf den Bildschirm starrt, kann solche Gebrechen erleiden. Hier kann vorbeugend helfen, den Arbeitsplatz im Rahmen eines betrieblichen Gesundheitsmanagements untersuchen zu lassen.
Rang drei belegt ebenfalls eine Ursache, die oft mit Schmerzen, Leid und Zukunftsängsten verbunden ist: 17,77 Prozent der BU-Renten werden aufgrund von Krebs und anderen bösartigen Geschwülsten bewilligt. Unfälle (8,38 Prozent) und Erkrankungen des Herzens (7,03 Prozent) sind weit seltener für das Aus im Beruf verantwortlich.
Laut Morgen & Morgen sind die Leistungen der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung im vergangenen Jahr deutlich gestiegen. Demnach würden sich aktuell rund 267.000 BU-Renten mit einem Volumen von 2,2 Milliarden Euro in der Auszahlung befinden. Das sind rund 200 Millionen Euro mehr als im Vorjahr.
Hier empfiehlt es sich, rechtzeitig vorzusorgen. Im Bestand der BU-Renten mussten die Versicherten im Schnitt mit 44 Jahren ihren Beruf aufgeben: Da hat man einen Großteil der Karriere eigentlich noch vor sich. Es sollte darauf geachtet werden, dass die BU-Rente ausreichend hoch angesetzt wird. Im Schnitt sind 1.000 Euro vereinbart. Oft zu wenig, um den Lebensstandard langfristig zu sichern.
MANDANTINiNFORMATION zum Thema Corona-Reiseschutz
Corona-Reiseschutz - wann kostenfrei storniert werden kann
In welchen Fällen greift die Reiserücktritts- oder Abbruchversicherung? Und worauf sollte geachtet werden, wenn man den Reiseschutz bei einem ausländischen Versicherer bucht? Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland gibt Hinweise.
„Unser Corona-Reiseschutz – perfekte Sicherheit für Ihre Reise“ - solche Werbesprüche sind geeignet, bei Verbrauchern den Eindruck zu erwecken, dass die gebuchte Reise problemlos storniert werden kann. Doch das ist oft nicht der Fall, warnt das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland.
Demnach handelt es sich bei den Corona-Reiseschutz-Angeboten zumeist um Erweiterungen der Reiserücktritts- bzw. Abbruchversicherung, die hauptsächlich folgende drei Ereignisse absichern:
Wenn der Verbraucher vor Antritt der Reise aufgrund einer COVID-Erkrankung in häusliche Quarantäne muss.
Wenn z. B. das Flughafenpersonal beim Passagier eine erhöhte Temperatur feststellt und ihn nicht mitnimmt.
Wenn der Reisende während des Urlaubs an Corona erkrankt. Durch die vor Ort angeordnete Quarantäne oder frühzeitige Rückreise entstehen zusätzliche Unterkunfts- und Transportkosten.
Persönliche Verhinderungsgründe (schwere Erkrankung, Unfall, betriebsbedingte Kündigung oder der Tod eines nahen Angehörigen) sind weiterhin Leistungsauslöser für die Versicherung.
Wichtig: Eine Corona-Reisewarnung oder die Befürchtung, sich auf der Reise oder im Zielland mit COVID-19 zu infizieren, reichen als Gründe nicht aus, um Leistungen aus der Reiserücktrittsversicherung zu erhalten.
Urlauber, die ihre Reiseversicherung bei einer ausländischen Versicherung abschließen (beispielsweise über die Fluggesellschaft), sollten sich einiger Besonderheiten bewusst sein, raten die Verbraucherschützer.
Im Versicherungsfall ist die Versicherung umgehend zu informieren. Das ist aber nicht die Airline oder der Reiseveranstalter. Reise- und Versicherungsleistungen sind zwei verschiedene Verträge. Es muss genau darauf geachtet werden, wer eigentlich der Vertragspartner ist.
Zudem nehmen nicht alle ausländischen Versicherer an Streitschlichtungsverfahren teil.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Absicherung in Zeiten von Corona
Corona erhöht Absicherungsbedarf
Wie wirkt sich die Corona-Krise auf das Empfinden der Menschen und ihr Absicherungsbedürfnis aus? Antwort darauf geben gleich zwei aktuelle Studien. Deren Ergebnis: Mit der Furcht vor Einkommensverlust steigt der Absicherungsbedarf.
Der Wunsch, sich vor den Folgen von Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit oder schwerer Erkrankung abzusichern, hat in Deutschland zugenommen. Zu diesem Ergebnis kommt die Erhebung „Protect & Project Oneself in Times of Crisis“. Für die wurden 21.000 Menschen in mehreren Ländern (siehe unten) befragt.
In Deutschland wünschen sich demnach 26 Prozent der Befragten eine bessere Absicherung gegen Arbeitsunfähigkeit (+ 7 Prozentpunkte gegenüber 2019), ebenfalls 26 Prozent gegen eine schwere Erkrankung (+ 6 Prozentpunkte) und 19 Prozent möchten besser vor Arbeitslosigkeit geschützt sein (+ 6 Prozentpunkte).
Größte Sorge ist hierzulande, selbst schwer zu erkranken. 65 Prozent der Befragten gaben das an. Auch mögliche Einkommensverluste durch die Corona-Krise werden sehr häufig genannt. 57 Prozent der Teilnehmer befürchtet das. Für 38 Prozent der Befragten sind Einkommensverluste durch die Corona-Krise bereits Realität.
Zu noch erschreckenderen Ergebnissen kommt die GfK-Studie zum Thema „Altersvorsorge: Gefährdete Generation“. Für diese Erhebung wurden nur Teilnehmer in der Altersgruppe von 18 bis 32 Jahren befragt. Ergebnis: 64,5 Prozent der Befragten verzeichnen bereits erste finanzielle Einbußen durch die Corona-Krise. 36,6 Prozent geben an, dass sie bereits angespartes Geld nutzen mussten, das ursprünglich für Urlaube, Eigenheim oder die Altersvorsorge vorgesehen war.
Dementsprechend hoch ist die Zahl derjenigen, die meinen, dass die gesetzliche Rente für ihr Auskommen im Alter nicht ausreichen wird: 67,6 Prozent befürchten das.
Um der drohenden Altersarmut zu entkommen, würden 27,4 Prozent der Befragten schlichtweg das Land verlassen und ihren Ruhestand im Ausland verbringen. Als Rentner einfach weiterzuarbeiten, kann sich nur einer von 100 Befragten vorstellen.
Zu den Studien:
Online-Studie „Protect & Project Oneself in Times of Crisis“ des Versicherers BNP Paribas Cardif. Das Marktforschungsunternehmen Ipsos wurde beauftragt, die Befragung im Januar 2021 mit 21.000 Menschen in 21 Ländern auf drei Kontinenten (Europa, Lateinamerika und Asien) durchzuführen.
Die GfK-Studie zum Thema „Altersvorsorge: Gefährdete Generation“ wurde in den Jahren 2017, 2018 und 2020 im Auftrag der Generali Lebensversicherung AG unter 1.012 Befragten im Alter von 18 bis 32 Jahren erhoben.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Straßenverkehr
Das stresst die deutschen Autofahrer
Wer oder was nervt auf deutschen Straßen am meisten? Das wollte eine aktuelle Umfrage herausfinden und hat die fünf größten Stressfaktoren im Straßenverkehr ermittelt.
Kaum zugelassen und schon Störfaktor: E-Scooter, die erst seit 2019 auf deutschen Straßen zugelassen sind, zählen bereits zu den 5 größten Störfaktoren. Zu diesem Ergebnis kommt die bevölkerungsrepräsentative Umfrage „Neue Mobilität“ des Meinungsforschungsinstituts forsa im Auftrag von CosmosDirekt, für die im Oktober 2020 in Deutschland 1.510 Personen, darunter 1.393 Autofahrer bzw. 1.320 Autobesitzer, befragt wurden.
Demnach fühlen sich 28 Prozent - also etwa jeder vierte Autofahrer - durch die Fahrer von E-Scootern gestört. Kleiner Trost für jene Scooter-Fahrer, die sich nun schlecht fühlen: Andere Straßenverkehrsteilnehmer werden als noch störender empfunden. So wurden unvorsichtige bzw. rücksichtslose Fußgänger von gut einem Drittel der Befragten (34 Prozent) genannt. Das Mittelfeld der Störfaktoren teilen sich unvorsichtige bzw. rücksichtslose Fahrradfahrer (55 Prozent), Gafferstaus (50 Prozent) und notorische Mittelspur- oder Linksfahrer (48 Prozent).
Deutlich am häufigsten werden aber unvorsichtige bzw. rücksichtslose Autofahrer (von 84 Prozent der Befragten) genannt.
Unterschiede gibt es allerdings zwischen Frauen und Männern. So fühlen sich Frauen häufiger durch unvorsichtige bzw. rücksichtslose Autofahrer (85 Prozent vs. 76 Prozent) und Fahrradfahrer (60 Prozent vs. 51 Prozent) gestört als Männer. Diese stören sich hingegen häufiger an notorischen Mittelspur- und Linksfahrern (53 Prozent vs. 44 Prozent).
Ebenfalls auffällig: Ältere Verkehrsteilnehmer fühlen sich stärker gestört als jüngere: 84 Prozent der Gruppe 60 plus stört sich an anderen Autofahrern, die nur 77 Prozent der 18- bis 29-Jährigen aus der Ruhe bringen. Unvorsichtige bzw. rücksichtslose Fahrradfahrer finden 60 Prozent der Senioren störend, während nur jeder zweite 18- bis 29-Jährige (50 Prozent) so empfindet.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Geldanlagen
"Sparen? das mache ich auf dem Girokonto!"
Umfragen zeigen, dass die Corona-Krise das Gesundheitsbewusstsein gestärkt haben soll. Doch wie wirkt sich die Krise auf den Umgang mit Geld und vor allem das Sparverhalten aus?
„Die Möglichkeiten des Geldausgebens sind limitiert und reale oder befürchtete Job-/Einnahmeverluste steigern die Unsicherheit der Sparer“, fasst der Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Privaten Bausparkassen, Christian König, die Ergebnisse zusammen. Sein Verband hat vom Meinungsforschungsinstitut Kantar untersuchen lassen, wie sich das Sparverhalten der Menschen in Deutschland entwickelt.
Weil die Studie jährlich durchgeführt wird, lassen sich Trends besser ablesen und der Vorjahresvergleich zeigt auch, wie sich die Corona-Pandemie auf die Geldanlagen der Deutschen auswirkt.
Für die Erhebung wurden mehr als 2.000 Personen im Alter von über 14 Jahren befragt; dabei waren Mehrfachnennungen zulässig.
Top 10 der Geldanlagen
Platz 10: Festverzinsliche Wertpapiere
Anleihen, Rentenpapiere, Obligationen oder Schuldverschreibungen. Das Spektrum dieser Anlageklasse zeichnet sich durch garantierte Zinsen und geringe Wertschwankungen aus. Sieben Prozent der Befragten setzen vor allem auf diese Form der Geldanlage. Im Vorjahr waren es noch fünf Prozent.
Platz 9: Aktien
Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen Aktien als Geldanlage zwar einen Zuwachs. Doch mit einem Prozentpunkt fällt dieser sehr gering aus. Mehr als der vorletzte Platz ist mit 17 Prozent nicht gewonnen.
Platz 7 und 8: Kurzfristige Geldanlagen und Riester-Rente
Die Riester-Rente kann wie im Vorjahr 21 Prozent der Stimmen auf sich vereinigen. Diesen Wert erreichen auch kurzfristige Geldanlagen (Tages-, Fest-, Termingeld) - einen Prozentpunkt weniger als 2020.
Platz 6: Investmentfonds
Diese Anlageklasse kann im Vergleich zum Vorjahr zwei Prozentpunkte Zuwachs verzeichnen und erreicht mit 23 Prozent der Nennungen Rang 6.
Platz 5: Immobilien
Leichter Aufwärtstrend bei Immobilien. Sie verzeichnen mit 26 Prozent einen Zugewinn um einen Prozentpunkt im Vergleich zum Vorjahr.
Platz 4: Bausparvertrag
Diese Geldanlage-Form verpasst mit 28 Prozent der Nennungen nur knapp den Sprung aufs Podium. Im Vergleich zum Vorjahr wurde ein Prozentpunkt hinzugewonnen.
Platz 3: Lebensversicherungen
Kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungen konnten im Vergleich zum Vorjahr ein Plus von zwei Prozentpunkten verzeichnen. 30 Prozent der Befragten setzten auf diese Geldanlageform.
Platz 2: Sparbuch / Spareinlage
Die Debatte um Verwahrentgelte schreckt die Deutschen nicht ab. Das Sparbuch bleibt auf dem Podium und kann im Vergleich zum Vorjahr sogar Zugewinne vermelden (von 37 auf 43 Prozent).
Platz 1: Sparen auf dem Girokonto
Das Girokonto erreicht 2021 wieder die Spitzenposition. 47 Prozent der Befragten sparen damit Geld – nach 40 Prozent im Vorjahr. Der Zuwachs von 7 Prozentpunkten bedeutet einen neuen Höchststand.
Fazit: die Deutschen scheinen den Nominalwerterhalt trotz Negativrendite und Kaufkraftverlust den mittel- bis langfristigen Renditechancen vorzuziehen oder behalten sicherheitshalber Liquidität.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Kfz-Diebstahl
Was beim Einwurf eines Autoschlüssels in einen Briefkasten zu beachten ist
Muss ein Kaskoversicherer voll zahlen, wenn ein Fahrzeughalter den Schlüssel und die Papiere seines PKW in den Briefkasten einer Werkstatt wirft — und das Auto dann geklaut wird? Mit dieser Frage musste sich das Landgericht Oldenburg auseinandersetzen. Die Antwort lautet: Ob der Versicherer seine Zahlung wegen grober Fahrlässigkeit anteilig kürzen kann, ist auch abhängig von der Beschaffenheit des Briefkastens.
Man kennt das Problem. Das Auto muss in die Werkstatt zur Durchsicht oder wegen einer Reparatur. Weil man wochentags aber keine Zeit hat oder lang arbeiten muss, wirft man den Schlüssel samt Fahrzeugpapieren in den Briefkasten der Werkstatt. Ist nicht ganz ungefährlich: wie auch ein Autofahrer aus Niedersachsen erfahren musste.
Er hatte ebenfalls den Fahrzeugschlüssel in den Nachtbriefkasten der Werkstatt geworfen und prompt wurde dieser aufgebrochen und vom Hof des Autohauses gestohlen. Dummerweise wollte nun auch der Kaskoversicherer nur einen Bruchteil der Kosten erstatten. Die Begründung: Der Mann habe grob fahrlässig gehandelt und damit gegen sogenannte Obliegenheitspflichten verstoßen. Pflichten also, die vorbeugend verhindern sollen, dass ein Versicherungsschaden auftritt. Daraufhin klagte der Mann vor dem Landgericht Oldenburg.
Das Gericht bestätigte, dass dem Mann die volle Ersatzsumme zustehe, obwohl er den Schlüssel in den Briefkasten geworfen hatte. Nach § 28 Abs. 2 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) ist der Versicherer zwar auch bei einem Diebstahl im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung einer Obliegenheit berechtigt, seine Leistung im entsprechenden Verhältnis zu kürzen, so informiert das Gericht in einem Pressetext. Doch in diesem Falle sei kein grob fahrlässiges Verhalten nachweisbar gewesen.
Der Grund: Ob grob fahrlässiges Verhalten vorliege, entscheide auch der Einzelfall. Und im konkreten Rechtsstreit die Frage, wo und wie der Briefkasten befestigt gewesen sei. Nicht nur habe sich der Briefkasten in einem -quasi- geschützten Bereich des Gebäudes befunden, der überdacht und zurückgesetzt gewesen sei. Zudem habe der Mann darauf geachtet, dass der Briefkasten ausreichend stabil sei und der Schlüssel nicht einfach herausgefischt werden könne, wie er selbst vor Gericht zu Protokoll gab. Dieser Einschätzung schlossen sich die urteilenden Richter an.
Die Versicherungskammer des Landgerichts kam zu dem Schluss, dass bei diesem äußeren Bild dem Kläger keine Bedenken kommen mussten, dass der Schlüssel von Unbefugten aus dem Briefkasten herausgenommen werden würde. Zudem sagte der Fahrzeughalter aus, er habe darauf geachtet, dass der Schlüssel ausreichend tief nach unten falle. Hierbei sei daran erinnert, dass viele Kaskotarife auch bei grober Fahrlässigkeit Schutz bieten. Das Urteil ist rechtskräftig (Az. 13 O 688/20).
MANDANTENiNFORMATION zum Thema E-Scooter
Wie gefährlich sind E-Scooter?
Stellen Elektro-Roller ein erhöhtes Verkehrsrisiko dar? Das zeigen Unfallstatistiken für 2020. Wie viele Verkehrsunfälle mit Personenschaden sich ereigneten und welches Fehlverhalten am häufigsten war.
Seit Jahresbeginn 2019 dürfen E-Scooter auf deutschen Straßen oder Radwegen fahren. Nun legte das Statistische Bundesamt (Destatis) erstmals Unfallzahlen für ein ganzes Jahr vor. So verzeichneten die Statistiker 2.155 E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden. Dabei kamen insgesamt fünf Menschen ums Leben, 386 wurden schwer verletzt und 1.907 leicht.
Bei drei von vier Unfällen mit Personenschaden (72,1 Prozent, 1 553 Unfälle) war die Fahrerin oder der Fahrer des E-Scooters hauptverantwortlich. In 644 Fällen verloren die Fahrenden die Kontrolle über ihr Fahrzeug ohne dass Andere dazu beigetragen haben.
Der mit Abstand häufigste Vorwurf an E-Scooter-Fahrende, die in einen Unfall mit Personenschaden verwickelt waren: Fahren unter Alkoholeinfluss (431 Fehlverhalten oder 18,3 Prozent). Zum Vergleich: Im selben Zeitraum waren es bei Fahrradfahrenden 7,1 Prozent und bei zulassungsfreien Krafträdern 7,8 Prozent.
Zweithäufigstes Fehlverhalten ist die falsche Nutzung der Fahrbahn oder der Gehwege. Dies wurde bei 16,6 Prozent bzw. 392 Fällen von Fehlverhalten festgestellt. Nicht angepasste Geschwindigkeit war der dritthäufigste Vorwurf an E-Scooterfahrerinnen und -fahrer (199 Fehlverhalten oder 8,5 Prozent).
Das Statistische Bundesamt berichtet weiter, dass die Verunfallten vergleichsweise jung sind. Mehr als ein Drittel (33,7 Prozent) der Beteiligten waren jünger als 25 Jahre. Ein deutliches Indiz, dass die Gefährte bei Teens und Twens besonders beliebt sind. Der Altersgruppe Ü65 gehörten hingegen nur 7,4 Prozent an.
Von den 2.155 E-Scooter-Unfällen mit Personenschaden waren 918 Alleinunfälle – das heißt, es gab keinen Unfallgegner. Drei der fünf getöteten E-Scooter-Fahrenden kamen bei Alleinunfällen ums Leben. Auch die Hälfte aller Verletzten ist auf Alleinunfälle zurückzuführen.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema "Soli-Wegfall"
"Soli-Ersparnis" - lieber Konsum als Vorsorge
Obwohl die Deutschen Einbußen bei der gesetzlichen Rente durch Corona befürchten, wollen sie die „Soli-Ersparnis“ lieber in Konsum statt Vorsorge investieren, zeigen aktuelle Umfrage-Ergebnisse.
Durch die Corona-Krise drohen Einbußen bei der Altersvorsorge, vor allem bei der gesetzlichen Rente - das fürchten einer Umfrage zufolge 31 Prozent der Deutschen. Dass viele Bereiche der deutschen Wirtschaft unter den Folgen des Lockdowns leiden, lässt die Deutschen über ihre finanzielle Absicherung im Alter nachdenken. So verspürt fast jeder dritte Deutsche durch die Pandemie eher ein gesteigertes Bedürfnis, fürs Alter vorzusorgen. Das ergab eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov Deutschland im Auftrag der VGH und anderer öffentlicher Versicherer, an der 2.073 Personen teilnahmen.
Diese Umfrage-Ergebnisse aus dem Februar 2021 lassen sich gut mit anderen Erhebungen belegen. So befragte das Marktforschungsinstitut Innofact im Auftrag der R+V Versicherung ebenfalls im Februar bundesweit 1.042 Menschen, wie die durch den eingesparten Solidaritätszuschlag („Soli“) zusätzlichen Gelder verwendet werden (Mehrfachantworten möglich).
Wie die „Soli-Ersparnis“ verwendet werden soll:
Fast jeder fünfte Befragte (19%), der vom Soli-Wegfall weiß, ist dagegen noch unentschlossen, wofür er das zusätzliche Geld ausgeben wird. Jeder achte Befragte (12%) wusste dagegen gar nicht, dass der Soli überhaupt wegfällt. Diesen Personen wurden die Fragen nach der Verwendung des zusätzlichen Betrages nicht gestellt.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Generationengerechtigkeit in der Altersversorgung
Verlässliche Rente: Junge Menschen würden länger arbeiten
Geht es nach der Generation der 18- bis 32-Jährigen, bekommt Deutschland im ‚Superwahljahr 2021’ einen Rentenwahlkampf. Denn die Millennials vermissen, dass ihre Perspektive in der Rentendebatte ernst genommen wird.
„Die demografische Entwicklung hat den Rentenexperten bereits vor den Corona-Schulden große Sorgen bereitet. Beide zusammen, Corona und demografische Entwicklung, gehen eine unheilvolle Allianz gegen die gesetzliche Rentenversicherung ein. Die Rente ist alles andere als sicher“, sagt Prof. Michael Heuser, Wissenschaftlicher Leiter des Instituts für Vermögensbildung und Alterssicherung (DIVA).
Worte, die vor allem bei den 18- bis 32-Jährigen auf Gehör stoßen. Mehr als drei Viertel aus dieser Altersgruppe empfinden es als ungerecht, dass die Rentenbeiträge steigen, doch die eigene zu erwartende Rente sinkt. Die Millennials werden sowohl für die heutigen als auch für die kommenden Rentenjahrgänge die Rente schultern müssen. Doch wirklich ernst genommen fühlen sie sich offenbar nicht. 70 Prozent der jungen Menschen vertritt die Ansicht, dass politische Parteien dem Anliegen ihrer Generation nicht genug Aufmerksamkeit widmen. Etwa zwei Drittel der 18- bis 32-Jährigen werden ihre Entscheidung bei der kommenden Bundestagswahl im September deshalb von der Rentenpolitik der Parteien abhängig machen, so eine repräsentative GfK-Studie im Auftrag der Generali Deutschland AG unter rund 1.000 Mitgliedern dieser Altersgruppe.
Weiteres Ergebnis: Etwas weniger als die Hälfte der jungen Menschen (43,9 Prozent) wäre bereit, für eine verlässliche Rente länger zu arbeiten. Über die Hälfte der Befragten fordert allerdings konkrete Lösungen über die gesetzliche Rente hinaus von der Politik.
Ändert sich an den derzeitigen Aussichten für die jungen Menschen nichts, wären 27 Prozent der Millennials sogar bereit, Deutschland zu verlassen. Der Gedanke an Auswanderung, um drohender Altersarmut zu entgehen, ist besonders bei den 30- bis 32-Jährigen verbreitet. Bevorzugt werden dann Länder, in denen die Lebenshaltungskosten niedriger als in Deutschland sind.
Die Umfrage-Ergebnisse zeigen, dass es enorm wichtig ist, jungen Menschen Perspektiven zur Altersvorsorge vorzustellen und ihnen konkrete Lösungswege aufzuzeigen, die zu ihrer Situation passen.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Haftung bei Schlaglöchern
Schlaglöcher, Dellen und Risse in der Fahrbahn sind gerade keine Seltenheit. Doch wer haftet, wenn durch ein Schlagloch ein Schaden entsteht?
In Deutschland sind die Straßenbaulastträger für den verkehrssicheren Zustand von Straßen und Wegen zuständig. Das sind Bund, Länder, Städte oder Gemeinden. Zu ihren Aufgaben zählt die regelmäßige Kontrolle und Reparatur von Straßen. Doch gerade nach strengem Frost können nicht überall gleichzeitig alle Schäden behoben werden. Um vor Gefahrensituationen zu warnen, werden deshalb mancherorts nur Verkehrsschilder aufgestellt, statt den Schaden gleich zu beheben.
Autofahrer, die nur eine Teilkaskoversicherung für ihr Fahrzeug haben, müssen einen Schaden, der durch ein Schlagloch entstanden ist, selbst zahlen. Eine Vollkaskoversicherung zahlt die Reparatur in der Regel vollständig, informiert der Auto Club Europa (ACE), Deutschlands zweitgrößter Autoclub. Über eine separate Fahrradversicherung können auch Radfahrer Schäden regulieren lassen, die am Fahrrad durch Schlaglöcher entstanden sind.
Grundlage für die Schadensmeldung bei der Vollkaskoversicherung ist die Schadendokumentation. Es sollten Fotos gemacht und bei schweren Schäden auch Zeugenaussagen eingeholt und Schadenprotokolle erstellt werden, rät der ACE.
Möchte ein Geschädigter Schadenersatz vom zuständigen Straßenbaulastträger, muss er nachweisen, dass entweder die Kontrollpflicht verletzt wurde, Schlaglöcher schuldhaft übersehen wurden oder die Beseitigung von Schlaglöchern unterlassen wurde.
Laut ACE schwinden die Erfolgsaussichten solcher Schadenersatzbegehren, wenn die Fahrzeuge mit unangemessener Geschwindigkeit unterwegs waren. Denn die Straßenverkehrsordnung (StVo) schreibt vor, dass man das Fahrverhalten den Witterungsbedingungen und Straßenverhältnissen anpasst.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema grobe Fahrlässigkeit in der Kfz-Versicherung
Kfz-Versicherung: Grobe Fahrlässigkeit mitversichert?
Ein Leistungspunkt in der Kfz-Versicherung ist der Einschluss von grober Fahrlässigkeit. Warum dass wichtig sein kann, zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe (1 Rb 36 Ss 832/19).
Während der Autofahrt sollten Fahrzeugführer die Hände vom Mobiltelefon lassen. Andernfalls droht ein Bußgeld bis zu 200 Euro. Je nach Gefährdung oder Unfallfolge sogar bis zu zwei Punkte in Flensburg oder Fahrverbot für einen Monat.
Diese Regelung betrifft auch Touchscreens von Navigationsgeräten oder dergleichen. So entschied das Oberlandesgericht in Karlsruhe, dass der sogenannte ‚Handy-Paragraph‘ auch für Touchscreens in Tesla-Fahrzeugen gilt. Der Fahrer in dem Rechtsstreit kam von der Straße ab, weil er während der Fahrt die Intervallfrequenz des Scheibenwischers ändern wollte. Das ist bei diesem Fahrzeugtyp nur über den Touchscreen möglich. Obwohl es sich um eine wichtige Funktion des Fahrzeugs handelte, sahen die Richter darin einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO). Der entsprechende Paragraph (§ 23 Abs. 1 a) beziehe sämtliche Berührungsbildschirme ein. Unabhängig vom Zweck, dem das elektronische Gerät dient, so die Richter.
In diesem Fall musste der Tesla-Fahrer 200 Euro Geldbuße und einen Monat Fahrverbot in Kauf nehmen.
Zudem kann aber auch noch Ärger mit der Kaskoversicherung des Autos drohen. Käme es in Folge einer solchen Ablenkung zu einem Unfall, würde der Versicherer prüfen, ob das Bedienen von Handy oder Touchscreen als grob fahrlässiges Verhalten zu werten ist. Dann kann der Versicherer seine Leistungen anteilig kürzen oder sogar ganz verweigern.
Deshalb sollte bei einer Kfz-Versicherung auch darauf geachtet werden, dass der Leistungspunkt ‚grobe Fahrlässigkeit‘ mitversichert ist.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Sparbuch
Deutsche bleiben dem Sparbuch treu
Die Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank scheint die Deutschen nicht weiter zu beeindrucken. Sparbuch und Lebensversicherungen rangieren weiterhin auf den vorderen Plätzen der beliebtesten Sparformen in Deutschland.
Sparen und Sicherheit gehört für Deutsche untrennbar zusammen. So zeigt eine repräsentative Studie zum Anlageverhalten der Deutschen, dass ‚Sicherheit‘ als wichtigster Aspekt der Geldanlage verstanden wird. Da die forsa-Studie im Auftrag der Gothaer Asset Management AG bereits zum zwölften Mal durchgeführt wurde, sind auch Betrachtungen vorheriger Ergebnisse möglich. Es zeigt sich, dass der Sicherheitsaspekt langsam an Bedeutung verliert. 2019 lag der Wert bei 57 Prozent; 2020 war Sicherheit 52 Prozent der Befragten am wichtigsten beim Thema Geldanlage. Zuwächse hingegen verzeichnet der Aspekt ‚Flexibilität‘. Dessen Bedeutungswert stieg von 31 Prozent (2020) auf 36 Prozent.
Nahezu konstant blieb der Wert für den Geldanlage-Aspekt ‚Rendite‘. Erreichte er 2020 gerade so die 10 Prozent-Hürde, blieb er 2021 knapp darunter (9%).
Bei den Sparformen dominiert weiterhin das Sparbuch; allerdings sinken die Werte im Vergleich zum Vorjahr leicht. Ähnlich verhält es mit Lebensversicherungen. Beide Möglichkeiten zur Geldanlage sind in besonderem Maße von der seit Jahren andauernden Niedrigzins-Phase betroffen. Das wiederum scheint die Deutschen nur mäßig zu interessieren. Gaben noch im Vorjahr 61 Prozent der Befragten an, die Leitzinspolitik der EZB für falsch zu halten, sind es in diesem Jahr nur noch 41 Prozent. Etwas mehr - nämlich 46 Prozent - befürworten die Niedrigzinspolitik gar. Das ist der höchste Zustimmungswert seit 2016. Am höchsten liegt der Zustimmungswert zur Nullzinspolitik bei den 18- bis 29-Jährigen: 59 Prozent vertreten die Ansicht, die EZB täte das Richtige.
Die Ergebnisse spiegeln sich in gewisser Weise bei den beliebtesten Geldanlagen wider:
Sparbuch: 44 % (Vorjahr 48 %)
Immobilien: 32 % (Vorjahr 32 %)
Lebensversicherungen: 27 % (Vorjahr 30 %)
Fonds: 26 % (Vorjahr 24 %)
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Rechtsschutz
Rechtsschutz - wird immer wichtiger
Zum 1. Januar 2021 sind die Anwalts- und Gerichtsgebühren erneut angehoben wurden: um zehn Prozent und im Sozial- und Familienrecht sogar um 20 Prozent. Grund, über eine Rechtsschutzversicherung nachzudenken.
Zum Jahreswechsel sind die Anwalts- und Gerichtsgebühren erneut gestiegen. Das ist zwar die erste Anhebung seit langer Zeit: Zuletzt stiegen sie 2013 um 20 Prozent. Dennoch führen die steigenden Anwalts- und Gerichtskosten dazu, dass immer mehr Menschen von der Wahrnehmung ihres Rechts ausgeschlossen werden.
Zwei Beispiele: Wer einen defekten Gebrauchtwagen erwirbt und diesen Kauf rückabwickeln will, muss laut dem Versicherer-Verband GDV Kosten von mehr als 8.300 Euro einplanen. Und wer wegen Schimmel in der Wohnung klagt, kommt auf knapp 5.000 Euro Anwalts- und Gerichtskosten.
Hier kommt die Rechtsschutzversicherung ins Spiel. Sie sorgt dafür, dass viele Menschen überhaupt erst die Chance haben, vor Gericht zu streiten. Und tatsächlich ist der Verbreitungsgrad in Deutschland bereits recht hoch. Laut dem Roland Rechtsreport 2020 hat fast jeder zweite Haushalt eine entsprechende Police.
Wie schnell es passieren kann, dass man sich vor Gericht verantworten muss, zeigt ebenfalls der Rechtsreport: eine repräsentative Umfrage durch das Institut für Demoskopie Allensbach. Demnach musste sich fast jeder vierte Befragte (23 Prozent) in den letzten zehn Jahren einem Gerichtsprozess stellen bzw. hat selbst vor dem Kadi geklagt. Und immerhin 28 Prozent sagten aus, dass sie in den letzten fünf Jahren die Hilfe eines Anwaltes hätten gebrauchen können - diese aber dennoch nicht wahrgenommen haben. Die Kosten waren hierfür zumindest ein Grund.
Wenn man eine Rechtsschutzversicherung abschließt, sollte man allerdings auch einiges beachten. Die Verträge sind oft komplex und in verschiedene Teilbereiche unterteilt: etwa Berufs-, Privat- und Verkehrsrechtsschutz. Auch der Schutz bei Miet- oder Grundstücks-Streitigkeiten kann inkludiert werden, ebenso das Steuerrecht. Entsprechend ist es wichtig, einen genauen Blick in die Vertragsbedingungen zu werfen: und zu entscheiden, wogegen man sich absichern will und wogegen nicht.
Zudem gilt es, sich rechtzeitig abzusichern: und nicht erst, wenn sich ein Rechtsstreit anbahnt. Denn in der Regel enthalten die Verträge Wartezeiten, die -je nach Streitart- auch unterschiedlich festgeschrieben sein können. Branchentypisch sind hier zwei bis drei Monate. Bestand ein Konflikt bereits vor Abschluss des Vertrages, ist er vom Schutz ausgeschlossen. Zudem sind bestimmte Streite ebenfalls nicht inkludiert: neben vorsätzlichen Straftaten etwa das Patent- und Markenrecht, wobei manche Versicherer auch dazu übergehen, hierfür Schutz gegen Aufpreis oder gar eigenständige Policen zu etablieren.
Zudem kann es sich lohnen, auch Altverträge noch einmal zu überprüfen. So haben zum Beispiel die Versicherer begonnen, auch Leistungen bei Rechtsstreiten nach Internet-Delikten zu integrieren, wenn auch noch oft gegen Aufpreis. Manche Versicherer bieten auch spezielle Internet-Rechtschutz-Policen an. In vielen Altverträgen fehlen entsprechende Bausteine.
Auch Gewerbetreibende und Unternehmer sollten schauen, welche Art Gewerberechtsschutz sie abschließen. Das haben auch in der Corona-Pandemie viele Gastronomen und Hoteliers schmerzlich bemerken müssen. Stritten sie sich mit ihrem Versicherer, weil dieser nach einer Betriebsschließung infolge der Corona-Pandemie nicht zahlen wollte, war es wichtig, eine Rechtsschutzversicherung mit dem entscheidenden Baustein „Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz“ zu haben, damit der jeweilige Anbieter für die Kosten aufkam. Ein Beratungsgespräch hilft, den passenden Vertrag zu finden!
Wir empfehlen unseren Mandanten daher seit Jahren, sich im Fall von Rechtsstreitigkeiten für alle versicherbaren Rechts- und Lebensbereiche „sorgenfrei“ zu wappnen. Der „Sorglos“-Rechtsschutz für Privatkunden ist ab 199 Euro jährlich, für Selbständige und Betriebe abhängig von der Mitarbeiteranzahl ab 362 Euro erhältlich.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Betriebliche Altersversorgung
Betriebliche Altersversorgung kann für alle Lohngruppen lohnen
Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ätzt unter dem demographischen Wandel. Müssen doch immer weniger Beitragszahler im erwerbsfähigen Alter immer mehr Rentnerinnen und Rentner finanzieren. In 2019 lag die Zahl der Menschen im Rentenalter bei 18 Millionen Menschen – könnte aber laut Statistischem Bundesamt bis 2039 auf mindestens 21 Millionen Menschen anwachsen. Die Zahl der Menschen im erwerbsfähigen Alter hingegen sinkt und sinkt. Die Folge: Immer weniger Menschen müssen für die Renten von immer mehr Seniorinnen und Senioren aufkommen.
Und liegt das aktuelle Rentenniveau – das Verhältnis der durchschnittlich gezahlten Renten zum Durchschnittslohn – derzeit noch bei 48,21 Prozent, könnte es in 2045 bei nur 43 Prozent liegen. Die erste Säule des Rentensystems – die gesetzliche Rente – muss also durch zwei weitere Säulen ergänzt werden: durch die betriebliche Altersversorgung und durch die private Vorsorge.
Da lohnt es sich, europäische Nachbarländer zum Vorbild zu nehmen – die Niederlande zum Beispiel oder Dänemark. Anpassungslasten einer alternden Bevölkerung für das Rentensystem werden dort über leistungsfähige kapitalgedeckte Vorsorgesysteme aufgefangen.
So verfügen in den Niederlanden mehr als 91 Prozent der aktiven Arbeitnehmer über eine Zusatzrentenregelung. In Deutschland hingegen sind es aktuell nur 53,9 Prozent der werktätigen Bevölkerung, die über eine Anwartschaft für eine Betriebsrente verfügen. Ab 2018 aber trat das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) der Bundesregierung in Kraft – und soll seitdem für eine größere Verbreitung der Betriebsrenten sorgen.
Besonders für „Geringverdiener“ war es bisher schwer und unattraktiv, vom geringen Verdienst noch etwas für die Altersversorgung abzuführen. Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz wurde aber auch ein Förderbetrag eingeführt, der Arbeitgebern gewährt wird, sobald diese für ihre Arbeitnehmer betrieblich vorsorgen. Bezahlt der Arbeitgeber im Kalenderjahr einen Betrag in Höhe von mindestens 240 Euro jährlich an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung, kann er sich diesen Beitrag mit 30 Prozent bezuschussen lassen.
Die Möglichkeit freilich gilt nur für „Geringverdiener“. So darf der Arbeitslohn höchstens 2.575 Euro monatlich betragen. Und der maximal mögliche Zuschuss liegt bei 288 Euro. Der Betrag wird dem Arbeitgeber bei Anmeldung seines Arbeitnehmers zur Lohnsteuer gutgeschrieben.
Und die Arbeitnehmer? Diese profitieren von einem Plus zur erwartbar niedrigen gesetzlichen Rente. Wer also trotz kleiner Lohntüte aktiv fürs Alter vorsorgen will, der sollte sich unseren Rat suchen.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Frostschäden
Frostschäden an Leitungsrohren - vermeidbare Millionenschäden
Frostschäden an Leitungsrohren verursachen den deutschen Versicherern bis zu 150 Millionen Euro Schadenkosten pro Jahr - und ließen sich doch mit einigen Vorsichtsmaßnahmen vermeiden. Denn wenn ein Wasser- oder Gasrohr aufgrund von Kälte platzt, sind oft teure Reparaturen zu erwarten.
Frostschäden an Leitungsrohren kosten die Versicherungswirtschaft pro Jahr zwischen 120 und 150 Millionen Euro, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in einem aktuellen Pressetext warnt. Damit will der Verband auf ein oft unterschätztes Risiko für Häuser und Wohnungen hinweisen. Zwar machen Frostschäden nur einen vergleichsweise kleinen Teil an Leitungswasserschäden von insgesamt 1,1 Milliarden Euro pro Jahr aus. Doch ärgerlich sind sie schon deshalb, weil sie oft durch kleine Vorsichtsmaßnahmen vermieden werden könnten - und oft hohe Folgeschäden nach sich ziehen.
Um das zu verdeutlichen sei darauf verwiesen, wie so ein Schaden üblicherweise abläuft. Bei Minustemperaturen gefriert das Wasser und vergrößert sein Volumen, so dass das Rohr platzt. Dadurch ist aber nicht allein die betroffene Leitung geschädigt. Oft bleiben derartige Ereignisse zunächst unbemerkt, so dass sie teure Folgeschäden nach sich ziehen können: Wände und Zwischendecken werden durchfeuchtet und schimmeln, Heizkörper und Armaturen gehen kaputt, im schlimmsten Fall sind auch Teppiche und Möbel in den betroffenen Räumen hinüber, wenn der Vorfall nicht gleich registriert wird.
Im Schnitt entstehen so Kosten von mehreren tausend Euro pro Frostschaden. Bis zu 40.000 dieser Vorfälle zählen die Versicherer in der kalten Jahreszeit. Nur auf den Winter gerechnet, sind das 19 Frostschäden pro Stunde. Hierbei gilt es zu bedenken, dass die Versicherer auch nur tatsächlich versicherte Ereignisse erfassen, für die ein Wohngebäude- bzw. Hausratschutz besteht. Die Gesamtzahl der Schäden dürfte folglich weit höher liegen.
Umso wichtiger ist es, einen Frostschaden erst gar nicht entstehen zu lassen. Das wirksamste Frostschutzmittel ist Wärme. Alle Räume eines Hauses bzw. einer Wohnung sollten ausreichend beheizt werden. Das gilt auch für jene, die nicht regelmäßig benutzt werden: etwa Gästezimmer, Ferienwohnungen, oft auch Keller- und Abstellräume. Heimtückisch ist hierbei, dass die Frostschutz-Funktion der Heizung oft nicht ausreicht, wie der GDV berichtet: also, dass man das Heizungsventil auf das Schneeflocken-Symbol stellt. Zwar soll dadurch die Raumtemperatur auf fünf Grad gehoben werden. Aber gerade Rohre und Leitungen an ungeschützten Stellen und der Außenwand können trotzdem zufrieren, da die Frostschutz-Funktion vor allem den Heizkörper selbst schützt.
Ebenfalls empfehlenswert ist es, Wasserleitungen im Außenbereich vom Wasser zu trennen und zu leeren. Dasselbe sollte auch in unbeheizten Räumen geschehen. Denn diese Rohre sind besonders gefährdet. Wärmedämmendes Isoliermaterial schützt schlecht beheizbare Rohre und Leitungen zusätzlich. Auch auf die Isolierung von Fenstern und Türen lohnt es sich zu achten. Undichte und schlecht isolierte Stellen sind ein regelrechtes Einfallstor für Frost - notfalls nachbessern!
Entstehen Leitungswasser-Schäden durch Frost am Gebäude, so zahlt in der Regel die Wohngebäudeversicherung. Dazu zählen auch Anlagen der Wasserversorgung und -entsorgung, Heizkörper und -rohre, Wasch- und Spülmaschinen sowie Klimaanlagen. Teppiche, Möbel, Elektrogeräte und anderer Hausrat werden durch die Hausratversicherung ersetzt.
MANDANTENiNFORMATION zum Thema Zusatzbeiträge in der GKV
Viele Krankenkassen heben Zusatzbeitrag an
Gesetzlich Krankenversicherte müssen sich auf steigende Kosten einstellen. Die mitgliederstärksten Krankenkassen heben 2021 ihren Zusatzbeitrag an, teils deutlich. Betroffen sind 37,3 Millionen Mitglieder.
Es sind nicht nur der Kosten der Coronakrise, sie verschärfen aber die Situation: Zum Jahreswechsel 2020/21 sahen sich viele Krankenkassen genötigt, ihren Zusatzbeitrag anzuheben. Zur Erinnerung: 14,6 Prozent beträgt der allgemeine Beitragssatz. Reicht das Geld aus Beiträgen und dem Gesundheitsfonds nicht aus, dürfen die Kassen einen individuellen Zusatzbeitrag festlegen.
Wie das Info-Portal Franke Media errechnet hat, sind von den aktuellen Teuerungen 37,3 Millionen Mitglieder betroffen. Und damit mehr als 66 Prozent der rund 56,4 Millionen gesetzlich versicherten Beitragszahler. Kein Wunder, sind doch die mitgliederstärksten Anbieter unter jenen, die nun ihre Prämien korrigieren müssen.
Die Techniker Krankenkasse (TK) mit rund 10,7 Millionen Versicherten (einschließlich beitragsfrei Familienversicherten) setzt den Zusatzbeitrag um 0,5 Prozentpunkte rauf und hebt ihn somit auf 1,2 Prozent an. Auch die Barmer GEK, mit knapp neun Millionen Versicherten zweitgrößte Krankenkasse, verlangt künftig 0,4 Prozentpunkte mehr - hier werden künftig gar 1,5 Prozent Zusatzbeitrag fällig.
Darüber hinaus müssen viele große Ortskrankenkassen ihre Prämie korrigieren. So verlangt zum Beispiel die AOK Plus künftig 0,6 Prozentpunkte mehr (Zusatzbeitrag 1,2 Prozent): Sie ist mit 3,4 Millionen Versicherten größter Versicherer in Sachsen und Thüringen.
Die Gründe für die Prämiensprünge sind komplex. Die Bevölkerung wird im Schnitt immer älter - entsprechend sind auch mehr Menschen auf Operationen und Gesundheitsservices angewiesen. Zudem kosten Reformen der Bundesregierung die Krankenkassen Geld. Unter anderem sollen die Kliniken mehr Personal einstellen und dieses auch besser bezahlen - notwendige Maßnahmen angesichts der Tatsache, dass in Deutschland schon jetzt hunderttausende Kranken- und Altenpfleger fehlen.
Die Zusatzbeitrag liegt im Schnitt aller Tarife -unter Berücksichtigung der Mitgliederzahlen- bei 1,28 Prozent, berichtet Franke Media. Der Wechsel zu einem neuen Anbieter wird ab diesem Jahr einfacher, wenn sich Mitglieder für einen preiswerteren Anbieter suchen wollen. Sie müssen nicht mehr bei ihrer bisherigen Kasse kündigen und eine Bestätigung anfordern, sondern können direkt eine neue Krankenversicherung abschließen. Die neue Krankenkasse kümmert sich dann darum, den alten Anbieter zu informieren.
Wir beraten Sie hierzu gerne.
Dennoch gilt bei Krankenkassen -wie auch bei jeder anderen Versicherung- Beitrag ist nicht alles.
Zusätzlich sollten die Versicherten auch einen Blick auf die Leistungen und den Service werfen. Denn hierbei gibt es große Unterschiede. Wer mit seiner Krankenkasse bisher gute Erfahrungen gemacht hat, Ansprechpartner vor Ort hat oder digitale Tools nutzen kann, hat Gründe, auch bei einem etwas höheren Preis seinem Anbieter treu zu bleiben.
Deutscher Meister nun auch in der Halle
Nach dem Titel auf dem Feld 2017 gelingt der VfK-Bundesligamannschaft der nächste Streich. Sieben Monate nach dem zweiten Feldtitel der Vereinsgeschichte konnte man sich am 10/.11. März 2018 nun auch zum ersten Mal die Krone in der Halle aufsetzen. Die von der Agentur für Finanzdienste unterstützteBerlinvertretung reiste als eine der Mitfavoriten auf den Titel nach Mannheim zum Finalturnier. So eng waren die qualifizierten Teams vor dem DM-Wochenende wohl noch nie beisammen.
Im ersten Spiel der DM wartete auf den VfK vermeintlich eine Pflichtaufgabe. Mit dem Ahlhorner SV hatte man einen Gegner, den man sich in Bestbesetzung lange nicht mehr beugen musste. Doch die Ahlhorner konnten ihr Potenzial abrufen, was man von den Hauptstädtern nicht behaupten konnte. Nach einem Start nach Maß und einer deutlichen Führung in Satz 1, verlor das VfK-Team total den Faden. Zu viele Schlagfehler gepaart mit einem unkonstanten Aufbau bedeuteten eine verdiente 1:3 Auftaktniederlage gegen den Norddritten.
Nachdem der andere Gruppengegner, Serienmeister Pfungstadt, nach wie vor ohne ihren Ausnahmeangreifer Patrick Thomas, dafür aber mit Deutschlands Nummer 2 im Angriff Steve Schmutzler, erwartungsgemäß mit 3:1 gegen Ahlhorn gewonnen hatte, musste ein Sieg für den VfK im letzten Spiel am Samstag her. Die Berliner konnten noch nie gegen den Dauerrivalen aus Hessen gewinnen. Nun war sogar ein 3:1-Erfolg nötig um dann eventuell über das Ballverhältnis noch die Gruppenphase zu überstehen. Mit einem 3:0 Sieg war man sicher weiter - und Pfungstadt ausgeschieden. Dies hielten einige „Faustballexperten“ allerdings für unmöglich.
Aus einer kompakten Abwehr und im Angriff stark verbessert konnte man den Favoriten aus Pfungstadt ordentlich einheizen. Das fehlerbehaftet Spiel der Hessen tat sein übriges für eine verdiente 1:0 Satzführung. Nun zeigte sich Pfungstadts Angreifer verbessert und erzeugte mehr Druck auf die Berliner Abwehr. Doch Schubert hielt mit ebenfalls starkem Service dagegen. Am Ende waren es die Big Points, welche der VfK für sich verbuchen konnte und somit auch Satz Zwei knapp gewann. Das war eine kleine Vorentscheidung und die Berliner wollten die Rechenschieber in der Schublade lassen. Mit einer mannschaftlich geschlossenen Leistung lies man dem Serienmeister keine Chance und kegelte sie durch das klare 3:0 aus dem Titelrennen.
Auf dem Weg ins Finale stand zunächst der gute Bekannte aus Brettorf im Weg. Dort musste der Hauptstadtklub die einzige Saisonniederlage hinnehmen. Auch dieses Mal lies der VfK nichts anbrennen. Von Beginn an waren die Berliner voll da und ließen den Niedersachsen nicht den Hauch einer Chance. Durch eine überzeugende Leistung und etwas blutleer wirkende Brettorfer, gab es einen weiteren deutlichen 3:0-Erfolg der Berliner.
Nun war der erste Hallentitel in greifbarer Nähe. Doch der Finalgegner wurde etwas überraschend vom Ausrichter des TV Käfertal gestellt. Eine junge schlaggewaltige Mannschaft die zuvor als Geheimfavorit gehandelt wurde und mit überzeugendem und eindrucksvollem Spiel verdient in das Finale eingezogen war. Der VfK startete wieder gut und konnte im ersten Satz mit seiner Routine und Erfahrung überzeugen. Der 2. Satz gestaltete sich offen. Die Führungen wechselten und es ging hin und her. Diesmal hatte der TVK das bessere Ende für sich und holte den zweiten Satz. Im folgenden Satz entwickelte sich ein Spiel auf Augenhöhe, vor allem geprägt durch starke Angaben auf beiden Seiten. Doch bei 6:5 Führung für Käfertal gab es einen ersten Wackler im Angriffsspiel der Süddeutschen. Mit fünf Schlagfehlern in Serie vergab man schließlich den Satz im Alleingang und bescherte so dem VfK eine gute Ausgangsposition für den weiteren Spielverlauf. Dieser wollte jetzt den Sack zu machen und das ließ er die junge Truppe aus Mannheim spüren. Die stark spielenden Berliner Abwehr entschärfte die gegnerischen Angriffe, der VfK-Angriff nutzte seine Chancen konsequent und erspielte sich mit dem 10:4 sechs Matchbälle. Direkt den ersten nutzte man schließlich auch und viel sich im Freudentaumel in die Arme. Deutscher Hallenmeister! Damit hatten wohl nicht mehr viele im VfK gerechnet...
Die Mannschaft ist überglücklich und stolz auf ihre gezeigte Leistung und vor allem wie man sich am Finalwochenende zurückgekämpft hat. Großer Dank geht, wie immer, an die Unterstützer, Helfer, Fans und Zuschauer die dieser Mannschaft seit über einem Jahrzehnt den Rücken stärken.
Jascha Ohlrich
Mannschaftskapitän (rechter Bildrand)
Hafin unterstützt erneut das Rasentennis-Open
Vom 02. bis 06. August findet die Jubiläumsauflage der Turnierserie auf Rasen beim VfK 1901 Berlin statt. Schon vor 10 Jahren gehörte die Agentur für Finanzdienste zu den ersten Sponsoren.
Die Agentur für Finanzdienste wird das Wimbledon-Feeling in Berlin als Sponsor erneut gerne unterstützen und mit dem blauen "Concordia"-Zelt auf der grünen Anlage vertreten sein.
Das Ranglisten-Turnier erfreut sich großer Beliebtheit bei Spielern und Zuschauern und bietet attraktiven Tennissport, ein schönes Rahmenprogramm und gute Gespräche.
Wo? Maikäferpfad 36 in 14055 Berlin beim VfK Berlin!
Bundesliga-Heimspiele Halle 2016/17 des VfK Berlin
Nach der Deutschen Vizemeisterschaft der VfK-Männer auf dem Feld als abschließender Höhepunkt der Sommersaison geht es nun in der Halle für die von der Agentur für Finanzdienste unterstützte Frauen- und Männermannschaft des VfK Berlin in der 2. und 1. Bundesliga weiter. Die Ansetzungen bei den Heimspielen finden Sie nebenstehend.
Gespielt wird in der Sporthalle am Steinplatz
Uhlandstrasse 194 in 10623 Berlin, Eingang rechts, Vorderhaus, drittes Obergeschoss.
Eintritt 2 Euro. Kaffee und Kuchen reichlich käuflich zwischen den Satzpausen zu erwerben. "Meet and Great" mit den Spielerinnen und Spielern nach den Spielen.
Spielberichte, Ergebnisse und Tabellen können Sie dem Internetauftritt des VfK 1901 e.V. entnehmen.
Endlich wieder deutscher Meister
Die von der Agentur für Finanzdienste unterstützte VfK-Bundesligamannschaft der Männer nutzte ihre Chance und wurde zum zweiten Mal nach 2009 Deutscher Meister im Feldfaustball!
Durch die schwere Schulterverletzung des Pfungstädter Ausnahme-Angreifers Patrick Thomas bei den World Games, bot sich den Männern des VfK Berlin die riesige Möglichkeit wieder Deutscher Meister zu werden. Denn in den letzten sieben Jahren scheiterte man etliche Male nur am TSV Pfungstadt. Doch obwohl man nun als großer Favorit in die Endrunde ging, war es keinesfalls ein Spaziergang für die Hauptstädter.
Der VfK Berlin tat sich im Halbfinale schwer gegen die furios aufspielenden Debütanten Wünchmichelbach aus der Nähe von Heidelberg. Berlin holte sich trotzdem die ersten Matchbälle bei 10:8 im entscheidenden Satz. Der letzte Punkt für den VfK war der wohl kurioseste, der auch als Videoclip bei Sportdeutschland.tv als Highlight abgerufen werden kann.
Es war geschafft, der VfK stand endlich wieder zur Freude des Vereins und der Sponsoren wieder im Finale um die Deutsche Meisterschaft. Gegner war der Nord-Ligarivale vom TV Voerde. Voerde kämpfte beherzt doch der VfK schaffte es, seinen Angreifer immer besser in Position zu bringen und dieser vollstreckte in gewohnt sicherer Manier und machte sich und sein Team zum zweiten Mal nach 2009 zum Deutschen Meister.
Nach vielen erfolgreichen Saisons in den letzten zehn Jahren, war diese nun endlich wieder eine sehr Erfolgreiche. Zum ersten Mal schafften es die Berliner mit ihrem frisch gebackenen Worldgames-Sieger Lukas Schubert in das Finale eines Europapokals der Landesmeister einzuziehen und holten sich letztlich die Silbermedaille beim European Mens Championscup. Die Krönung der Saison war dann der erneute DM-Titel nach acht Jahren.
Wie immer geht großer Dank an alle Helfer, Fans, Zuschauer und Unterstützer, ohne die das alles nicht möglich wäre. Besonders schön emfand es die Mannschaft, dass der Vereinsvorsitzende und Förderer Gunnar Hoppe die Mannschaft bei der DM mit seiner Anwesenheit unterstützt hat.
Jascha Ohlrich
Mannschaftskapitän
Hafin unterstützt erneut das Rasentennis-Open
Vom 03. bis 07. August findet die 9. Auflage der Turnierserie auf Rasen beim VfK 1901 Berlin statt.
Die Agentur für Finanzdienste wird das Wimbledon-Feeling in Berlin als Sponsor erneut gerne unterstützen und mit dem blauen "Concordia"-Zelt auf der grünen Anlage vertreten sein.
Das Ranglisten-Turnier erfreut sich großer Beliebtheit bei Spielern und Zuschauern und bietet attraktiven Tennissport, ein schönes Rahmenprogramm und gute Gespräche.
Wo? Maikäferpfad 36 in 14055 Berlin beim VfK Berlin!
Zum dritten Mal silber beim EFA-Cup für den VfK
Die Spiele um den Europäischen Faustballcup fanden am 01. und 2. Juli 2016 im österreichischen Linz statt. Auch wenn die 4 aktuellen Landesmeister ihren gesonderten Championscup durchführten, stellt der EFA-Cup ein Turnier auf hohem Niveau mit enormer Leistungsdichte dar.
So musste sich der VfK Berlin schon in der Vorrunde mit dem momentanen Tabellenführer aus der Schweiz, dem frischgebackenen österreichischen Staatsmeister, sowie dem aufstrebenden Team aus Vöcklabruck aus Österreich und dem SSV Bozen aus Italien messen.
Dies bekamen die Berliner auch direkt im ersten Spiel gegen den STV Wigoltingen aus der Schweiz zu spüren. Mit viel Mühe und einer, in Satz zwei und drei, starken Mannschaftsleistung konnte man die wichtige Auftaktpartie, knapp mit 2:1, für sich entscheiden und sich somit bereits eine gute Ausgangsposition in der Gruppe erarbeiten. Mit weiteren, überraschend klaren Siegen, setzte man sich gegen den SSV Bozen und Vöcklabruck durch. Hier zeigten die Berliner auf allen Positionen eine ansprechende Leistung und gaben den Gegnern keine Chance. So war man bereits vor dem letzten Spiel gegen den Staatsmeister aus Kremsmünster sicher für die Endrunde qualifiziert.
Allerdings benötigte man einen weiteren Satzerfolg um als Gruppensieger direkt für das Halbfinale am Samstag gesetzt zu sein. Entsprechend konzentriert wurde die Begegnung angegangen. Erneut dominierte der VfK von Beginn an die Partie und überzeugte durch eine aggressive Spielweise. Letztlich gewann man auch dieses Spiel klar mit 2:0.
Am folgenden Tag setzte sich das schweizerische Topteam aus Diepoldsau aus der zweiten Gruppe ebenfalls gegen die TUS aus Kremsmünster durch und stand somit gegen den VfK im Halbfinale. Ein harter Brocken für die Berliner. Aus einer guten Defensive agierend und enorm Kraftvoll im Angriff, waren die Schweizer eine Hohe Hürde die es auf dem Weg ins Finale zu überspringen galt. Am Ende hatte der VfK das bessere Ende für sich und konnte sich knapp mit 3:2 durchsetzen.
Im Finale traf man wieder auf den ersten Gegner des Wochenendes. Der aktuelle Tabellenführer aus der Schweiz konnte sich an diesem Tag nochmals steigern und überzeugte in seinem Halbfinale gegen den MTV Rosenheim. Ein aufziehendes Gewitter mit starken Windböen erschwerte die Bedingungen.
Den ersten Satz konnte der VfK trotzdem knapp für sich entscheiden und ging somit zunächst in Front. Doch Wigoltingen kam besser in das Spiel und glich mit einem klaren 11:5 aus. Nun musste der VfK eine Schippe drauflegen. Und dies gelang den Berlinern. Man konnte in einem hochklassigen Match erneut in Führung gehen. Nun brauchte das Team angeführt von Nationalmannschaftsangreifer Lukas Schubert nur noch einen Satzgewinn zum Titel. Berlin schien das Spiel im Griff zu haben. Der schweizerische Angreifer fand wenige Lücken in der Abwehr des VfK. Doch zur Satzmitte schlichen sich einzelne Nachlässigkeiten ein. Ebenfalls setzte leichter Regen ein, was dem Angriffsspiel von Wigoltingen entgegen kam. Der STV drehte schließlich den Satz knapp mit 8:11 und zwang das Finale in den entscheidenden 5. Satz. Bei stärker werdendem Regen wurde das Spiel der Schweizer immer sicherer. Der VfK-Abwehr gelang es einfach nicht, einen Angriff der Wigoltinger zu entschärfen. Schubert versuchte mit risikoreichem Service die Titelchancen zu wahren. Doch letztlich konnte auch er nichts mehr am Ausgang ändern und der VfK musste den Siegerpokal dem STV Wigoltingen überlassen.
Insgesamt hat die von der Agentur für Finanzdienste unterstützte ein überragendes Wochenende gespielt und freut sich über die gezeigte Leistung und die Silbermedaille.
Jascha Ohlrich
Mannschaftskapitän
VfK 1901 Berlin ist deutscher Vizemeister
Der VfK ist zum zweiten Mal in Folge Deutscher Vizemeister im Hallenfaustball! Das Team aus der Hauptstadt hat am Wochenende der Deutschen Meisterschaften am 12. und 13. März 2016 als Tabellenerster der 1. Bundesliga Nord das Maximum herausgeholt.
Mit diesem Endergebnis war man beim VfK überaus zufrieden, fühlt sich die Mannschaft doch auf dem Rasen weitaus wohler als auf dem Parkett. Und die von der Agentur für Finanzdienste unterstützte Mannschaft tat sich zu Beginn der Endrunde in Hamm schwer. Gegen den Norddritten aus Ahlhorn lief zunächst nicht viel zusammen. So verlor man den ersten Satz des Wochenendes und konnte in der Folge nur mit viel Kampfgeist das Auftaktspiel gewinnen. Dieser Arbeitssieg brachte die Männermannschaft aus der Hauptstadt allerdings direkt in eine gute Ausgangsposition in Gruppe A. Durch eine weitere Niederlage der Ahlhorner gegen den TV Schweinfurth-Oberndorf, war man schon sicher im Halbfinale. Nun ging es um den Gruppensieg, um im Halbfinale dem Mitkonkurrenten TSV Pfungstadt aus dem Weg gehen zu können.
Dieses Mal kam der VfK besser in das Spiel und konnte eine ansehnliche Leistung gegen den Tabellenzweiten aus dem Süden zeigen. Letztlich sicherten sich die Berliner das Spiel und somit den Gruppensieg deutlich und verdient.
Im sonntäglichen Halbfinale trafen die "Berliner Jungs" nun auf den am Samstag noch stark aufspielenden TV Brettorf. Hier zeigte der VfK seine wohl beste Saisonleistung. Nationalangreifer und Weltmeister Lukas Schubert traf mit seinen Rundangaben immer wieder die Lücken in der Brettorfer Abwehr und sorgte somit für viel Druck. Den Rest besorgte Mitangreifer Sebastian Kögel mit souveränen Angriffen aus einer sicheren Abwehr heraus. So gelang es dem Gegner zu keiner Zeit wirklich Zugriff auf das Spiel zu bekommen und die Berliner zogen mit einem deutlichen 3:0 in das Finale um die Deutsche Meisterschaft ein.
So sehr man im Halbfinale den Gegner noch dominieren konnte, so machtlos war man nun im letzten und vielleicht wichtigsten Endspiel der Wintersaison. Ausnahmeangreifer Patrick Thomas (ebenfalls amtierender Weltmeister) wurde von seinem Team mit vorzüglichen Zuspielen in Szene gesetzt und ließ somit dem VfK keine Chance im Block oder in der Abwehr. Nur durch den Satzgewinn im dritten Durchgang konnten die Berliner für ein fünkchen Hoffnung sorgen. Am Ende konnte man dem überragend aufspielenden Serienmeister aus Pfungstadt nichts mehr entgegensetzen.
Die 1. Mannschaft möchte sich wieder für eine tolle Saison mit seinen Helfern, Gönnern und treuen Fans bedanken und blickt mit der Silbermedaille um den Hals, mehr als Glücklich, auf diesen erfolgreichen Winter zurück.
Jascha Ohlrich
Mannschaftskapitän
Qualifizierung „Experte/-in nachhaltige Versicherungen und Finanzen (DMA)“
Seit 1996, und somit als einer der ersten Anbieter überhaupt, vermittelt die Agentur rein nachhaltige Vorsorge. Dass nachhaltige Versicherungen, Finanzen und Unternehmensführung immer wichtiger werden, war Gunnar Hoppe schon in den Anfängen bewusst. Um die Erfahrung und Beratungskompetenz zu verdeutlichen und Wissen zu vertiefen, nahm er an der speziellen Weiterbildung mit erfolgreicher Abschlussprüfung teil und erhält das Zertifikat als "Experte nachhaltige Versicherungen und Finanzen (DMA)“
Und 2024?
Mittlerweile 32 Jahre Zuverlässigkeit!
Die Agentur für Finanzdienste bleibt die Dependance in der Berliner City für die seit 1864 verlässliche Concordia Versicherungs-Gesellschaft auf Gegenseitigkeit. Verantwortungsgerecht werden die existenztragenden Säulen Vorsorge, Vermögensbildung und Versicherungslösungen aufgebaut und gesichert. Wer dabei die Kontinuität eines festen Ansprechpartners schätzt und persönliche Gespräche nicht durch das Internet ersetzt haben möchte, wird sich in dieser Agentur besonders wohl und professionell aufgehoben fühlen. Erfahrung und fundiertes Wissen lotsen Sie durch die Finanzwelt.
Anfänglich spezialisiert auf die Absicherung von Medizinern und Apotheken entwickelte sich durch die Weiterempfehlung unserer Kunden auch eine besondere Beratungskompetenz und Expertise für
20jähriges Agenturjubiläum
20 Jahre Hauptstadt-Büro und Ansprechpartner für alle Wünsche und Sorgen von versicherten Concordia-Kunden. Ans Aufhören ist nicht zu denken, wird man doch offenkundig als Kenner der Branche gebraucht und geschätzt. Vielen Dank für das Jahrzehnte überdauernde Vertrauen!
Ende 2022 betreute die Agentur 1.243 Mandanten.
30jähiges Berufsjubiläum
Viel erlebt, viel gelernt, viel erreicht. Zum 30jährigen Jubiläum als selbständiger Finanzdienstleister ließen es sich "Kunden der ersten Stunden" nicht nehmen, zu gratulieren und auf drei Jahrzehnte Verlässlichkeit und Kontinuität zurückzublicken.
Eine Pandemie, die in die Geschichte eingehen wird
Ein Rückblick auf das besondere Jahr 2020 lehrt einem, dass Gesundheit, liebgewonnene Tages- Rhythmen, Wirtschaft, Demokratie und Gesellschaft auch durch einen unsichtbaren Feind überaus leicht angreifbar sind oder zumindest einem anstrengenden Stresstest ausgesetzt werden können.
Es lehrte auch, dass die Pandemie ohne unseren Staat und seine Steuerzahler, ohne eine anfänglich, gesellschaftliche Geschlossenheit und vor allem ohne systemrelevante, motivierte Menschen für beinahe alle Familien, Selbständigen, Betriebe, Kulturschaffenden nach Zerbersten des Gesundheitssystems in die absolute Katastrophe hätte führen können. Demut und Dankbarkeit, dass wir Deutschen im Vergleich zu anderen Ländern bislang mit einer geringeren Mehrsterblichkeit zu kämpfen hatten. Doch das tröstet nicht darüber hinweg: Jeder vermeidbare Todesfall und seine Umstände schmerzten ungemein und brachten für die Betroffenen großes Leid. Eben eine echte Krise!
Im Jahr 2020 haben wir im Rahmen unserer Agenturarbeit schwere Schicksale, berufliche Existenzängste, aber auch die optimistischen wie pragmatischen Übergangslösungen mit unseren Kunden begleitet und uns selbst ein anderes, andere schützendes Arbeiten angewöhnt. Und mussten zwangsläufig ebenfalls mit viel mehr Aufwand viel kleinere Brötchen backen.
Gunnar Hoppe erhält Ehrenamtspreis
Aufgrund der langjährigen Ehrenamtstätigkeit für einen besonders nachhaltig in Jugendarbeit investierenden Sportverein erhielt Gunnar Hoppe am 09. Januar 2019 den mit 750 Euro dotierten Ehrenamtspreis 2018 von der Concordia-Stiftung verliehen.
Die Jury legte dabei besonders Wert auf die Ausbildung der sportlichen, sozialen und toleranten Kompetenz von Kindern und Jugendlichen. Die Förderung dieses Aspektes war Gunnar Hoppe immer wichtig und brachte zudem auch dauerhafte, sportliche Erfolge mit sich.
Die Faustballschülerinnen und- Schüler freuten sich stellvertretend für alle Kinder und Jugendlichen im VfK 1901 Berlin e.V. über 750 Euro, die in die Jugendkasse fließen. Als Dankeschön spendete der VfK Berlin der Concordia Stiftung Mensch, Natur und Gemeinschaft einen Faustball mit der Unterschrift seines A-Nationalspielers (Welt- und Europameister) Lukas Schubert für einen guten Zweck!
Und 2018?
Das Jahr 2018 wird in vielerlei Hinsicht ein arbeitsreiches Jahr werden. Die Beratung wird sich weiterhin auf die Begegnung des immensen Pflegekostenrisikos und der drohenden Altersarmut nicht nur als Folge des demographischen Wandels konzentrieren. Die politisch niedrig gehaltenen Zinsen bereiten vielen hinsichtlich ihres Sparvermögens oder der Altersvorsorge Kopfzerbrechen. Darauf bot die Agentur passende Lösungen.
Ende 2017 betreute die Agentur 1.205 Mandanten.
Weltmeister im Faustball
Der Nationalangreifer Lukas Schubert vom Bundesligisten VfK 1901 Berlin verteidigte mit der Deutschen Nationalmannschaft den Weltmeistertitel am 21. November in Argentinien/Córdoba. Gunnar Hoppe verfolgt die sportliche Karriere seit dessen Kindheit und war als Fan für die Finanlrunde nach Argentinien gereist. Die Agentur für Finanzdienste fördert bescheiden die Faustballabteilung des VfK 1901 Berlin. Eine Woche später, am 29. November, wurde Gunnar Hoppe als Kapitän des VfK 1901 Berlin Weltmeister bei den Klub-Weltmeisterschaften der Senioren in Chile/Llanquihue.
Das Engagement weitet sich aus
Die Faustball-Bundesligamannschaft des VfK hat sich seit 2009 in der Spitze etabliert und jährlich für den internationalen Wettbewerb qualifiziert. Als Cheforganisator holte Roland Schubert den Faustball Europacup, den höchsten europäischen Vereinswettbewerb (wie schon im Jahr 2010 erstmalig), in die Hauptstadt. Die Veranstaltung wurde unterstützt durch die Concordia Versicherungen. Schirmherr war der Regierende Bürgermeister von Berlin Klaus Wowereit.
Der rbb berichtete in Bild und Ton. Die Veranstaltung trug dazu bei, jungen Amateursportlern abseits des allgegenwärtigen Profisports einen ihren höchstsportlichen Leistungen entsprechend würdevollen Rahmen zu verleihen.
Das neue Büro
Leider wurde das beliebte Büro in der Pariser Straße zu klein. Glücklicherweise konnten relativ schnell nicht weit vom alten "Kiez" die neuen und helleren Räumlichkeiten in der Westfälischen Str. 82 bezogen werden. Die Kunden schätzen das persönliche Ambiente und das neue System der Terminvergabe ohne Wartezeiten. Auch die telefonische Erreichbarkeit des Büros wurde auf den 24h-Service verlängert.
Seit 2011 erhalten die Kunden der Agentur monatlich die Mandanteninformation der Agentur für Finanzdienste mit aktuell Wissenswertem aus der Finanzwelt, die anschließend auch in der Rubrik "Aktuelles" veröffentlicht werden.
Ende 2011 betreute die Agentur 1.125 Mandanten.
Die Agentur als Förderer II
Erstmalig in der Geschichte des VfK 1901 e.V. wurde die Bundesligamannschaft der Männer Deutscher Meister im Faustball. In den Folgejahren konnte immer Edelmetall erkämpft werden. Leistungsträger der Mannschaft wurden mit der Deutschen Nationalmannschaft Europameister und Weltmeister, ja sogar World-Games-Sieger! Die Agentur für Finanzdienste ist seit 2005 Sponsor der Damen- und Herrenfaustball-Mannschaften des VfK 1901 e.V. in der jeweiligen Bundesliga.
Die Agentur als Arbeitgeber
Seit 2007 ist die Agentur ein IHK-Ausbildungsbetrieb.
Die Agentur als Förderer
Ab 2007 unterstützte die Agentur 10 Jahre lang das ausgetragene Rasentennis-Open. Das seinerzeit einzige im Raum Berlin stattfindende Ranglistenturnier auf Naturrasen bot Jahr für Jahr hochklassigen Tennissport und Wimbledon-Atmosphäre. Das einzigartige Sporthighlight lockt auch viele Kunden in den Eichkamp, die dann auch außerhalb des Büros bei Erdbeeren mit Sahne den Gesprächsrahmen mit ihrem Agenten schätzen.
Die Agentur als Netzwerk und Dienstleister
Das Gewerbe-Forum Berlin wurde als Netzwerk für Gewerbetreibende initiiert. Regelmäßig lädt die Agentur Berliner Kaufleute, Freiberufler oder Privatkunden zu informativen Themenabenden ein und rekrutiert fachkundige Referenten. Eine im Jahr 2005 durchgeführte Befragung von über 700 Privatkunden bescheinigte der Agentur einen schnellen, hoch kompetenten Service.
Ende 2006 betreut die Agentur 972 Mandanten.
Der Standort und eine kleine Randgeschichte
Die Agentur lag erneut zentral in der City-West, nahe dem U-Bahnhof Spichernstraße zwischen Kurfürstendamm und Hohenzollerndamm, verbunden durch die Fasanenstraße. Die Räume boten eine freundliche Atmosphäre und einen vorbildlichen Service! Im Dezember 2004 wurde diese Atmosphäre, die repräsentative Architektur und der Treppenflur des Hauses für die Dreharbeiten zum internationalen Kinoerfolg "Flightplan" genutzt. Die ganze Straße, sogar der Innenhof des Hauses wurden für eine Woche mit Kunstschnee bedeckt. In ihren Drehpausen in Berlin nutzte Jodie Foster die von der Agentur zur Verfügung gestellten Räume im Erdgeschoss zum Entspannen und Textlernen. Zu Anfang des Films und in den Rückblenden erkennt man die mystisch in Szene gesetzte Fassade, den Hof, das Treppenhaus und entdeckt hier den Eingang zur Agentur.
Ausschließlich Concordia
Mit Eröffnung der exklusiven Hauptvertretung in der Pariser Straße, dem Concordia Hauptstadt-Büro, kam es zum endgültigen Schulterschluss mit dem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit und den angeschlossenen Unternehmen
Die Agentur für Finanzdienste startete mit einer Bürohilfe und verzeichnete gleich im ersten Jahr im Raum Berlin den höchsten Zulauf von Lebens- und Rentenversicherungskunden. Dies setzte sich in den Folgejahren auch bezüglich des Zulaufs von Krankenversicherungs- und Rechtsschutzkunden fort.
Ende 2003 betreute die Agentur 658 Mandanten.
Neue private und geschäftliche Herausforderungen
Gunnar Hoppe wird Vorsitzender des VfK 1901 e.V., einem traditionsreichen Sportverein im Berliner Sportbezirk Charlottenburg-Wilmersdorf. Er war Berlins jüngster Ehrenamtsträger auf einem solchen Posten und führte den Verein gemeinsam mit dem Vorstandsteam aus unruhigen Fahrwassern zu seinem einhundertjährigen Bestehen mit Zukunftsperspektive. Die neue Herausforderung motivierte auch für das Berufsleben. Die in dieser Zeit verabschiedeten Gesundheits-, Rentenreformen, Steueränderungen und das Platzen der Börsenblase konnten die Agenturkunden durch nachhaltige Beratung zu ihrem Vorteil nutzen.
Neuer Anstrich
Fortan wurde nun als Mehrfachagent ausgehend vom neuen, repräsentativen Büro in der Fasanenstraße vermehrt auch im Risikomanagement für Apotheken und in der betrieblichen Altersversorgung beraten.
Der stetige Privatkundenzulauf resultierte aus Mandantenempfehlungen und vertrauensfassenden Mitarbeitern aus den betreuten Apotheken und Gewerbebetrieben.
Nach den ersten fünf Jahren als unabhängiger Finanzdienstleister stand fest, dass die Berufsentscheidung seinerzeit richtig getroffen wurde. Die Berufung, für die Sicherheit von Menschen verantwortlich zu sein und finanzielle Schicksalsschläge in vielen Fällen bereits erfolgreich abgewendet zu haben, bestärkte Gunnar Hoppe, seine Kunden weiterhin aktiv zu begleiten.
Erste Schritte
Die Möglichkeit zur Selbständigkeit wird nahtlos ergriffen. Die ersten Kunden werden auf eigenes, unternehmerisches Risiko an die Concordia und die Heimstatt Bausparkasse vermittelt.
Ein eigener und treuer Kundenstamm wird aufgebaut.
Jüngst hatte die Concordia Krankenversicherungs-AG den Geschäftsbetrieb aufgenommen und entwickelte einen wertstabilen Versicherungsschutz für Beihilfeberechtigte. Ein Klientel, auf das eine weitere Spezialisierung erfolgte.
Gearbeitet wurde seinerzeit im Versicherungsbüro Lorenz Bruckner in der Sächsischen Straße unweit des Fehrbelliner Platzes.
Durch gute Leistungen
Nach der dualen Ausbildung wurden die IHK-Abschlussprüfungen zum Versicherungskaufmann und in Bankbetriebslehre am OSZ Banken und Versicherungen in Berlin nach Verkürzung der Ausbildungsdauer um ein halbes Jahr erfolgreich abgelegt.
Lehrjahre sind keine Herrenjahre
Nach anderthalb Jahren Ausbildung bei der Debeka, eröffnete sich die Chance, in die praxisnahe Ausbildung bei einer auf Heilberufe spezialisierten Versicherungsagentur zu wechseln. Schirmherr der Ausbildung war fortan die Concordia Versicherungs-Gesellschaft a.G. und der Generalagent wie unternehmerische Ziehvater Lorenz Bruckner.
Berufsentscheidung
Gunnar Hoppe (*05.04.1969 in Berlin Wilmersdorf) entschied sich nach dem Abitur für den Ausbildungsberuf des Versicherungskaufmanns mit einer Zusatzausbildung in Bankbetriebslehre. Die Basis für die Qualifikation als späterer Finanzdienstleister wurde somit begründet.
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