Hartmut Loew Concordia Service-Büro

Willkommen in Versmold.

Ich bin als Versicherungsvertreter für die Concordia Versicherungen sowie deren Kooperationspartner tätig. Ich berate Sie in allen Fragen individueller Vorsorge und Sicherheit.

 

Die ausgezeichneten Produkte und die über 150-jährige Firmenphilosophie der Concordia Versicherungen "Durch Leistung überzeugen" haben mich veranlasst, die Concordia zu vertreten.

 

Mit persönlichem Kontakt, offenen Gesprächen sowie schneller Hilfe im Schadenfall gewährleiste ich Ihnen optimalen Service.

 

"Erst wenn Sie zufrieden sind, bin ich es auch!"

 

Haben Sie Fragen zu Ihrer Sicherheit und Vorsorge? Rufen Sie mich an oder vereinbaren Sie einen Gesprächstermin in meinem Büro. Gern besuche ich Sie auch zu einem persönlichen Gespräch zu Hause. Ich freue mich, von Ihnen zu hören und bin gern für Sie da.

Hartmut Loew Concordia Service-Büro
Telefon +49 (5423) 7407
Mobil +49 (5423) 7474
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Hartmut Loew Concordia Service-Büro
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News aus der Region und Agentur Aktuelles
22.02.2019

Motorräder und Fühling

Wie sich mit Kostenkniffen sparen lässt

 

Versmold, 22. Februar 2019 - Mit dem Frühling kommen auch wieder die Tage der Motorradbastler. „Nichts gegen Verschönerungen, aber das heimliche Schnellermachen kann mehr Geld kosten, als das Gerät wert ist“, warnt Hartmut Loew, Sprecher des Bezirks Ostwestfalen-Lippe im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). „Denn durch die Manipulation erlischt die Betriebserlaubnis.“ Die Versicherung kann sich dann bis zu 5.000 Euro von der Schadenszahlung vom Verursacher zurückholen und die Entschädigung aus der Kaskoversicherung ganz streichen.

Besonders anfällig für illegale Motorradänderungen sind nach Beobachtung der Versicherungskaufleute nicht nur die leistungsschwachen, sondern die besonders starken Maschinen. Denn wenn die offizielle Leistung unter 107 PS ( = 79 kW) sinkt, können Motorradfahrer jährlich ein paar hundert Euro Versicherungsbeitrag einsparen. Wenn sie dies aber illegal rückgängig machen, setzen sie im Schadensfall den Versicherungsschutz aufs Spiel.

Wer unbedingt sparen möchte, für den gibt es gescheitere Tipps. So ist die private Unfallversicherung wesentlich billiger als eine spezielle Version für Motorradfahrer und sie gilt sogar rund um die Uhr, auch beim Motorradfahren. Passiert ein Unfall, übernimmt sie alle Kosten, die durch die dauerhaften körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen entstanden sind, bis hin zur Invalidität. Manche Vertragsversionen beinhalten im Todesfall einen Hinterbliebenenschutz für die Familie. Damit dieser einigermaßen auskömmlich wird, empfehlen die Versicherungskaufleute mindestens das Drei- bis Fünffache des eigenen Jahresbruttoeinkommens zu vereinbaren.

Auch Saisonkennzeichen sparen nicht nur Geld, sondern das jährliche An- und Abmelden des Motorrads bei der Versicherung. Man sollte sie für mindestens sechs Monate abschließen (Beispiel von April bis Oktober). Dann nämlich hemmt die Winterfahrpause nicht mehr den Fortschritt beim Schadenfreiheitsrabatt.

Mit legalen Kostentipps kann man also mehr sparen, als mit heimlichen Basteleien und fährt zudem entspannter. Mehr Informationen dazu geben die Versicherungskaufleute.

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01.06.2018

Gewitter- und Unwetterschäden

WAS DECKEN VERSICHERUNGEN AB?


Versmold, 1. Juni 2018 - Die schwülwarme Waschküchenluft hat vielerorts Starkregen, Gewitterböen und Hagel verursacht und in Versmold schwere Schäden angerichtet. Jetzt fragen sich viele, welche Versicherung für die Schäden aufkommt. Bei Autos, ist das relativ unproblematisch berichtet Hartmut Loew, Sprecher des Bezirks Ostwestfalen-Lippe im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). "Die Kasko-Versicherungen kommen dafür auf, wenn Autos durch umgestürzte Bäume, Hagel, herabgefallene Dachziegel oder durch Überflutung von Straßen beschädigt wurden. Sie zahlen, zwar abzüglich vereinbarter Selbstbehalte, aber ohne Rabattrückstufung. Wichtig ist, dass der Schaden den betreuenden Versicherungsvermittlern zügig gemeldet wird. Dann können die Schadenskosten auch zeitnah ersetzt werden.

 

Haus und Garten

Gewitterböen erreichen häufig Windstärke 8 und mehr, was Sturm bedeutet. Dann sind für Hausschäden die Gebäude-, und bei Inneneinrichtungen die Hausratversicherungen für den Schadenersatz zuständig, letztere auch für Überspannungsschäden durch Blitzeinschlag. Ein genauer Blick in die Vertragsunterlagen gibt konkrete Auskunft, ob zusätzlich noch zertrümmerte Fenster- und Glasscheiben versichert sind.

Für Hochwasserschäden, beispielsweise verursacht durch einen Rückstau aus der überforderten Kanalisation, kommt nur eine Elementarschadenversicherung auf, die in die bereits bestehende Gebäude- oder Hausratversicherung eingeschlossen werden kann. "Die Elementarschadenversicherung deckt auch Schäden von Erdrutschen, Erdsenkungen und sogar von Erdbeben ab", informiert Loew "Eine Elementarschadenversicherung wird auch deswegen immer wichtiger, weil extreme Wetterphänomene im Zuge des Klimawandels zunehmen." Wer beim Umfang seines Versicherungsschutzes unsicher ist, sollte sich von einem Versicherungsvermittler beraten lassen.


Versicherungen für Gewässerschäden

Allerdings sind Schäden durch Auslaufen von Heizöl - wenn z. B. Starkregen den Keller überflutet - durch eine Elementarschadenversicherung nicht versichert. "Für diese Gewässer- und Bodenverschmutzung, die aufwändige Sanierungsarbeiten nach sich ziehen kann, reicht eine um Elementarschäden erweiterte Gebäude- oder Hausratversicherung nicht aus", betont Loew. "Deshalb sollten Hauseigentümer mit Ölheizungen, auch an eine Gewässerschadenhaftpflicht- bzw. Öltankversicherung denken."


Dächer inspizieren

Hauseigentümer, die dem ersten Anschein nach glimpflich davongekommen sind, sollten jetzt ihr Hausdach mustern. Denn auch verschobene oder gerissene Dachziegel sind Gewitterschäden, die vom Dachdecker und auf Kosten der Gebäudeversicherung gerichtet werden sollten. Ein Fernglas leistet hierbei gute Dienste und ist wesentlich ungefährlicher als eine eigene Inspektion auf dem Dach.

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09.08.2017

Wenn´s im Urlaub mit dem Auto kracht

Versmold, 9. August 2017 - Viele sind jetzt mit dem Auto im Urlaub unterwegs. Doch nach Schätzungen haben jedes Jahr rund 150 000 Autofahrer richtig Pech und sind im Ausland in einen Unfall verwickelt. Dann sind meist nicht nur die weiteren Urlaubspläne Makulatur, sondern die Unfallopfer müssen sich noch in einer fremden Sprache mit versicherungstechnischem Hickhack und der Schadensregulierung herumschlagen.

„Grundsätzlich empfiehlt es sich in osteuropäischen Ländern wie Polen, der Slowakei und Tschechien die Polizei zu alarmieren, weil häufig das polizeiliche Unfallprotokoll als Grundlage für Regulierung genommen wird“, sagt Hartmut Loew, Sprecher des Bezirks Ostwestfalen-Lippe im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). „Man sollte sich auch eine Protokoll-Durchschrift geben lassen und auf keinen Fall ein unüberlegtes Schuldanerkenntnis - noch dazu in einer fremden Sprache - abgeben. Das schmälert nämlich drastisch die Chancen auf einen Schadensersatzanspruch gegenüber der ausländischen Versicherung.“


EUROPÄISCHER UNFALLBERICHT WICHTIG


Ist man selbst verletzt worden, ist es sehr ratsam, zeitnah einen Arzt im Reiseland aufzusuchen und sich ein Attest ausstellen zu lassen. Das könnte später Grundlage für einen Anspruch auf Schmerzensgeld sein. Bevor die Polizei am Unfallort eintrifft, sollte man - wenn man selbst unverletzt ist - Dokumentationsfotos von der Unfallstelle anfertigen, Zeugenadressen aufnehmen und schon mal gemeinsam mit dem Unfallgegner ein Unfallprotokoll ausfüllen. Sinnvoll ist es dabei, einen zweisprachigen „Europäischen Unfallbericht“ zu verwenden, der im Internet für das jeweilige Reiseland kostenlos heruntergeladen werden kann. „Außerdem empfiehlt es sich, nach der „Grünen Karte" des Unfallgegners zu fragen, die als internationaler Versicherungsnachweis gilt“, so Loew.


ZENTRALRUF DER AUTOVERSICHERER


Auch die Investition von paar Euro für einen Anruf nach Deutschland lohnt. Aus dem Ausland erreicht man den Zentralruf der deutschen Autoversicherer unter Tel. 0049-40-300 330 300. Anhand des Kfz-Kennzeichens kann man dann erfahren, welche Versicherung des Unfallgegners zuständig ist und ggf. welche Verhaltensweisen (z. B. eine Unfallbegutachtung) diese nun verlangt.


RECHTSSCHUTZVERSICHERUNGEN


Die Regulierung von Unfällen im Ausland dauert i.d.R. viel länger als im Inland. Denn dafür müssen

erst Unfalldokumente und ggf. Sachverständigengutachten geprüft und auch noch übersetzt werden. Zwar gilt hier eine Frist von drei Monaten. „Doch diese Frist beginnt erst, wenn dem Beauftragten alle erforderlichen Unterlagen vorliegen“, informiert Loew. „Damit man wegen der Sprachprobleme und der Unkenntnis der Rechtsgepflogenheiten im Unfallland seine eigene Rechtsposition nicht unwissentlich schmälert, empfiehlt es sich daher, einen mit dem Recht im Unfallland vertrauten Rechtsanwalt zu beauftragen.“ Die meisten Rechtsschutzversicherer übernehmen dafür nach Rücksprache die Kosten.

Einige inländische Kfz-Versicherungen bieten als Zusatzleistung zur bestehenden Versicherung für einen zweistelligen Betrag im Jahr einen „Auslandsfahrtenschutz“ an. Dieser leistet Schadensersatz für Personen- und Sachschäden nach deutschem Recht in einer vertraglich geregelten Höhe von der eigenen Versicherung. Bei Detailfragen helfen die Versicherungskaufleute.

Aus all dem wird klar: Unfälle im Ausland sind noch ärgerlicher und langwieriger als hierzulande. Unfallopfern bleibt ein kleiner Trost: Reagiert der Schadenregulierungsbeauftragte innerhalb von drei Monaten nicht oder nicht angemessen, kann sich der Geschädigte an die nationale Entschädigungsstelle, die Verkehrsopferhilfe in Berlin wenden.


INTERNET: WWW.VERKEHRSOPFERHILFE.DE


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2016

Rauchmelder retten leben - mit Einbau vermeiden außerdem Versicherte Hakeleien

Versmold, 22. Dezember 2016 - Jedes Jahr kommen 400 Menschen bei Wohnungsbränden ums Leben und zehnmal so viele erleiden Brandschäden. Bränden geht meist ein Rauchentwicklung voraus. Deswegen kann eine frühzeitige Warnung durch Rauchmelder Leben und Sachwerte retten. Dies hat auch der Gesetzgeber berücksichtigt, so dass in den meisten Bundesländern der Einbau von Rauchmeldern in allen Wohnungen verpflichtend ist. Ab 1. Januar 2017 wird diese Pflicht auch in den letzten Bundesländern und für alte Wohnungen umgesetzt.

Doch abgesehen von der gesetzlichen Pflicht: Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz durch Wohngebäude- und Hausratversicherungen aus? Dürfen die Versicherungen den Einbau von Rauchmeldern zur Voraussetzung machen, um das Brandrisiko überhaupt zu versichern? Das fragen sich jetzt viele Eigentümer von Immobilien als auch Mieter.

„Grundsätzlich müssen Versicherte alle gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsregelungen befolgen, also auch die Installation von Rauchmeldern“, betont Hartmut Loew, Sprecher des Bezirks Ostwestfalen-Lippe im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). „Aber praktisch gibt es bislang kaum Auswirkungen auf den Versicherungsschutz, wenn ein Rauchmelder fehlt. Denn für eine Weigerung der Versicherung, den Brandschaden zu begleichen, müsste das Fehlen des Rauchmelders für den Brand ursächlich sein.“

Dennoch warnen Loew und Kollegen die gesetzliche Einbaupflicht zu vernachlässigen: Wem das eigene Leben lieb und teuer ist, sollte Rauchmelder installieren. Denn es ist erwiesen, dass auf Flur- und Schlafzimmerdecken installierte Rauchmelder Leben retten können, indem sie frühzeitig vor Bränden warnen. Außerdem haben Versicherte, also sowohl Eigentümer als auch Mieter eine Pflicht, Schäden zu minimieren. Daher überprüfen Versicherungen vor ihrer Zahlung sehr genau, ob Versicherte auch alles dafür getan haben. Die Installation der Rauchmelder an Decken kann hier unangenehme Korrespondenz mit dem eigenen Versicherer vermeiden und Leben retten.

 

 

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